Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de
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Anhang IV:<br />
Grundsatzerklärung <strong>de</strong>r IUCN<br />
zur nachhaltigen Nutzung<br />
wild leben<strong>de</strong>r Ressourcen<br />
Verabschie<strong>de</strong>t am 10. Oktober <strong>2000</strong> in Amman/Jordanien<br />
anlässlich <strong>de</strong>s 2. IUCN World Conservation Congress<br />
DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />
1. Die Erhaltung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt ist ein Hauptziel <strong>de</strong>r IUCN. In Übereinstimmung<br />
damit empfiehlt die IUCN, dass Entscheidungen, ob wildleben<strong>de</strong><br />
Ressourcen genutzt wer<strong>de</strong>n können o<strong>de</strong>r nicht, mit diesem Ziel<br />
übereinstimmen sollen.<br />
2. Sowohl die verbrauchen<strong>de</strong> wie die nicht verbrauchen<strong>de</strong> Nutzung <strong>de</strong>r biologischen<br />
Vielfalt sind von grundlegen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung für die Volkswirtschaften,<br />
die Kulturen und <strong>de</strong>n Wohlstand aller Nationen und Völker.<br />
3. Nutzung, sofern nachhaltig, kann menschliche Bedürfnisse dauerhaft befriedigen<br />
und gleichzeitig zur Erhaltung biologischer Vielfalt beitragen.<br />
4. Anlässlich <strong>de</strong>r Sitzung ihrer Generalversammlung (Perth, 1990) anerkannte<br />
die IUCN mit ihrer Resolution 18.24, dass die „ethische, rationelle und<br />
nachhaltige Nutzung“ einiger wildleben<strong>de</strong>r Arten eine alternative o<strong>de</strong>r<br />
ergänzen<strong>de</strong> Möglichkeit produktiver Landnutzung darstellen und mit <strong>de</strong>r<br />
Erhaltung <strong>de</strong>r Natur vereinbar sein sowie sie för<strong>de</strong>rn kann, wenn diese Nutzung<br />
geeigneten Schutzmechanismen entspricht.<br />
5. Dieser Standpunkt wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Generalversammlung <strong>de</strong>r<br />
IUCN 1994 mit Resolution 19.54 sowie anschließend mit Resolution 1.39<br />
<strong>de</strong>s I. World Conservation Congress 1996 bestätigt.<br />
6. Analysen <strong>de</strong>r Nutzung wildleben<strong>de</strong>r Ressourcen in einer Reihe unterschiedlicher<br />
Rahmenbedingungen zeigen, dass vielfältige biologische, soziale,<br />
kulturelle und wirtschaftliche Faktoren verschie<strong>de</strong>nartig aufeinan<strong>de</strong>r einwirken<br />
und so die Möglichkeiten, dass eine bestimmte Nutzungsart nachhaltig<br />
ist, beeinflussen.<br />
7. Auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser Analysen stellt die IUCN fest:<br />
a) Die Nutzung wildleben<strong>de</strong>r Ressourcen stellt, soweit sie nachhaltig erfolgt,<br />
ein wichtiges Instrument zur Erhaltung <strong>de</strong>r Natur dar, da die durch eine<br />
solche Nutzung erzielten sozialen und wirtschaftlichen Vorteile <strong>de</strong>m Menschen<br />
Anreize geben, diese zu erhalten;<br />
b) Bei <strong>de</strong>r Nutzung wildleben<strong>de</strong>r Ressourcen sind Verluste biologischer Vielfalt<br />
auf ein Minimum zu reduzieren;<br />
c) Die Steigerung <strong>de</strong>r nachhaltigen Nutzung wildleben<strong>de</strong>r Ressourcen setzt<br />
einen fortwähren<strong>de</strong>n Prozess verbesserten Ressourcenmanagements voraus;<br />
und<br />
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