Nachhaltigkeitsbericht 2011 - Daimler Nachhaltigkeitsbericht 2012.

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Daimler Nachhaltigkeitsbericht 2011. http://nachhaltigkeit.daimler.com Onlinemedien nehmen die obersten Führungskräfte regelmäßig zu Compliance-Themen Stellung. Neu ernannte Führungskräfte erhalten bei Daimler eine gesonderte Einführung zum Thema Compliance. – Darüber hinaus bietet Daimler ein umfangreiches Compliance- Schulungsprogramm an. Mehr als 50.000 Mitarbeiter aus den Tochtergesellschaften und aus den Vertriebsbereichen haben 2011 das webbasierte Training zur Korruptionsprävention absolviert. In mehr als 150 Präsenztrainings vertieften zudem etwa 4.400 Mitarbeiter ihr Wissen zur Korruptionsprävention. Die Zielgruppen für diese Präsenztrainings ermitteln wir auf Basis der jährlichen Risikobewertung von Gesellschaften und Einheiten. – 2011 haben wir ein neues Kartellrecht-Training entwickelt. Weltweit haben bereits etwa 16.500 Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter relevanter Geschäftsbereiche die webbasierte Schulung absolviert. 654 Führungskräfte haben bis Ende 2011 an den vertiefenden Präsenztrainings zum Kartellrecht teilgenommen. – Seit Anfang des Jahres 2011 bieten wir auch für externe Partner, für Joint-Venture-Partner und für Gesellschaften, an denen Daimler eine Minderheitsbeteiligung hält, Compliance-Trainings an. Wir informieren sie darüber, wie Mindestanforderungen an ein Compliance-Managementsystem aussehen könnten, um regelkonformes Verhalten in Geschäftsbeziehungen sicherzustellen. Anlaufstellen für die Mitarbeiter. Mit konkreten Fragen zur Vermeidung von Bestechung können sich unsere Mitarbeiter an den Compliance Consultation Desk (CCD) wenden. Im Jahr 2011 wurde das Hinweisgebersystem grundlegend überarbeitet. Als wesentliche Neuerung wird sich das Business Practices Office (BPO) künftig vor allem auf schwere Regelverstöße und Fälle mit größeren Schäden für das Unternehmen konzentrieren. Zusätzlich hat das BPO seinen Service ausgeweitet. Seit 2011 werden vertrauliche Hinweise zu vermutetem Fehlverhalten weltweit über verschiedene Zugangswege in unterschiedlichen Sprachen entgegengenommen. Ob eine Untersuchung eingeleitet wird, prüft das BPO nach definierten Kriterien. Hierbei geht es etwa darum, ob es sich um einen strafrechtlichen Verstoß handelt oder ob die Reputation des Unternehmens maßgeblich gefährdet ist. Jedes mögliche Fehlverhalten wird gemäß der Grundsätze Fairness, Konsistenz, Transparenz und Nachhaltigkeit behandelt. Der Schutz von Hinweisgebern ist verbindlich geregelt. In Deutschland steht Hinweisgebern seit dem 1. Februar 2012 auch die Möglichkeit offen, sich mit ihrem Anliegen an Prof. Dr. Winfried Hassemer, einen externen Rechtsanwalt zu wenden, der als Neutraler Mittler fungiert. Aufgrund der gesetzlichen Schweigepflicht für Anwälte ist sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers ohne dessen Einwilligung