Sexuelle Belästigung - IG Metall Netzwerk Chancengleichheit

Sexuelle Belästigung - IG Metall Netzwerk Chancengleichheit Sexuelle Belästigung - IG Metall Netzwerk Chancengleichheit

netzwerk.chancengleichheit.org
von netzwerk.chancengleichheit.org Mehr von diesem Publisher
23.07.2013 Aufrufe

Was ist sexuelle Belästigung? Kolumnentitel Wann findet sexuelle Belästigung statt? Dass Belästigungen auf Betriebsfeiern mit hohem Alkoholkonsum vorkommen oder an dunklen, abseits gelegenen Orten stattfinden, ist eher selten. Schauplatz von Übergriffen ist in der Regel der eigene Arbeitsplatz oder der des Kollegen. Der normale Arbeitsalltag bietet genügend Begegnungen. Wie reagieren die Opfer auf sexuelle Belästigungen? Die Opfer reagieren unterschiedlich, je nach Persönlichkeit, Vorerfahrungen, der Situation und der eigenen Stellung im Betrieb. Die Mehrzahl der Frauen trauen sich nicht, offen über das Erlebte zu reden, weil sie befürchten, dass man ihnen nicht glaubt oder dass sie zur Zielscheibe von Spott, Schikanen oder verstärkter Belästigung werden. Wenn sie von Vorgesetzten belästigt werden, kommt noch die Angst vor beruflichen Nachteilen dazu. > Dazu zwei Beispiele: Gerade, wenn es um anzügliche Witze oder Bemerkungen geht: Beschwert sich eine Kollegin, wird ihr schnell vorgeworfen, humorlos oder verbissen zu sein. Bestenfalls wird die Situation damit gerechtfertigt, dass es „ja gar nicht so gemeint gewesen“ sei. Damit verbunden ist jedoch die unterschwellige Aufforderung: „Stell dich nicht so an, wenn du hier arbeiten willst“. Auch die Reaktionen auf Poster oder andere bildliche Darstellungen nackter Frauen macht eine Reaktion häufig unmöglich. Die rhetorische Frage „Du fühlst dich doch nicht etwa belästigt?“ ist selten anders als durch ein „nein“ zu beantworten, um als Betroffene nicht plötzlich zur „Schuldigen“ zu werden. Mehr als die Hälfte der betroffenen Frauen glaubt, die Situation am besten zu meistern, wenn sie den Vorfall ignoriert oder scherzhaft auf den Täter eingeht. Allerdings hören damit die Übergriffe nicht auf. Die Täter werten das Verhalten mehrheitlich als Zustimmung. Ein Viertel der Betroffenen sucht die Lösung darin, dem Belästiger aus dem Weg zu gehen. Sie beschränken den Kontakt auf das berufliche Mindestmaß, bemühen sich, nicht mehr allein mit ihm in einem Raum zu sein, ändern die Kleidung, den Weg zur Arbeit oder zur Kantine. Sie nehmen Urlaub, lassen sich versetzen oder kündigen. Weniger als die Hälfte fühlt sich nach dem Ausweichen besser. Denn diese defensive Gegenwehr nützt allerdings meist wenig. Rund ein Viertel reagiert mit direkter, eindeutiger Ab- und Gegenwehr. Sie stellen den Belästiger sofort oder später, allein oder vor Zeugen zur Rede. Die Erfahrung zeigt, dass ein eindeutiges Nein vor Kollegen wirkungsvoller ist. Mit Erfolg machen (allerdings nur) neun Prozent aller Betroffenen die Belästigung betriebsöffentlich, legen eine offizielle Beschwerde ein oder unternehmen in Einzelfällen gerichtliche Schritte. 