Daimler: BV Teilzeit
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<strong>Teilzeit</strong><br />
Art GBR <strong>Daimler</strong> Chrysler AG, Stuttgart<br />
Titel <strong>Teilzeit</strong><br />
Abschlußdatum 12/2001<br />
Regelungspunkte<br />
Quelle<br />
Ansprechpartner<br />
Freiwillige Betriebsvereinbarung über <strong>Teilzeit</strong><br />
Präambel<br />
Arbeitszeit, <strong>Teilzeit</strong>arbeit, <strong>Teilzeit</strong>beispiele, Antragsformulare,<br />
Verfahrensablauf<br />
[erste Fundstelle]<br />
Gemeinsame Zielsetzung der Unternehmensleitung und des Gesamtbetriebsrats der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG ist<br />
es, <strong>Teilzeit</strong>wünsche der Beschäftigten einvernehmlich umzusetzen und gleichzeitig die Gestaltungs-,<br />
Dispositions- und Handlungsspielräume von Unternehmen und Beschäftigten zu erweitern. <strong>Teilzeit</strong> ist auch<br />
im Rahmen der „Gemeinsamen Erklärung zur Förderung von Chancengleichheit“ eine von verschiedenen<br />
Optionen der Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung, die <strong>Daimler</strong>Chrysler zur Verfügung stellt.<br />
Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat stehen beratend und vermittelnd zur Seite und fördern <strong>Teilzeit</strong><br />
mit dem Ziel, kreative und praxisnahe Lösungen zu gestalten, um langfristig erfolgreich zu sein und der<br />
zunehmenden Individualisierung der Lebensbedingungen gerecht zu werden. <strong>Teilzeit</strong>arbeit soll aus<br />
Unternehmens- und Beschäftigtensicht einen Beitrag leisten zur:<br />
- Steigerung der Mitarbeitermotivation<br />
- Steigerung der Flexibilität der Beschäftigten und des<br />
Unternehmens<br />
- Erhalt von Know-How für Beschäftigte und Unternehmen<br />
- Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber nach innen und<br />
außen<br />
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
Flexible Arbeits- und Betriebszeitmodelle steigern die Anpassungs- und Reaktionsfähigkeiten auf<br />
unterschiedliche Auslastungsgrade und Auftragslagen. Zudem kann <strong>Teilzeit</strong>arbeit in ihrer Vielfalt längere<br />
Kundenkontaktzeiten ermöglichen und zeitzonenübergreifende Zusammenarbeit am internationalen Markt<br />
verbessern.<br />
Den Beschäftigten wird mit flexiblen <strong>Teilzeit</strong>modellen die Möglichkeit gegeben, im Einklang mit den<br />
betrieblichen Interessen des Unternehmens, z. B. bei Berufsausübung und beruflicher Qualifizierung,<br />
familiäre und private Interessen zu verbinden. <strong>Teilzeit</strong>arbeit kann darüber hinaus auch zur Gesundheitsförderung<br />
beitragen und der Reduzierung der Doppelbelastung von Beruf und Familie dienen.<br />
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20.09.2004
<strong>Teilzeit</strong><br />
<strong>Teilzeit</strong> ist für alle Mitarbeitergruppen (Frauen, Männer, Lohnempfänger, Angestellte) möglich; auch<br />
Führungsfunktionen sind grundsätzlich teilzeitfähig.<br />
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20.09.2004
<strong>Teilzeit</strong><br />
§ 1 Anspruch und Antrag auf <strong>Teilzeit</strong><br />
(1) Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf einen <strong>Teilzeit</strong>arbeitsplatz nach dem <strong>Teilzeit</strong>- und<br />
Befristungsgesetz (TzBfG).<br />
(2) Zusätzlich kann in folgenden Fällen außerhalb des TzBfG ein <strong>Teilzeit</strong>arbeitsplatz bzw. der Wechsel auf<br />
einen Vollzeitarbeitsplatz beantragt werden:<br />
(a) Es kann in jedem Kalenderjahr ein <strong>Teilzeit</strong>antrag gestellt werden. Wurde<br />
bereits im Vorjahr ein Antrag auf <strong>Teilzeit</strong> nach dem TzBfG gestellt, kann<br />
