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Die Anwaltswoche Daten für Anwalt - Anwalt-Suchservice

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KANZLEI<br />

Bonitätsrisiken bei Honorarforderungen<br />

und wie man diese vermeidet<br />

<strong>Die</strong> schlechte Zahlungsmoral wird<br />

in allen Branchen beklagt. <strong>Die</strong><br />

Zahl der Insolvenzen im gewerblichen<br />

und privaten Bereich steigt jedes<br />

Jahr auf neue Höchststände. Auch Anwälte<br />

bleiben von diesem Trend nicht<br />

verschont. Viele Kanzleien haben große<br />

Schwierigkeiten, ihre Honorarforderungen<br />

durchzusetzen. Vielfach ist jede<br />

Maßnahme vergeblich und es bleibt nur<br />

die Abschreibung und Ausbuchung der<br />

Forderung.<br />

„Man kann dem Mandanten eben<br />

auch nur vor den Kopf gucken!“ – eine<br />

Weisheit, die Anwälte in letzter Zeit häufiger<br />

im Kollegenkreis von sich geben.<br />

Üblicherweise dann, wenn sich – nach<br />

getaner Arbeit – herausstellt, dass der<br />

Mandant die Honorarnote mit einem<br />

müden Lächeln und dem Hinweis auf seinen<br />

kürzlich eingereichten Insolvenzantrag<br />

quittiert. Dass dies kein Einzelfall ist,<br />

zeigt schon der Blick in die aktuelle Insolvenzstatistik:<br />

über 40.000 Firmenpleiten<br />

und 50.000 Verbraucherinsolvenzen allein<br />

2004 und dazu mehr als 3 Mio. überschuldete<br />

Privatpersonen. Einen dieser<br />

Menschen als Mandanten zu „erwischen“<br />

ist kein seltener, böser Zufall, sondern<br />

gehört zum anwaltlichen Alltag. Umso<br />

erstaunlicher ist, wie schicksalsergeben<br />

sich viele Kollegen in diese Situation<br />

fügen, statt geeignete Maßnahmen zu<br />

ergreifen. Dabei muss es jedoch nicht nur<br />

bei den allgemein bekannten gesetzlichen<br />

Mitteln bleiben.<br />

Vorschuss ungeeignetes Mittel<br />

Den klassischen Weg, das beschriebene<br />

Dilemma zu lösen, hat der Gesetzgeber<br />

dem <strong>Anwalt</strong> in § 9 RVG in die Hand gegeben:<br />

den Vorschuss. Der <strong>Anwalt</strong> soll die<br />

Möglichkeit haben, das Risiko einer einseitigen<br />

Vorleistung dadurch abzumildern,<br />

dass er zu Beginn des Mandats einen<br />

„angemessenen“ Vorschuss fordern kann.<br />

Dabei fasst das Gesetz unglücklicherweise<br />

zwei wirtschaftlich völlig unterschiedliche<br />

Vorgänge zusammen. § 9 RVG 1.<br />

Alt. spricht vom „Vorschuss <strong>für</strong> bereits<br />

erbrachte Leistungen“. Hier wäre präziser<br />

wohl von einem „Abschlag“ zu sprechen,<br />

denn <strong>für</strong> „bereits erbrachte“ Leistungen<br />

ist der <strong>Anwalt</strong> ja bereits (auf sein<br />

Risiko) in Vorleistung gegangen; er hat<br />

also lediglich die Möglichkeit, dieses Risiko<br />

durch eine Zwischenabrechnung zu<br />

18 anwaltsreport 3 / 2005<br />

begrenzen. § 9 RVG, 2. Alt<br />

regelt den Vorschuss auf „voraussichtlich<br />

zu erbringende Leistungen“.<br />

Hier handelt es sich<br />

um einen echten Vorschuss.<br />

Doch gerade hier ist auch das<br />

Problem: Welcher <strong>Anwalt</strong><br />

kann es sich heutzutage schon<br />

leisten, einen neuen, viel versprechenden<br />

Mandanten vor<br />

die Wahl zu stellen: „Entweder<br />

Vorschuss, oder ich fange nicht<br />

an zu arbeiten!“. <strong>Die</strong> Reaktion<br />

des hoffnungsvollen Mandanten<br />

dürfte häufig genug ein reflexhafter<br />

Wechsel des <strong>Anwalt</strong>s sein – an Alternativen<br />

herrscht bei über 130.000 Kollegen<br />

ja wahrlich kein Mangel. Und so wird der<br />

<strong>Anwalt</strong> häufig aus Angst vor dieser Reaktion<br />

keinen Vorschuss nehmen, und dann,<br />

