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Gebührenoptimierung im sozialrechtlichen Mandat Fachinstitut für ...

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Anmeldung per Fax unter 02 34 / 70 35 07<br />

<strong>Gebührenopt<strong>im</strong>ierung</strong> <strong>im</strong> <strong>sozialrechtlichen</strong> <strong>Mandat</strong><br />

16. 03. 2012 Heusenstamm bei Frankfurt<br />

(Tagungs-Nr.: 042125)<br />

275,– € Kostenbeitrag<br />

einschl. Arbeitsunterlage und Pausengetränken<br />

Ich melde mich hiermit zur o. g. Veranstaltung verbindlich an:<br />

Name, Vorname<br />

Firma/Kanzlei<br />

❏ FA/-in <strong>für</strong> ...<br />

❏ RA/-in ❏ Notar/-in ❏ Steuerberater/-in (Zulassung seit: )<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

E-Mail<br />

❏ Ja, ich möchte regelmäßig über interessante und aktuelle<br />

DAI-Veranstaltungen per E-Mail informiert werden<br />

❏ Nein, ich möchte keine Veranstaltungsinformationen per E-Mail<br />

Unterschrift<br />

Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur<br />

Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden<br />

über die Teilnehmerliste den anderen Seminarteilnehmern zugänglich gemacht und an das<br />

mit dem Postversand beauftragte Unternehmen übermittelt. Wünschen Sie keine Information<br />

über weitere DAI-Veranstaltungen, teilen Sie uns dies bitte kurz mit.<br />

Organisatorische Hinweise<br />

Anfragen: Deutsches Anwaltsinstitut e. V.<br />

<strong>Fachinstitut</strong> <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

Universitätsstraße 140, 44799 Bochum<br />

Tel. (02 34) 9 70 64 - 0, Fax (02 34) 70 35 07<br />

sozialrecht@anwaltsinstitut.de<br />

Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu<br />

geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines<br />

Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt abgesagt<br />

werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl hat die Absage<br />

nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung<br />

zu erfolgen. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem<br />

Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms,<br />

insbesondere eines Dozentenwechsels, wird das DAI<br />

die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss<br />

ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben<br />

werden, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr.<br />

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen,<br />

außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens<br />

der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen<br />

des DAI.<br />

Schriftliche Um- und Abmeldungen sind bis zehn Tage vor<br />

Tagungsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,– € möglich.<br />

Danach ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten.<br />

Tagungsort: DAI-Ausbildungscenter Rhein/Main,<br />

Heusenstamm bei Frankfurt<br />

Levi-Strauss-Allee 14<br />

63150 Heusenstamm<br />

Tel. (0 61 04) 64 86 29 - 0<br />

Fax (0 61 04) 64 86 29 - 33<br />

Übernachtungsmöglichkeiten:<br />

Kempinski Hotel Gravenbruch Frankfurt<br />

Graf zu Ysenburg und Büdingen Platz 1<br />

63263 Neu-Isenburg<br />

Tel. (0 69) 3 89 88 - 0<br />

Fax (0 69) 3 89 88 - 900<br />

EZ ab 125,– € inkl. Frühstücksbuffet<br />

Die Z<strong>im</strong>mer sind nach Verfügbarkeit unter<br />

dem Stichwort „DAI“ abrufbar.<br />

Mein SchlossHotel<br />

Frankfurter Straße 9, 63150 Heusenstamm<br />

Tel. (0 61 04) 600 55 - 0<br />

Fax (0 61 04) 600 55 - 55<br />

EZ ab 105,– € inkl. Frühstücksbuffet<br />

Die Z<strong>im</strong>mer sind nach Verfügbarkeit unter<br />

dem Stichwort „DAI“ abrufbar.<br />

DAI Deutsches<br />

Anwaltsinstitut e. V.<br />

Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer,<br />

Bundesnotarkammer,<br />

Rechtsanwaltskammern und Notarkammern<br />

<strong>Fachinstitut</strong> <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

<strong>Gebührenopt<strong>im</strong>ierung</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>sozialrechtlichen</strong> <strong>Mandat</strong><br />

