23.07.2013 Aufrufe

Daimler: BV Teilzeit

Daimler: BV Teilzeit

Daimler: BV Teilzeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Teilzeit</strong><br />

Art GBR <strong>Daimler</strong> Chrysler AG, Stuttgart<br />

Titel <strong>Teilzeit</strong><br />

Abschlußdatum 12/2001<br />

Regelungspunkte<br />

Quelle<br />

Ansprechpartner<br />

Freiwillige Betriebsvereinbarung über <strong>Teilzeit</strong><br />

Präambel<br />

Arbeitszeit, <strong>Teilzeit</strong>arbeit, <strong>Teilzeit</strong>beispiele, Antragsformulare,<br />

Verfahrensablauf<br />

[erste Fundstelle]<br />

Gemeinsame Zielsetzung der Unternehmensleitung und des Gesamtbetriebsrats der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG ist<br />

es, <strong>Teilzeit</strong>wünsche der Beschäftigten einvernehmlich umzusetzen und gleichzeitig die Gestaltungs-,<br />

Dispositions- und Handlungsspielräume von Unternehmen und Beschäftigten zu erweitern. <strong>Teilzeit</strong> ist auch<br />

im Rahmen der „Gemeinsamen Erklärung zur Förderung von Chancengleichheit“ eine von verschiedenen<br />

Optionen der Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung, die <strong>Daimler</strong>Chrysler zur Verfügung stellt.<br />

Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat stehen beratend und vermittelnd zur Seite und fördern <strong>Teilzeit</strong><br />

mit dem Ziel, kreative und praxisnahe Lösungen zu gestalten, um langfristig erfolgreich zu sein und der<br />

zunehmenden Individualisierung der Lebensbedingungen gerecht zu werden. <strong>Teilzeit</strong>arbeit soll aus<br />

Unternehmens- und Beschäftigtensicht einen Beitrag leisten zur:<br />

- Steigerung der Mitarbeitermotivation<br />

- Steigerung der Flexibilität der Beschäftigten und des<br />

Unternehmens<br />

- Erhalt von Know-How für Beschäftigte und Unternehmen<br />

- Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber nach innen und<br />

außen<br />

- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

Flexible Arbeits- und Betriebszeitmodelle steigern die Anpassungs- und Reaktionsfähigkeiten auf<br />

unterschiedliche Auslastungsgrade und Auftragslagen. Zudem kann <strong>Teilzeit</strong>arbeit in ihrer Vielfalt längere<br />

Kundenkontaktzeiten ermöglichen und zeitzonenübergreifende Zusammenarbeit am internationalen Markt<br />

verbessern.<br />

Den Beschäftigten wird mit flexiblen <strong>Teilzeit</strong>modellen die Möglichkeit gegeben, im Einklang mit den<br />

betrieblichen Interessen des Unternehmens, z. B. bei Berufsausübung und beruflicher Qualifizierung,<br />

familiäre und private Interessen zu verbinden. <strong>Teilzeit</strong>arbeit kann darüber hinaus auch zur Gesundheitsförderung<br />

beitragen und der Reduzierung der Doppelbelastung von Beruf und Familie dienen.<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

Seite 1 von 12<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

<strong>Teilzeit</strong> ist für alle Mitarbeitergruppen (Frauen, Männer, Lohnempfänger, Angestellte) möglich; auch<br />

Führungsfunktionen sind grundsätzlich teilzeitfähig.<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

Seite 2 von 12<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

§ 1 Anspruch und Antrag auf <strong>Teilzeit</strong><br />

(1) Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf einen <strong>Teilzeit</strong>arbeitsplatz nach dem <strong>Teilzeit</strong>- und<br />

Befristungsgesetz (TzBfG).<br />

(2) Zusätzlich kann in folgenden Fällen außerhalb des TzBfG ein <strong>Teilzeit</strong>arbeitsplatz bzw. der Wechsel auf<br />

einen Vollzeitarbeitsplatz beantragt werden:<br />

(a) Es kann in jedem Kalenderjahr ein <strong>Teilzeit</strong>antrag gestellt werden. Wurde<br />

bereits im Vorjahr ein Antrag auf <strong>Teilzeit</strong> nach dem TzBfG gestellt, kann<br />

erneut ein Antrag auf <strong>Teilzeit</strong> gestellt werden.<br />

(b) Darüber hinaus kann vor Ablauf der Familienzeit ein <strong>Teilzeit</strong>antrag gestellt<br />

werden. Der <strong>Teilzeit</strong>antrag ist zusammen mit dem Rückkehrwunsch aus der<br />

