RECHTSSCHUTZ SCHADENBEISPIELE
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<strong>RECHTSSCHUTZ</strong><br />
<strong>SCHADENBEISPIELE</strong><br />
zu den Artikeln 17 - 24 (ARB 2003)<br />
Verfasser: Mag.Elisabeth Wehofschitz<br />
Ausgabe: Jänner 2006
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
Artikel 17 1<br />
Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuge<br />
(Fahrzeug-Rechtsschutz)<br />
je nach Vereinbarung mit oder ohne Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz<br />
Artikel 18 7<br />
Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuglenker<br />
(Lenker-Rechtsschutz)<br />
Artikel 19 10<br />
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den<br />
Privat-, Berufs- und Betriebsbereich<br />
Artikel 20 21<br />
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz<br />
Artikel 21 23<br />
Sozialversicherungs-Rechtsschutz<br />
Artikel 22 24<br />
Beratungs-Rechtsschutz<br />
Artikel 23 26<br />
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz<br />
Artikel 24 29<br />
Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz<br />
2
Artikel 17<br />
Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuge<br />
(Fahrzeug-Rechtsschutz)<br />
je nach Vereinbarung mit oder ohne Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz<br />
Schadenersatz-RS<br />
• Der Versicherungsnehmer wurde als Mopedfahrer von einem überholenden<br />
Fahrzeug gestreift und verletzt.Schadenersatzforderungen (Moped, Kleidung,<br />
Schmerzensgeld) wurden vom beauftragten Rechtsanwalt durchgesetzt.<br />
• Das Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde von einem ausländischen<br />
Fahrzeug schwer beschädigt. Um die Schadenersatzansprüche<br />
durchzusetzen, mußte ein Rechtsanwalt beauftragt werden.<br />
• Durch einen Reifenplatzer wurde das Auto des Versicherungsnehmers schwer<br />
beschädigt. Der Zivilrechtsstreit mußte durch alle Instanzen durchgeführt<br />
werden, einige Sachverständigen wurden beauftragt. Der Versicherungsnehmer<br />
hat seinen Schaden ersetzt bekommen.<br />
• Der Versicherungsnehmer hat sein Fahrzeug nach einer Panne auf einer<br />
Landstraße abgestellt und mit einem Pannendreieck abgesichert. In der Nacht<br />
hat ein PKW-Fahrer einen LKW (von der entgegenkommender Seite zum<br />
abgestellten Fahrzeug kommend) überholt und ist auf das abgestellte Fahrzeug<br />
des Versicherungsnehmers (da vor dem Fahrzeug kein Pannendreieck war)<br />
aufgefahren. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil der Vorinstanzen -<br />
der Versicherungsnehmer hat seinen Schadenersatz bekommen, da sein<br />
Fahrzeug richtigerweise hinten mit einem Pannendreieck versehen war und er<br />
nicht verpflichtet war, auch vorne für die überholenden entgegenkommenden<br />
Fahrzeuge ein Pannendreieck aufzustellen.<br />
• Das falsch geparkte Auto des Versicherungsnehmers wurde durch die<br />
Feuerwehr abgeschleppt und dabei beschädigt. Für die Durchsetzung von<br />
Schadenersatzansprüchen wurde vom Versicherungsnehmer ein Rechtsanwalt<br />
beauftragt, der die Ansprüche auch durchsetzen konnte.<br />
• Der Versicherungsnehmer war an einem schweren Unfall mit Sach- und<br />
Personenschaden beteiligt, aber nur teilweise schuldig. Der vom<br />
Rechtsschutz-Versicherer beauftragte Rechtsanwalt verteidigte den<br />
Versicherungsnehmer nicht nur im Strafverfahren, sondern hatte auch einen<br />
aufwendigen Zivilprozeß zu führen gehabt, da der Gegner seine Mitschuld<br />
bestritten hat.<br />
1
• Ein Insasse im Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde bei einem<br />
Verkehrsunfall verletzt. Der beauftragte Rechtsanwalt hat die<br />
Schadenersatzansprüche (KFZ, Kleidung, mitgeführte Einkäufe und<br />
Schmerzensgeldforderungen - auch für den Insassen) durchgesetzt.<br />
• Bei einer Nachtfahrt ist der Versicherungsnehmer mit seinem PKW auf einen<br />
unbeleuchtet abgestellten Anhänger aufgefahren. Da die Gegenseite die<br />
Schadenersatzansprüche zur Gänze ablehnte, mußte der<br />
Versicherungsnehmer mit Hilfe eines Rechtsanwalts die Klage einbringen.<br />
Nach dem gerichtlichen Verfahren bekam er eine Entschädigung.<br />
• Der Versicherungsnehmer war im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt.<br />
Den entstandenen Sachschaden hat er nach einem langwierigen Prozeß, in<br />
dem ihn ein aus unserem Auslandsempfehlungsbrief beauftragter<br />
deutschsprachiger Rechtsanwalt vertreten hat, ersetzt bekommen.<br />
2
Straf-RS<br />
• Nach einem Verkehrsunfall im Ausland, bei dem mehrere Personen verletzt<br />
wurden, wurde das Fahrzeug des Versicherungsnehmers beschlagnahmt und<br />
der Reisepass eingezogen. Um die Heimreise des Versicherungsnehmers und<br />
dessen Familie zu ermöglichen, erlegte der RS-Versicherer eine Strafkaution<br />
in der Höhe von EUR 20.000,-.<br />
Die Kosten des im Ausland beauftragten Rechtsanwalts, der den<br />
Versicherungsnehmer im Strafverfahren verteidigte, übernahm der<br />
Rechtsschutz-Versicherer.<br />
• Nach einem Verkehrsunfall mit Toten und Schwerverletzten beschuldigte<br />
ein beteiligter Lenker unseren Versicherungsnehmer, der gar nicht am Unfall<br />
beteiligt war, durch seine Fahrweise den Unfall verschuldet zu haben. Erst nach<br />
einem langwierigen Strafverfahren konnte unser Versicherungsnehmer<br />
aufatmen, zumal auch die Einstellung des Verfahrens wegen "Fahrerflucht"<br />
mittlerweile erreicht werden konnte.<br />
• Eine Strafverfügung der Polizei, in der ein Schnellfahrdelikt in Wien behauptet<br />
wurde, obwohl sich die Familie mit dem PKW zu diesem Zeitpunkt auf einem<br />
Urlaub in Italien befunden hat, wurde zugestellt. Der beauftragte Rechtsanwalt<br />
konnte die Einstellung erwirken.<br />
• Auf einer engen Straße, die auf beiden Seiten mit parkenden Fahrzeugen<br />
verstellt war, wurde ein Kind - das zwischen den Fahrzeugen hervorgelaufen<br />
ist - angefahren. Der Versicherungsnehmer als Lenker wurde wegen<br />
fahrlässiger Körperverletzung angeklagt und mit Hilfe seines Strafverteidigers<br />
freigesprochen.<br />
• Nach einem Verkehrsunfall mit Toten in Griechenland mußte unser VN als<br />
Beschuldigter vor dem dortigen Gericht erscheinen (sein Nichterscheinen hätte<br />
ihm Rechtsnachteile gebracht). Da die Entfernung mehr als 1.500 km betrug,<br />
wurden die Kosten eines Linienfluges der Economy-Classe (Wien-Athen) sowie<br />
die weiteren Bahn-, Fähr-, und Buskosten zum Ort der Einvernahme und zurück<br />
übernommen.<br />
• Da der Unfallgegener leicht verletzt wurde kommt es zu einem Strafverfahren<br />
gegen unseren VN in welchem vom Richter ein Diversionsangebot<br />
unterbreitet wird. Nach Zahlung einer Geldbuße wird das Verfahren eingestellt<br />
und unser VN nicht vorbestraft.<br />
• Der Versicherungsnehmer erhielt mit Strafverfügung eine Strafe wegen<br />
§38 StVO (KFZ bei einer auf „Rot“ geschaltenen Ampel nicht angehalten -<br />
Vormerkdelikt). Der beauftragte Rechtsanwalt legte gegen die Strafe<br />
Einspruch und konnte in weiterer Folge nach weiteren Stellungnahmen und<br />
diversen Eingaben eine Einstellung des Verfahrens erreichen.<br />
Rechtsanwaltskosten wurden zur Gänze übernommen.<br />
3
Führerschein-RS<br />
• Dem Versicherungsnehmer wurde nach einem Verkehrsunfall der<br />
Führerschein mit der Begründung vorläufig abgenommen, daß er auf Grund<br />
seines Erregungszustandes vorübergehend nicht fähig wäre, ein Fahrzeug zu<br />