nicht preisgegeben wird. ___Kartellrecht Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen. Daimler hat im Jahr 2011 ein konzernweites Antitrust-Compliance-Programm implementiert. Für die inhaltliche Ausgestaltung des Programms haben wir den sogenannten Daimler-Standard entwickelt. Er enthält die verbindliche Festlegung, wie künftig bestimmte Verhaltensweisen im Umgang mit Wettbewerbern Daimler-intern kartellrechtlich beurteilt werden (z. B. Informationsaustausch, Benchmarking, Verbandsarbeit). Dabei ist der Daimler-Standard so streng wie die Anwendungspraxis der europäischen Kartellbehörden und Gerichte. Der Daimler-Standard gilt grundsätzlich weltweit. Dadurch stellen wir konzernweit einen einheitlichen Compliance- und Beratungsstandard sicher. Ausnahmen werden höchstens in eng umgrenzten und besonders deutlichen Ausnahmefällen nach einer Prüfung der Praxis im Einzelfall zugelassen. Online- und Präsenzschulungen Kartellrecht: Seite 46 Neben Onlinetrainings und Präsenzschulungen ist ein weiterer wesentlicher Baustein des Daimler-Antitrust-Compliance-Programms eine umfassende Dokumentation zum Kartellrecht, u. a. ein sogenanntes Kartellrechtshandbuch sowie verschiedene Leitfäden. Zudem ist ein Dokument verfügbar, in dem besonders wichtige und häufig gestellte Fragen und Antworten behandelt werden. Bei Rückfragen zum Daimler-Antitrust-Compliance-Programm oder zu einzelnen Bausteinen können sich alle Mitarbeiter an eine zentrale Anlaufstelle wenden. Über kartellrechtliche Verstöße berichten wir – sofern diese in erheblichem Umfang anfallen – im Geschäftsbericht. Mehr zum Thema Kartellrecht: Geschäftsbericht 2011 Seite 225 ___Menschenrechte Wir bekennen uns zu unserer Verpflichtung, die Menschenrechte in unserem Unternehmen zu achten und uns auch in unserem geschäftlichen Umfeld für ihre Wahrung einzusetzen. Weil wir dem Thema höchste Bedeutung beimessen, haben wir die Verantwortlichkeit für Menschenrechtsfragen direkt im Vorstand verankert. Auch in unserer Governance-Struktur für Nachhaltigkeit spielt die Einhaltung der Menschenrechte eine wichtige Rolle. Führungskräfte aus den Bereichen Integrität und Recht, Kommunikation, Konzernumweltschutz, Personal, Politik und Außenbeziehungen sowie Einkauf sind hierbei einbezogen. Bezugsrahmen. In unserer betrieblichen Praxis bilden die Prinzipien des UN Global Compact und die Forderungen der UN Global Compact LEAD-Gruppe, die UN-Erklärung der Menschenrechte, die Standards der International Labour Organization (ILO) sowie die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen unseren verbindlichen Bezugsrahmen. Viele dieser Prinzipien haben wir in unsere interne Verhaltensrichtlinie und in die „Grundsätze zur sozialen Verantwortung“ übernommen. Wir begrüßen und unterstützen die „Guiding Principles on Business and Human Rights“, die 2011 vom UN Council on Human Rights verabschiedet wurden. Bezugsrahmen unserer Menschenrechtsgrundsätze: Online E01