Familienzeit dem zuständigen Personalbereich spätestens sechs Monate<br />

vor der gewünschten Wiederaufnahme der Arbeit mitzuteilen.<br />

(c) Beschäftigte in <strong>Teilzeit</strong> können einen Antrag auf Wechsel in Vollzeit stellen.<br />

§ 2 Umfang der <strong>Teilzeit</strong><br />

(1) <strong>Teilzeit</strong> kann unter Wahrung der betrieblichen und persönlichen Interessen individuell in allen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten umgesetzt werden.<br />

Die Verkürzung der Arbeitszeit kann in allen Gestaltungsmöglichkeiten auftreten z.B. Verkürzung der<br />

täglichen, wöchentlichen, monatlichen oder jährlichen Arbeitszeit, Blockteilzeit oder <strong>Teilzeit</strong>arbeit auf<br />

Abruf (Beispiele siehe Anlage 1).<br />

Vor dem Hintergrund einer reibungslosen Gestaltung des Arbeits- und Produktionsablaufs können die<br />

Betriebe für bestimmte Bereiche geeignete <strong>Teilzeit</strong>modelle bevorzugt anbieten; die<br />

Mitbestimmungsrechte der örtlichen Betriebsräte bleiben unberührt.<br />

(2) Der Umfang der <strong>Teilzeit</strong>arbeit soll mehr als eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des<br />

Sozialgesetzbuch IV sein und soll bis zu max. 30 Stunden/Woche umfassen.<br />

§ 3 Verfahrensablauf<br />

Bei einem <strong>Teilzeit</strong>wunsch steht nicht der formale Beantragungsprozess im Vordergrund, sondern das<br />

gemeinsame Gespräch zwischen Führungskräften und Beschäftigten. Beide Seiten suchen eine gemeinsame<br />

Lösung, die sowohl den individuellen Belangen der Beschäftigten als auch den Anforderungen des Betriebs<br />

gerecht wird.<br />

Das Verfahren wird durch ein einheitliches, mit dem Gesamtbetriebsrat abgestimmtes, Formular zur<br />

Antragsstellung unterstützt werden (in Anlage 2). Der Antrag soll schriftlich, per e-mail oder<br />

zukünftig über ein elektronisches Personalsystem auf der Grundlage des mit dem<br />

Gesamtbetriebsrat abgestimmten Formulars bei der Führungskraft gestellt werden.<br />

Der Antrag muss einen Vorschlag für die gewünschte Veränderung und Verteilung<br />

der Arbeitszeit enthalten.<br />

Wenn dem <strong>Teilzeit</strong>antrag betriebliche Gründe entgegenstehen, dann haben die Beschäftigten die Möglichkeit<br />

den <strong>Teilzeit</strong>antrag abzuändern (siehe Anlage 3).<br />

§ 4 Ablehnung der Anträge<br />

Seite 3 von 12<br />

Der <strong>Teilzeit</strong>antrag nach dem TzBfG kann bei Vorliegen von betrieblichen Gründen (gemäß § 8 Abs. 4 TzBfG)<br />

abgelehnt werden (siehe Anlage 4).<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

Ein Antrag auf <strong>Teilzeit</strong>arbeit oder auf Wechsel in Vollzeit nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung kann abgelehnt<br />

werden, wenn betriebliche Gründe (siehe Anlage 4) entgegenstehen oder kein geeigneter freier<br />

<strong>Teilzeit</strong>arbeitsplatz bzw. Vollzeitarbeitsplatz im Betrieb vorhanden ist.<br />

§ 5 Schlichtungsverfahren<br />

Auf Wunsch des Beschäftigten kann innerhalb von einem Monat nach der Ablehnung des <strong>Teilzeit</strong>antrags ein<br />

Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.<br />

Dazu wird in einem Gespräch zwischen Personalbereich, Führungskraft, Betriebsrat und Beschäftigten erneut<br />

eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Falls erforderlich werden die nächsthöheren Führungsebenen, die<br />

Personalleitungen und die Vorsitzenden des Betriebsrats einbezogen.<br />

§ 6 Information des Betriebsrats<br />

Der Betriebsrat wird halbjährlich über die Entwicklung der Anzahl der <strong>Teilzeit</strong>arbeitsverhältnisse informiert.<br />