lenken. Obwohl andere Gründe nicht vorlagen, wurde ein<br />
Führerscheinentziehungsverfahren eingeleitet. Dank dem beauftragten<br />
Rechtsanwalt wurde das Verfahren eingestellt und der Führerschein wieder<br />
ausgefolgt.<br />
• Nach dem dritten Verkehrsunfall wurde dem Versicherungsnehmer der<br />
Führerschein entzogen, obwohl ihn als Lenker an diesem Unfall keine Schuld<br />
traf. Der beauftragte Rechtsanwalt hat die sofortige Ausfolgung des<br />
Führerscheins erreicht.<br />
• Dem Versicherungsnehmer wurde nach einem Verkehrsunfall der Führerschein<br />
auf 12 Monate entzogen. Im Verfahren zur Wiederausfolgung des<br />
Führerscheins, den er aus beruflichen Gründen dringend benötigt hat, hat ihn<br />
sein Rechtsanwalt vertreten.<br />
• Der Versicherungsnehmer hat während seines Italien-Urlaubs die<br />
vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h überschritten.<br />
Außer einer beträchtlichen Geldstrafe wurde ihm auf 3 Monate der<br />
Führerschein entzogen. Der Versicherungsnehmer hat einen Rechtsanwalt<br />
beauftragt, der die Ausfolgung des Führerscheins erlangte.<br />
4
KFZ-Vertrags-RS<br />
• Das fabriksneu erworbene Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde bereits<br />
mehrmals erfolglos repariert, der Händler weigerte sich jedoch, das<br />
Fahrzeug, das offensichtlich wesentlich unbehebbare Mängel hatte,<br />
zurückzunehmen, sodaß geklagt werden mußte.<br />
• Das Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde nach einem Unfall im Ausland<br />
an einen Wrackhändler verkauft. Da dieser den im Kaufvertrag erwähnten<br />
Betrag bis zum vereinbarten Termin nicht überwiesen hat, mußte ein<br />
Rechtsanwalt beauftragt werden.<br />
• Der Versicherungsnehmer hat mit einem Autohändler einen<br />
Kommissionsvertrag geschlossen. Da der Autohändler nach dem<br />
vereinbarten Ablauf des Vertrags das Fahrzeug nicht zurückgeben wollte,<br />
mußte ein Rechtsanwalt beauftragt werden.<br />
• Eine Vereinbarung im Leasing-Vertrag des Versicherungsnehmers wurde vom<br />
Leasinggeber nicht eingehalten. Ein beauftragter Rechtsanwalt hat für die<br />
Klärung der Sache gesorgt.<br />
• Nach der Reparatur des versicherten Fahrzeuges hat der<br />
Versicherungsnehmer einen Ausflug unternommen. Während der Fahrt ist der<br />
Motor heiß und die Kopfdichtung kaputt geworden. Es hat sich herausgesstellt,<br />
daß der Lüftermotor nicht angeschlossen wurde. Die Reparaturfirma wollte<br />
diesen Schaden nicht beheben. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet. Der<br />
Schaden wurde sofort kostenlos behoben.<br />
• In der Rechnung über eine durchgeführte Reparatur schienen einige Neuteile<br />
auf, die offensichtlich nicht eingebaut wurden. Die KFZ-Reparaturwerkstatt<br />
weigerte sich, die Rechnung zu reduzieren. Nach einer Intervention des<br />
Rechtsschutz-Versicherers wurde die Rechnung richtiggestellt.<br />
• Das versicherte Fahrzeug wurde an einen Bekannten verliehen, der es in<br />
schwer beschädigtem zustand zurückstellte. Er weigerte sich jedoch die<br />
Reperaturkosten zu bezahlen, da er sich für den Unfall nicht schuldig fühlte.<br />
Nach einm langwierigen Prozeß hat der Versicherungsnehmer seinen Schaden<br />
ersetzt bekommen.<br />
• Das in einer bewachten Tiefgarage abgestellte Fahrzeug des<br />
Versicherungsnehmers wurde von unbekannten Tätern schwer beschädigt. Da<br />
das Garagierungsunternehmen freiwillig keine Leistung erbringen wollte, mußte<br />
der Schaden gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
• Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde vom Autohändler nur teilweise<br />
eingehalten. Nach einer Intervention des Rechtsschutzversicherers wurde die<br />
Erfüllung des Kaufvertrages erreicht.<br />
5
• Der Versicherungsnehmer kaufte einen Gebrauchtwagen. Weil dieser große<br />
Mängel hatte, wollte er eine Aufhebung des Kaufvertrages erreichen, was ihm<br />
nach einer Intervention des beauftragten Rechtsanwaltes auch gelang.<br />
• Der Versicherungsnehmer ersteigerte über das Internet ein Motorrad.<br />
Nach dem Zuschlag weigerte sich der Verkäufer das Fahrzeug zu übergeben.<br />
Ein Anwalt mußte eingeschaltet werden.<br />
• Eine Leihautofirma unterstellte unserem Versicherungsnehmer, durch<br />
unsachgemäße Verwendung, die Kupplung des Leihfahrzeugs beschädigt<br />
zu haben. Nach Einschaltung eines Anwalts wurde die Klage<br />
zurückgezogen.<br />
6
Artikel 18<br />
Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuglenker<br />
(Lenker-Rechtsschutz)<br />
Schadenersatz-RS<br />
• Der Versicherungsnehmer wurde als Lenker des Fahrzeuges seines<br />
Freundes bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Verdienstentgangs-<br />
und Schmerzensgeldansprüche mußten gerichtlich durchgesetzt werden.<br />
• Der Versicherungsnehmer lenkte einen Firmen-PKW, dem ein anderes<br />
Fahrzeug aufgefahren ist, wobei der Versicherungsnehmer getötet wurde.<br />
Die Ansprüche der Witwe und der Waisen wurden durch den<br />
Rechtsschutzversicherer geltend gemacht.<br />
• Der Versicherungsnehmer stürzte mit einem geliehenen Traktor in eine nicht<br />
abgesicherte Baugrube und wurde schwer verletzt. Für die Durchsetzung der<br />
Schmerzensgeldansprüche mußte der Zivilrechtsweg beschritten werden.<br />
• Der Versicherungsnehmer wurde als Lenker eines Dienstfahrzeuges verletzt.<br />
Seine Schadenersatzansprüche inkl. Kleiderschaden wurden auf dem<br />
gerichtlichen Weg durchgesetzt.<br />
• Der Versicherungsnehmer (Straßenbahnfahrer) wurde als Lenker bei einem<br />
Verkehrsunfall verletzt. Um das Schmerzensgeld zu bekommen, wurde ein<br />
Rechtsanwalt beauftragt, der die Ansprüche durchsetzen konnte.<br />
• Der Versicherungsnehmer (Buschauffeur) wurde als Lenker von einem<br />
betrunkenen Insassen verprügelt. Für die Durchsetzung von<br />
Schadenersatzansprüchen (Kleiderschaden und Schmerzensgeld) wurde ein<br />
Rechtsanwalt beauftragt.<br />
7
Straf-RS<br />
• Gegen den Versicherungsnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil er<br />
als Lenker eines Schulbusses aus Unachtsamkeit die Verletzung eines<br />
Kindes - das im Haltestellenbereich unmittelbar vor dem Wegfahren des<br />
Busses einen Fuß vor das Hinterrad stellte - verschuldet haben soll. Erst nach<br />
einem langwierigen Verfahren wurde der Lenker nach Klärung des<br />
Sachverhalts freigesprochen.<br />
• Mit einer gemieteten selbstfahrenden Erntemaschine verursachte der 18-jährige<br />
Sohn des Versicherungsnehmers auf der Fahrt zu den Feldern einen<br />
Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen verletzt wurden. Ein<br />
Strafverfahren wurde eingeleitet - der Sohn bekam einen Strafverteidiger<br />
beigestellt.<br />
• Wegen einer notwendigen Reparatur am eigenen Fahrzeug benutzte der<br />
Versicherungsnehmer einen Mietwagen. Da er mit dem Fahrzeug noch nicht<br />
sehr vertraut war, ist ihm beim Einparken ein fahrtechnischer Fehler<br />
unterlaufen, sodaß beim Rückwärtsfahren ein Fußgänger verletzt wurde. Ein<br />
Strafverfahren war die Folge, wobei es mit Hilfe der Rechtsschutz-Versicherung<br />
gelungen ist, die Geldstrafe erheblich zu reduzieren.<br />
• Während eines Ausland-Urlaubs war der Versicherungsnehmer mit einen<br />
Mietwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt. Da Personenschaden entstand,<br />
mußte sich der Versicherungsnehmer strafrechtlich verantworten. Zu seiner<br />