8 9 2. Folgen von sexueller Belästigung Nur eine verschwindend geringe Anzahl von Frauen lässt ein solcher Vorfall unberührt oder unbeeindruckt. Die meisten Frauen fühlen sich unmittelbar nach dem Vorfall angeekelt, wütend, hilflos, verängstigt und allein. Schuld- und Schamgefühle – „was habe ich falsch gemacht?“, die Wut über sich selbst – „Warum habe ich nicht anders reagiert?“ – führen dazu, dass Frauen sich für die sexuelle Belästigung auch noch eine Teilschuld geben. Dazu kommt erschwerend, dass den Opfern teilweise unterstellt wird, durch Kleidung oder Auftreten die Belästigung „provoziert“ zu haben. Sexuelle Belästigungen beeinträchtigen Frauen lange über den Vorfall hinaus. Rund ein Drittel der Frauen, die sexuell belästigt wurden, wird arbeitsunfähig krank. Psychosomatische Beschwerden wie Schlaf- oder Essstörungen, allergische Reaktionen oder Magen-Darmbeschwerden sind keine Seltenheit. Konzentrationsstörungen bis zu Depressionen sind die psychischen Folgen, die sexuelle Belästigungen auslösen können. Auch zeigt sich, die Folgen von sexueller Belästigung enden nicht nach Dienstschluss – sie belasten die familiäre Situation. Frauen fühlen sich häufig unwohl dabei, von dieser Belästigung zu berichten, daher verharmlosen oder verschweigen sie diese. Intensivinterviews mit Betroffenen zeigen, dass körperliche Beschwerden nicht mit der psychischen Belas- tung durch die sexuelle Belästigung in Verbindung gebracht werden. Denn das würde auch bedeuten, dass sie sich die mit der Belästigung einhergehende Verunsicherung, die Hilflosigkeit eingestehen müssen. Für das Arbeitsverhältnis bedeutet das einen erheblichen Vertrauensverlust. Viele belästigte Frauen verlieren die Freude an der Arbeit und werden den beruflichen Anforderungen nicht mehr gerecht. Erhöhte Krankmeldungen, schlechtere Arbeitsleistungen, schlechte Beurteilungen sind die Folge. Aufstieg und Karriere werden unter diesen Umständen beeinträchtigt. Junge Frauen und solche, die sich in einem neuen Berufsfeld bewegen, zweifeln daran, ob sie die richtige Berufswahl getroffen habe. Jede zweite Belästigte gab an, dass sie durch den Übergriff Nachteile am Arbeitsplatz hatte. Nicht zuletzt: Sexuelle Belästigung stört den Betriebsfrieden. Auch aus wirtschaftlichen Gründen sollte der Arbeitgeber ein Interesse daran haben, sexuelle Belästigungen in seinem Unternehmen zu verhindern. Denn sie zieht Aufmerksamkeit ab, verringert die Leistungsfähigkeit der Betroffenen und schadet ihrer Gesundheit. Die Folge ist verringerte Produktivität, Qualitätseinbußen, ein hoher Krankenstand und die Kündigung qualifizierter Arbeitskräfte.