Zusätzlich wird er über abgelehnte <strong>Teilzeit</strong>anträge anhand des Formulars informiert; dies soll – wenn möglich<br />

- vor Übersendung der endgültigen Entscheidung an den Mitarbeiter geschehen. Im Rahmen der<br />

Personalplanung wird über vorhandene und konkret geplante <strong>Teilzeit</strong>arbeitsplätze beraten.<br />

§ 7 Gleichbehandlung<br />

<strong>Teilzeit</strong>beschäftigte haben grundsätzlich den gleichen Zugang zu Qualifizierung und Personalentwicklung wie<br />

Beschäftigte in Vollzeit. Beschäftigte in <strong>Teilzeit</strong> dürfen wegen der <strong>Teilzeit</strong>arbeit nicht schlechter behandelt<br />

werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche<br />

Behandlung rechtfertigen.<br />

§ 8 Nebentätigkeit<br />

<strong>Teilzeit</strong>beschäftigte sind ebenso wie Beschäftigte in Vollzeit verpflichtet, jede Nebentätigkeit dem<br />

Personalbereich vorher unaufgefordert, schriftlich anzuzeigen.<br />

§ 9 Sonstiges<br />

Die <strong>Teilzeit</strong>regelungen nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 81 V Sozialgesetzbuch IX und nach dem<br />

Bundeserziehungsgeldgesetz gemäß § 15 des BErzGG bleiben von dieser Regelung<br />

unberührt.<br />

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigte der DCAG mit Ausnahme der leitenden Führungskräfte.<br />

§ 10 Inkrafttreten und Kündigung<br />

Die folgenden Anlagen 1 bis 4 sind Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung. Bestehende <strong>Teilzeit</strong>verträge und<br />

Arbeitszeitmodelle zur <strong>Teilzeit</strong> an den Standorten bleiben von dieser Vereinbarung unberührt; bestehen<br />

örtliche Betriebsvereinbarungen zum <strong>Teilzeit</strong>verfahren, wird mit dem örtlichen Betriebsrat über eine<br />

Anpassung beraten.<br />

Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2002 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende,<br />

frühestens zum 31.12.2005 gekündigt werden.<br />

Stuttgart, im Dezember 2001<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

Seite 4 von 12<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler AG Gesamtbetriebsrat<br />

Fleig Weißmüller Klemm Schwaab<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