nach getaner Arbeit feststellen, dass er<br />

umsonst gearbeitet hat.<br />

Bonitätsprüfung als Indikator<br />

Eine bessere Möglichkeit zur Verminderung<br />

des Ausfallrisikos ist die frühzeitige Bonitätsprüfung<br />

des Mandanten bei einer professionellen<br />

Auskunftei (neudeutsch: „Rating-<br />

Agentur“). Zahlreiche Anbieter wie die<br />

Schufa oder die Creditreform bieten hier<br />

ihre <strong>Die</strong>nste an. Für Beträge zwischen 5 und<br />

25 Euro pro Auskunft erhält der <strong>Anwalt</strong><br />

<strong>Daten</strong> über die aktuelle wirtschaftliche Lage<br />

des Mandanten. Aber auch eine solche<br />

Bonitätsprüfung ist nicht ohne Tücken: <strong>Die</strong><br />

ausgegebenen Informationen beruhen<br />

selbstverständlich ausschließlich auf vergangenen<br />

Zahlungserfahrungen. Nur wenn<br />

es bei dem angefragten Mandanten schon<br />

früher Zahlungsschwierigkeiten oder -ausfälle<br />

gegeben hat, sind diese auch entsprechend<br />

verzeichnet. Mit anderen Worten:<br />

Das Risiko wird hier nur dadurch verringert,<br />

dass man nicht der Erste mit negativer<br />

Zahlungserfahrung ist. Hat man aber das<br />

„Pech“, dass bei dem Mandanten gerade<br />

jetzt die Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit<br />

überschritten wird, geht man weiter leer aus.<br />

AnwVS-Garant® <strong>für</strong> vollständigen<br />

Ausfallschutz<br />

Ein vollständiger Ausfallschutz kann nur<br />

mit komplexeren Verfahren erreicht werden,<br />

die bisher Anwälten nicht zur Verfügung<br />

standen. Während in der Industrie<br />

sog. Warenkreditversicherungen seit<br />

langem alltäglich sind, gab es eine wirtschaftlich<br />

vergleichbare Lösung <strong>für</strong> Anwälte<br />

bislang nicht.<br />

Durch die Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle<br />

AG (kurz: AnwVS) eröffnet<br />

sich nun jedoch eine umfassende<br />

Absicherungsmöglichkeit <strong>für</strong> den <strong>Anwalt</strong>.<br />

<strong>Die</strong> AnwVS kauft anwaltliche Honorarforderungen<br />

im Wege des Factoring an<br />

und übernimmt dabei das Bonitätsrisiko<br />

<strong>für</strong> den <strong>Anwalt</strong> (vgl. hierzu den ausführlichen<br />

Bericht im <strong>Anwalt</strong>sreport 2/2005,<br />

S. 6 ff.).<br />

Darüber hinaus bietet die AnwVS<br />

ohne Mehrkosten den Service „AnwVS-<br />

Garant ® “ an. Bei diesem System teilt der<br />

<strong>Anwalt</strong> seine voraussichtliche Honorarforderung<br />

bereits zu Beginn des Mandats<br />

der AnwVS mit. <strong>Die</strong>se prüft den Mandanten<br />

und gibt, falls keine negative<br />

Bonität vorliegt, eine Ankaufsgarantie <strong>für</strong><br />

die Honorarforderungen des <strong>Anwalt</strong>s.<br />

Selbst wenn sich im Laufe des Mandats<br />

die Bonität des Mandanten drastisch verschlechtern<br />

sollte, ist die AnwVS an die<br />

Ankaufszusage gebunden. Der <strong>Anwalt</strong><br />

erhält sicher sein Honorar – Ausfälle<br />

gehören der Vergangenheit an. Und <strong>für</strong><br />

den Fall, dass AnwVS die Ankaufszusage<br />

ablehnt, weiß der <strong>Anwalt</strong> auch Bescheid:<br />

Hier hilft nur der gute alte Vorschuss<br />

weiter, ohne den man dann nun<br />

wirklich nichts mehr tun sollte. Und wenn<br />

darauf der Mandant empört zum nächsten<br />

Kollegen wechselt, hat man nichts<br />

verloren. Denn ein Mandant, der nicht<br />

bezahlt, ist schlimmer als kein Mandant.<br />

Autor:<br />

Rechtsanwalt Sven Ries<br />

Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />

Verrechnungsstelle AG<br />

www.anwvs.de

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