Verteidigung hat er einen Rechtsanwalt beauftragt.<br />
• Der Versicherungsnehmer war als Lenker eines Dienstfahrzeugs an einem<br />
Unfall mit Verletzten beteiligt. Die Kosten des Strafverteidigers wurden vom<br />
Rechtsschutz-Versicherer übernommen.<br />
• Der Versicherungsnehmer erhielt mit Strafverfügung eine Strafe wegen<br />
§38 StVO (KFZ bei einer auf „Rot“ geschaltenen Ampel nicht angehalten -<br />
Vormerkdelikt). Der beauftragte Rechtsanwalt legte gegen die Strafe<br />
Einspruch und konnte in weiterer Folge nach weiteren Stellungnahmen und<br />
diversen Eingaben eine Einstellung des Verfahrens erreichen.<br />
Rechtsanwaltskosten wurden zur Gänze übernommen.<br />
8
Führerschein-RS<br />
siehe Artikel 17 (Seite 4) - aber als Lenker von fremden d.h. weder im Eigentum<br />
des Versicherungsnehmers noch in seiner Haltung stehenden Fahrzeugen.<br />
9
Artikel 19<br />
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den<br />
Privat-, Berufs- und Betriebsbereich<br />
Schadenersatz im Privatbereich<br />
• Durch einen Sturz des Versicherungsnehmers auf einem glatten Boden<br />
(Reinigungsarbeiten) beim Einkauf in einem Lebensmittelgeschäft, verletzte<br />
sich dieser schwer. Da die Schmerzensgeldansprüche abgelehnt wurden, hat<br />
der Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt und mit dessen Hilfe<br />
das geforderte Schmerzensgeld bekommen.<br />
• Bei einer Struma-Operation kam es aus Verschulden eines Arztes zu einer<br />
Verletzung der Nebenschilddrüsen. Als Folge litt der Versicherungsnehmer an<br />
sogenannten "Tetanien" (Krampfanfällen). Ein Schadenersatzprozeß wurde<br />
zugunsten des Versicherungsnehmers entschieden und zwar auch in der<br />
letzten Instanz, also vom Obersten Gerichtshof.<br />
• Die Ehegattin des Versicherungsnehmers wurde wegen eines<br />
Oberschenkelbruches im Krankenhaus operiert. Versehentlich trennte der<br />
Arzt einen Nerv durch. Eine dauernde Gehbehinderung war die Folge. Im<br />
anschließenden Gerichtsverfahren (mit Beteiligung von einigen medizinischen<br />
Sachverständigen) hat der beauftragte Rechtsanwalt die<br />
Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt.<br />
• Bei Tapeziererarbeiten in der Wohnung des Versicherungsnehmers<br />
beschädigte ein Arbeiter den Fußboden. Da er bzw. der Firmenchef für diesen<br />
Schaden nicht aufkommen wollte, mußte eine Klage auf Schadenersatz<br />
eingebracht werden.<br />
• Bei Reparaturarbeiten in der Wohnung beschädigte der Handwerker ein<br />
wertvolles Möbelstück. Um Schadenersatz zu bekommen, hat der<br />
Versicherungsnehmer einen Anwalt beauftragt.<br />
• Ein neues Bügeleisen erhitzte sich immer weiter und schmolz schließlich. Der<br />
dadurch ausgelöste Wohnungsbrand war Gegenstand eines Zivilprozesses<br />
(Produkthaftung). Der entstandene Schaden wurde dem<br />
Versicherungsnehmer mit Hilfe seines Anwalts ersetzt.<br />
• Der Versicherungsnehmer wurde von einem Radfahrer überfahren und<br />
verletzt. Für die Durchsetzung von Schadenersatz- und<br />
Schmerzensgeldansprüchen war die Einschaltung eines Rechtsanwalts<br />
notwendig.<br />
10
• Im Hof des Wohnhauses wurde das Kind des Versicherungsnehmers von<br />
einem Mopedfahrer niedergestoßen und verletzt. Für die Durchsetzung von<br />
Schmerzensgeld-ansprüchen bekam der Versicherungsnehmer einen Anwalt<br />
beigestellt.<br />
• Die versicherte Familie machte mit einem Bus einen Sonntagsausflug, der<br />
durch einen schweren Verkehrsunfall, bei dem alle Familienmitglieder<br />
erhebliche Verletzungen erlitten, ein abruptes Ende nahm. Die beträchtlichen<br />
Schadenersatzansprüche konnten in einem aufwendigen Zivilverfahren<br />
durchgesetzt werden.<br />
• Beim Schifahren wurde der minderjährige Sohn des Versicherungsnehmers<br />
durch einen rücksichtslosen Fahrer verletzt. Die Durchsetzung von<br />
Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen mußte auf dem gerichtlichen<br />
Weg erfolgen.<br />
• Beim schlecht beleuchteten Abgang zu den Toiletten eines Gasthauses<br />
stürzte der Versicherungsnehmer und erlitt dabei Verletzungen. Für die<br />
Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wurde ein<br />
Anwalt beigestellt.<br />
• Das Kind des Versicherungsnehmers wurde bei einem Ausflug von einem<br />
Hund gebissen. Da der Hundehalter nicht gewillt war, ein ausreichendes<br />
Schmerzensgeld für das Kind zu zahlen, mußte ein Rechtsanwalt beauftragt<br />
werden, der die Schmerzensgeldansprüche durchsetzte.<br />
• Der Versicherungsnehmer wurde während eines Überfalls verletzt. Im<br />
Strafverfahren gegen die Täter hat sich der Versicherungsnehmer mit seinem<br />
Anwalt als Privatbeteiligter angeschlossen und machte dann die Ansprüche<br />
(Schmerzensgeld, Verdienstentgang etc.) auf dem Zivilrechtsweg geltend.<br />
• Die Nachbarin des Versicherungsnehmers ließ die Badewanne überlaufen,<br />
wodurch die Wohnungseinrichtung des Versicherungsnehmers schwer<br />
beschädigt wurde. Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche<br />
beauftragte der Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt. Ein gerichtlich<br />
beeideter Sachverständige erstellte ein Gutachten über die Schadenshöhe.<br />
• Als Mitfahrer in einem PKW wurde der Versicherungsnehmer bei einem Unfall<br />
verletzt. Zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ( Schmerzensgeld,<br />
Verdienstentgang) wurde ein Anwalt beigestellt.<br />
• Bei der Fällung eines Baumes am Nachbargrundstück (durch eine beauftragte<br />
Firma) wurde durch den stürzenden Baum der Zaun des<br />
Versicherungsnehmers beschädigt, und er selbst, als er zuschauen wollte,<br />
verletzt. Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche wurden durchgesetzt<br />
11
• Der Versicherungsnehmer läßt in seiner Wohnung eine Heizungsanlage<br />
reparieren. Aufgrund einer Ungeschicklichkeit des Handwerkers tritt Wasser<br />
aus. Der danebenstehende Personalkomputer wurde beschädigt. Den<br />
entstandenen Schaden hat der Versicherungsnehmer eingeklagt.<br />
• In den Sommerferien wurde der 24-jährige Student beim Skaten bei einem<br />
Zusammenstoß durch einen rücksichtslosen Radfahrer verletzt. Die Kosten der<br />
Durchsetzung seiner Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf<br />
gerichtlichem Weg haben wir übernommen.<br />
12
Straf-RS im Privatbereich<br />
• Vor dem Einfamilienhaus des Versicherungsnehmers stürzte ein Passant<br />
wegen Glatteises und verletzte sich. Es kam zu einem Strafverfahren, da der<br />
Verletzte behauptete, es sei nicht ausreichend gestreut gewesen. Der<br />
Versicherungsnehmer hat einen Strafverteidiger bekommen.<br />
• Der minderjährige Sohn des Versicherungsnehmers stieß mit dem Fahrrad<br />
einen Fußgänger nieder und verletzte ihn. Zur Verteidigung in einem<br />
Strafverfahren wurde ein Anwalt beauftragt.<br />
• Ein Passant verletzte sein rechtes Auge an einem Strauch, welcher den Garten<br />
des Versicherungsnehmers begrenzte und angeblich in die Straße hinausragte.<br />
Gegen den Versicherungsnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der<br />
beauftragte Rechtsanwalt konnte einen Freispruch des Versicherungsnehmers<br />
erwirken.<br />
• Der minderjährige Sohn des Versicherungsnehmers stieß beim Schifahren mit<br />
einem anderen Schifahrer zusammen, wobei letzterer erheblich verletzt wurde.<br />
Der Anwalt konnte eine Verurteilung des Sohnes abwenden.<br />
