Die Anwaltswoche Daten für Anwalt - Anwalt-Suchservice
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KANZLEI<br />
Bonitätsrisiken bei Honorarforderungen<br />
und wie man diese vermeidet<br />
<strong>Die</strong> schlechte Zahlungsmoral wird<br />
in allen Branchen beklagt. <strong>Die</strong><br />
Zahl der Insolvenzen im gewerblichen<br />
und privaten Bereich steigt jedes<br />
Jahr auf neue Höchststände. Auch Anwälte<br />
bleiben von diesem Trend nicht<br />
verschont. Viele Kanzleien haben große<br />
Schwierigkeiten, ihre Honorarforderungen<br />
durchzusetzen. Vielfach ist jede<br />
Maßnahme vergeblich und es bleibt nur<br />
die Abschreibung und Ausbuchung der<br />
Forderung.<br />
„Man kann dem Mandanten eben<br />
auch nur vor den Kopf gucken!“ – eine<br />
Weisheit, die Anwälte in letzter Zeit häufiger<br />
im Kollegenkreis von sich geben.<br />
Üblicherweise dann, wenn sich – nach<br />
getaner Arbeit – herausstellt, dass der<br />
Mandant die Honorarnote mit einem<br />
müden Lächeln und dem Hinweis auf seinen<br />
kürzlich eingereichten Insolvenzantrag<br />
quittiert. Dass dies kein Einzelfall ist,<br />
zeigt schon der Blick in die aktuelle Insolvenzstatistik:<br />
über 40.000 Firmenpleiten<br />
und 50.000 Verbraucherinsolvenzen allein<br />
2004 und dazu mehr als 3 Mio. überschuldete<br />
Privatpersonen. Einen dieser<br />
Menschen als Mandanten zu „erwischen“<br />
ist kein seltener, böser Zufall, sondern<br />
gehört zum anwaltlichen Alltag. Umso<br />
erstaunlicher ist, wie schicksalsergeben<br />
sich viele Kollegen in diese Situation<br />
fügen, statt geeignete Maßnahmen zu<br />
ergreifen. Dabei muss es jedoch nicht nur<br />
bei den allgemein bekannten gesetzlichen<br />
Mitteln bleiben.<br />
Vorschuss ungeeignetes Mittel<br />
Den klassischen Weg, das beschriebene<br />
Dilemma zu lösen, hat der Gesetzgeber<br />
dem <strong>Anwalt</strong> in § 9 RVG in die Hand gegeben:<br />
den Vorschuss. Der <strong>Anwalt</strong> soll die<br />
Möglichkeit haben, das Risiko einer einseitigen<br />
Vorleistung dadurch abzumildern,<br />
dass er zu Beginn des Mandats einen<br />
„angemessenen“ Vorschuss fordern kann.<br />
Dabei fasst das Gesetz unglücklicherweise<br />
zwei wirtschaftlich völlig unterschiedliche<br />
Vorgänge zusammen. § 9 RVG 1.<br />
Alt. spricht vom „Vorschuss <strong>für</strong> bereits<br />
erbrachte Leistungen“. Hier wäre präziser<br />
wohl von einem „Abschlag“ zu sprechen,<br />
denn <strong>für</strong> „bereits erbrachte“ Leistungen<br />
ist der <strong>Anwalt</strong> ja bereits (auf sein<br />
Risiko) in Vorleistung gegangen; er hat<br />
also lediglich die Möglichkeit, dieses Risiko<br />
durch eine Zwischenabrechnung zu<br />
18 anwaltsreport 3 / 2005<br />
begrenzen. § 9 RVG, 2. Alt<br />
regelt den Vorschuss auf „voraussichtlich<br />
zu erbringende Leistungen“.<br />
Hier handelt es sich<br />
um einen echten Vorschuss.<br />
Doch gerade hier ist auch das<br />
Problem: Welcher <strong>Anwalt</strong><br />
kann es sich heutzutage schon<br />
leisten, einen neuen, viel versprechenden<br />
Mandanten vor<br />
die Wahl zu stellen: „Entweder<br />
Vorschuss, oder ich fange nicht<br />
an zu arbeiten!“. <strong>Die</strong> Reaktion<br />
des hoffnungsvollen Mandanten<br />
dürfte häufig genug ein reflexhafter<br />
Wechsel des <strong>Anwalt</strong>s sein – an Alternativen<br />
herrscht bei über 130.000 Kollegen<br />
ja wahrlich kein Mangel. Und so wird der<br />
<strong>Anwalt</strong> häufig aus Angst vor dieser Reaktion<br />
keinen Vorschuss nehmen, und dann,<br />