Seite 5 von 12<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

Anlage 1: <strong>Teilzeit</strong>modelle<br />

Beispiele von derzeit praktizierten <strong>Teilzeit</strong>modellen:<br />

Modelle<br />

Reduzierte Tages-/<br />

Wochen- bzw.<br />

Monatsarbeitszeit<br />

Arbeitsplatzteilung<br />

(Job Sharing)<br />

Beschreibung<br />

Hierbei handelt es sich um<br />

<strong>Teilzeit</strong>modelle, bei denen die<br />

tägliche, wöchentliche bzw.<br />

monatliche Arbeitszeit auf 1-5-<br />

Tage verteilt wird. Dabei kann<br />

auch die tägliche Stundenzahl<br />

variieren.<br />

z.B.:<br />

· MA arbeiten vor- bzw.<br />

nachmittags<br />

· 2/3 Tage Modell, d.h. der<br />

MA arbeitet in der 1.<br />

Woche 2 Tage, in der<br />

nächsten Woche 3<br />

Tage<br />

· 3 Tage Modell mit<br />

festem Zeitrahmen<br />

· 4-Tage-Woche,<br />

Verkürzung der<br />

Arbeitszeit auf 28<br />

Stunden<br />

In der Regel teilen sich zwei<br />

(seltener drei) <strong>Teilzeit</strong>kräfte einen<br />

Arbeitsplatz. Häufig angewandte<br />

Varianten sind:<br />

· Aufteilung in Vor- bzw.<br />

Nachmittagsarbeit,<br />

· 2/3 Tage Modell, d.h. die<br />

Mitarbeiter arbeiten<br />

abwechselnd in der ersten<br />

Woche zwei in der zweiten<br />

Woche drei Tage,<br />

· Aufteilung des Schichtplans<br />

pro Woche, bzw. pro halber<br />

Woche.<br />

Nutzen<br />

· Mitarbeiter haben eine festgelegte<br />

regelmäßige Arbeitszeit.<br />

· Höhere persönliche Flexibilität für<br />

die Mitarbeiter.<br />

· Ermöglicht höhere<br />

Kundenorientierung und<br />

zeitzonenübergreifende<br />

Zusammenarbeit.<br />

· Effizienzsteigerung im Bereich<br />

aufgrund optimaler Auslastung.<br />

· Die Selbstbestimmung bei der<br />

Zeiteinteilung macht dieses<br />

<strong>Teilzeit</strong>modell für Mitarbeiter<br />

attraktiv.<br />

· Der vorgegebene<br />

Arbeitszeitrahmen kann voll<br />

ausgeschöpft werden.<br />

Seite 6 von 12<br />

· Längere Servicezeiten können<br />

abgedeckt werden.<br />

· Die Verantwortung für Projekte<br />

bleibt den Mitarbeitern erhalten.<br />

· Höhere Entscheidungsfreiräume<br />

und persönliche Flexibilität für die<br />

Mitarbeiter.<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

Modelle Beschreibung Nutzen<br />

Blockteilzeit<br />

Arbeit auf Abruf<br />

· Mitarbeiter und<br />

Unternehmen vereinbaren<br />

im Rahmen eines<br />

Jahresplanes die Arbeits-<br />

und Freizeitphasen des<br />

Mitarbeiters in größeren<br />

zusammenhängenden<br />

Blöcken. Die Lage der<br />

Arbeitsblöcke orientiert sich<br />

am zu erwartenden<br />

Kapazitätsbedarf des<br />

Bereiches.<br />

· Der Mitarbeiter bezieht ein<br />

regelmäßiges Entgelt und es<br />

besteht ein durchgängiger<br />

Sozialversicherungsschutz.<br />

· Das Modell eignet sich<br />

sowohl für Fachkräfte<br />

(saisonal<br />

Produktionsschwankungen,<br />

Projektarbeit) als auch für<br />

angelernte Arbeitskräfte.<br />

· Mitarbeiter und<br />

Unternehmen vereinbaren<br />

für einen definierten<br />

Zeitraum (in der Regel ein<br />

Jahr) ein festes Zeitbudget.<br />

Die Höhe des Zeitbudgets<br />

orientiert sich am<br />

voraussichtlich benötigten<br />

Kapazitätsbedarf in diesem<br />

Zeitraum. Die konkreten<br />

Bedingungen dieses<br />

Arbeitszeitmodells<br />

(Ankündigungsfristen,<br />

Seite 7 von 12<br />

· Evtl. Vertretung bei Krankheit kann<br />

vertraglich festgelegt werden (§ 13<br />

TzBfG).<br />

· Saisonale Schwankungen<br />

können besser ausgeglichen<br />

werden.<br />

· Qualifikation von<br />

Mitarbeitergruppen, die nicht<br />

dauerhaft Vollzeit arbeiten<br />

wollen bleiben dem<br />

Unternehmen erhalten (z. B.<br />

Mütter und ältere Mitarbeiter).<br />

· Mitarbeiter können die<br />

planbaren längeren<br />

Freizeitphasen besser für<br />

persönliche Interessen (z.B.<br />

Weiterbildung, Reisen, etc.)<br />

nutzen.<br />

· Mitarbeiter mit<br />

Einsatzbeschränkungen, die<br />

nach Arbeitsphasen längere<br />

Erholungsphasen benötigen,<br />

können besser eingesetzt<br />

werden bei gleichzeitiger<br />

Reduzierung längerer<br />

Krankheitsphasen.<br />

· Blockteilzeit kann einen<br />

Beitrag zur verbesserten<br />

work-life-balance des<br />