„ Ein gemeinsames Werteverständnis lässt sich nicht einfach von oben verordnen.“ Ein Gespräch mit Dr. Christine Hohmann-Dennhardt. Sie leitet seit Februar 2011 das neu geschaffene Vorstandsressort Integrität und Recht. Zuvor war sie Richterin am Bundesverfassungsgericht und Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst sowie Justiz. Ihr Verantwortungsbereich bei Daimler umfasst konzernweit den Rechtsbereich, die Compliance-Organisation sowie den Bereich Konzerndatenschutz. Frau Hohmann-Dennhardt ist aktives Mitglied des Daimler Sustainability Board (CSB). Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, Sie verantworten bei Daimler das neue Vorstandsressort für Integrität und Recht. Welche Ziele haben Sie sich gesetzt? Dr. Christine Hohmann-Dennhardt: Mir liegt am Herzen, dass Regeln nicht nur einfach befolgt werden z. B. aus Angst vor Sanktionen, sondern aus einer inneren Haltung heraus, das Richtige tun zu wollen. Das Ziel ist, dass Daimler „anständig“ Geschäfte macht, und zwar nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ – gemessen an hohen ethischen Standards. Beides gehört für mich untrennbar zusammen. Welche Zwischenbilanz ziehen Sie nach Ihrem ersten Jahr bei Daimler, wo steht das Unternehmen heute? Hohmann-Dennhardt: Wir sind auf einem sehr guten Weg, Integrität und Compliance nachhaltig im gesamten Unternehmen zu DIALOG Integrität__46__47 verankern. Als erster und bislang einziger Automobilhersteller hat Daimler mit dem Vorstandsressort für Integrität und Recht ein Ausrufezeichen hinter diesen Anspruch gesetzt. Wir gehen das Thema Geschäftsethik systematisch an und sensibilisieren nicht nur unsere Mitarbeiter, sondern auch unsere Geschäftspartner. Uns leitet die Überzeugung, dass unternehmerische Verantwortung nicht an den Werkstoren endet. Wie erklären Sie Ihren Mitarbeitern den Zusammenhang zwischen Integrität und Compliance? Hohmann-Dennhardt: Compliance, also die Übereinstimmung unserer Geschäftsaktivitäten mit Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien, ist ein wesentlicher Bestandteil von Integrität. Bei Integrität geht es jedoch nicht nur um regelkonformes Verhalten, sondern auch darum, seinem inneren Kompass zu folgen. Ein sicheres Gespür dafür, was richtig und was falsch ist, hilft dabei, sich auch in schwierigen Situationen richtig zu entscheiden, und verhindert Regelverstöße. Und wie wollen Sie diese Kultur der Integrität fördern? Hohmann-Dennhardt: Ein gemeinsames Werteverständnis lässt sich nicht einfach von oben verordnen. Daher möchten wir mit möglichst vielen Mitarbeitern unterschiedlicher Hierarchieebenen und Funktionen einen offenen und konstruktiven Austausch darüber führen, was Integrität für das Handeln bei Daimler konkret bedeutet. Die Ergebnisse des Integritätsdialogs, den wir im November 2011 begonnen haben, fließen in die neue Daimler-Verhaltensrichtlinie ein, die unseren Umgang miteinander im Unternehmen und mit unseren Geschäftspartnern regelt. Der Arbeitsalltag in einer globalisierten Welt wird immer komplexer. Woran können sich Mitarbeiter und Geschäftspartner von Daimler orientieren? Hohmann-Dennhardt: Hier ist vor allem der UN Global Compact eine wichtige Richtschnur unseres Handelns. Unsere Verhaltensrichtlinie und unsere Grundsätze zur sozialen Verantwortung bauen auf ihn auf. Als Gründungsmitglied der Initiative von Kofi Annan und Mitglied der LEAD-Gruppe haben wir uns verpflichtet, Vorbild zu sein und die Werte des UN Global Compact aktiv mitzutragen. So haben wir im Mai 2011 Vertreter aus Industrie und Politik in Berlin eingeladen, mit uns und Georg Kell, dem Direktor des UN Global Compact, über „Wettbewerbsvorteile durch Nachhaltigkeit“ zu diskutieren. Diesen Austausch zu pflegen und weiterzuführen ist mir sehr wichtig. Nach welchen Prinzipien richten Sie Ihr Handeln persönlich aus? Hohmann-Dennhardt: Grundprinzipien sind für mich: die Achtung der Persönlichkeit eines jeden Menschen sowie Toleranz gegenüber Andersdenkenden. Darüber hinaus halte ich Selbstverantwortlichkeit, Ehrgeiz, Gradlinigkeit und eine soziale Einstellung für sehr wichtig.