erneut ein Antrag auf <strong>Teilzeit</strong> gestellt werden.<br />
(b) Darüber hinaus kann vor Ablauf der Familienzeit ein <strong>Teilzeit</strong>antrag gestellt<br />
werden. Der <strong>Teilzeit</strong>antrag ist zusammen mit dem Rückkehrwunsch aus der<br />
Familienzeit dem zuständigen Personalbereich spätestens sechs Monate<br />
vor der gewünschten Wiederaufnahme der Arbeit mitzuteilen.<br />
(c) Beschäftigte in <strong>Teilzeit</strong> können einen Antrag auf Wechsel in Vollzeit stellen.<br />
§ 2 Umfang der <strong>Teilzeit</strong><br />
(1) <strong>Teilzeit</strong> kann unter Wahrung der betrieblichen und persönlichen Interessen individuell in allen<br />
Gestaltungsmöglichkeiten umgesetzt werden.<br />
Die Verkürzung der Arbeitszeit kann in allen Gestaltungsmöglichkeiten auftreten z.B. Verkürzung der<br />
täglichen, wöchentlichen, monatlichen oder jährlichen Arbeitszeit, Blockteilzeit oder <strong>Teilzeit</strong>arbeit auf<br />
Abruf (Beispiele siehe Anlage 1).<br />
Vor dem Hintergrund einer reibungslosen Gestaltung des Arbeits- und Produktionsablaufs können die<br />
Betriebe für bestimmte Bereiche geeignete <strong>Teilzeit</strong>modelle bevorzugt anbieten; die<br />
Mitbestimmungsrechte der örtlichen Betriebsräte bleiben unberührt.<br />
(2) Der Umfang der <strong>Teilzeit</strong>arbeit soll mehr als eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des<br />
Sozialgesetzbuch IV sein und soll bis zu max. 30 Stunden/Woche umfassen.<br />
§ 3 Verfahrensablauf<br />
Bei einem <strong>Teilzeit</strong>wunsch steht nicht der formale Beantragungsprozess im Vordergrund, sondern das<br />
gemeinsame Gespräch zwischen Führungskräften und Beschäftigten. Beide Seiten suchen eine gemeinsame<br />
Lösung, die sowohl den individuellen Belangen der Beschäftigten als auch den Anforderungen des Betriebs<br />
gerecht wird.<br />
Das Verfahren wird durch ein einheitliches, mit dem Gesamtbetriebsrat abgestimmtes, Formular zur<br />
Antragsstellung unterstützt werden (in Anlage 2). Der Antrag soll schriftlich, per e-mail oder<br />
zukünftig über ein elektronisches Personalsystem auf der Grundlage des mit dem<br />
Gesamtbetriebsrat abgestimmten Formulars bei der Führungskraft gestellt werden.<br />
Der Antrag muss einen Vorschlag für die gewünschte Veränderung und Verteilung<br />
der Arbeitszeit enthalten.<br />
Wenn dem <strong>Teilzeit</strong>antrag betriebliche Gründe entgegenstehen, dann haben die Beschäftigten die Möglichkeit<br />
den <strong>Teilzeit</strong>antrag abzuändern (siehe Anlage 3).<br />
§ 4 Ablehnung der Anträge<br />
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Der <strong>Teilzeit</strong>antrag nach dem TzBfG kann bei Vorliegen von betrieblichen Gründen (gemäß § 8 Abs. 4 TzBfG)<br />
abgelehnt werden (siehe Anlage 4).<br />
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20.09.2004
<strong>Teilzeit</strong><br />
Ein Antrag auf <strong>Teilzeit</strong>arbeit oder auf Wechsel in Vollzeit nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung kann abgelehnt<br />
werden, wenn betriebliche Gründe (siehe Anlage 4) entgegenstehen oder kein geeigneter freier<br />
<strong>Teilzeit</strong>arbeitsplatz bzw. Vollzeitarbeitsplatz im Betrieb vorhanden ist.<br />
§ 5 Schlichtungsverfahren<br />
Auf Wunsch des Beschäftigten kann innerhalb von einem Monat nach der Ablehnung des <strong>Teilzeit</strong>antrags ein<br />
Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.<br />
Dazu wird in einem Gespräch zwischen Personalbereich, Führungskraft, Betriebsrat und Beschäftigten erneut<br />
eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Falls erforderlich werden die nächsthöheren Führungsebenen, die<br />