Bettina Schmidt, Rechtsanwältin,<br />

Fachanwältin <strong>für</strong> Arbeitsrecht und<br />

Fachanwältin <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

Freitag, 16. März 2012<br />

DAI-Ausbildungscenter Rhein/Main,<br />

Heusenstamm bei Frankfurt<br />

Das DAI ist zertifiziert nach DIN EN ISO<br />

9001:2008 und zugelassener Träger<br />

nach § 84 SGB III / §§ 7,8 AZWV.<br />

www.anwaltsinstitut.de


Veranstaltungshinweise<br />

Referentin und Autorin der Arbeitsunterlage:<br />

Bettina Schmidt, Rechtsanwältin, Fachanwältin <strong>für</strong><br />

Arbeitsrecht und Fachanwältin <strong>für</strong> Sozialrecht, Bonn<br />

Kein Geld verschenken bei der Bearbeitung sozialrechtlicher<br />

<strong>Mandat</strong>e.<br />

Welche Gebühren entstehen bei der Bearbeitung<br />

eines <strong>sozialrechtlichen</strong> <strong>Mandat</strong>s? Die Referentin verdeutlicht<br />

an Beispielen die möglichen unterschiedlichen<br />

Stationen eines <strong>Mandat</strong>s, von der Annahme<br />

des <strong>Mandat</strong>s, Beratung des Mandanten, vor-/<br />

außergerichtlichen Vertretung, Antragstellung des<br />

Widerspruchsverfahrens bis hin zur sozialgerichtlichen<br />

Vertretung. Die Referentin stellt die einzelnen<br />

Gebührentatbestände einschließlich der dazu<br />

ergangenen Rechtsprechung dar, schließlich erfolgen<br />

Hinweise zur erfolgreichen Korrespondenz mit<br />

den Rechtsschutzversicherern.<br />

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Möglichkeit<br />

einer Vergütungsvereinbarung <strong>im</strong> Sozialrecht<br />

gelegt, da die Gebühren <strong>im</strong> Sozialrecht bekanntlich<br />

sehr niedrig sind. Dargestellt werden verschiedene<br />

Modelle einer zusätzlichen Vergütung in allen<br />

Verfahrensstadien eines <strong>sozialrechtlichen</strong> <strong>Mandat</strong>s,<br />

einschließlich praktischer Übungen be<strong>im</strong> Abschluss<br />

einer Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten.<br />

Das Seminar wendet sich an alle Rechtsanwälte, die<br />

auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig sind.<br />

Die Teilnehmer erhalten eine ausführliche Tagungsunterlage<br />

mit Fallbeispielen, Lösungen und Rechtsprechungshinweisen.<br />

Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung<br />

zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer<br />

erteilt (§ 15 FAO).<br />

Arbeitsprogramm/ Tagungszeiten<br />

I. Anwaltliche Beratung <strong>im</strong> Sozialrecht – Beratungsvereinbarung<br />

II. Ausschöpfung der Betragsrahmengebühren<br />

1. Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen<br />

Tätigkeit<br />

2. Bedeutung der Angelegenheit<br />

3. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des<br />

Auftraggebers<br />

4. Haftungsrisiko<br />

III. Schwellenwerte<br />

IV. Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr<br />

V. Probleme bei der Terminsgebühr<br />

VI. Untätigkeitsklageverfahren<br />

VII. Nichtzulassungsbeschwerde<br />

VIII. Einstweilige Anordnung<br />

IX. Beschwerdeverfahren<br />

X. Kosten <strong>für</strong> Ablichtungen aus den Verwaltungsakten<br />

XI. Rechtssicher Honorarvereinbarungen abschließen<br />

XII. Übersicht RVG-Gebühren <strong>im</strong> Sozialrecht<br />

Tagungszeiten:<br />

14.00 – 16.00 Uhr<br />

16.15 – 17.45 Uhr<br />

18.00 – 19.30 Uhr<br />

Vortragsdauer: 5 Zeitstunden<br />

Vorausschau<br />

. 24. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung<br />

24. – 25. Februar 2012<br />

Bad Homburg vor der Höhe,<br />

KongressCenter <strong>im</strong> Kurhaus<br />

Bad Homburg vor der Höhe<br />

Kostenbeitrag: 425,– €<br />

Kostenbeitrag ermäßigt: 375,– €<br />

(Tagungs-Nr.: 042064)<br />

Ausführliche Informationen finden Sie unter:<br />

www.anwaltsinstitut.de

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