<strong>Daimler</strong> <strong>Nachhaltigkeitsbericht</strong> <strong>2011</strong>.<br />

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Onlinemedien nehmen die obersten Führungskräfte regelmäßig<br />

zu Compliance-Themen Stellung. Neu ernannte Führungskräfte<br />

erhalten bei <strong>Daimler</strong> eine gesonderte Einführung zum Thema<br />

Compliance.<br />

– Darüber hinaus bietet <strong>Daimler</strong> ein umfangreiches Compliance-<br />

Schulungsprogramm an. Mehr als 50.000 Mitarbeiter aus den<br />

Tochtergesellschaften und aus den Vertriebsbereichen haben<br />

<strong>2011</strong> das webbasierte Training zur Korruptionsprävention absolviert.<br />

In mehr als 150 Präsenztrainings vertieften zudem etwa<br />

4.400 Mitarbeiter ihr Wissen zur Korruptionsprävention. Die Zielgruppen<br />

für diese Präsenztrainings ermitteln wir auf Basis der<br />

jährlichen Risikobewertung von Gesellschaften und Einheiten.<br />

– <strong>2011</strong> haben wir ein neues Kartellrecht-Training entwickelt. Weltweit<br />

haben bereits etwa 16.500 Führungskräfte und ausgewählte<br />

Mitarbeiter relevanter Geschäftsbereiche die webbasierte Schulung<br />

absolviert. 654 Führungskräfte haben bis Ende <strong>2011</strong> an den<br />

vertiefenden Präsenztrainings zum Kartellrecht teilgenommen.<br />

– Seit Anfang des Jahres <strong>2011</strong> bieten wir auch für externe Partner,<br />

für Joint-Venture-Partner und für Gesellschaften, an denen<br />

<strong>Daimler</strong> eine Minderheitsbeteiligung hält, Compliance-Trainings<br />

an. Wir informieren sie darüber, wie Mindestanforderungen an<br />

ein Compliance-Managementsystem aussehen könnten, um<br />

regelkonformes Verhalten in Geschäftsbeziehungen sicherzustellen.<br />

Anlaufstellen für die Mitarbeiter. Mit konkreten Fragen zur Vermeidung<br />

von Bestechung können sich unsere Mitarbeiter an den<br />

Compliance Consultation Desk (CCD) wenden. Im Jahr <strong>2011</strong> wurde<br />

das Hinweisgebersystem grundlegend überarbeitet. Als wesentliche<br />

Neuerung wird sich das Business Practices Office (BPO) künftig vor<br />

allem auf schwere Regelverstöße und Fälle mit größeren Schäden<br />

für das Unternehmen konzentrieren. Zusätzlich hat das BPO seinen<br />

Service ausgeweitet. Seit <strong>2011</strong> werden vertrauliche Hinweise zu vermutetem<br />

Fehlverhalten weltweit über verschiedene Zugangswege<br />

in unterschiedlichen Sprachen entgegengenommen.<br />

Ob eine Untersuchung eingeleitet wird, prüft das BPO nach definierten<br />

Kriterien. Hierbei geht es etwa darum, ob es sich um einen strafrechtlichen<br />

Verstoß handelt oder ob die Reputation des Unternehmens<br />

maßgeblich gefährdet ist. Jedes mögliche Fehlverhalten wird<br />

gemäß der Grundsätze Fairness, Konsistenz, Transparenz und Nachhaltigkeit<br />

behandelt. Der Schutz von Hinweisgebern ist verbindlich<br />

geregelt.<br />

In Deutschland steht Hinweisgebern seit dem 1. Februar 2012 auch<br />

die Möglichkeit offen, sich mit ihrem Anliegen an Prof. Dr. Winfried<br />

Hassemer, einen externen Rechtsanwalt zu wenden, der als Neutraler<br />

Mittler fungiert. Aufgrund der gesetzlichen Schweigepflicht<br />

für Anwälte ist sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers<br />

ohne dessen Einwilligung nicht preisgegeben wird.<br />

___Kartellrecht<br />

Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen. <strong>Daimler</strong><br />