Personalleitungen und die Vorsitzenden des Betriebsrats einbezogen.<br />
§ 6 Information des Betriebsrats<br />
Der Betriebsrat wird halbjährlich über die Entwicklung der Anzahl der <strong>Teilzeit</strong>arbeitsverhältnisse informiert.<br />
Zusätzlich wird er über abgelehnte <strong>Teilzeit</strong>anträge anhand des Formulars informiert; dies soll – wenn möglich<br />
- vor Übersendung der endgültigen Entscheidung an den Mitarbeiter geschehen. Im Rahmen der<br />
Personalplanung wird über vorhandene und konkret geplante <strong>Teilzeit</strong>arbeitsplätze beraten.<br />
§ 7 Gleichbehandlung<br />
<strong>Teilzeit</strong>beschäftigte haben grundsätzlich den gleichen Zugang zu Qualifizierung und Personalentwicklung wie<br />
Beschäftigte in Vollzeit. Beschäftigte in <strong>Teilzeit</strong> dürfen wegen der <strong>Teilzeit</strong>arbeit nicht schlechter behandelt<br />
werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche<br />
Behandlung rechtfertigen.<br />
§ 8 Nebentätigkeit<br />
<strong>Teilzeit</strong>beschäftigte sind ebenso wie Beschäftigte in Vollzeit verpflichtet, jede Nebentätigkeit dem<br />
Personalbereich vorher unaufgefordert, schriftlich anzuzeigen.<br />
§ 9 Sonstiges<br />
Die <strong>Teilzeit</strong>regelungen nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 81 V Sozialgesetzbuch IX und nach dem<br />
Bundeserziehungsgeldgesetz gemäß § 15 des BErzGG bleiben von dieser Regelung<br />
unberührt.<br />
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigte der DCAG mit Ausnahme der leitenden Führungskräfte.<br />
§ 10 Inkrafttreten und Kündigung<br />
Die folgenden Anlagen 1 bis 4 sind Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung. Bestehende <strong>Teilzeit</strong>verträge und<br />
Arbeitszeitmodelle zur <strong>Teilzeit</strong> an den Standorten bleiben von dieser Vereinbarung unberührt; bestehen<br />
örtliche Betriebsvereinbarungen zum <strong>Teilzeit</strong>verfahren, wird mit dem örtlichen Betriebsrat über eine<br />
Anpassung beraten.<br />
Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2002 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende,<br />
frühestens zum 31.12.2005 gekündigt werden.<br />
Stuttgart, im Dezember 2001<br />
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<strong>Teilzeit</strong><br />
<strong>Daimler</strong>Chrysler AG Gesamtbetriebsrat<br />
Fleig Weißmüller Klemm Schwaab<br />
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<strong>Teilzeit</strong><br />
Anlage 1: <strong>Teilzeit</strong>modelle<br />
Beispiele von derzeit praktizierten <strong>Teilzeit</strong>modellen:<br />
Modelle<br />
Reduzierte Tages-/<br />
Wochen- bzw.<br />
Monatsarbeitszeit<br />
Arbeitsplatzteilung<br />
(Job Sharing)<br />
Beschreibung<br />
Hierbei handelt es sich um<br />
<strong>Teilzeit</strong>modelle, bei denen die<br />
tägliche, wöchentliche bzw.<br />
monatliche Arbeitszeit auf 1-5-<br />
Tage verteilt wird. Dabei kann<br />
auch die tägliche Stundenzahl<br />
variieren.<br />
z.B.:<br />
· MA arbeiten vor- bzw.<br />
nachmittags<br />
· 2/3 Tage Modell, d.h. der<br />
MA arbeitet in der 1.<br />
Woche 2 Tage, in der<br />
nächsten Woche 3<br />
Tage<br />
· 3 Tage Modell mit<br />
festem Zeitrahmen<br />
· 4-Tage-Woche,<br />
Verkürzung der<br />
Arbeitszeit auf 28<br />
Stunden<br />
In der Regel teilen sich zwei<br />
(seltener drei) <strong>Teilzeit</strong>kräfte einen<br />
Arbeitsplatz. Häufig angewandte<br />
Varianten sind:<br />
· Aufteilung in Vor- bzw.<br />
Nachmittagsarbeit,<br />
· 2/3 Tage Modell, d.h. die<br />
Mitarbeiter arbeiten<br />
abwechselnd in der ersten<br />
