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Fakten zur Nachhaltigkeit 2007 - Daimler Nachhaltigkeitsbericht 2012.

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<strong>Daimler</strong>Chrysler – FAKTEN <strong>zur</strong> <strong>Nachhaltigkeit</strong> <strong>2007</strong> Weltkonzern und Weltbürger 13<br />

.1 Organe der Unternehmensführung<br />

Das deutsche Recht sieht für <strong>Daimler</strong>Chrysler drei Gesellschaftsorgane<br />

vor:<br />

– die Hauptversammlung, bei der die Aktionäre ihre Rechte<br />

wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben,<br />

– der Vorstand, der für die Geschäftsführung des Unternehmens<br />

verantwortlich ist,<br />

– der Aufsichtsrat, dessen Aufgabe es ist, den Vorstand zu über-<br />

wachen und zu beraten. Der Aufsichtsrat hat drei Ausschüsse<br />

gebildet: den Präsidialausschuss, der insbesondere für die Vertragsangelegenheiten<br />

und Vergütungen der Vorstandsmitglieder<br />

verantwortlich ist; den Prüfungsausschuss, der sich mit Fragen<br />

der Finanzberichterstattung, Rechnungslegung, des Risikomanagements,<br />

der Abschlussprüfung, der internen Kontrollsysteme sowie<br />

der Behandlung von Beschwerden in diesen Zusammenhängen<br />

befasst, und den Vermittlungsausschuss, der ausschließlich <strong>zur</strong><br />

Wahrnehmung der in § 31 Absatz 3 des deutschen Mitbestimmungsgesetzes<br />

genannten Aufgaben gebildet ist.<br />

Die Entscheidungsbefugnisse der drei Gesellschaftsorgane sind strikt<br />

voneinander getrennt. Eine detaillierte Beschreibung der Grundsätze<br />

der Corporate Governance, der Rechte und Pflichten der Organe<br />

und ihrer Zusammensetzung sowie die Entsprechungserklärung zum<br />

Deutschen Corporate-Governance-Kodex sind im <strong>Daimler</strong>Chryler-<br />

Geschäftsbericht 2006 GB 2006 S. 112 ff., 126 ff., in der<br />

Grafik 3 und unter www 5 nachzulesen. Im Geschäftsbericht<br />

finden sich auch die im Jahr 2006 zum ersten Mal offengelegten individuellen<br />

Vergütungen der Vorstandsmitglieder.<br />

GB 2006 S. 120 ff.<br />

.2 <strong>Daimler</strong>Chrysler-Standards geschäftlichen Verhaltens<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler hat umfassende Standards geschäftlichen Verhaltens<br />

etabliert, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Dieses<br />

System, das über viele Jahre ausgestaltet wurde, bezieht sich direkt<br />

oder indirekt auf externe Grundsätze wie den Global Compact sowie<br />

auf Chartas oder Konventionen, etwa von der UN oder der Internationalen<br />

Arbeitsorganisation (ILO). Das System gibt den Mitarbeitern<br />

Orientierung und erlaubt eine wirksame Steuerung und Überprüfung<br />

der Geschäftstätigkeit.<br />

Bereits im Jahr 1999 hat <strong>Daimler</strong>Chrysler eine Verhaltensrichtlinie<br />

als umfassenden Verhaltenskodex formuliert, der im Jahr 2003 um<br />

die „Grundsätze der sozialen Verantwortung“ erweitert und um den<br />

„Code of Ethics“ ergänzt wurde. 2006 kamen spezifische Konzernleitlinien<br />

und Konzernrichtlinien – sogenannte Corporate Policies und<br />

Guidelines – hinzu. Diese setzen die geschäftsethischen Standards<br />

der Verhaltensrichtlinie in Handlungsvorschriften um. Mit diesem<br />

mehrstufigen Regelwerk will <strong>Daimler</strong>Chrysler Konsistenz zwischen<br />

allen Verhaltensstandards gewährleisten. Seine einzelnen Elemente<br />

sind aufeinander bezogen und bauen, einer klaren Hierarchie folgend,<br />

aufeinander auf:<br />

Unternehmenswerte. Die allgemeine Basis für die Geschäftstätigkeit<br />

von <strong>Daimler</strong>Chrysler ist in den Unternehmenswerten – Begeisterung,<br />

Wertschätzung, Integrität und Disziplin – formuliert, die der Konzernvorstand<br />

verabschiedet hat. S. 11 f. Er hat auch die Konzernleitlinien<br />

und die Verhaltensrichtlinie beschlossen.<br />

Verhaltensrichtlinie. Neben der Einhaltung von Gesetzen und auf<br />

Basis der Unternehmenswerte ist die Verhaltensrichtlinie („Integrity<br />

Code“) <strong>Daimler</strong>Chryslers Maßstab für geschäftsethisches Verhalten. Die<br />

Richtlinie definiert neben allgemeinen Verhaltensregeln unter anderem<br />

Anforderungen an das Verhalten im internationalen Geschäftsverkehr<br />

und im Fall auftretender Interessenkonflikte, Fragen der Gleichbehandlung,<br />

die Ächtung von Korruption, die Rolle der internen Kontrollsysteme<br />

sowie den Anspruch auf Einhaltung gesetzlicher Normen und sonstiger<br />

interner und externer Regelungen. Der im Juli 2003 verabschiedete<br />

„Code of Ethics“ richtet sich – im erweiterten Sinne der Verhaltensrichtlinie<br />

– speziell an den Vorstand und diejenigen Führungskräfte,<br />

die auf Planung und Berichterstattung im Rahmen der Jahres- und<br />

Quartalsabschlüsse wesentlichen Einfluss haben. Der Kodex zielt<br />

darauf, Fehlverhalten zu vermeiden und ethisches Verhalten sowie<br />

eine vollständige, angemessene, genaue, zeitgerechte und verständliche<br />

Veröffentlichung von Unternehmensinformationen zu fördern.<br />

Grundsätze <strong>zur</strong> sozialen Verantwortung. Viele der internen Regeln<br />

und Handlungsprinzipien von <strong>Daimler</strong>Chrysler nehmen ausdrücklich<br />

Bezug auf den Global Compact, so vor allem die Grundsätze <strong>zur</strong> sozialen<br />

Verantwortung, die in der Verhaltensrichtlinie integriert sind.<br />

Sie sind für den Gesamtkonzern bindend und damit weltweit gültig.<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler bekennt sich darin zu den international anerkannten<br />

Menschen- und Arbeitnehmerrechten wie der Ächtung von Kinder-<br />

und Zwangsarbeit und der Koalitionsfreiheit und verpflichtet sich den<br />

Maximen der Chancengleichheit sowie dem Prinzip „gleicher Lohn für<br />

gleichwertige Arbeit“.<br />

Konzernleitlinien. Die „Corporate Policies“ bilden eine weitere Ebene.<br />

Sie wurden in Übereinstimmung mit den Unternehmenswerten<br />

und der Verhaltensrichtlinie aufgestellt und konkretisieren diese. Das<br />

Compliance Committee und der Vorstand haben die Konzernleitlinien<br />

verabschiedet. Über schon existierende Handlungsgrundsätze hinaus,

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