• Im Zuge von Reinigungsarbeiten hat der Versicherungsnehmer die Stiegen<br />
seines Hauses naß aufgewischt. Ein Besucher rutschte aus und verletzte sich.<br />
Die Kosten des nachfolgenden Strafverfahrens wegen Körperverletzung hat die<br />
Rechtsschutz-Versicherung getragen.<br />
• Der Hund des Versicherungsnehmers hat einen Besucher gebissen. Ein<br />
Strafverfahren wurde eingeleitet. Mit Hilfe des Strafverteidigers wurde der<br />
Versicherungsnehmer freigesprochen.<br />
• Der Hund des Versicherungsnehmers, der sich anläßlich eines Spazierganges<br />
von der Leine losgerissen hatte, sprang einen Radfahrer an. Dieser stürzte und<br />
verletzte sich. Im folgenden Strafverfahren hat der Versicherungsnehmer einen<br />
Verteidiger bekommen.<br />
• Der Versicherte hatte in seinem Garten einen kleinen Graben ausgehoben, um<br />
eine Rohrleitung zu legen, allerdings verabsäumt, an einer Wegquerung die<br />
notwendigen Absicherungen vorzunehmen. Ein den Versicherungsnehmer<br />
besuchender Nachbar stürzte deshalb in der Dunkelheit, weshalb gegen den<br />
Versicherungsnehmer ein Strafverfahren eingeleitet wurde.<br />
• Ein Autofahrer kam ins Schleudern - sein KFZ wurde total beschädigt und er<br />
selbst schwer verletzt. Er beschuldigte unseren Versicherungsnehmer, der als<br />
Fußgänger die Straße überquerte, den Unfall verschuldet zu haben. In einem<br />
langwierigen Strafprozeß - mit einigen Sachverständigen - gelang es unserem<br />
Versicherungsnehmer (dank seinem Strafverteidiger) seine Unschuld zu<br />
beweisen.<br />
13
• Unser VN verletzte als ungeübter Skifahrer einen Snwobordfahrer.<br />
Im Strafverfahren unterbreitete der Richter ein Diversionsangebot, da kein<br />
grobes Verschulden vorlag. Das Strafverfahren wurde (ohne dass unser Kunde<br />
vorbestraft ist) eingestellt.<br />
14
Schadenersatz im Berufs- und Betriebsbereich<br />
• Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause wurde der Versicherungsnehmer<br />
von einem Fahrzeug angefahren und verletzt. Für die Durchsetzung der<br />
Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Kleiderschaden<br />
etc.) beauftragte er einen Rechtsanwalt.<br />
• Auf dem Heimweg von der Arbeit stürzte der Versicherungsnehmer in eine<br />
ungesicherte Baugrube und verletzte sich. Schadenersatz- und<br />
Schmerzensgeldforderungen mußten durchgesetzt werden.<br />
• Bei Straßenbauarbeiten wurde ein Arbeiter (Versicherungsnehmer) von einem<br />
PKW angefahren. Da der Haftpflichtversicherer des Autobesitzers freiwillig<br />
nichts zahlen wollte, mußte eine Klage eingebracht werden.<br />
• Während einer Dienstreise wurde der Versicherungsnehmer als Insasse eines<br />
Taxis verletzt. Die Rechtsschutz-Versicherung sorgte dafür, daß die Ansprüche<br />
gegen den Taxilenker durchgesetzt wurden.<br />
• Die ausgestellte Ware des Versicherungsnehmers (Geschäftsinhaber) wurde<br />
von einem LKW-Fahrer, der beim Rückwärtsfahren diese nicht bemerkt hat,<br />
unbrauchbar gemacht. Da die Haftpflichtversicherung des LKW-Fahrers nur<br />
einen Bruchteil des Schadens ersetzen wollte, wurde ein Rechtsanwalt<br />
eingeschaltet.<br />
• Auf dem Weg zu einer Fachmesse wurde der Versicherungsnehmer<br />
(Maschinenerzeuger) von einem Radfahrer schwer verletzt. Die<br />
Verdienstentgangs- und Schmerzensgeldansprüche mußten gerichtlich<br />
durchgesetzt werden.<br />
• Ein Postbeamter wurde bei der Postzustellung überfallen und verletzt. Die<br />
Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen hat ein<br />
Rechtsanwalt übernommen.<br />
• Beim Versuch, einen randalierenden Passanten festzunehmen, wurde ein<br />
Polizeibeamter verletzt. Das Schmerzensgeld wurde gefordert.<br />
• Ein Bankangestellter wurde im Verlauf eines Bank-Überfalls verletzt. Im<br />
Strafverfahren gegen die Täter hat sich der Versicherungsnehmer mit seinem<br />
Anwalt als Privatbeteiligter angeschlossen und machte dann die Ansprüche<br />
(Schmerzensgeld, Verdienstentgang etc.) auf dem Zivilerechtsweg geltend.<br />
• Ein betrunkener Gast beschädigte die Einrichtungsgegenstände im<br />
Schankraum. Der Gastwirt hat mit Hilfe seines Anwalts die<br />
Schadenersatzforderungen geltend gemacht.<br />
15
• Durch einen von der Lieferfirma schlecht installierten Geschirrspüler ist im Hotel<br />
ein Kurzschluß entstanden. Die Schadenersatzforderungen des Hotelbesitzers<br />
wurden von seinem Anwalt durchgesetzt.<br />
• Ein Kaufhausangestellter wurde bei der Auslieferung der Ware von einem<br />
Hund gebissen. Der beauftragte Rechtsanwalt hat seine<br />
Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt.<br />
16
Straf-RS für den Berufs- und Betriebsbereich<br />
• Wegen nichtgenügender Beachtung von Sicherheitsvorschriften wurde dem<br />
Versicherungsnehmer (Mechaniker) die Verletzung eines Arbeitskollegen zur<br />
Last gelegt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet - dem Versicherungsnehmer<br />
wurde ein Strafverteidiger beigestellt.<br />
• Als Verkäufer in einem Lebensmittelgeschäft hat der Versicherungsnehmer<br />
nicht sofort eine verdorbene Ware entfernt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren<br />
eingeleitet - er bekam einen Strafverteidiger.<br />
• Der Versicherungsnehmer (Apotheker) hat ein falsches Medikament<br />
ausgehändigt, was zu Komplikationen im Krankheitszustand des Kunden<br />
geführt hat. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zur Verteidigung<br />
wurde ein Anwalt beauftragt.<br />
• Ein angestellter Apotheker hatte ein in der Stärke 0.01 ärztlich verschriebenes<br />
Schlaf-Beruhigungsmittel versehentlich mit der Stärke von 0.1 ausgegeben,<br />
wodurch ein Kind an Schlafmittelvergiftung starb. Die vom Landesgericht<br />
ausgesprochene Haftstrafe wurde im Berufungsverfahren in eine Geldstrafe<br />
umgewandelt.<br />
• Ein Arzt ließ einem Patienten durch eine Hilfskraft eine Injektion geben.<br />
Offenbar durch eine Unsauberkeit der Kanüle entstand beim Patienten eine<br />
Infektion mit starken Schmerzen. In einem Strafverfahren wegen fahrlässiger<br />
Körperverletzung wurde dem Arzt vorgeworfen, er habe seine Sorgfaltspflicht<br />
vernachlässigt.<br />
• Bei der Reparatur eines Elektrogeräts ist dem Versicherungsnehmer<br />
(Handwerker) ein Fehler unterlaufen, der beim Eigentümer zu einem schweren<br />
Personenschaden führte. Im anschließenden Strafverfahren, das gegen den<br />
Handwerker wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurde, bekam er<br />
einen Strafverteidiger.<br />
• Ein Arzt hat einer Patientin aus Versehen die falsche Niere entfernt. im<br />
eingeleiteten Strafverfahren wurden die Kosten des Verteidigers übernommen.<br />
• Eine Krankenschwester hat versehentlich einem Patienten ein falsches<br />
Medikament ausgefolgt. Da der Patient in der Folge gestorben ist, wurde ein<br />
Strafverfahren eingeleitet. Ein Verteidiger wurde beigestellt.<br />
• Ein Kellner verbrühte versehentlich einen Gast mit heißer Suppe. Im<br />
anschließenden Strafverfahren bekam der Kellner vom<br />
Rechtsschutzversicherer einen Strafverteidiger beigestellt.<br />
17
• Der Hund des Firmenbesitzers, der das Gelände des Lagers bewachen sollte,<br />
hat einen Kunden, der die Ware abholen wollte, gebissen. Im eingeleiteten<br />
Strafverfahren gegen den Versicherungsnehmer (Hundehalter), hat dieser<br />
einen Strafverteidiger in Anspruch genommen.<br />
