Fakten zur Nachhaltigkeit 2007 - Daimler Nachhaltigkeitsbericht 2012.
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<strong>Daimler</strong>Chrysler – FAKTEN <strong>zur</strong> <strong>Nachhaltigkeit</strong> <strong>2007</strong> Weltkonzern und Weltbürger 13<br />
.1 Organe der Unternehmensführung<br />
Das deutsche Recht sieht für <strong>Daimler</strong>Chrysler drei Gesellschaftsorgane<br />
vor:<br />
– die Hauptversammlung, bei der die Aktionäre ihre Rechte<br />
wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben,<br />
– der Vorstand, der für die Geschäftsführung des Unternehmens<br />
verantwortlich ist,<br />
– der Aufsichtsrat, dessen Aufgabe es ist, den Vorstand zu über-<br />
wachen und zu beraten. Der Aufsichtsrat hat drei Ausschüsse<br />
gebildet: den Präsidialausschuss, der insbesondere für die Vertragsangelegenheiten<br />
und Vergütungen der Vorstandsmitglieder<br />
verantwortlich ist; den Prüfungsausschuss, der sich mit Fragen<br />
der Finanzberichterstattung, Rechnungslegung, des Risikomanagements,<br />
der Abschlussprüfung, der internen Kontrollsysteme sowie<br />
der Behandlung von Beschwerden in diesen Zusammenhängen<br />
befasst, und den Vermittlungsausschuss, der ausschließlich <strong>zur</strong><br />
Wahrnehmung der in § 31 Absatz 3 des deutschen Mitbestimmungsgesetzes<br />
genannten Aufgaben gebildet ist.<br />
Die Entscheidungsbefugnisse der drei Gesellschaftsorgane sind strikt<br />
voneinander getrennt. Eine detaillierte Beschreibung der Grundsätze<br />
der Corporate Governance, der Rechte und Pflichten der Organe<br />
und ihrer Zusammensetzung sowie die Entsprechungserklärung zum<br />
Deutschen Corporate-Governance-Kodex sind im <strong>Daimler</strong>Chryler-<br />
Geschäftsbericht 2006 GB 2006 S. 112 ff., 126 ff., in der<br />
Grafik 3 und unter www 5 nachzulesen. Im Geschäftsbericht<br />
finden sich auch die im Jahr 2006 zum ersten Mal offengelegten individuellen<br />
Vergütungen der Vorstandsmitglieder.<br />
GB 2006 S. 120 ff.<br />
.2 <strong>Daimler</strong>Chrysler-Standards geschäftlichen Verhaltens<br />
<strong>Daimler</strong>Chrysler hat umfassende Standards geschäftlichen Verhaltens<br />
etabliert, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Dieses<br />
System, das über viele Jahre ausgestaltet wurde, bezieht sich direkt<br />
oder indirekt auf externe Grundsätze wie den Global Compact sowie<br />
auf Chartas oder Konventionen, etwa von der UN oder der Internationalen<br />
Arbeitsorganisation (ILO). Das System gibt den Mitarbeitern<br />
Orientierung und erlaubt eine wirksame Steuerung und Überprüfung<br />
der Geschäftstätigkeit.<br />
Bereits im Jahr 1999 hat <strong>Daimler</strong>Chrysler eine Verhaltensrichtlinie<br />
als umfassenden Verhaltenskodex formuliert, der im Jahr 2003 um<br />
die „Grundsätze der sozialen Verantwortung“ erweitert und um den<br />
„Code of Ethics“ ergänzt wurde. 2006 kamen spezifische Konzernleitlinien<br />
und Konzernrichtlinien – sogenannte Corporate Policies und<br />
Guidelines – hinzu. Diese setzen die geschäftsethischen Standards<br />
der Verhaltensrichtlinie in Handlungsvorschriften um. Mit diesem<br />
mehrstufigen Regelwerk will <strong>Daimler</strong>Chrysler Konsistenz zwischen<br />
allen Verhaltensstandards gewährleisten. Seine einzelnen Elemente<br />
sind aufeinander bezogen und bauen, einer klaren Hierarchie folgend,<br />
aufeinander auf:<br />
Unternehmenswerte. Die allgemeine Basis für die Geschäftstätigkeit<br />
von <strong>Daimler</strong>Chrysler ist in den Unternehmenswerten – Begeisterung,<br />
Wertschätzung, Integrität und Disziplin – formuliert, die der Konzernvorstand<br />
verabschiedet hat. S. 11 f. Er hat auch die Konzernleitlinien<br />
und die Verhaltensrichtlinie beschlossen.<br />
Verhaltensrichtlinie. Neben der Einhaltung von Gesetzen und auf<br />
Basis der Unternehmenswerte ist die Verhaltensrichtlinie („Integrity<br />
Code“) <strong>Daimler</strong>Chryslers Maßstab für geschäftsethisches Verhalten. Die<br />
Richtlinie definiert neben allgemeinen Verhaltensregeln unter anderem<br />
Anforderungen an das Verhalten im internationalen Geschäftsverkehr<br />
und im Fall auftretender Interessenkonflikte, Fragen der Gleichbehandlung,<br />
die Ächtung von Korruption, die Rolle der internen Kontrollsysteme<br />
sowie den Anspruch auf Einhaltung gesetzlicher Normen und sonstiger<br />
interner und externer Regelungen. Der im Juli 2003 verabschiedete<br />
„Code of Ethics“ richtet sich – im erweiterten Sinne der Verhaltensrichtlinie<br />
– speziell an den Vorstand und diejenigen Führungskräfte,<br />
die auf Planung und Berichterstattung im Rahmen der Jahres- und<br />
Quartalsabschlüsse wesentlichen Einfluss haben. Der Kodex zielt<br />
darauf, Fehlverhalten zu vermeiden und ethisches Verhalten sowie<br />
eine vollständige, angemessene, genaue, zeitgerechte und verständliche<br />
Veröffentlichung von Unternehmensinformationen zu fördern.<br />
Grundsätze <strong>zur</strong> sozialen Verantwortung. Viele der internen Regeln<br />
und Handlungsprinzipien von <strong>Daimler</strong>Chrysler nehmen ausdrücklich<br />
Bezug auf den Global Compact, so vor allem die Grundsätze <strong>zur</strong> sozialen<br />
Verantwortung, die in der Verhaltensrichtlinie integriert sind.<br />
Sie sind für den Gesamtkonzern bindend und damit weltweit gültig.<br />
<strong>Daimler</strong>Chrysler bekennt sich darin zu den international anerkannten<br />
Menschen- und Arbeitnehmerrechten wie der Ächtung von Kinder-<br />
und Zwangsarbeit und der Koalitionsfreiheit und verpflichtet sich den<br />
Maximen der Chancengleichheit sowie dem Prinzip „gleicher Lohn für<br />
gleichwertige Arbeit“.<br />
Konzernleitlinien. Die „Corporate Policies“ bilden eine weitere Ebene.<br />
Sie wurden in Übereinstimmung mit den Unternehmenswerten<br />
und der Verhaltensrichtlinie aufgestellt und konkretisieren diese. Das<br />
Compliance Committee und der Vorstand haben die Konzernleitlinien<br />
verabschiedet. Über schon existierende Handlungsgrundsätze hinaus,