Woche zwei in der zweiten<br />
Woche drei Tage,<br />
· Aufteilung des Schichtplans<br />
pro Woche, bzw. pro halber<br />
Woche.<br />
Nutzen<br />
· Mitarbeiter haben eine festgelegte<br />
regelmäßige Arbeitszeit.<br />
· Höhere persönliche Flexibilität für<br />
die Mitarbeiter.<br />
· Ermöglicht höhere<br />
Kundenorientierung und<br />
zeitzonenübergreifende<br />
Zusammenarbeit.<br />
· Effizienzsteigerung im Bereich<br />
aufgrund optimaler Auslastung.<br />
· Die Selbstbestimmung bei der<br />
Zeiteinteilung macht dieses<br />
<strong>Teilzeit</strong>modell für Mitarbeiter<br />
attraktiv.<br />
· Der vorgegebene<br />
Arbeitszeitrahmen kann voll<br />
ausgeschöpft werden.<br />
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· Längere Servicezeiten können<br />
abgedeckt werden.<br />
· Die Verantwortung für Projekte<br />
bleibt den Mitarbeitern erhalten.<br />
· Höhere Entscheidungsfreiräume<br />
und persönliche Flexibilität für die<br />
Mitarbeiter.<br />
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<strong>Teilzeit</strong><br />
Modelle Beschreibung Nutzen<br />
Blockteilzeit<br />
Arbeit auf Abruf<br />
· Mitarbeiter und<br />
Unternehmen vereinbaren<br />
im Rahmen eines<br />
Jahresplanes die Arbeits-<br />
und Freizeitphasen des<br />
Mitarbeiters in größeren<br />
zusammenhängenden<br />
Blöcken. Die Lage der<br />
Arbeitsblöcke orientiert sich<br />
am zu erwartenden<br />
Kapazitätsbedarf des<br />
Bereiches.<br />
· Der Mitarbeiter bezieht ein<br />
regelmäßiges Entgelt und es<br />
besteht ein durchgängiger<br />
Sozialversicherungsschutz.<br />
· Das Modell eignet sich<br />
sowohl für Fachkräfte<br />
(saisonal<br />
Produktionsschwankungen,<br />
Projektarbeit) als auch für<br />
angelernte Arbeitskräfte.<br />
· Mitarbeiter und<br />
Unternehmen vereinbaren<br />
für einen definierten<br />
Zeitraum (in der Regel ein<br />
Jahr) ein festes Zeitbudget.<br />
Die Höhe des Zeitbudgets<br />
orientiert sich am<br />
voraussichtlich benötigten<br />
Kapazitätsbedarf in diesem<br />
Zeitraum. Die konkreten<br />
Bedingungen dieses<br />
Arbeitszeitmodells<br />
(Ankündigungsfristen,<br />
Seite 7 von 12<br />
· Evtl. Vertretung bei Krankheit kann<br />
vertraglich festgelegt werden (§ 13<br />
TzBfG).<br />
· Saisonale Schwankungen<br />
können besser ausgeglichen<br />
werden.<br />
· Qualifikation von<br />
Mitarbeitergruppen, die nicht<br />
dauerhaft Vollzeit arbeiten<br />
wollen bleiben dem<br />
Unternehmen erhalten (z. B.<br />
Mütter und ältere Mitarbeiter).<br />
· Mitarbeiter können die<br />
planbaren längeren<br />
Freizeitphasen besser für<br />
persönliche Interessen (z.B.<br />
Weiterbildung, Reisen, etc.)<br />
nutzen.<br />
· Mitarbeiter mit<br />
Einsatzbeschränkungen, die<br />
nach Arbeitsphasen längere<br />
Erholungsphasen benötigen,<br />
können besser eingesetzt<br />
werden bei gleichzeitiger<br />
Reduzierung längerer<br />
Krankheitsphasen.<br />
· Blockteilzeit kann einen<br />
Beitrag zur verbesserten<br />
work-life-balance des<br />
Einzelnen leisten und dadurch<br />
zur Steigerung der Attraktivität<br />
des Unternehmens beitragen.<br />
· Ermöglicht Bereichen, in<br />
denen kurzfristig oder<br />
schlecht planbarer erhöhter<br />
Kapazitätsbedarf auftritt<br />
schnellere Reaktions- und<br />
Anpassungsfähigkeit.<br />
· Die Betriebsmittel können<br />
besser ausgelastet werden.<br />
· Sicherung des<br />
Produktionsprogrammes bei<br />
Störungen und<br />
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<strong>Teilzeit</strong><br />
Sabbatical<br />
(Auszeit)<br />
Mindesteinsatzzeit,<br />
Ablehnungsmöglichkeiten)<br />
