Geschichte und Politische Bildung
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<strong>Geschichte</strong> <strong>und</strong> <strong>Politische</strong> <strong>Bildung</strong><br />
Frage 2 | Feudalismus <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>herrschaft<br />
Feudalismus: vom germ. Fehu, urspr. Vieh, dann allg. Besitz; feudum (lat.) Leihgabe<br />
Feudale Gesellschaft bedeutet:<br />
Bettina Hauser<br />
• Reichtum, Ansehen <strong>und</strong> Einfluss beruhen im Mittelalter auf Gr<strong>und</strong>besitz<br />
• Gr<strong>und</strong>besitz gibt dem Eigentümer bestimmte Herrschaftsrechte über die den<br />
Boden bearbeitenden Bauern (z.b. „Polizei“- <strong>und</strong> Gerichtsgewalt)<br />
Herrschaftsrecht übte nur die dünne waffenfähige Führungsschicht aus.<br />
• Der Nutznießer dieser materiell einträglichen Sonderrechte <strong>und</strong> Privilegien war<br />
der geistliche <strong>und</strong> weltliche Adel.<br />
Feudalismus war ein, auf dem Prinzip der Rechtsungleichheit aufgebautes<br />
Gesellschaftssystem. Dieses System, in dem eine Gruppe politische <strong>und</strong> materielle<br />
Sonderrechte hatte, wurde während der gesamten absolutistischen Epoche nicht beseitigt. Das<br />
feudalistische System hat daher eine große Bedeutung im Zeitalter des Absolutismus(Nur der<br />
König regiert).<br />
Das Jahr 1789 (Beginn der Französischen Revolution) markiert den Untergang diese Systems.<br />
Mit ihm beginnt der Durchbruch einer neuen gesellschaftlichen Schicht: Das Bürgertum<br />
beginnt den Staat mitzugestalten.<br />
Die politischen Abhängigen der Freien im Mittelalter gingen von Person zu Person. Sie<br />
schworen einander Schutz <strong>und</strong> Hilfe; dies ersetzte weitgehend staatliche Einrichtungen.<br />
Materielle Gr<strong>und</strong>lagen dieses Personenverbandes waren die Lehen: vom König abwärts<br />
konnten Herren ihre Gefolgsleute dadurch an sich binden, dass sie ihnen Gr<strong>und</strong>besitz <strong>und</strong><br />
nutzbare Rechte (Zölle, Abgaben, Bergbaurechte,...) zur Verfügung stellten. Die<br />
Verpflichtung im Rahmen des Feudalismus waren gegenseitig. Der Herr schuldete Schutz <strong>und</strong><br />
Auskommen, der Lehensmann Dienste <strong>und</strong> Hilfe.<br />
Ein ähnliches Verhältnis herrschte zwischen Adeligen <strong>und</strong> Bauern, nur dass diese (außer im<br />
Notfall) nicht wehrfähig waren <strong>und</strong> nicht als frei galten. Aus dem Besitz des Gr<strong>und</strong>herrn<br />
wurde aus den Bauern ein Stück Land geliehen, mit dessen Hilfe sie mit ihren Familien ein<br />
Auskommen fanden <strong>und</strong> ca. 50% an Abgaben leisten konnten. Außerdem waren sie noch zu<br />
persönlichen Diensten verpflichtet. Das war immer noch eine privilegierte Stellung. Die<br />
weitaus größte Zahl der Bevölkerung waren Knechte <strong>und</strong> Mägde. Sie konnten keinen eigenen<br />
Haustand gründen.
Die Lehenspyramide<br />
König<br />
Vergibt Gr<strong>und</strong>besitz <strong>und</strong> Ämter<br />
gegen Kriegsdienste<br />
an<br />
Kronvasallen<br />
Herzöge Grafen Bischöfe Reichsäbte<br />
(= Hohe Leihe)<br />
Diese verliehen Land <strong>und</strong> Ämter<br />
gegen Amts-<strong>und</strong> Kriegsdienste an<br />
ihre<br />
Aftervasallen<br />
Ritter Ministerialien Äbte<br />
(=niedere Leihe)<br />
Diese erhalten Diese vergeben<br />
Naturalabgaben Land zur<br />
<strong>und</strong> Arbeitsdienste Bearbeitung<br />
von den<br />
Bauern<br />
Einen Teil der empfangenen Lehen gab der Vasall an Untervasallen weiter, wodurch eine<br />
Rangordnung entstand. Sie reicht pyramidenartig vom König als obersten Lehensherrn<br />
abwärts über den geistlichen <strong>und</strong> weltlichen Adel bis zu den kleinen Rittern. Der König<br />
wurde dadurch allerdings von den Untervasallen abgeschnitten, die nur ihrem unmittelbaren<br />
Lehensherrn den Treueid leisteten.