• Bei einer Betriebsprüfung wurden alte Lebensmittel in der Gasthausküche<br />
gefunden. Gegen den Versicherungsnehmer (Gasthausbesitzer) wurde ein<br />
Strafverfahren eingeleitet. Die Kosten des Strafverteidigers wurden vom<br />
Rechtsschutz-Versicherer übernommen.<br />
• Gegen den Versicherungsnehmer (Lehrer) wurde ein Strafverfahren<br />
eingeleitet, da er bei einem Schulausflug seine Aufsichtspflicht nicht<br />
eingehalten hat - ein Kind hat sich verirrt und wurde erst am nächsten Tag mit<br />
gebrochenem Fuß gefunden. Der Lehrer wurde von einem Anwalt verteidigt.<br />
• Gegen den Versicherungsnehmer (Hausbesorger) wurde ein Strafverfahren<br />
eingeleitet, da er nicht ausreichend gestreut hat. Ein Passant stürzte wegen<br />
Glatteis und verletzte sich. Der Hausbesorger hat zu seiner Verteidigung einen<br />
Anwalt beauftragt.<br />
• Ein am Tatort gestellter Einbrecher attackierte unvermutet den<br />
Versicherungsnehmer (Polizeibeamter), der sich gezwungen sah, von der<br />
Schußwaffe Gebrauch zu machen. Da die unbeabsichtigten Folgen leider<br />
beträchtlich waren, mußte sich der Beamte wegen Notwehrüberschreitung<br />
strafrechtlich verantworten. Er bekam einen Strafverteidiger.<br />
• Gegen den Versicherungsnehmer (Putzfrau) wurde ein Strafverfahren<br />
eingeleitet, da sie im Zuge von Reinigungsarbeiten die Stiegen nicht<br />
entsprechend aufgewischt hat. Ein Kunde rutschte aus und verletzte sich. Ein<br />
Strafverteidiger wurde der Putzfrau beigestellt.<br />
• Ein Strafverfahren wurde gegen den Versicherungsnehmer eingeleitet, weil er<br />
als Schweißer fahrlässig einen Brand in einem Wohnhaus verursacht hat.<br />
Durch den beauftragten Rechtsanwalt und einen Sachverständigen konnte<br />
nachgewiesen werden, daß der Versicherungsnehmer an diesem Brand nicht<br />
schuldig war.<br />
• Der Versicherungsnehmer arbeitete als Polier auf einer Baustelle. Wegen einer<br />
unzureichenden Absicherung stürzte dort ein Passant. Der<br />
Versicherungsnehmer wurde als Verantwortlicher angezeigt - ihm wurde ein<br />
Verteidiger beigestellt.<br />
• Gegen den Versicherungsnehmer (Installateur) wurde ein Strafverfahren<br />
eingeleitet, da ein ehemaliger Kunde bei einem Gasunfall in der Wohnung<br />
schwere Verletzungen erlitten hat. Dem Strafverteidiger gelang es die Unschuld<br />
des Versicherungsnehmers zu beweisen (der Kunde hat nachträglich selbst am<br />
Durchlauferhitzer manipuliert).<br />
18
• Von einem Pferdefuhrwerk ist unbemerkt eine größere Menge Heu auf die<br />
Straße hinuntergefallen. Ein Autofahrer übersah in der Dunkelheit das Heu,<br />
kam ins Schleudern und verunglückte tödlich. Gegen den von der Polizei<br />
ausgeforschten Landwirt (Versicherungsnehmer), der das Pferdefuhrwerk<br />
gelenkt hatte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ein Strafverteidiger wurde<br />
beigestellt.<br />
• Der Versicherungsnehmer (Landwirt) wurde beim Dengeln der Sensen<br />
unterbrochen. Während seiner kurzen Abwesenheit stürzte ein spielendes Kind<br />
von Urlaubsgästen in die Sense und verletzte sich schwer. Gegen den<br />
Versicherungsnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet - er bekam einen<br />
Strafverteidiger.<br />
• Gegen einen Maurer, der im Auftrag seiner Firma nach Deutschland fahren<br />
mußte, um dort an einer Baustelle zu arbeiten, wurde ein Strafverfahren<br />
eingeleitet, da durch einen herabfallenden Ziegel ein Passant verletzt wurde.<br />
Dank dem Betriebs-Rechtsschutz der Firma hat der Maurer dort einen<br />
Strafverteidiger bekommen.<br />
• Der Schlosser (VN) hat bei Wartungsarbeiten an einer schweren Eingangstür<br />
die Türscharniere beschädigt. Nach öfteren Öffnen und Schließen des<br />
schweren Torflügels mit den schiefen Scharnieren rutschte der Sicherungsstift<br />
heraus. Die schwere Eingangstür löste sich aus der Verankerung und fiel um.<br />
Ein Kind wurde schwer verletzt. Der Staatsanwalt hat ein Diversionsangebot<br />
unterbreitet (3.000,- Euro Geldbuße oder 30 Tage gemeinnützige Leistungen).<br />
Die Kosten der Diversionsmaßnahmen (anwaltliche Beratungs- und<br />
Vertretungshandlungen) wurden von uns übernommen. Das Strafverfahren<br />
wurde eingestellt (keine Eintragung ins Strafregister).<br />
19
Unternehmensstrafrecht (seit 1.1.2006)<br />
• Wegen nicht genügender Beachtung von Sicherheitsvorschriften wurden<br />
dem versicherten Unternehmen und dem mitversicherten Mitarbeiter<br />
(Mechaniker) die Verletzung eines Arbeitskollegen zur Last gelegt.<br />
Ein Strafverfahren gegen beide wurde eingeleitet. Aufgrund der<br />
unterschiedlichen Interessenslagen wurden dem Unternehmen und<br />
dem Mitarbeiter je ein eigener Strafverteidiger beigestellt.<br />
• Bei einer Betriebsprüfung wurden alte Lebensmittel in der Gasthausküche<br />
gefunden. Es konnte zwar nicht festgestellt werden, welcher Mitarbeiter<br />
dafür verantwortlich ist, trotzdem wurde gegen den Versicherungsnehmer<br />
(Gastronomieunternehmen) ein Strafverfahren (nach dem<br />
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) eingeleitet.<br />
Die Kosten des Strafverteidigers im Vorverfahren und bei der<br />
Hauptverhandlung sowie eines gerichtlichen Sachverständigen wurden vom<br />
Rechtsschutz-Versicherer übernommen.<br />
• Ein Strafverfahren wurde gegen den Versicherungsnehmer eingeleitet, weil<br />
einer seiner Mitarbeiter als Schweißer fahrlässig einen Brand in einem<br />
Wohnhaus verursacht hat. Durch den beauftragten Rechtsanwalt und einen<br />
Sachverständigen konnte bereits im Vorverfahren nachgewiesen werden,<br />
dass der Mitarbeiter an diesem Brand nicht schuldig war und der<br />
Versicherungsnehmer die nötigen Vorkehrungen und Mitarbeiterschulungen<br />
zur Brandvermeidung veranlasst hatte. Diese Vorkehrungen und<br />
Schulungen hatte das Unternehmen nach der ausführlichen vom<br />
Versicherer ebenfalls bezahlten Präventionsberatung getroffen.<br />
• Der Geschäftsführer des Versicherungsnehmers fungierte auch als<br />
Bauleiter auf einer Baustelle des versicherten Unternehmens.<br />
Wegen einer unzureichenden aber kostensparenden Absicherung stürzte<br />
dort ein Passant. Der Geschäftsführer wurde als Verantwortlicher angezeigt,<br />
auch das Unternehmen ist mit einem Strafverfahren konfrontiert - beiden<br />
wurde ein Verteidiger beigestellt.<br />
20
Artikel 20<br />
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz<br />
• Der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers sprach eine fristlose Entlassung<br />
aus, obwohl die dazu notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht<br />
gegeben waren. Erst nach gerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche war<br />
der Arbeitgeber bereit, die dem Versicherungsnehmer zustehende Abfertigung<br />
auszuzahlen.<br />
• Der Versicherungsnehmer wurde im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen im<br />
Betrieb gekündigt. Er hielt dies für unzulässig und ging vor das Arbeitsgericht.<br />
• Nach der Pensionierung wurden dem Versicherungsnehmer die angeblich<br />
zugesagten zusätzlichen Pensionsleistungen (Firmenpension) nicht<br />
ausbezahlt. Diese Leistungen mußte er einklagen.<br />
• Dem Versicherungsnehmer (Werkmeister) wurde nach seiner Kündigung nur<br />
ein Teil seines Arbeitslohns ausbezahlt, weil er angeblich durch unsachgemäße<br />
Behandlung einer Maschine, der Firma erheblichen Schaden zugefügt hat. Er<br />
ging vor das Arbeitsgericht.<br />