können einzelvertraglich<br />
oder am Standort vereinbart<br />
werden. Es gelten in jedem<br />
Fall die gesetzlichen<br />
Regelungen des § 12 TzBfG<br />
(z.B. min. 4 Tage<br />
Ankündigung).<br />
· Das Entgelt wird regelmäßig<br />
anteilig pro Monat<br />
ausbezahlt. Es besteht ein<br />
durchgängiger<br />
Sozialversicherungsschutz.<br />
· Das Modell eignet sich z.B.<br />
für Projektarbeit bzw. für<br />
regelmäßig wiederkehrende<br />
Aufgaben (z.B.<br />
Budgetplanung, Inventur),<br />
für Urlaubsvertretungen aber<br />
auch für weniger planbaren<br />
Kapazitätsbedarf wie z.B.<br />
Krankheitsvertretungen.<br />
· Das Modell kann im<br />
Rahmen von Flexi-Pools<br />
angewendet werden, um<br />
kurzfristige Bedarfe und<br />
Fehlstände in<br />
Produktionsbereichen<br />
abzudecken.<br />
· Die Initiative für dieses<br />
Arbeitszeitmodell kann<br />
sowohl vom Mitarbeiter als<br />
auch vom Unternehmen<br />
ausgehen.<br />
Sabbaticals können sowohl bei<br />
Vollzeit als auch bei <strong>Teilzeit</strong>arbeit<br />
einzelvertraglich vereinbart werden.<br />
Es handelt sich um ein<br />
Arbeitszeitmodell mit erhöhtem<br />
Flexibilitätscharakter.<br />
• Der Mitarbeiter vereinbart<br />
mit dem Unternehmen eine<br />
Auszeit von einigen<br />
Monaten oder bis zu einem<br />
Jahr ohne Vorleistung der<br />
Seite 8 von 12<br />
unplanmäßigen Bedarfen und<br />
Fehlständen<br />
· Durch Anpassung der<br />
Arbeitszeit an den<br />
tatsächlichen Arbeitsanfall<br />
steigt die Arbeitsproduktivität.<br />
· Ist das Arbeitszeitmodell für<br />
den Mitarbeiter in seiner<br />
persönlichen Situation<br />
stimmig, steigen<br />
Arbeitszufriedenheit und<br />
Leistungsbereitschaft.<br />
· Geringere Fluktuation und<br />
Fehlzeiten können das<br />
Ergebnis sein.<br />
· Steigerung der Attraktivität<br />
des Unternehmens.<br />
· Einbindung von<br />
Mitarbeiter/innen während<br />
Elternzeit und Familienzeit.<br />
• Die Leistungsfähigkeit des<br />
Mitarbeiters bleibt erhalten, da er<br />
die Möglichkeit erhält seine<br />
„Batterien für den beruflichen Alltag<br />
neu zu laden“.<br />
• Wenn Mitarbeiter sich in der<br />
„Auszeit“ vernachlässigten<br />
Interessen (Auslandsaufenthalt,<br />
Weiterbildung) widmen, kann ein<br />
Motivationsschub ausgelöst werden.<br />
• Dadurch kann die Produktivität im<br />
Betrieb langfristig erhöht werden.<br />
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20.09.2004
<strong>Teilzeit</strong><br />
Arbeitszeit. Während dieser<br />
Auszeit finden keine<br />
Entgeltzahlungen statt. Der<br />
Mitarbeiter muss seinen<br />
Sozialversicherungsschutz<br />
eigenverantwortlich<br />
sicherstellen.<br />
• Regelung im<br />
Qualifzierungstarifvertrag<br />
und<br />
Gesamtbetriebsvereinbarung<br />
Seite 9 von 12<br />
• Die Qualifizierung der<br />
Mitarbeiter kann ansteigen.<br />
• Dieses Modell eignet sich<br />
insbesondere, wenn der<br />
Mitarbeiter dringendes<br />
persönliches Interesse an<br />
einer Auszeit hat. Eine<br />
genaue Klärung der<br />
Einkommens- und<br />
Sozialversicherungssituation<br />
durch den Mitarbeiter ist<br />
empfehlenswert.<br />
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<strong>Teilzeit</strong><br />
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Anlage 2: Abgestimmtes Antragsformular zwischen Gesamtbetriebsrat und Unternehmensleitung<br />
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20.09.2004
<strong>Teilzeit</strong><br />
Anlage 3: Verfahrensablauf<br />
(1) Einvernehmliche Regelung bei <strong>Teilzeit</strong>antrag:<br />
Vor dem schriftlichen Antrag auf <strong>Teilzeit</strong> soll ein persönliches Gespräch zwischen Beschäftigten und<br />
