21.07.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2011 / 2012 - Newsroom.de

Geschäftsbericht 2011 / 2012 - Newsroom.de

Geschäftsbericht 2011 / 2012 - Newsroom.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Unterschie<strong>de</strong> kann die Abwägung auch in Bezug auf eine Verletzung von<br />

Grundrechten an<strong>de</strong>rs zu beurteilen sein. Der Gerichtshof hat die Unterschie<strong>de</strong><br />

zwischen <strong>de</strong>n Rechtslagen erkannt, entsprechend gewürdigt und<br />

ist daher konsequent zu einem an<strong>de</strong>ren Ergebnis gekommen als in <strong>de</strong>n<br />

bisherigen Fällen. In allen Punkten kam <strong>de</strong>r Gerichtshof zu <strong>de</strong>m Ergebnis,<br />

dass keine Grundrechtsverletzung vorliegt.<br />

Der Gerichtshof hat dabei erkannt, dass die Jagd auch unmittelbar<br />

<strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r Grundrechte Dritter, nämlich <strong>de</strong>r Nachbarn, dient. Die<br />

Verhin<strong>de</strong>rung übermäßigen Wildscha<strong>de</strong>ns ist ein zentraler Punkt <strong>de</strong>s Jagdrechts<br />

in Deutschland und dies dient unmittelbar <strong>de</strong>m Eigentumsschutz<br />

<strong>de</strong>r Nachbarn. Aber auch im öffentlichen Interesse ist die Jagd geboten.<br />

Denken wir nur an <strong>de</strong>n Artenschutz durch die Bejagung von Prädatoren,<br />

die Tierseuchenprävention o<strong>de</strong>r die Verhin<strong>de</strong>rung von Wildunfällen im<br />

Straßenverkehr. Daher ist eine Regulierung <strong>de</strong>s Wildbestan<strong>de</strong>s zwingend<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Jagdfreie Gebiete können diese Bemühungen vollständig zunichtemachen.<br />

All dies hat die Kleine Kammer in <strong>de</strong>r Entscheidung vom<br />

20. Januar <strong>2011</strong> zutreffend berücksichtigt. Es bleibt zu hoffen, dass die<br />

Große Kammer dies ebenfalls würdigt.<br />

Waffenrecht<br />

Waffenverwaltungsvorschrift<br />

Nach langen Diskussionen ist die bun<strong>de</strong>seinheitliche Waffenverwaltungsvorschrift<br />

im März <strong>2012</strong> in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift soll<br />

eine einheitliche Auslegung und Handhabung <strong>de</strong>s Waffengesetzes gewährleisten.<br />

Das Waffengesetz ist geprägt durch unbestimmte Rechtsbegriffe,<br />

Ermessensentscheidungen im Einzelfall, technische Sachverhalte<br />

und ein hohes Maß an Komplexität. Dies erschwert eine einheitliche Anwendung.<br />

Bei <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsvorschrift<br />

sollen keine<br />

Regelungen aufgenommenwer<strong>de</strong>n,<br />

die über die<br />

Regelungen <strong>de</strong>s<br />

Waffengesetzes<br />

hinausgehen und<br />

eine Verschärfung<br />

<strong>de</strong>s Waffenrechts<br />

darstellen wür<strong>de</strong>n.<br />

Über das Forum Waffenrecht und mit einer eigenen Stellungnahme<br />

hat <strong>de</strong>r DJV sich in die Diskussion um die Waffenverwaltungsvorschrift<br />

eingebracht. Ziel war es, in <strong>de</strong>r praktischen Umsetzung die auf die Jägerschaft<br />

zukommen<strong>de</strong>n Belastungen auf einem erträglichen Niveau zu<br />

halten. Gera<strong>de</strong> die Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Waffengesetzes im Jahre 2009 haben<br />

für große Verunsicherung gesorgt. Die Verwaltungspraxis ist sehr uneinheitlich.<br />

Zum Teil ist sie ein<strong>de</strong>utig rechtswidrig. Der DJV setzt sich dabei<br />

( nicht nur bei <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>r Waffenverwaltungsvorschrift ) dafür<br />

Rechtliche Angelegenheiten 29<br />

Waffenkontrolle – <strong>de</strong>r DJV<br />

setzt sich für eine gerichtliche<br />

Klärung ein

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!