Die Gr<strong>und</strong>herrschaft war die Organisationsform des ländlichen Raumes vom Mittelalter bis<br />
ins 19. Jahrh<strong>und</strong>ert. Der adelige (geistliche oder weltliche) Gr<strong>und</strong>herr bewirtschaftete seinen<br />
Landbesitz, der aus Eigengütern <strong>und</strong> Lehen bestand, nur zum Teil selbst. Frontpflichtige<br />
Bauern, leibeigene <strong>und</strong> Taglöhner leisteten die Arbeit. Im günstigsten Fall konnten die Bauern<br />
ihr Untereigentum weitervererben. Der Gr<strong>und</strong>herr übernahm den Schutz des Bauern, seine<br />
Vertretung gegenüber fremden Gr<strong>und</strong>herrschaften <strong>und</strong> landesfürstlichen Behörden <strong>und</strong> half in<br />
Katastrophenfällen.<br />
Die Bauern mussten folgende Dienste <strong>und</strong> Abgaben leisten:<br />
Dienste: Frondienst/Robot (pflügen, säen, ernten, fahren, helfen,....)<br />
Abgaben: Anteil an Ernte <strong>und</strong> Produktion (in Naturalien <strong>und</strong> Geld), Geschenke,...<br />
Weitere Abgaben: An die Kirche den Zehent;<br />
Frauen waren zwar nicht gerichtsfähig, aber doch nicht rechtlos. Frauen waren das schwache<br />
Geschlecht, das zu beschützen die Pflicht der Starken war: Der Mann seine Frau, der Herr<br />
seine Untertanin. Die Stellung der adeligen Frauen war anders, denn sie hatten Vermögen.<br />
Wenn ihre Männer weg waren, verwalteten sie inzwischen ihren gesamten Besitz.<br />
Die vielfältigen Formen persönlicher Abhängigkeit verschwanden allmählich <strong>und</strong> wurden in<br />
die an Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden geb<strong>und</strong>ene Abhängigkeit der Gr<strong>und</strong>herrschaft übergeführt. Daneben<br />
übergaben auch ursprünglich freie Bauern ihren Besitz einem Gr<strong>und</strong>herrn als<br />
Obereigentümer, um dessen Schutz zu erlangen <strong>und</strong> dem belastenden Wehrdienst zu<br />
entgehen. So entstanden aus recht unterschiedlichen Formen der Abhängigkeit die<br />
einheitliche Lebensform des gr<strong>und</strong>untertänigen bäuerlichen Volkes.<br />
Mit den Reformen Maria Theresias <strong>und</strong> Josephs II. im 18. Jahrh<strong>und</strong>ert, die den Übergang zum<br />
modernen, zentralistisch verwalteten Flächenstaat einleiteten, waren die feudal organisierte<br />
Verwaltung <strong>und</strong> Rechtsprechung überholt.<br />
Im Revolutionsjahr 1848 wurde die Gr<strong>und</strong>herrschaft in Österreich aufgehoben. Hof <strong>und</strong><br />
Gründe gingen mit Hilfe der Drittellösung (1/3 zahlt der Bauer selbst, 1/3 der Staat <strong>und</strong> auf<br />
1/3 verzichtet der Gr<strong>und</strong>herr) in das alleinige Eigentum der bäuerlichen Besitzer über<br />
Abgaben <strong>und</strong> Dienste wurden abgelöst. Die neu geschaffenen Bezirksgerichte <strong>und</strong><br />
Gemeinden übernahmen 1850/51 die gr<strong>und</strong>obrigkeitliche Rechtsprechung <strong>und</strong> Verwaltung.