• Der Dienstgeber mußte an einen Dritten Schadenersatzleistungen erbringen<br />
und forderte diese vom Versicherungsnehmer als Dienstnehmer ein, mit der<br />
Behauptung, er hätte durch grob fahrlässiges Verhalten in der<br />
Dienstausübung den Schaden verursacht.<br />
Das Arbeitsgericht mußte eingeschaltet werden.<br />
• Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses weigerte sich der ehemalige<br />
Dienstgeber unseres Versicherungsnehmers, ein den gesetzlichen<br />
Erfordernissen entsprechendes Dienstzeugnis auszustellen. Nach der<br />
Intervention des Rechtsschutzversicherers wurde das entsprechende Zeugnis<br />
ausgestellt.<br />
• Erst nach der Klagseinbringung des Versicherungsnehmers war der<br />
Arbeitgeber bereit, die aufgrund seiner Anordnung vom Versicherungsnehmer<br />
geleisteten Überstunden zu bezahlen.<br />
• Dem aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Versicherungsnehmer gelang<br />
es trotz monatelanger Bemühungen nicht, von seinem ehemaligen Dienstgeber<br />
eine Abrechnung seiner Ansprüche zu erreichen. Das Arbeitsgericht mußte<br />
eingeschaltet werden.<br />
21
• Der Arbeitgeber weigerte sich dem Versicherungsnehmer, der im Ausland in<br />
einer Niederlassung seiner Firma beschäftigt war, eine gesetzlich zustehende<br />
Zulage zu erbringen, sodaß der Versicherungsnehmer vor das Arbeitsgericht<br />
gehen mußte.<br />
• Ein Buchhalter wurde geklagt, weil er durch angebliche Fehlbuchungen seinen<br />
Arbeitgeber geschädigt hatte. Beim Arbeitsgericht konnte nachgewiesen<br />
werden, daß er keine Schuld daran hatte.<br />
• Der Arbeitgeber weigerte sich Urlaubstage gutzuschreiben, nachdem der<br />
Versicherungsnehmer während seines Urlaubs im Ausland in einem<br />
Krankenhaus in stationären Behandlung war. Das Arbeitsgericht wurde<br />
eingeschaltet.<br />
• Eine Auseinandersetzung unseres VN mit seinem Arbeitgeber konnte im<br />
gegenseitigen Einverständnis nach Einschaltung eines Mediators erledigt<br />
werden. Die Kosten des Mediators wurden ab der 2. Mediationssitzung<br />
übernommen.<br />
22
Artikel 21<br />
Sozialversicherungs-Rechtsschutz<br />
• Krankenschwester L. versieht ihren Dienst seit über 30 Jahren, doch ihre<br />
Wirbelsäule ist schon so in Mitleidenschaft gezogen, dass die Schmerzen<br />
immer unerträglicher werden. Auch Knie- und Hüftgelenke machen<br />
Beschwerden. Ein Antrag auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension<br />
wird abgewiesen. Die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht wird eingebracht<br />
und im Verfahren erstatten zwei medizinische Sachverständige ihre Gutachten:<br />
Ein Orthopäde und ein Arbeitsmediziner. Das im Sinne von Frau L. ergehende<br />
Ersturteil wird vom Sozialversicherungsträger mit Berufung bekämpft, doch am<br />
Ende der zweiten gerichtlichen Instanz steht fest: Frau L. bekommt die ihr<br />
zustehende Berufsunfähigkeitspension.<br />
• Frühere Beitragszahlungen wurden nicht im gesetzlichen Ausmaß<br />
angerechnet. Eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht mußte erhoben<br />
werden.<br />
• Die Unfallversicherung kürzte die Unfallrente des Versicherungsnehmers mit<br />
der Begründung, daß die Unfallfolgen nicht mehr im ursprünglichen Ausmaß<br />
vorliegen. Das gerichtliche Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht wurde<br />
eingeleitet (der erlassene Bescheid wurde außer Kraft gesetzt).<br />
• Die zuständige Sozialversicherungsanstalt wollte den Unfall eines Försters<br />
nicht als Arbeitsunfall anerkennen, weil dieser auf dem Heimweg vom Wald<br />
kurz in ein Gasthaus eingekehrt ist. Laut seiner Behauptung wollte er dort bloß<br />
einen Hase Vekaufen. Der beauftragte Rechtsanwalt hat eine Klage<br />
eingereicht.<br />
• Die bestehenden Auffassungsunterschiede zwischen dem<br />
Versicherungsnehmer und dem Sozialversicherer über den Grad der<br />
Berufsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall machen eine gerichtliche Klärung<br />
notwendig.<br />
• Nach einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus wollte der<br />
Versicherungsnehmer auf eine Kur fahren, was jedoch vom Sozialversicherer<br />
abgelehnt wurde. Eine Klage auf Gewährung der begehrten Leistung mußte<br />
eingebracht werden.<br />
• Ein Hörapparat (Heilbehelf) wurde verweigert, obwohl der<br />
Versicherungsnehmer ohne ihm nicht auskommen konnte. Der beauftragte<br />
Rechtsanwalt hat unter Beiziehung eines Sachverständigen diesen Prozeß vor<br />
dem Arbeits- und Sozialgericht gewonnen.<br />
• Die Entscheidung des Sozialversicherers, daß das Pflegegeld dem<br />
Versicherungsnehmer nicht zusteht, mußte beim Arbeits- und Sozialgericht<br />
angefochten werden.<br />
23
Artikel 22<br />
Beratungs-Rechtsschutz<br />
• Nach dem Ableben des Onkels benötigt der Versicherungsnehmer eine<br />
Rechtsberatung, um zu klären, ob ein handschriftliches Testament auch gültig<br />
ist, wenn keine Zeugen mitunterfertigt haben.<br />
• Wie muß ein rechtsgültiges Testament gemacht werden?<br />
• Der Vermieter begehrt einen erhöhten Mietzins. Ist dieses Begehren<br />
gerechtfertigt?<br />
• Ist der Hausherr berechtigt, die Tierhaltung in seinem Haus zu verbieten?<br />
• Der Versicherungsnehmer hat das Gefühl, einen Vertrag voreilig geschlossen<br />
zu haben. Um zu klären, unter welchen Bedingungen er von diesem Vertrag<br />
zurücktreten kann, verhilft ihm die Rechtsschutz-Versicherung kostenlos zur<br />
entsprechenden Rechtsberatung.<br />
• Muß ich für den Schaden, den mein minderjähriges Kind beim Radfahren<br />
angerichtet hat, aufkommen?<br />
• Welche Möglichkeiten gibt es, um den geschiedenen Ehepartner zu einer<br />
Änderung der Besuchsregelung der ehelichen Kinder zu veranlassen?<br />
• Abrechnungsprobleme mit dem Autokasko-Versicherer, der nicht die gesamten<br />
Kosten anerkennen will.<br />
• In welcher Höhe kann die Tocher eine Aussteuer beanspruchen?<br />
• Unter welchen Voraussetzungen ist eine Schenkung widerrufbar?<br />
• Unter welchen Voraussetzungen ist die Übertragung des Mietrechtes an einen<br />
Angehörigen möglich?<br />
• Welche Möglichkeiten bestehen, einen Mieter an nächtlichen Lärmorgien zu<br />
hindern?<br />
• Wie soll man sich auf ein Scheidungsverfahren vorbereiten?<br />
• Kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten?<br />
24
• Können aus der Annahme einer Erbschaft Nachteile entstehen?<br />
• Was muß ich bei einem Grundstückskauf unbedingt beachten?<br />
• Bin ich verpflichtet eine extrem überhöhte Rechnung des Telefonanbieters zu<br />
begleichen?<br />
25
Artikel 23<br />
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz<br />
• Ein Tischler lieferte dem Versicherungsnehmer maßgefertigte Möbel. Bei der<br />
Montage in der Wohnung stellte sich heraus, daß die Maße nicht eingehalten<br />
wurden. Der Tischler verweigerte eine akzeptable Behebung der Mängel. Ein<br />
Rechtsanwalt wurde eingeschaltet und die Mängel wurden schnellstens<br />
beseitigt.<br />
• Der Versicherungsnehmer hatte eine elektrische Säge einem Nachbarn<br />
geborgt. Dieser weigerte sich, das Gerät zurückzugeben. Der<br />
Versicherungsnehmer mußte klagen.<br />
• Der Versicherungsnehmer bestellte eine Zimmereinrichtung und leistete auch<br />
die übliche Anzahlung. Da der Lieferant trotz erheblicher Überschreitung des<br />
Liefertermins und wiederholter Aufforderung weder lieferte noch die entrichtete<br />
