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Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de

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Anhang IV:<br />

Grundsatzerklärung <strong>de</strong>r IUCN<br />

zur nachhaltigen Nutzung<br />

wild leben<strong>de</strong>r Ressourcen<br />

Verabschie<strong>de</strong>t am 10. Oktober <strong>2000</strong> in Amman/Jordanien<br />

anlässlich <strong>de</strong>s 2. IUCN World Conservation Congress<br />

DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />

1. Die Erhaltung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt ist ein Hauptziel <strong>de</strong>r IUCN. In Übereinstimmung<br />

damit empfiehlt die IUCN, dass Entscheidungen, ob wildleben<strong>de</strong><br />

Ressourcen genutzt wer<strong>de</strong>n können o<strong>de</strong>r nicht, mit diesem Ziel<br />

übereinstimmen sollen.<br />

2. Sowohl die verbrauchen<strong>de</strong> wie die nicht verbrauchen<strong>de</strong> Nutzung <strong>de</strong>r biologischen<br />

Vielfalt sind von grundlegen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung für die Volkswirtschaften,<br />

die Kulturen und <strong>de</strong>n Wohlstand aller Nationen und Völker.<br />

3. Nutzung, sofern nachhaltig, kann menschliche Bedürfnisse dauerhaft befriedigen<br />

und gleichzeitig zur Erhaltung biologischer Vielfalt beitragen.<br />

4. Anlässlich <strong>de</strong>r Sitzung ihrer Generalversammlung (Perth, 1990) anerkannte<br />

die IUCN mit ihrer Resolution 18.24, dass die „ethische, rationelle und<br />

nachhaltige Nutzung“ einiger wildleben<strong>de</strong>r Arten eine alternative o<strong>de</strong>r<br />

ergänzen<strong>de</strong> Möglichkeit produktiver Landnutzung darstellen und mit <strong>de</strong>r<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r Natur vereinbar sein sowie sie för<strong>de</strong>rn kann, wenn diese Nutzung<br />

geeigneten Schutzmechanismen entspricht.<br />

5. Dieser Standpunkt wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Generalversammlung <strong>de</strong>r<br />

IUCN 1994 mit Resolution 19.54 sowie anschließend mit Resolution 1.39<br />

<strong>de</strong>s I. World Conservation Congress 1996 bestätigt.<br />

6. Analysen <strong>de</strong>r Nutzung wildleben<strong>de</strong>r Ressourcen in einer Reihe unterschiedlicher<br />

Rahmenbedingungen zeigen, dass vielfältige biologische, soziale,<br />

kulturelle und wirtschaftliche Faktoren verschie<strong>de</strong>nartig aufeinan<strong>de</strong>r einwirken<br />

und so die Möglichkeiten, dass eine bestimmte Nutzungsart nachhaltig<br />

ist, beeinflussen.<br />

7. Auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser Analysen stellt die IUCN fest:<br />

a) Die Nutzung wildleben<strong>de</strong>r Ressourcen stellt, soweit sie nachhaltig erfolgt,<br />

ein wichtiges Instrument zur Erhaltung <strong>de</strong>r Natur dar, da die durch eine<br />

solche Nutzung erzielten sozialen und wirtschaftlichen Vorteile <strong>de</strong>m Menschen<br />

Anreize geben, diese zu erhalten;<br />

b) Bei <strong>de</strong>r Nutzung wildleben<strong>de</strong>r Ressourcen sind Verluste biologischer Vielfalt<br />

auf ein Minimum zu reduzieren;<br />

c) Die Steigerung <strong>de</strong>r nachhaltigen Nutzung wildleben<strong>de</strong>r Ressourcen setzt<br />

einen fortwähren<strong>de</strong>n Prozess verbesserten Ressourcenmanagements voraus;<br />

und<br />

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