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Frauen- und Gleichstellungspolitik... ...tut gut! - Nord-Süd-Netz

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Gute Praxis <strong>und</strong> betriebliche Lösungen<br />

– Betriebliche Prozesse der <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gleichstellungspolitik</strong><br />

Weiterentwicklung eingesetzt wird, nützt das in Form von qualifizierten Mitarbeiterinnen<br />

auch dem Unternehmen.<br />

3 Persönliche Betroffenheit herstellen<br />

…darum bemüht sich Betriebsrätin Claudia Klenk, wenn sie bei männlichen<br />

Beschäftigten <strong>und</strong> Betriebsräten wieder einmal schwere Überzeugungsarbeit leisten<br />

muss: „Denke an deine Frau, Tochter, Nichte..." rät sie dann, je nachdem, wen sie<br />

vor sich hat. Die Unternehmensleitung dazu zu überreden, sich in punkto<br />

Chancengleichheit <strong>und</strong> Work-Life-Balance stärker zu engagieren, ist auch nicht<br />

einfach, denn: „Wir tun schon einiges“, ist die Unternehmensleitung überzeugt.<br />

Immerhin: Es gibt mittlerweile einen Gleichstellungsausschuss, der sich mit der<br />

Chancengleichheit von <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> der Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf befasst.<br />

Weitere Themenfelder des Ausschusses sind die Integration von ausländischen<br />

Beschäftigten <strong>und</strong> die Förderung älterer Arbeitnehmer. Und der Demografiefaktor,<br />

der auch im Unternehmen zunehmend diskutiert wird, sorgt dafür, dass die<br />

Einstellung von <strong>Frauen</strong> wieder Thema ist. <strong>Frauen</strong> seien besser ausgebildet, dieses<br />

Potenzial werde aber nicht genutzt, argumentiert der Betriebsrat unter Verweis auf<br />

den in Zukunft zu erwartenden Fachkräftemangel.<br />

4 Das „Fräuleinw<strong>und</strong>er“ bei STIHL<br />

Unter diesem Titel stellt das Sägeblatt die Inhalte der drei GBV vor, die mit dem<br />

Vorstand der ANDREAS STIHL AG & Co. KG abgeschlossen wurden. In der GBV<br />

zur Förderung <strong>und</strong> Chancengleichheit von <strong>Frauen</strong> verpflichtet sich das<br />

Unternehmen zu folgenden Maßnahmen: den <strong>Frauen</strong>anteil zu erhöhen, im<br />

technischen Bereich mehr weibliche Azubis einzustellen, beim Personalmarketing<br />

auf Einstiegschancen für <strong>Frauen</strong> hinzuweisen. Außerdem sollen bei<br />

Stellenbesetzungen gleich qualifizierte <strong>Frauen</strong> stärker berücksichtigt <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong> mit<br />

fachlicher <strong>und</strong> persönlicher Qualifikation verstärkt auf Führungspositionen<br />

vorbereitet werden. Telearbeit <strong>und</strong> Homeworking können zur besseren<br />

Vereinbarkeit von Beruf <strong>und</strong> Familie führen <strong>und</strong> Kinderbetreuung soll vom<br />

Unternehmen finanziell unterstützt werden.<br />

In der GBV „Familie <strong>und</strong> Beruf“ wird festgelegt, dass Beschäftigte ihre<br />

Berufstätigkeit für die Pflege von Angehörigen oder nach der Elternzeit für maximal<br />

zwei Jahre unterbrechen können. Der Kontakt in dieser Zeit, für den die<br />

Vorgesetzten verantwortlich sind, kann durch Urlaubs- <strong>und</strong> Krankheitsvertretungen<br />

gehalten werden. Außerdem werden vorhergehende Zeiten der Betriebszugehörigkeit<br />

nach der Wiedereinstellung angerechnet.<br />

Die GBV „Teilzeit“ regelt, dass Teilzeitarbeitsplätze vorzugsweise Beschäftigten in<br />

Eltern- oder Pflegezeit angeboten werden sollen. Teilzeit soll mehr St<strong>und</strong>en<br />

umfassen als eine geringfügige Beschäftigung; die Verteilung der Arbeitszeit kann<br />

unterschiedlich aussehen, muss aber sowohl dem Beschäftigten als auch dem<br />

Unternehmen gerecht werden. Weiterbildungskosten außerhalb der Arbeitszeit trägt<br />

der Arbeitgeber.<br />

Die Betriebsvereinbarungen werden von den Kolleginnen positiv bewertet. Hier eine<br />

Stimme: Für mich sind die Betriebsvereinbarungen ein <strong>gut</strong>er Weg zur Umsetzung<br />

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