Rechtslage Kolumnentitel 3. Rechtslage bei sexueller Belästigung Definition Bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) waren die Rechte bei sexueller Belästigung im Beschäftigtenschutzgesetz von 1994 geregelt, das im August 2006 außer Kraft trat. Das Beschäftigtenschutzgesetz wurde bei seiner Einführung von den Gewerkschaftsfrauen durch Aktionen und Informationen begleitet. Leider wurde das Engagement in vielen Unternehmen nur unzureichend aufgegriffen, so dass sich das Beschäftigtenschutzgesetz in vielen Betrieben zu einem „Expertengesetz“ entwickelte. Auch unter Rechtsanwält/innen und Richter/innen war es kaum bekannt1 . Auch deshalb landeten nur etwa ein Prozent aller Fälle von sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz vor Gericht! Da die Regelungen gegen sexuelle Belästigung nun im bekannteren AGG normiert sind, ist zu hoffen, dass die Regelungen eine größere Effektivität entfalten. Das AGG geht in seiner Definition der sexuellen Belästigung über das Beschäftigtenschutzgesetz hinaus. Während im AGG von einem unerwünschten, sexuell bestimmten Verhalten die Rede ist, musste im Beschäftigtenschutzgesetz die sexuelle Belästigung vorsätzlich erfolgen und durch das Opfer erkennbar abgelehnt werden, was in der gerichtlichen Praxis zu Problemen führte. Was der Gesetzgeber nun unter sexueller Belästigung versteht, ist in § 3 Abs. 4 AGG geregelt. 1 BMFSFJ: Beschäftigtenschutzgesetz in der Praxis, Januar 2005, S. 95 ff. Dort heißt es: „Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ Handlungsebene: Das Gesetz beschreibt sexuelle Belästigung mit dem Oberbegriff des unerwünschten, sexuell bestimmten Verhaltens und konkretisiert dies mit verschiedenen Handlungen. Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend, d. h. auch andere unerwünschte, sexuell geprägte Verhaltensweisen sind vom Tatbestand der sexuellen Belästigung umfasst (z. B. Verschicken einer obszönen Mail). Erfasst werden wie bislang auch sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind. Durch die Handlung muss die Würde der betroffenen Person verletzt werden. Dazu ist es im Gegensatz zur „normalen” Belästigung nicht erforderlich, dass sich hieraus ein entwürdigendes Umfeld ergibt. 10 11 Bei der sexuellen Belästigung ist das entwürdigende Umfeld nur ein Beispiel dafür, dass von einer Würdeverletzung auszugehen ist. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass die Anforderungen an die sexuelle Belästigung niedriger sein muss, weil der Eingriff in die Persönlichkeitssphäre bereits höher ist. Daher wird die Schwelle, eine Art „Geringfügigkeitsgrenze“, niedriger angesetzt als bei nicht sexuell bestimmten Belästigungen. Die sexuell bestimmte Handlung muss von der Betroffenen unerwünscht sein. Unerwünschtheit bedeutet hier einen „Mittelweg“ zwischen einem objektiven und subjektivem Maßstab. Es kommt also weder allein auf das Empfinden des Opfers (subjektiv) noch auf den Maßstab der Allgemeinheit (objektiv) an. 2 Im Beschäftigtenschutzgesetz wurde noch auf eine „erkennbare Ablehnung” der sexuellen Belästigung gesetzt. Das bedeutete, dass das Opfer einer sexuellen Belästigung dem Täter deutlich machen musste, dass es diese Handlung ablehnt. Allein schon aufgrund der häufig bei sexueller Belästigung festgestellten Stellung der Betroffenen im Betrieb war dies eine nicht unproblematische Tatbestands- Ausgangspunkt ist die Wahrnehmung des Opfers, das die Verhaltensweise nicht wünscht. Das heißt: Was als sexuelle Belästigung empfunden wird, ist unterschiedlich und richtet sich zunächst nach dem Empfinden der Belästigten. Es kommt aber nicht darauf an, dass die Belästigte sich ausdrücklich gegen das unerwünschte Verhalten zur Wehr setzt 2 . Der Einwand eines Belästigers, er habe ja nicht gewusst, das seine Handlungsweise der Betroffenen unerwünscht sei, kann (vergleichsweise einfach) entkräftet werden: Bereits die Bonner Studie zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz 3 zeigte nämlich, dass Männer und Frauen gleiche Verhaltensweisen für sexuelle Belästigung halten. Lediglich in Grenzfällen kann eine ausdrückliche Ablehnung des Opfers erforderlich sein. § voraussetzung; denn damit wurde eine Verantwortung bei der Betroffenen gesehen (sie hätte sich ja wehren können). Das typische Verhalten, dem Täter aus dem Weg zu gehen bzw. ein aus Selbstschutz zögerliches Verhalten, wurde damit der Betroffenen zur Last gelegt. 3 Holzbecher u. a., Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, 1990

