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Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de

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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />

78<br />

Jagd ist dann nachhaltig, wenn langfristig gewährleistet ist, dass durch die<br />

Entnahme von Individuen die Struktur <strong>de</strong>r Population, <strong>de</strong>ren Rolle im Ökosystem<br />

und <strong>de</strong>ren langfristige Überlebenschance sowie an<strong>de</strong>re Populationen<br />

und betroffene Ökosysteme nicht erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Jagdausübung auf Arten, die in ihrem Bestand gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, ist<br />

nicht nachhaltig und abzulehnen. Die Verluste an biologischer Vielfalt sind<br />

auf ein Minimum zu reduzieren. Jagdliches Management muss anpassungsfähig<br />

sein, um erfor<strong>de</strong>rliche Korrekturen <strong>de</strong>r Entnahme (durch Abschussplanung<br />

und -vergabe) zeitnah vornehmen und Risiken und Unwägbarkeiten<br />

berücksichtigen zu können.<br />

In Übereinstimmung mit Beschlüssen zum Abkommen über <strong>de</strong>n internationalen<br />

Han<strong>de</strong>l mit gefähr<strong>de</strong>ten Arten freileben<strong>de</strong>r Tiere und Pflanzen (CITES)<br />

ist festzuhalten, dass die selektive Jagd durchaus einen Beitrag auch zum Überleben<br />

bedrohter Tierarten leisten kann, wenn z.B. die Einnahmen einen Anreiz<br />

zum Erhalt <strong>de</strong>r bedrohten Art im Gastland leisten. Solche Jag<strong>de</strong>n sind nur in<br />

Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n einschlägigen CITES-Richtlinien und <strong>de</strong>n Aus- und<br />

Einfuhrbestimmungen <strong>de</strong>r jeweiligen Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n zulässig.<br />

Wie je<strong>de</strong> an<strong>de</strong>re menschliche Tätigkeit kann sich Jagd am besten entfalten,<br />

wenn ein geeigneter gesellschaftlicher Ordnungsrahmen Transparenz<br />

und Rechtssicherheit för<strong>de</strong>rt. Positive Anreize müssen ebenso wie auch Sanktionen<br />

wirksam sein und auf Nachhaltigkeit hinwirken.<br />

Allen Gastjägern kommt eine beson<strong>de</strong>re Verantwortung zu. Von daher<br />

appellieren DJV und CIC an alle im Ausland jagen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Jäger sowie<br />

an Personen und Institutionen, die für die Vermittlung und Organisation sowie<br />

<strong>de</strong>n eigentlichen Ablauf <strong>de</strong>r Jagd vor Ort mit verantwortlich sind (z.B. Jagdagenturen,<br />

Jagdveranstalter, Jagdführer etc.), sich dieser Verantwortung<br />

gerecht zu erweisen. Im Einzelnen erscheinen folgen<strong>de</strong> Punkte beachtenswert:<br />

Der Jäger muss sich über die im Gastland und international gelten<strong>de</strong>n Jagdund<br />

Schutzbestimmungen ausreichend informieren und diese in <strong>de</strong>r Jagdpraxis<br />

beachten. Steht die zu buchen<strong>de</strong> Jagd nicht im Einklang mit nationalen<br />

und internationalen Gesetzen, Zoll- und Artenschutzbestimmungen, muss<br />

von einer Buchung abgesehen wer<strong>de</strong>n; ggf. sind rechtliche Schritte gegen<br />

<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Jagdvermittler bzw. Jagdveranstalter einzuleiten.<br />

Der Jagdgast sollte sich im Vorfeld seines Auslandsaufenthaltes auch mit<br />

<strong>de</strong>n Verhältnissen vor Ort, <strong>de</strong>m Naturraum und <strong>de</strong>r Ökologie <strong>de</strong>r im Gastland<br />

zu bejagen<strong>de</strong>n Wildarten vertraut machen.<br />

Auf die im Gastland herrschen<strong>de</strong>n religiösen und kulturellen Sitten ist Rücksicht<br />

zu nehmen. Die nationalen und regionalen Gebräuche und Regelungen<br />

bei <strong>de</strong>r Jagdausübung sind zu respektieren. Zurückhalten<strong>de</strong>s Auftreten ist<br />

geboten.<br />

Das Verhalten <strong>de</strong>s Gastes sollte sich an <strong>de</strong>n allgemein anerkannten<br />

Grundsätzen <strong>de</strong>r Waidgerechtigkeit und <strong>de</strong>r jagdlichen Ethik orientieren, auch<br />

wenn das Gastland dies nicht verlangt. Die Grundregeln <strong>de</strong>s Natur-, Tier- und<br />

Artenschutzes sind im praktischen Jagdalltag zu berücksichtigen.

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