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Fakten zur Nachhaltigkeit 2007 - Daimler Nachhaltigkeitsbericht 2012.

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<strong>Daimler</strong>Chrysler – FAKTEN <strong>zur</strong> <strong>Nachhaltigkeit</strong> <strong>2007</strong> Mitarbeiter, Kunden und Gesellschaft 51<br />

3.0 Menschenrechte<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler bekennt sich <strong>zur</strong> Einhaltung der Menschenrechte.<br />

Deshalb haben menschenrechtliche Aspekte und der Umgang mit<br />

diesen Eingang in die <strong>Daimler</strong>Chrysler-Standards geschäftlichen Verhaltens<br />

gefunden. Referenztexte hierfür sind insbesondere die „Dreigliedrige<br />

Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und<br />

Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die<br />

OECD-Leitsätze. Deren Inhalte sind zum Teil implizit oder auch explizit<br />

in unternehmenseigene Regelwerke aufgenommen, wie die Verhaltensrichtlinie<br />

und die Grundsätze <strong>zur</strong> sozialen Verantwortung.<br />

S. 12 ff.<br />

Beispielhaft können folgende Themen genannt werden:<br />

– Fragen der Vereinigungsfreiheit, der Tarifautonomie und der<br />

Ächtung von Kinderarbeit werden in den Grundsätzen <strong>zur</strong> sozialen<br />

Verantwortung angesprochen.<br />

– Aktivitäten, die die Zulieferer von <strong>Daimler</strong>Chrysler betreffen,<br />

werden maßgeblich von „Global Procurement & Supply“ verantwortet.<br />

Gemäß den Grundsätzen <strong>zur</strong> sozialen Verantwortung<br />

erwartet das Unternehmen von seinen Zulieferern, dass sie<br />

vergleichbare Grundsätze als Basis für eine nachhaltige Geschäftstätigkeit<br />

einhalten.<br />

– Für das Sicherheitspersonal ist die Abteilung für interne Sicherheit<br />

zuständig (einschließlich Schulungen zu menschenrechtlichen<br />

Fragen).<br />

Wie in dem Kapitel „Risikomanagement und Compliance“ S. 14 f.<br />

dargelegt, setzt <strong>Daimler</strong>Chrysler verschiedene Instrumente ein, um<br />

die eigene Geschäftstätigkeit hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten<br />

zu überwachen. Diese Aufgabe wird hauptsächlich von<br />

der Konzernrevision, der Rechtsabteilung und der Abteilung Corporate<br />

Compliance Operations ausgeübt – auf Basis gesetzlicher Vorgaben<br />

respektive interner Richtlinien. Der Dialog mit der Welt-Arbeitnehmervertretung<br />

und anderen internen Institutionen übernimmt eine wichtige<br />

unterstützende Rolle.<br />

S. 15 ff.<br />

4.0 Gesellschaftliches Engagement<br />

Die Wertschöpfung eines Unternehmens setzt immer auch eine Wertorientierung<br />

im gesellschaftlichen Rahmen voraus. <strong>Daimler</strong>Chrysler<br />

versteht sich nicht nur als ein weltweit tätiger Hersteller von Fahrzeugen,<br />

sondern auch als eine gesellschaftliche Institution in einem sozialen<br />

Beziehungsgefüge, deren Verantwortung über die ökonomischen<br />

Wirkungen ihrer Geschäftstätigkeit hinausreicht. <strong>Daimler</strong>Chrysler hat<br />

daher Schwerpunkte seiner Verantwortung definiert und Verantwortlichkeiten<br />

festgelegt, die in den folgenden Abschnitten näher erläutert<br />

werden:<br />

– die Teilnahme am demokratischen Prozess,<br />

– die Vermeidung von wettbewerbsfeindlichem Verhalten,<br />

– die Teilhabe am Leben der Städte und Gemeinden, in denen<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler seine Geschäftstätigkeit ausübt,<br />

– das marken- und produktbezogene Sponsoring.<br />

Um sicherzustellen, dass für das gesellschaftliche Engagement feste<br />

Maßstäbe gelten, hat der Vorstand von <strong>Daimler</strong>Chrysler im September<br />

2006 die Einsetzung eines „Spenden- und Sponsoringausschusses des<br />

Vorstandes“ beschlossen. Seit <strong>2007</strong> müssen alle Spenden und Sponsoringmaßnahmen,<br />

die einen Betrag von 50.000 Euro überschreiten,<br />

von diesem Ausschuss gesondert freigegeben werden. Im Bereich<br />

der NAFTA ist der <strong>Daimler</strong>Chrysler Corporation Fund mit eigenen Entscheidungsgremien<br />

zuständig. Für Parteispenden gilt ein gesondertes<br />

Regelwerk.<br />

.1 Public Policy<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler betrachtet es als sein Recht und seine Pflicht, die<br />

politischen Entscheidungsträger auf mögliche Auswirkungen geplanter<br />

Maßnahmen aufmerksam zu machen und darauf hinzuwirken, dass<br />

die legitimen Interessen des Unternehmens im politischen Prozess<br />

gewahrt werden. Gemäß einer Vorstandsentscheidung aus dem Jahr<br />

2006 sollen Lobbying-Aktivitäten im Namen von <strong>Daimler</strong>Chrysler nur<br />

noch von bzw. unter Mitwirkung der Abteilung „Politik und Außenbeziehungen“<br />

durchgeführt werden, in Übereinstimmung mit den Gesetzen<br />

und ethischen Regeln. Die Ausgestaltung einer Leitlinie für verantwortungsbewusstes<br />

Lobbying bei <strong>Daimler</strong>Chrysler läuft derzeit noch.<br />

In einem politischen Kontext muss auch der Einsatz von<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler für eine Stärkung der transatlantischen Beziehungen<br />

gesehen werden. Sie sind für das Unternehmen angesichts seiner<br />

umfassenden Investitionen sowohl in den USA als auch in Europa von

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