Was ist sexuelle <strong>Belästigung</strong>? Kolumnentitel<br />

Wann findet sexuelle <strong>Belästigung</strong> statt?<br />

Dass <strong>Belästigung</strong>en auf Betriebsfeiern mit<br />

hohem Alkoholkonsum vorkommen oder an<br />

dunklen, abseits gelegenen Orten stattfinden,<br />

ist eher selten. Schauplatz von Übergriffen ist<br />

in der Regel der eigene Arbeitsplatz oder der<br />

des Kollegen. Der normale Arbeitsalltag bietet<br />

genügend Begegnungen.<br />

Wie reagieren die Opfer auf<br />

sexuelle <strong>Belästigung</strong>en?<br />

Die Opfer reagieren unterschiedlich, je nach Persönlichkeit,<br />

Vorerfahrungen, der Situation und<br />

der eigenen Stellung im Betrieb.<br />

Die Mehrzahl der Frauen trauen sich nicht, offen<br />

über das Erlebte zu reden, weil sie befürchten,<br />

dass man ihnen nicht glaubt oder dass sie zur<br />

Zielscheibe von Spott, Schikanen oder verstärkter<br />

<strong>Belästigung</strong> werden. Wenn sie von Vorgesetzten<br />

belästigt werden, kommt noch die Angst vor<br />

beruflichen Nachteilen dazu.<br />

> Dazu zwei Beispiele: Gerade, wenn es um<br />

anzügliche Witze oder Bemerkungen geht:<br />

Beschwert sich eine Kollegin, wird ihr schnell<br />

vorgeworfen, humorlos oder verbissen zu sein.<br />

Bestenfalls wird die Situation damit gerechtfertigt,<br />

dass es „ja gar nicht so gemeint gewesen“<br />

sei. Damit verbunden ist jedoch die unterschwellige<br />

Aufforderung: „Stell dich nicht so an, wenn<br />

du hier arbeiten willst“.<br />

Auch die Reaktionen auf Poster oder andere bildliche<br />

Darstellungen nackter Frauen macht eine Reaktion<br />

häufig unmöglich. Die rhetorische Frage „Du<br />

fühlst dich doch nicht etwa belästigt?“ ist selten anders<br />

als durch ein „nein“ zu beantworten, um als Betroffene<br />

nicht plötzlich zur „Schuldigen“ zu werden.<br />

Mehr als die Hälfte der betroffenen Frauen glaubt,<br />

die Situation am besten zu meistern, wenn sie<br />

den Vorfall ignoriert oder scherzhaft auf den Täter<br />

eingeht. Allerdings hören damit die Übergriffe<br />

nicht auf. Die Täter werten das Verhalten mehrheitlich<br />

als Zustimmung.<br />

Ein Viertel der Betroffenen sucht die Lösung<br />

darin, dem Belästiger aus dem Weg zu gehen. Sie<br />

beschränken den Kontakt auf das berufliche Mindestmaß,<br />

bemühen sich, nicht mehr allein mit<br />

ihm in einem Raum zu sein, ändern die Kleidung,<br />

den Weg zur Arbeit oder zur Kantine. Sie nehmen<br />

Urlaub, lassen sich versetzen oder kündigen.<br />

Weniger als die Hälfte fühlt sich nach dem Ausweichen<br />

besser. Denn diese defensive Gegenwehr<br />

nützt allerdings meist wenig.<br />

Rund ein Viertel reagiert mit direkter, eindeutiger<br />

Ab- und Gegenwehr. Sie stellen den Belästiger<br />

sofort oder später, allein oder vor Zeugen zur<br />

Rede. Die Erfahrung zeigt, dass ein eindeutiges<br />

Nein vor Kollegen wirkungsvoller ist.<br />

Mit Erfolg machen (allerdings nur) neun Prozent<br />

aller Betroffenen die <strong>Belästigung</strong> betriebsöffentlich,<br />

legen eine offizielle Beschwerde ein oder<br />

unternehmen in Einzelfällen gerichtliche Schritte.<br />

8 9<br />

2. Folgen von sexueller <strong>Belästigung</strong><br />