Anzahlung herauszugeben bereit war, mußte der Rechtsweg beschritten<br />
werden.<br />
• Der Versicherungsnehmer kaufte an der Wohnungstür einen Teppich, weil er<br />
den unzutreffenden Qualitätsangaben des Verkäufers glaubte. Mit Hilfe von<br />
Anwalt und Gericht wurde der Kauf rückgängig gemacht.<br />
• Der Versicherungsnehmer mußte die Rückzahlung eines gegebenen<br />
Privatdarlehens gerichtlich geltend machen, da der Darlehensnehmer auf<br />
seine Mahnungen nicht reagierte.<br />
• Nach Lieferung des Kühlschranks an den Versicherungsnehmer stellte sich<br />
heraus, daß dieser nicht unwesentliche Transportschäden aufwies. Die<br />
Lieferfirma war weder zu einem Umtausch noch zu einem Preisnachlaß bereit.<br />
Es mußte geklagt werden.<br />
• Der Versicherungsnehmer kaufte im Vertrauen auf die Zusage eines Vertreters<br />
eine Waschmaschine. Nach der Zustellung stellte sich heraus, daß sie nicht<br />
die zugesagten Eigenschaften aufwies. Zur Wahrnehmung der rechtlichen<br />
Interessen des Versicherungsnehmers mußte ein Rechtsanwalt beauftragt<br />
werden.<br />
• Bei einem neuen Fernsehgerät konnte trotz mehrfacher Beanstandung ein<br />
Mangel nicht behoben werden. Der Umtausch wurde gefordert und gerichtlich<br />
durchgesetzt.<br />
26
• Der Versicherungsnehmer buchte eine Flugpauschalreise in die Türkei. Dabei<br />
wurde ihm vom Reisebüro verbindlich eine bestimmte Ausstattung und Lage<br />
des Zimmers zugesagt. An Ort und Stelle mußte er feststellen, daß ein Zimmer<br />
dieser Kategorie in dieser Gegend nicht vorhanden war. Die Rechtsschutz-<br />
Versicherung sorgte dafür, daß der Versicherungsnehmer eine entsprechende<br />
Entschädigung erhielt. (Klage bei Gericht - 1/3 des entrichteten<br />
Pauschalbetrags als Entschädigung).<br />
• Im Zusammenhang mit einem Urlaubsarrangement sollte eine Mittelmeerinsel<br />
mit einem Direktflug erreicht werden. Bei Urlaubsantritt stellte sich heraus, daß<br />
eine derartige Flugverbindung nicht bestand und daher ein erheblicher Umweg<br />
mit beträchtlichem Zeitverlust und höheren Kosten durch außerplanmäßige<br />
Quartierbeschaffung in Kauf genommen werden mußte. Das Reisebüro war<br />
erst nach Klagseinbringung bereit, die aus der vertragswidrigen<br />
Leistungserbringung entstandenen Mehrkosten zu erstatten.<br />
• Eine größere Familie buchte über ein Reisebüro in Deutschland ein<br />
entsprechend großes Urlaubsquartier. Am Urlaubsort angekommen stellte sich<br />
heraus, daß die Unterkunftsmöglichkeiten in keinster Weise den<br />
Vereinbarungen gerecht wurden. Die Räume waren zu klein und haben der<br />
vereinbarten Anzahl nicht entsprochen. Eine entsprechende Entgeltminderung<br />
mußte gerichtlich durchgesetzt werden.<br />
• Im Zuge einer gebuchten Kultur- und Bildungsreise sollte ein umfangreiches<br />
Programm geboten werden. Die tatsächlichen Leistungen erfolgten jedoch weit<br />
unter den Prospektangaben. Die gerechtfertigte Preisminderung war erst im<br />
Zuge eines gerichtlichen Verfahrens zu erreichen.<br />
• Der von einem Reisebüro ausgestellte Hotelgutschein über eine Hotelbuchung<br />
im Ausland wurde am Zielort vom bezogenen Hotel nicht angenommen, sodaß<br />
der Versicherungsnehmer die Hotelkosten nochmals erlegen mußte, um<br />
überhaupt ein Urlaubsquartier zu bekommen. Um den für die Buchung in Wien<br />
erlegten Betrag zurückzuerhalten, mußte eine Klage eingebracht werden.<br />
• Der Traumurlaub in Fernost laut Reisebüroprospekt stellte sich als Alptraum<br />
an Schmutz, Ungeziefer und Lärm dar. Diesem Erlebnis folgte ein jahrelanger<br />
Prozeß, um wenigstens einen Teil der aufgewendeten Kosten vom<br />
veranstaltenden Reisebüro zurückzuerhalten.<br />
• Beim Kauf einer Wohnung wurde vom Versicherungsnehmer auch ein<br />
Kaufvertrag über den Kauf des Mobiliars unterschrieben. Da nicht alle<br />
angeführten Möbelstücke dem Versicherungsnehmer überlassen wurden und<br />
von den überlassenen ein Teil stark beschädigt war, mußte eine Klage gegen<br />
den Verkäufer eingebracht werden.<br />
27
• Nach dem Abschluß der Maler- und Tapeziererarbeiten in der Wohnung des<br />
Versicherungsnehmers mußte dieser feststellen, daß an einigen Stellen<br />
Flecken aufgetreten sind. Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts wurden<br />
die Räumlichkeiten schnell in Ordnung gebracht.<br />
• Der Versicherungsnehmer ersteigert über das Internet ein Rennfahrrad.<br />
Nach dem Zuschlag weigert sich der Gegner aus Wiener Neustadt das Fahrrad<br />
zu übergeben. Ein Anwalt mußte eingeschaltet werden.<br />
• Der Versicherungsnehmer kauft über das Internet bei einem österreichischen<br />
Händler CD´s – diese werden nicht geliefert, der Kaufpreis jedoch über die<br />
Kreditkarte des Versicherungsnehmers abgebucht. Ein Rechtsanwalt hat die<br />
Ansprüche geltendgemacht.<br />
• Der vom Versicherungsnehmer erworbene PC weist nicht die versprochene<br />
Software auf, die im Pakte mit dem PC angeboten wurde.<br />
Ein Rechtsanwalt mußte eingeschaltet werden.<br />
• Der Versicherungsnehmer hat eine überhöhte Telefonrechnung bekommen.<br />
Da die Rechnung ein Vielfaches der durchschnittlichen Rechnung ausmachte<br />
und der Versicherungsnehmer sogar nachweisen konnte, daß er die meiste<br />
Zeit im Ausland auf Urlaub war, wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.<br />
Mit dem Telefonanbieter wurde ein Vergleich geschlossen.<br />
28
Artikel 24<br />
Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz<br />
Miet- und Pachtverträge<br />
• Die Kosten der gärtnerischen Ausgestaltung des Hofes wurden dem<br />
Versicherungsnehmer und anderen Mietern unzulässigerweise über die<br />
Betriebskosten angerechnet.<br />
• Die um 35% erhöhe Mietzinsvorschreibung trifft Herrn und Frau B. unerwartet<br />
und hart. Das junge Ehepaar hat zwei Kleinkinder und muss jeden Cent<br />
umdrehen. Zudem ist das Argument des Vermieters, Infrastruktur und<br />
Wohnqualität im Bezirk hätten sich entscheidend verbessert, für die Mieter nicht<br />
nachvollziehbar. Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle und dann vor dem<br />
zuständigen Bezirksgericht ist die Folge. Der Rechtsanwalt erreicht eine<br />
Lösung, mit der sich die Jungfamilie abfinden kann: eine Reduktion der<br />
zunächst vorgeschriebenen Miete.<br />
• Der Hausherr kündigte dem Versicherungsnehmer das Mietverhältnis wegen<br />
Eigenbedarfs, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.<br />
• Die vorübergehende Ortsabwesenheit des Mieters wurde vom Hausherrn dazu<br />
benutzt, das Mietverhältnis mit der Begründung zu kündigen, die Wohnung<br />
diene nicht mehr dem dringenden Wohnbedürfnis des Mieters.<br />
• Auf die Mieter eines Hauses mit Garten sollten die Kosten der Neuherstellung<br />
eines Hausbrunnens unzulässigerweise auf die Betriebskosten überwälzt<br />
werden.<br />
• Der neue Mieter einer alten Wohnung mußte, da ihm das E-Werk den Anschluß<br />
verweigerte, die wichtigsten Leitungen, von der Steigleitung im Stiegenhaus<br />
weg, erneuern lassen. Es entstand Streit darüber, ob und in welchem Ausmaß<br />
Mieter oder Vermieter für diese Kosten aufkommen sollten.<br />
• In einem Althaus existierte ein seit vielen Jahren unbenutzter und<br />
unbenützbarer Aufzug. Ein Teil der Mieter betrieb, im Einvernehmen mit dem<br />
Hausherrn, die Wiederherstellung des Aufzugs. Der Versicherungsnehmer, der<br />
auf Grund der Lage der Wohnung gar nicht die Möglichkeit hatte, den Aufzug<br />