Einzelnen leisten und dadurch<br />

zur Steigerung der Attraktivität<br />

des Unternehmens beitragen.<br />

· Ermöglicht Bereichen, in<br />

denen kurzfristig oder<br />

schlecht planbarer erhöhter<br />

Kapazitätsbedarf auftritt<br />

schnellere Reaktions- und<br />

Anpassungsfähigkeit.<br />

· Die Betriebsmittel können<br />

besser ausgelastet werden.<br />

· Sicherung des<br />

Produktionsprogrammes bei<br />

Störungen und<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

Sabbatical<br />

(Auszeit)<br />

Mindesteinsatzzeit,<br />

Ablehnungsmöglichkeiten)<br />

können einzelvertraglich<br />

oder am Standort vereinbart<br />

werden. Es gelten in jedem<br />

Fall die gesetzlichen<br />

Regelungen des § 12 TzBfG<br />

(z.B. min. 4 Tage<br />

Ankündigung).<br />

· Das Entgelt wird regelmäßig<br />

anteilig pro Monat<br />

ausbezahlt. Es besteht ein<br />

durchgängiger<br />

Sozialversicherungsschutz.<br />

· Das Modell eignet sich z.B.<br />

für Projektarbeit bzw. für<br />

regelmäßig wiederkehrende<br />

Aufgaben (z.B.<br />

Budgetplanung, Inventur),<br />

für Urlaubsvertretungen aber<br />

auch für weniger planbaren<br />

Kapazitätsbedarf wie z.B.<br />

Krankheitsvertretungen.<br />

· Das Modell kann im<br />

Rahmen von Flexi-Pools<br />

angewendet werden, um<br />

kurzfristige Bedarfe und<br />

Fehlstände in<br />

Produktionsbereichen<br />

abzudecken.<br />

· Die Initiative für dieses<br />

Arbeitszeitmodell kann<br />

sowohl vom Mitarbeiter als<br />

auch vom Unternehmen<br />

ausgehen.<br />

Sabbaticals können sowohl bei<br />

Vollzeit als auch bei <strong>Teilzeit</strong>arbeit<br />

einzelvertraglich vereinbart werden.<br />

Es handelt sich um ein<br />

Arbeitszeitmodell mit erhöhtem<br />

Flexibilitätscharakter.<br />

• Der Mitarbeiter vereinbart<br />

mit dem Unternehmen eine<br />

Auszeit von einigen<br />

Monaten oder bis zu einem<br />

Jahr ohne Vorleistung der<br />

Seite 8 von 12<br />

unplanmäßigen Bedarfen und<br />

Fehlständen<br />

· Durch Anpassung der<br />

Arbeitszeit an den<br />

tatsächlichen Arbeitsanfall<br />

steigt die Arbeitsproduktivität.<br />

· Ist das Arbeitszeitmodell für<br />

den Mitarbeiter in seiner<br />

persönlichen Situation<br />

stimmig, steigen<br />

Arbeitszufriedenheit und<br />

Leistungsbereitschaft.<br />

· Geringere Fluktuation und<br />

Fehlzeiten können das<br />

Ergebnis sein.<br />

· Steigerung der Attraktivität<br />

des Unternehmens.<br />

· Einbindung von<br />

Mitarbeiter/innen während<br />

Elternzeit und Familienzeit.<br />

• Die Leistungsfähigkeit des<br />

Mitarbeiters bleibt erhalten, da er<br />

die Möglichkeit erhält seine<br />

„Batterien für den beruflichen Alltag<br />

neu zu laden“.<br />

• Wenn Mitarbeiter sich in der<br />

„Auszeit“ vernachlässigten<br />

Interessen (Auslandsaufenthalt,<br />

Weiterbildung) widmen, kann ein<br />

Motivationsschub ausgelöst werden.<br />

• Dadurch kann die Produktivität im<br />

Betrieb langfristig erhöht werden.<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

Arbeitszeit. Während dieser<br />

Auszeit finden keine<br />

Entgeltzahlungen statt. Der<br />

Mitarbeiter muss seinen<br />

Sozialversicherungsschutz<br />

eigenverantwortlich<br />

sicherstellen.<br />

• Regelung im<br />

Qualifzierungstarifvertrag<br />

und<br />

Gesamtbetriebsvereinbarung<br />

Seite 9 von 12<br />

• Die Qualifizierung der<br />

Mitarbeiter kann ansteigen.<br />

• Dieses Modell eignet sich<br />

insbesondere, wenn der<br />

Mitarbeiter dringendes<br />

persönliches Interesse an<br />

einer Auszeit hat. Eine<br />

genaue Klärung der<br />

Einkommens- und<br />

Sozialversicherungssituation<br />

durch den Mitarbeiter ist<br />

empfehlenswert.<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

Seite 10 von 12<br />

Anlage 2: Abgestimmtes Antragsformular zwischen Gesamtbetriebsrat und Unternehmensleitung<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

Anlage 3: Verfahrensablauf<br />

(1) Einvernehmliche Regelung bei <strong>Teilzeit</strong>antrag:<br />

Vor dem schriftlichen Antrag auf <strong>Teilzeit</strong> soll ein persönliches Gespräch zwischen Beschäftigten und<br />

der Führungskraft stattfinden, in dem über die Möglichkeit einer Veränderung und der Verteilung der<br />

