Kanzleifrischlinge ✘ Ihre Kanzlei ist neu am Markt? Sie sind frisch als Anwältin oder <strong>Anwalt</strong> zugelassen? Glückwunsch! Neue KollegInnen in der Kanzlei? Ein neuer Zöller gehört in jedem Fall zur Grundausstattung und zum Erfolg versprechenden Startkapital. Ich bin so frisch. Ich bestelle mit 14-tägigem Rückgaberecht Zöller Zivilprozessordnung, 25., neu bearbeitete Auflage 2005, 2.964 Seiten Lexikonformat, gbd. 154,80 € [D]. ISBN 3-504-47014-3 Name Straße PLZ Ort Datum BESTELLSCHEIN Fax (02 21) 9 37 38 –943 Unterschrift Z4-2/05 Bestellen Sie bei Ihrer Buchhandlung oder beim Verlag Dr. Otto Schmidt · Postfach 51 10 26 · 50946 Köln www.otto-schmidt.de
<strong>Anwalt</strong>sreport Das Magazin <strong>für</strong> die moderne Kanzlei Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln Tel. 02 21/93 73 86 05, Fax 02 21/93 73 89 61 eMail: kontakt@anwaltsreport.de Internet: www.anwaltsreport.de Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich) Redaktion: RA Marcus Creutz, Törlenstraße 34, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel.: 088 21/966-7555, Fax: 088 21/966-9444, Mobil: 01 70/5 45 65 33, eMail: racreutz@aol.com Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Postfach 51 10 26, 50946 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln Internet: www.otto-schmidt.de Fotos: Titelbild: Archiv; Thema, Vergütungsvereinbarungen, Steuerrecht, Kanzlei: Böll & Fischer GbR, Unkel; Finanztipp: Postbank, Bonn. Der <strong>Anwalt</strong> muss wieder der Berater Nr. 1 werden Wenn am 1.Januar 2007 das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft tritt, werden aller Voraussicht nach Handwerker, Unternehmensberater, Banken und alle weiteren <strong>Die</strong>nstleistungsberufe, obschon nicht da<strong>für</strong> ausgebildet, Rechtsrat erteilen dürfen – zumindest als Nebenleistung. Warum das? Weil sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine deutsche Wirtschaft wünscht, in der möglichst viele <strong>Die</strong>nstleistungen aus einer Hand erbracht werden. Das mag durchaus auf Kosten der Qualität gehen – zu ändern ist an diesem Faktum aber wohl kaum noch etwas. Doch schreiten wir zeitlich weiter voran in das Jahr 2017. Dann wird der Staat noch schwerer unter der Last der Beamtenpensionen ächzen, werden die Einnahmen weiter sinken und werden die Gerichte weiter konzentriert und reduziert. Konsequenz: Mit dem forensischen Aufkommen allein werden Anwälte kein einigermaßen auskömmliches Einkommen mehr erzielen – dies auch deshalb, weil die Rechtsschutzversicherungen bis dahin eigene <strong>Anwalt</strong>snetzwerke aufgebaut haben werden und damit die Rechtsschutzversicherung <strong>für</strong> die meisten Anwälte als Einnahmequelle ausscheidet. Nur die Beratung wird also das Überleben sichern. Und zwar aus einer Hand, ganz so, wie es Brigitte Zypries heute den Banken, den Rentenberatern, den Vereinen usw. zugestehen will. Was heißt nun „beraten“? Sicherlich weit mehr als einen Rechtsrat zu erteilen. Denn dazu werden sich mit der Gesetzesnovelle plötzlich viele andere Berufszweige berufen fühlen. Wirkliches Beraten aber ist weit mehr. Es bedeutet, eine Privatperson, eine Organisation oder einen Unternehmer zeitweise zu begleiten und echte Mitverantwortung zu übernehmen. Jemand, der sich umfassend um ein persönliches oder wirtschaftliches Problem kümmert und dem Mandanten, die Abstimmung mit diversen anderen Beratern und Experten abnimmt. Der <strong>Anwalt</strong> muss wieder – wie in früheren Zeiten – als seriöser Berater Nr. 1, als erste Anlaufstelle, in die Köpfe der Menschen gelangen. <strong>Die</strong> größte Marktchance besteht deshalb darin, durch Kompetenzaufbau in weiteren Disziplinen anderen Berufsgruppen wie Unternehmens- und Steuerberatern das Wasser abzugraben. Steuer- und Unternehmensberater sind heute vielfach viel näher am Mandanten dran als die Anwälte. Beratungschancen gibt es <strong>für</strong> Anwälte in jeder Branche. Alles ist möglich! Der <strong>Anwalt</strong> als derjenige, der <strong>für</strong> den Mandanten Expertennetzwerke aufbaut und im Bedarfsfall abruft und leitet, der aktives Projektmanagement betreibt und ganze Teams im Hintergrund lenkt. Erforderlich ist aber jedenfalls ein immenser Kompetenzaufbau während der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Vielleicht hilft ja die aktuelle Diskussion um die Fortbildungspflicht, die Solidarität unter den Anwälten zu stärken, um die gemeinsamen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Anzeigendisposition: Anja Fischer Tel.: 02 21/93 73 86 05 Gültig ist Preisliste vom 1.10.2002 ISSN 1433-4453 Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €. Alle Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl. Umsatzsteuer. Für Mitglieder des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist der Bezug im Mitgliedspreis enthalten. Erscheinungsweise: 6 mal jährlich Gesamtherstellung: Courir-Druck GmbH, Königswinterer Straße 95, 53227 Bonn, Tel.: 02 28-47 00 81, Fax.: 02 28-46 85 75 Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Hinweis <strong>für</strong> den Leser: Der Zeitschrifteninhalt wird nach bestem Wissen erstellt, Haftung und Gewähr müssen jedoch wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der Rechtslage ausgeschlossen werden. Urheber- und Verlagsrechte: <strong>Die</strong> Zeitschrift und alle veröffentlichten Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. EDITORIAL IMPRESSUM Manuskripte werden nicht nur zur Alleinveröffentlichung angenommen. Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller Abbildungen allein verfügen zu können und keine Rechte Dritter zu verletzen. Mit Annahme des Manuskripts gehen die einfachen Nutzungsrechte vom Autor auf den Verlag über, jeweils auch <strong>für</strong> Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen und die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus. 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