zu benutzen, wurde ebenfalls zur Mittragung der Kosten herangezogen.<br />
29
• Der Versicherungsnehmer wollte eine Waschmaschine aufstellen und die dafür<br />
erforderlichen Zu- und Ableitungen für Strom und Wasser installieren lassen.<br />
Der Vermieter verweigerte seine Zustimmung, sodaß in diesem<br />
Zusammenhang eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden mußte.<br />
• Der Versicherungsnehmer hatte, ohne Erlaubnis des Hausherrn und auch ohne<br />
baubehördliche Genehmigung, ein Bad installieren lassen. Dies hat der<br />
Vermieter zum Anlaß genommen, das Mietverhältnis gerichtlich<br />
aufzukündigen. Das Gericht stellte fest, daß im konkreten Fall kein<br />
Kündigungsgrund gegeben sei, da die Badeanlage ordnungsgemäß installiert<br />
wurde, die Substanz des Hauses nicht beeinträchtigt wurde und leicht wieder<br />
zu entfernen wäre.<br />
• Wiederholte Lärmexzesse in der Nachbarwohnung führten immer wieder zu<br />
Polizeiinterventionen, die jedoch jeweils nur kurzfristig zu einer Besserung der<br />
Situation führten. Der Vermieter weigerte sich beharrlich, wirksame<br />
Maßnahmen zur Beseitigung des unserem Versicherungsnehmer<br />
unzumutbaren Zustands zu erreichen, sodaß gerichtliche Hilfe gegen den<br />
Vermieter ergriffen werden mußte.<br />
• Der Vermieter erhöhte die Position Betriebskosten mit dem allgemeinen<br />
Hinweis auf gestiegene Kosten beträchtlich. Einblick in die Belege über diese<br />
Kostenpositionen ermöglichte er allerdings nicht, sodaß gerichtliche Hilfe in<br />
Anspruch genommen werden mußte. Dabei stellte sich heraus, daß diese<br />
Kostenzunahme durch die vorhandenen Belege zu einem erheblichen Teil nicht<br />
begründbar war und die Verrechnung daher zu Unrecht erfolgte.<br />
Dingliche Rechte<br />
• Der Nachbar parkte immer wieder vor der Garageneinfahrt des<br />
Einfamilienhauses des Versicherungsnehmers sein Auto derart behindernd,<br />
daß der Versicherungsnehmer als Garagenbesitzer die Garage mit seinem<br />
PKW nicht verlassen konnte. Eine Klage auf Unterlassung wurde eingebracht.<br />
• Da unserem Versicherungsnehmer das seit Jahrzehnten bestehende<br />
Fahrtrecht über das Nachbargrundstück verweigert wurde, mußten<br />
gerichtliche Schritte unternommen werden.<br />
• Der Versicherungsnehmer als Wohnungseigentümer war einer<br />
außerordentlichen Lärmbelästigung durch den Nachbarn ausgesetzt. Dieser<br />
hat eine überdimensionierte Tonanlage installiert und sooft er zu Hause war,<br />
mit voller Lautstärke betrieben. Außergerichtliche Maßnahmen hatten keinen<br />
Erfolg. Erst eine Klage auf Unterlassung der unzulässigen Lärmimmissionen<br />
brachte wieder erträgliche Verhältnisse.<br />
30
• Während eines längeren Urlaubs des Versicherungsnehmers erneuerte der<br />
Grundstücksnachbar den Zaun an der gemeinsamen Grundgrenze. Nach<br />
seiner Rückkehr mußte der Versicherungsnehmer feststellen, daß der Nachbar<br />
den neuen Zaun in seinem ganzen Verlauf auf dem Grund des<br />
Versicherungsnehmers errichtet hatte, was der Nachbar jedoch bestritt. Eine<br />
Klage auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands mußte<br />
eingebracht werden.<br />
• Der Nachbar errichtete seinen Schweinestall so nah an der gemeinsamen<br />
Grundgrenze, daß der Versicherungsnehmer dauernder Geruchsbelästigung<br />
ausgesetzt war. Eine Immissionsklage wurde notwendig.<br />
• Der am Nachbargrundstück ansässige Gewerbebetrieb weigerte sich,<br />
Maßnahmen zu ergreifen, die die Staubimmissionen auf das Einfamilienhaus<br />
des Versicherungsnehmers verhindern. Es mußte klagsweise vorgegangen<br />
werden.<br />
• Ein Grundstücksnachbar behauptete, ein Wegerecht über das Grundstück des<br />
Versicherungsnehmers zu haben. Erst nach einem langwierigen Prozess<br />
gelang es unserem Versicherungsnehmer das Gegenteil zu beweisen.<br />
• Der Hausherr änderte, ohne das Einvernehmen mit den Mietern herzustellen,<br />
das Schloß eines Nebeneingangs, sodaß unser Versicherungsnehmer, der<br />
diesen Eingang jahrzehntelang benutzte, einen großen Umweg in Kauf nehmen<br />
mußte, um zu seiner Wohnung zu gelangen. Mit einer Servitutsklage mußte<br />
klargestellt werden, ob der Mieter (Versicherungsnehmer) einen Anspruch auf<br />
die Benützung dieses Eingangs hatte.<br />
• Der Vermieter hatte eine Klage gegen den Versicherungsnehmer eingebracht,<br />
da er die Küche als Kabinett und das Vorzimmer als Küche verwendet hat. Das<br />
Gericht schloß sich dieser Meinung nicht an und gab dem<br />
Versicherungsnehmer Recht.<br />
• Die Mehrheit der Wohnungseigentümer änderte die Hausordnung derart ab,<br />
daß der Versicherungsnehmer nicht nur seine bisher gehaltenen Haustiere<br />
abschaffen hätte müssen, sondern auch den weitläufigen Innenhof für die Zu-<br />
und Abfahrt mit dem Fahrrad nicht mehr befahren hätte dürfen. Auf Grund der<br />
richterlichen Entscheidung mußte die Hausordnung in diesen beiden Punkten<br />
wieder abgeändert werden.<br />
• Der Versicherungsnehmer wollte seine Eigentumswohnung nach seinen<br />
Wohnbedürfnissen umbauen. Wegen des Umfangs der Arbeiten war die<br />
Zustimmung des Eigentümers der Nachbarwohnung erforderlich, die dieser<br />
allerdings verweigerte. Es mußte daher auf gerichtlichem Wege festgestellt<br />
werden, ob der Nachbar gegen entsprechende Entschädigung zur Duldung<br />
dieser Arbeiten verpflichtet war.<br />
31
• Der Liegenschaftsnachbar unseres Versicherungsnehmers benutzte immer<br />
wieder eine Abkürzung durch den nicht eingezäunten Garten des Klägers<br />
unter Berufung auf das Bestehen eines angeblichen Wegeservituts. Die<br />
eingebrachte Klage brachte den gewünschten Erfolg.<br />
• Auf Grund eines verbücherten Servituts hatte der Liegenschaftsnachbar<br />
unseres Versicherungsnehmers das Recht, über dessen Grundstück mit einem<br />
PKW auf einem bestehenden Weg zuzufahren. Die Abwesenheit des<br />
Versicherungsnehmers benutzte dieser Liegenschaftsnachbar, um<br />
eigenmächtig den Weg zu verbreitern um auch mit einem LKW zufahren zu<br />
können. Es mußte auch in diesem Fall die Klage auf Unterlassung und<br />
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Servitutsklage) eingebracht<br />
werden.<br />
• Der Nachbar errichtete auf seiner Liegenschaft, nahe der Grundgrenze zum<br />
Versicherungsnehmer, eine Räucheranlage, die zunächst nur gelegentlich, in<br />
der Folge aber immer häufiger in Betrieb genommen wurde, sodaß der Rauch<br />
auf Grund der gegebenen Hauptwindrichtung allzuoft im ganzen Haus des<br />
Versicherungsnehmers als störend empfunden wurde. Als bereits Verfärbungen<br />
der Fassade auftraten, mußte wegen der Uneinsichtigkeit des Nachbarn<br />
gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.<br />
• Unser VN konnte sich mit seinem Nachbar nicht über den Grenzverlauf<br />
einigen. Aufgrund der sonst guten Beziehungen wurde kein Prozeß<br />
angestrengt sondern ein Mediator in Anspruch genommen, dem es nach<br />
einigen Sitzungen gelang eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Die<br />
Kosten wurden ab der 2. Sitzung übernommen.<br />
• Die am Haus montierte Leuchtwerbung strahlte ihr Licht genau in das<br />
Schlafzimmer unseres Versicherungsnehmers. In mehreren Sitzungen bei<br />
einem Mediator wurden mit dem Vermieter die genauen Zeiten festgelegt, in<br />
denen die Werbung im Betrieb sein darf.<br />
32