nach getaner Arbeit feststellen, dass er<br />
umsonst gearbeitet hat.<br />
Bonitätsprüfung als Indikator<br />
Eine bessere Möglichkeit zur Verminderung<br />
des Ausfallrisikos ist die frühzeitige Bonitätsprüfung<br />
des Mandanten bei einer professionellen<br />
Auskunftei (neudeutsch: „Rating-<br />
Agentur“). Zahlreiche Anbieter wie die<br />
Schufa oder die Creditreform bieten hier<br />
ihre <strong>Die</strong>nste an. Für Beträge zwischen 5 und<br />
25 Euro pro Auskunft erhält der <strong>Anwalt</strong><br />
<strong>Daten</strong> über die aktuelle wirtschaftliche Lage<br />
des Mandanten. Aber auch eine solche<br />
Bonitätsprüfung ist nicht ohne Tücken: <strong>Die</strong><br />
ausgegebenen Informationen beruhen<br />
selbstverständlich ausschließlich auf vergangenen<br />
Zahlungserfahrungen. Nur wenn<br />
es bei dem angefragten Mandanten schon<br />
früher Zahlungsschwierigkeiten oder -ausfälle<br />
gegeben hat, sind diese auch entsprechend<br />
verzeichnet. Mit anderen Worten:<br />
Das Risiko wird hier nur dadurch verringert,<br />
dass man nicht der Erste mit negativer<br />
Zahlungserfahrung ist. Hat man aber das<br />
„Pech“, dass bei dem Mandanten gerade<br />
jetzt die Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit<br />
überschritten wird, geht man weiter leer aus.<br />
AnwVS-Garant® <strong>für</strong> vollständigen<br />
Ausfallschutz<br />
Ein vollständiger Ausfallschutz kann nur<br />
mit komplexeren Verfahren erreicht werden,<br />
die bisher Anwälten nicht zur Verfügung<br />
standen. Während in der Industrie<br />
sog. Warenkreditversicherungen seit<br />
langem alltäglich sind, gab es eine wirtschaftlich<br />
vergleichbare Lösung <strong>für</strong> Anwälte<br />
bislang nicht.<br />
Durch die Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle<br />
AG (kurz: AnwVS) eröffnet<br />
sich nun jedoch eine umfassende<br />
Absicherungsmöglichkeit <strong>für</strong> den <strong>Anwalt</strong>.<br />
<strong>Die</strong> AnwVS kauft anwaltliche Honorarforderungen<br />
im Wege des Factoring an<br />
und übernimmt dabei das Bonitätsrisiko<br />
<strong>für</strong> den <strong>Anwalt</strong> (vgl. hierzu den ausführlichen<br />
Bericht im <strong>Anwalt</strong>sreport 2/2005,<br />
S. 6 ff.).<br />
Darüber hinaus bietet die AnwVS<br />
ohne Mehrkosten den Service „AnwVS-<br />
Garant ® “ an. Bei diesem System teilt der<br />
<strong>Anwalt</strong> seine voraussichtliche Honorarforderung<br />
bereits zu Beginn des Mandats<br />
der AnwVS mit. <strong>Die</strong>se prüft den Mandanten<br />
und gibt, falls keine negative<br />
Bonität vorliegt, eine Ankaufsgarantie <strong>für</strong><br />
die Honorarforderungen des <strong>Anwalt</strong>s.<br />
Selbst wenn sich im Laufe des Mandats<br />
die Bonität des Mandanten drastisch verschlechtern<br />
sollte, ist die AnwVS an die<br />
Ankaufszusage gebunden. Der <strong>Anwalt</strong><br />
erhält sicher sein Honorar – Ausfälle<br />
gehören der Vergangenheit an. Und <strong>für</strong><br />
den Fall, dass AnwVS die Ankaufszusage<br />
ablehnt, weiß der <strong>Anwalt</strong> auch Bescheid:<br />
Hier hilft nur der gute alte Vorschuss<br />
weiter, ohne den man dann nun<br />
wirklich nichts mehr tun sollte. Und wenn<br />
darauf der Mandant empört zum nächsten<br />
Kollegen wechselt, hat man nichts<br />
verloren. Denn ein Mandant, der nicht<br />
bezahlt, ist schlimmer als kein Mandant.<br />
Autor:<br />
Rechtsanwalt Sven Ries<br />
Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />
Verrechnungsstelle AG<br />
www.anwvs.de