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Daimler: BV Teilzeit

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<strong>Teilzeit</strong><br />

Anlage 3: Verfahrensablauf<br />

(1) Einvernehmliche Regelung bei <strong>Teilzeit</strong>antrag:<br />

Vor dem schriftlichen Antrag auf <strong>Teilzeit</strong> soll ein persönliches Gespräch zwischen Beschäftigten und<br />

der Führungskraft stattfinden, in dem über die Möglichkeit einer Veränderung und der Verteilung der<br />

Arbeitszeit in Übereinstimmung mit den Interessen des Bereichs gesprochen wird.<br />

Die Führungskraft leitet den Antrag an den zuständigen Personalbereich weiter.<br />

Der Antrag wird - mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung - durch die Führungskraft und den<br />

Personalbereich geprüft.<br />

Sind sich beide Seiten über die Veränderung und Verteilung der Arbeitszeit nach dem Antrag einig,<br />

wird die Änderung schriftlich fixiert und die Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet.<br />

(2) Abänderungsmöglichkeit des <strong>Teilzeit</strong>antrags:<br />

Wird deutlich, dass dem Antrag betriebliche Gründe nach § 4 der dieser Vereinbarung entgegenstehen<br />

und dieser somit abgelehnt werden müsste, wird den Beschäftigten die Möglichkeit gewährt, den<br />

ursprünglichen <strong>Teilzeit</strong>antrag abzuändern.<br />

· Reicht der Beschäftigte keine Abänderung des ursprünglichen Antrags ein,<br />

dann wird über den ursprünglichen Antrag fristgemäß entschieden.<br />

· Reicht der Beschäftigte eine Abänderung seines Antrags ein, wird über<br />

diese Abänderung beraten:<br />

· Sind sich beide Seiten über die Veränderung und Verteilung der Arbeitszeit<br />

nach dem abgeänderten Antrag einig, wird die Änderung schriftlich fixiert<br />

und von beiden Seiten unterzeichnet.<br />

· Stehen auch dem abgeänderten Antrag betriebliche Gründe entgegen, dann<br />

wird dem Beschäftigten fristgemäß die Ablehnung mitgeteilt. Hinsichtlich der<br />

Ablehnung des ursprünglichen Antrags in der Form des abgeänderten<br />

Antrags laufen die Fristen des ursprünglichen Antrags.<br />

(3) Ablehnung des <strong>Teilzeit</strong>antrags:<br />

Kann ein Antrag gemäß § 4 dieser Vereinbarung nicht umgesetzt werden, dann wird dem Beschäftigten<br />

spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung die Ablehnung seines<br />

<strong>Teilzeit</strong>antrags schriftlich mitgeteilt.<br />

Die Führungskraft informiert den Beschäftigten in einem Gespräch über die Ablehnungsgründe<br />

(4) Ein abweichender Verfahrensablauf oder/und eine abweichende elektronische Abwicklung in den<br />

einzelnen Werken und Standorten sind in Abstimmung mit dem Betriebsrat möglich.<br />

Anlage 4: Ablehnung bei Vorliegen von betrieblichen Gründen<br />

Betriebliche Gründe für die Ablehnung des <strong>Teilzeit</strong>antrags können beispielsweise sein:<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

Seite 11 von 12<br />

20.09.2004

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