Nur eine verschwindend geringe Anzahl von<br />

Frauen lässt ein solcher Vorfall unberührt oder<br />

unbeeindruckt. Die meisten Frauen fühlen sich<br />

unmittelbar nach dem Vorfall angeekelt, wütend,<br />

hilflos, verängstigt und allein. Schuld- und<br />

Schamgefühle – „was habe ich falsch gemacht?“,<br />

die Wut über sich selbst – „Warum<br />

habe ich nicht anders reagiert?“ – führen dazu,<br />

dass Frauen sich für die sexuelle <strong>Belästigung</strong><br />

auch noch eine Teilschuld geben. Dazu kommt<br />

erschwerend, dass den Opfern teilweise unterstellt<br />

wird, durch Kleidung oder Auftreten die<br />

<strong>Belästigung</strong> „provoziert“ zu haben.<br />

<strong>Sexuelle</strong> <strong>Belästigung</strong>en beeinträchtigen Frauen<br />

lange über den Vorfall hinaus. Rund ein Drittel<br />

der Frauen, die sexuell belästigt wurden, wird<br />

arbeitsunfähig krank. Psychosomatische<br />

Beschwerden wie Schlaf- oder Essstörungen,<br />

allergische Reaktionen oder Magen-Darmbeschwerden<br />

sind keine Seltenheit. Konzentrationsstörungen<br />

bis zu Depressionen sind die<br />

psychischen Folgen, die sexuelle <strong>Belästigung</strong>en<br />

auslösen können. Auch zeigt sich, die Folgen von<br />

sexueller <strong>Belästigung</strong> enden nicht nach Dienstschluss<br />

– sie belasten die familiäre Situation.<br />

Frauen fühlen sich häufig unwohl dabei, von dieser<br />

<strong>Belästigung</strong> zu berichten, daher verharmlosen<br />

oder verschweigen sie diese. Intensivinterviews<br />

mit Betroffenen zeigen, dass körperliche<br />

Beschwerden nicht mit der psychischen Belas-<br />

tung durch die sexuelle <strong>Belästigung</strong> in Verbindung<br />

gebracht werden. Denn das würde auch<br />

bedeuten, dass sie sich die mit der <strong>Belästigung</strong><br />

einhergehende Verunsicherung, die Hilflosigkeit<br />

eingestehen müssen.<br />

Für das Arbeitsverhältnis bedeutet das einen<br />

erheblichen Vertrauensverlust. Viele belästigte<br />

Frauen verlieren die Freude an der Arbeit und<br />

werden den beruflichen Anforderungen nicht<br />

mehr gerecht. Erhöhte Krankmeldungen,<br />

schlechtere Arbeitsleistungen, schlechte<br />

Beurteilungen sind die Folge.<br />

Aufstieg und Karriere werden unter diesen<br />

Umständen beeinträchtigt. Junge Frauen und<br />

solche, die sich in einem neuen Berufsfeld bewegen,<br />

zweifeln daran, ob sie die richtige Berufswahl<br />

getroffen habe. Jede zweite Belästigte gab<br />

an, dass sie durch den Übergriff Nachteile am<br />

Arbeitsplatz hatte.<br />

Nicht zuletzt: <strong>Sexuelle</strong> <strong>Belästigung</strong> stört den<br />

Betriebsfrieden. Auch aus wirtschaftlichen Gründen<br />

sollte der Arbeitgeber ein Interesse daran<br />

haben, sexuelle <strong>Belästigung</strong>en in seinem Unternehmen<br />

zu verhindern. Denn sie zieht Aufmerksamkeit<br />

ab, verringert die Leistungsfähigkeit der<br />

Betroffenen und schadet ihrer Gesundheit. Die<br />

Folge ist verringerte Produktivität, Qualitätseinbußen,<br />

ein hoher Krankenstand und die Kündigung<br />

qualifizierter Arbeitskräfte.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!