Arbeitszeit in Übereinstimmung mit den Interessen des Bereichs gesprochen wird.<br />

Die Führungskraft leitet den Antrag an den zuständigen Personalbereich weiter.<br />

Der Antrag wird - mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung - durch die Führungskraft und den<br />

Personalbereich geprüft.<br />

Sind sich beide Seiten über die Veränderung und Verteilung der Arbeitszeit nach dem Antrag einig,<br />

wird die Änderung schriftlich fixiert und die Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet.<br />

(2) Abänderungsmöglichkeit des <strong>Teilzeit</strong>antrags:<br />

Wird deutlich, dass dem Antrag betriebliche Gründe nach § 4 der dieser Vereinbarung entgegenstehen<br />

und dieser somit abgelehnt werden müsste, wird den Beschäftigten die Möglichkeit gewährt, den<br />

ursprünglichen <strong>Teilzeit</strong>antrag abzuändern.<br />

· Reicht der Beschäftigte keine Abänderung des ursprünglichen Antrags ein,<br />

dann wird über den ursprünglichen Antrag fristgemäß entschieden.<br />

· Reicht der Beschäftigte eine Abänderung seines Antrags ein, wird über<br />

diese Abänderung beraten:<br />

· Sind sich beide Seiten über die Veränderung und Verteilung der Arbeitszeit<br />

nach dem abgeänderten Antrag einig, wird die Änderung schriftlich fixiert<br />

und von beiden Seiten unterzeichnet.<br />

· Stehen auch dem abgeänderten Antrag betriebliche Gründe entgegen, dann<br />

wird dem Beschäftigten fristgemäß die Ablehnung mitgeteilt. Hinsichtlich der<br />

Ablehnung des ursprünglichen Antrags in der Form des abgeänderten<br />

Antrags laufen die Fristen des ursprünglichen Antrags.<br />

(3) Ablehnung des <strong>Teilzeit</strong>antrags:<br />

Kann ein Antrag gemäß § 4 dieser Vereinbarung nicht umgesetzt werden, dann wird dem Beschäftigten<br />

spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung die Ablehnung seines<br />

<strong>Teilzeit</strong>antrags schriftlich mitgeteilt.<br />

Die Führungskraft informiert den Beschäftigten in einem Gespräch über die Ablehnungsgründe<br />

(4) Ein abweichender Verfahrensablauf oder/und eine abweichende elektronische Abwicklung in den<br />

einzelnen Werken und Standorten sind in Abstimmung mit dem Betriebsrat möglich.<br />

Anlage 4: Ablehnung bei Vorliegen von betrieblichen Gründen<br />

Betriebliche Gründe für die Ablehnung des <strong>Teilzeit</strong>antrags können beispielsweise sein:<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

Seite 11 von 12<br />

20.09.2004


<strong>Teilzeit</strong><br />

- Besondere Beeinträchtigung der Organisation oder des Arbeitsablaufs<br />

• aufwendige Übergabegespräche -> hoher Regieaufwand z.B. hoher Anteil ständig<br />

wechselnder Informationen<br />

• Projekte und Aufgaben, in denen ausschließlich ein Ansprechpartner notwendig ist.<br />

- unverhältnismäßige Kosten<br />

• Einrichtung eines weiteren Arbeitsplatzes, die mit besonderen Zusatzkosten verbunden ist<br />

• lange Einarbeitungszeiten<br />

• zusätzlicher erheblicher Qualifizierungsaufwand (für Ersatzkraft)<br />

- Fehlende Ersatzkraft<br />

• der Einwand des Arbeitgebers, keine geeignete zusätzliche Ersatzkraft finden zu können, ist nur<br />

beachtlich, wenn er nachweist, dass eine dem Berufsbild des Arbeitnehmers, der seine Arbeitszeit<br />

reduziert, entsprechende zusätzliche Arbeitskraft auf dem für ihn maßgeblichen Arbeitsmarkt nicht zur<br />

Verfügung steht.<br />

- Beeinträchtigung der Sicherheit<br />

• z.B. wenn Sicherheitsstandards im Betrieb nicht mehr gewahrt werden können<br />

http://igmintern.igmetall.de/scripts/awrret.exe/DOCS--EX/<strong>BV</strong>/<strong>BV</strong>_020122_1.htm?TE...<br />

Seite 12 von 12<br />

20.09.2004

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!