der Führungskraft stattfinden, in dem über die Möglichkeit einer Veränderung und der Verteilung der<br />
Arbeitszeit in Übereinstimmung mit den Interessen des Bereichs gesprochen wird.<br />
Die Führungskraft leitet den Antrag an den zuständigen Personalbereich weiter.<br />
Der Antrag wird - mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung - durch die Führungskraft und den<br />
Personalbereich geprüft.<br />
Sind sich beide Seiten über die Veränderung und Verteilung der Arbeitszeit nach dem Antrag einig,<br />
wird die Änderung schriftlich fixiert und die Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet.<br />
(2) Abänderungsmöglichkeit des <strong>Teilzeit</strong>antrags:<br />
Wird deutlich, dass dem Antrag betriebliche Gründe nach § 4 der dieser Vereinbarung entgegenstehen<br />
und dieser somit abgelehnt werden müsste, wird den Beschäftigten die Möglichkeit gewährt, den<br />
ursprünglichen <strong>Teilzeit</strong>antrag abzuändern.<br />
· Reicht der Beschäftigte keine Abänderung des ursprünglichen Antrags ein,<br />
dann wird über den ursprünglichen Antrag fristgemäß entschieden.<br />
· Reicht der Beschäftigte eine Abänderung seines Antrags ein, wird über<br />
diese Abänderung beraten:<br />
· Sind sich beide Seiten über die Veränderung und Verteilung der Arbeitszeit<br />
nach dem abgeänderten Antrag einig, wird die Änderung schriftlich fixiert<br />
und von beiden Seiten unterzeichnet.<br />
· Stehen auch dem abgeänderten Antrag betriebliche Gründe entgegen, dann<br />
wird dem Beschäftigten fristgemäß die Ablehnung mitgeteilt. Hinsichtlich der<br />
Ablehnung des ursprünglichen Antrags in der Form des abgeänderten<br />
Antrags laufen die Fristen des ursprünglichen Antrags.<br />
(3) Ablehnung des <strong>Teilzeit</strong>antrags:<br />
Kann ein Antrag gemäß § 4 dieser Vereinbarung nicht umgesetzt werden, dann wird dem Beschäftigten<br />
spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung die Ablehnung seines<br />
<strong>Teilzeit</strong>antrags schriftlich mitgeteilt.<br />
Die Führungskraft informiert den Beschäftigten in einem Gespräch über die Ablehnungsgründe<br />
(4) Ein abweichender Verfahrensablauf oder/und eine abweichende elektronische Abwicklung in den<br />
einzelnen Werken und Standorten sind in Abstimmung mit dem Betriebsrat möglich.<br />
Anlage 4: Ablehnung bei Vorliegen von betrieblichen Gründen<br />
Betriebliche Gründe für die Ablehnung des <strong>Teilzeit</strong>antrags können beispielsweise sein:<br />
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20.09.2004
<strong>Teilzeit</strong><br />
- Besondere Beeinträchtigung der Organisation oder des Arbeitsablaufs<br />
• aufwendige Übergabegespräche -> hoher Regieaufwand z.B. hoher Anteil ständig<br />
wechselnder Informationen<br />
• Projekte und Aufgaben, in denen ausschließlich ein Ansprechpartner notwendig ist.<br />
- unverhältnismäßige Kosten<br />
• Einrichtung eines weiteren Arbeitsplatzes, die mit besonderen Zusatzkosten verbunden ist<br />
• lange Einarbeitungszeiten<br />
• zusätzlicher erheblicher Qualifizierungsaufwand (für Ersatzkraft)<br />
- Fehlende Ersatzkraft<br />
• der Einwand des Arbeitgebers, keine geeignete zusätzliche Ersatzkraft finden zu können, ist nur<br />
beachtlich, wenn er nachweist, dass eine dem Berufsbild des Arbeitnehmers, der seine Arbeitszeit<br />
reduziert, entsprechende zusätzliche Arbeitskraft auf dem für ihn maßgeblichen Arbeitsmarkt nicht zur<br />
Verfügung steht.<br />
- Beeinträchtigung der Sicherheit<br />
• z.B. wenn Sicherheitsstandards im Betrieb nicht mehr gewahrt werden können<br />
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