Daimler: BV Teilzeit
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<strong>Teilzeit</strong><br />
Anlage 3: Verfahrensablauf<br />
(1) Einvernehmliche Regelung bei <strong>Teilzeit</strong>antrag:<br />
Vor dem schriftlichen Antrag auf <strong>Teilzeit</strong> soll ein persönliches Gespräch zwischen Beschäftigten und<br />
der Führungskraft stattfinden, in dem über die Möglichkeit einer Veränderung und der Verteilung der<br />
Arbeitszeit in Übereinstimmung mit den Interessen des Bereichs gesprochen wird.<br />
Die Führungskraft leitet den Antrag an den zuständigen Personalbereich weiter.<br />
Der Antrag wird - mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung - durch die Führungskraft und den<br />
Personalbereich geprüft.<br />
Sind sich beide Seiten über die Veränderung und Verteilung der Arbeitszeit nach dem Antrag einig,<br />
wird die Änderung schriftlich fixiert und die Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet.<br />
(2) Abänderungsmöglichkeit des <strong>Teilzeit</strong>antrags:<br />
Wird deutlich, dass dem Antrag betriebliche Gründe nach § 4 der dieser Vereinbarung entgegenstehen<br />
und dieser somit abgelehnt werden müsste, wird den Beschäftigten die Möglichkeit gewährt, den<br />
ursprünglichen <strong>Teilzeit</strong>antrag abzuändern.<br />
· Reicht der Beschäftigte keine Abänderung des ursprünglichen Antrags ein,<br />
dann wird über den ursprünglichen Antrag fristgemäß entschieden.<br />
· Reicht der Beschäftigte eine Abänderung seines Antrags ein, wird über<br />
diese Abänderung beraten:<br />
· Sind sich beide Seiten über die Veränderung und Verteilung der Arbeitszeit<br />
nach dem abgeänderten Antrag einig, wird die Änderung schriftlich fixiert<br />
und von beiden Seiten unterzeichnet.<br />
· Stehen auch dem abgeänderten Antrag betriebliche Gründe entgegen, dann<br />
wird dem Beschäftigten fristgemäß die Ablehnung mitgeteilt. Hinsichtlich der<br />
Ablehnung des ursprünglichen Antrags in der Form des abgeänderten<br />
Antrags laufen die Fristen des ursprünglichen Antrags.<br />
(3) Ablehnung des <strong>Teilzeit</strong>antrags:<br />
Kann ein Antrag gemäß § 4 dieser Vereinbarung nicht umgesetzt werden, dann wird dem Beschäftigten<br />
spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung die Ablehnung seines<br />
<strong>Teilzeit</strong>antrags schriftlich mitgeteilt.<br />
Die Führungskraft informiert den Beschäftigten in einem Gespräch über die Ablehnungsgründe<br />
(4) Ein abweichender Verfahrensablauf oder/und eine abweichende elektronische Abwicklung in den<br />
einzelnen Werken und Standorten sind in Abstimmung mit dem Betriebsrat möglich.<br />
Anlage 4: Ablehnung bei Vorliegen von betrieblichen Gründen<br />
Betriebliche Gründe für die Ablehnung des <strong>Teilzeit</strong>antrags können beispielsweise sein:<br />
http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />
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20.09.2004