Geschäftsbericht 2011 / 2012 - Newsroom.de
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Unterschie<strong>de</strong> kann die Abwägung auch in Bezug auf eine Verletzung von<br />
Grundrechten an<strong>de</strong>rs zu beurteilen sein. Der Gerichtshof hat die Unterschie<strong>de</strong><br />
zwischen <strong>de</strong>n Rechtslagen erkannt, entsprechend gewürdigt und<br />
ist daher konsequent zu einem an<strong>de</strong>ren Ergebnis gekommen als in <strong>de</strong>n<br />
bisherigen Fällen. In allen Punkten kam <strong>de</strong>r Gerichtshof zu <strong>de</strong>m Ergebnis,<br />
dass keine Grundrechtsverletzung vorliegt.<br />
Der Gerichtshof hat dabei erkannt, dass die Jagd auch unmittelbar<br />
<strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r Grundrechte Dritter, nämlich <strong>de</strong>r Nachbarn, dient. Die<br />
Verhin<strong>de</strong>rung übermäßigen Wildscha<strong>de</strong>ns ist ein zentraler Punkt <strong>de</strong>s Jagdrechts<br />
in Deutschland und dies dient unmittelbar <strong>de</strong>m Eigentumsschutz<br />
<strong>de</strong>r Nachbarn. Aber auch im öffentlichen Interesse ist die Jagd geboten.<br />
Denken wir nur an <strong>de</strong>n Artenschutz durch die Bejagung von Prädatoren,<br />
die Tierseuchenprävention o<strong>de</strong>r die Verhin<strong>de</strong>rung von Wildunfällen im<br />
Straßenverkehr. Daher ist eine Regulierung <strong>de</strong>s Wildbestan<strong>de</strong>s zwingend<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. Jagdfreie Gebiete können diese Bemühungen vollständig zunichtemachen.<br />
All dies hat die Kleine Kammer in <strong>de</strong>r Entscheidung vom<br />
20. Januar <strong>2011</strong> zutreffend berücksichtigt. Es bleibt zu hoffen, dass die<br />
Große Kammer dies ebenfalls würdigt.<br />
Waffenrecht<br />
Waffenverwaltungsvorschrift<br />
Nach langen Diskussionen ist die bun<strong>de</strong>seinheitliche Waffenverwaltungsvorschrift<br />
im März <strong>2012</strong> in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift soll<br />
eine einheitliche Auslegung und Handhabung <strong>de</strong>s Waffengesetzes gewährleisten.<br />
Das Waffengesetz ist geprägt durch unbestimmte Rechtsbegriffe,<br />
Ermessensentscheidungen im Einzelfall, technische Sachverhalte<br />
und ein hohes Maß an Komplexität. Dies erschwert eine einheitliche Anwendung.<br />
Bei <strong>de</strong>r<br />
Verwaltungsvorschrift<br />
sollen keine<br />
Regelungen aufgenommenwer<strong>de</strong>n,<br />
die über die<br />
Regelungen <strong>de</strong>s<br />
Waffengesetzes<br />
hinausgehen und<br />
eine Verschärfung<br />
<strong>de</strong>s Waffenrechts<br />
darstellen wür<strong>de</strong>n.<br />
Über das Forum Waffenrecht und mit einer eigenen Stellungnahme<br />
hat <strong>de</strong>r DJV sich in die Diskussion um die Waffenverwaltungsvorschrift<br />
eingebracht. Ziel war es, in <strong>de</strong>r praktischen Umsetzung die auf die Jägerschaft<br />
zukommen<strong>de</strong>n Belastungen auf einem erträglichen Niveau zu<br />
halten. Gera<strong>de</strong> die Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Waffengesetzes im Jahre 2009 haben<br />
für große Verunsicherung gesorgt. Die Verwaltungspraxis ist sehr uneinheitlich.<br />
Zum Teil ist sie ein<strong>de</strong>utig rechtswidrig. Der DJV setzt sich dabei<br />
( nicht nur bei <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>r Waffenverwaltungsvorschrift ) dafür<br />
Rechtliche Angelegenheiten 29<br />
Waffenkontrolle – <strong>de</strong>r DJV<br />
setzt sich für eine gerichtliche<br />
Klärung ein