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10 Berechnung der Terzspektren 109<br />
10 Berechnung der Terzspektren<br />
Aus den aufgenommenen WAV-Dateien kann neben eines Schmalbandspektrums auch ein<br />
Oktav- bzw. ein Terzspektrum berechnet werden. Im Vergleich zum Schmalbandspektrum<br />
werden bei diesen beiden Spektren Frequenzbänder definierter Breite aufsummiert, die<br />
jeweils durch eine sogenannte Mittenfrequenz festgelegt sind. Die Berechnungsgrundlagen<br />
sind in der DIN EN 61260 [12] zu finden.<br />
An diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, dass im Zusammenhang mit den Terz- und Oktavspektren<br />
deutlich zwischen den Nenn-Bandmittenfrequenzen (nach DIN) und den exakten<br />
Bandmittenfrequenzen zu unterscheiden ist. Die Berechnungen werden stets mit den exakten<br />
Frequenzen durchgeführt. Wird im Folgenden von Terzmittenfrequenzen geredet, so sind die<br />
exakten Bandmittenfrequenzen gemeint. Die Nenn-Bandmittenfrequenzen dienen lediglich<br />
der Bezeichnung der Filterbänder, sie ergeben sich durch Runden der exakten Bandmittenfrequenzen.<br />
10.1 Berechnung der Terzmittenfrequenzen und der Bandeckfrequenzen<br />
Die Betrachtung der Filter geht von den Oktavbandfiltern aus. So werden nach der Norm [12]<br />
ein Bandsystem zur Basis 10 und eines zur Basis 2 zugelassen. Die Ausführungen hier<br />
beschränken sich auf das bevorzugte System zur Basis 10.<br />
Für die Oktavbänder zur Basis 10 gilt für das Verhältnis zweier benachbarter Oktavmittenfrequenzen<br />
folgendes Oktav-Verhältnis:<br />
f Om(<br />
i+<br />
1)<br />
G 10 = = 10<br />
f<br />
Om(<br />
i)<br />
3<br />
10<br />
( 10.1 )<br />
Zur Realisierung von Bandfiltern mit einer vom Oktavband abweichenden Auflösung wird<br />
die Bandbreitenkennzahl 1/b eingeführt, mit der der Bruchteil eines Oktavbandes gekennzeichnet<br />
wird. Beispielsweise ist für ein Oktavbandfilter b gleich 1, bei einem Terzbandfilter<br />
hingegen, bei dem ein Oktavband in drei Teilbänder aufgeteilt wird, ist b gleich 3.<br />
Die Berechnung der exakten Mittenfrequenzen fm geht von der Referenzfrequenz fr<br />
(= 1000 Hz) aus. Je nachdem ob der Nenner der Bandbreitenkennzahl (b) gerade oder ungerade<br />
ist, greift eine der folgenden Gleichungen zur Bestimmung der Mittenfrequenzen:<br />
<strong>Fachhochschule</strong> Düsseldorf Diplomarbeit 2002/03, Terence Klitz