hat im Jahr <strong>2011</strong> ein konzernweites Antitrust-Compliance-Programm<br />

implementiert. Für die inhaltliche Ausgestaltung des Programms<br />

haben wir den sogenannten <strong>Daimler</strong>-Standard entwickelt.<br />

Er enthält die verbindliche Festlegung, wie künftig bestimmte Verhaltensweisen<br />

im Umgang mit Wettbewerbern <strong>Daimler</strong>-intern kartellrechtlich<br />

beurteilt werden (z. B. Informationsaustausch, Benchmarking,<br />

Verbandsarbeit). Dabei ist der <strong>Daimler</strong>-Standard so streng wie die<br />

Anwendungspraxis der europäischen Kartellbehörden und Gerichte.<br />

Der <strong>Daimler</strong>-Standard gilt grundsätzlich weltweit. Dadurch stellen<br />

wir konzernweit einen einheitlichen Compliance- und Beratungsstandard<br />

sicher. Ausnahmen werden höchstens in eng umgrenzten<br />

und besonders deutlichen Ausnahmefällen nach einer Prüfung der<br />

Praxis im Einzelfall zugelassen.<br />

Online- und Präsenzschulungen Kartellrecht: Seite 46<br />

Neben Onlinetrainings und Präsenzschulungen ist ein weiterer wesentlicher<br />

Baustein des <strong>Daimler</strong>-Antitrust-Compliance-Programms<br />

eine umfassende Dokumentation zum Kartellrecht, u. a. ein sogenanntes<br />

Kartellrechtshandbuch sowie verschiedene Leitfäden.<br />

Zudem ist ein Dokument verfügbar, in dem besonders wichtige und<br />

häufig gestellte Fragen und Antworten behandelt werden. Bei Rückfragen<br />

zum <strong>Daimler</strong>-Antitrust-Compliance-Programm oder zu einzelnen<br />

Bausteinen können sich alle Mitarbeiter an eine zentrale Anlaufstelle<br />

wenden.<br />

Über kartellrechtliche Verstöße berichten wir – sofern diese in<br />

erheblichem Umfang anfallen – im Geschäftsbericht.<br />

Mehr zum Thema Kartellrecht: Geschäftsbericht <strong>2011</strong> Seite 225<br />

___Menschenrechte<br />

Wir bekennen uns zu unserer Verpflichtung, die Menschenrechte<br />

in unserem Unternehmen zu achten und uns auch in unserem<br />

geschäftlichen Umfeld für ihre Wahrung einzusetzen. Weil wir dem<br />

Thema höchste Bedeutung beimessen, haben wir die Verantwortlichkeit<br />

für Menschenrechtsfragen direkt im Vorstand verankert.<br />

Auch in unserer Governance-Struktur für Nachhaltigkeit spielt<br />

die Einhaltung der Menschenrechte eine wichtige Rolle. Führungskräfte<br />

aus den Bereichen Integrität und Recht, Kommunikation,<br />

Konzernumweltschutz, Personal, Politik und Außenbeziehungen<br />

sowie Einkauf sind hierbei einbezogen.<br />

Bezugsrahmen. In unserer betrieblichen Praxis bilden die Prinzipien<br />

des UN Global Compact und die Forderungen der UN Global<br />

Compact LEAD-Gruppe, die UN-Erklärung der Menschenrechte, die<br />

Standards der International Labour Organization (ILO) sowie die<br />

OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen unseren verbindlichen<br />

Bezugsrahmen. Viele dieser Prinzipien haben wir in unsere<br />

interne Verhaltensrichtlinie und in die „Grundsätze zur sozialen<br />

Verantwortung“ übernommen. Wir begrüßen und unterstützen die<br />

„Guiding Principles on Business and Human Rights“, die <strong>2011</strong> vom<br />

UN Council on Human Rights verabschiedet wurden.<br />

Bezugsrahmen unserer Menschenrechtsgrundsätze: Online E01

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