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Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de

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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />

(die Kreisjägerschaften) als or<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>r haben. Bei diesem vereinsrechtlich<br />

zulässigen Verbandsaufbau wird erst im Kreisverein <strong>de</strong>r Eintritt<br />

als Mitglied, das in <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung volles Stimmrecht hat,<br />

je<strong>de</strong>m ermöglicht, <strong>de</strong>r die Ziele <strong>de</strong>s Kreisvereins – und damit auch <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s<br />

– unterstützt (Mitglie<strong>de</strong>r sind hier die Jäger). Insoweit sind<br />

die Anerkennungsvoraussetzungen zu ergänzen.<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Produkthaftungsgesetzes<br />

Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz),<br />

die am 1. Dezember <strong>2000</strong> in Kraft getreten ist, hat zur<br />

Folge, dass ein Jäger künftig im Wege <strong>de</strong>r Gefährdungshaftung, d.h. ohne<br />

Verschul<strong>de</strong>n, für gesundheitlich be<strong>de</strong>nkliches Wildbret von einem Verbraucher<br />

auf Scha<strong>de</strong>nsersatz in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n kann, wenn durch<br />

dieses Wildbret z.B. eine Gesundheitsbeeinträchtigung hervorgerufen wur<strong>de</strong>.<br />

Die Ersatzpflicht <strong>de</strong>s Jägers ist u.a. nur dann ausgeschlossen, wenn er<br />

beweisen kann, dass das Wildbret <strong>de</strong>n Fehler noch nicht hatte, als er es in<br />

Verkehr brachte, o<strong>de</strong>r dass <strong>de</strong>r Fehler von ihm objektiv nicht erkannt wer<strong>de</strong>n<br />

konnte.<br />

Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Gesetzes wur<strong>de</strong> notwendig, weil die EU-Produkthaftungsrichtlinie<br />

im Jahr 1999 entsprechend novelliert wur<strong>de</strong>. Bereits<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Verfahrens zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r EU-Richtlinie hatte <strong>de</strong>r DJV in<br />

seiner Stellungnahme die Einführung einer solchen Gefährdungshaftung<br />

zusammen mit <strong>de</strong>r FACE und <strong>de</strong>m Deutschen Bauernverband strikt abgelehnt.<br />

Auch die <strong>de</strong>utsche Bun<strong>de</strong>sregierung sprach sich gegen die Richtlinienän<strong>de</strong>rung<br />

aus, konnte sich aber gegenüber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Mitgliedsstaaten<br />

nicht durchsetzen.<br />

Zwischenzeitlich hat die Gothaer <strong>de</strong>m DJV mitgeteilt, dass das Inverkehrbringen<br />

von Wildbret und damit die Produkthaftpflicht von <strong>de</strong>r Jagdhaftpflichtversicherung<br />

mit ge<strong>de</strong>ckt sei. An<strong>de</strong>re Versicherungen sind diesem Beispiel<br />

gefolgt. Dennoch sollte sich je<strong>de</strong>r Jäger die Übernahme möglicher Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen<br />

aus <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz von seiner Jagdhaftpflichtversicherung<br />

schriftlich bestätigen lassen.<br />

Von einer höheren Versicherungsprämie auf Grund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Produkthaftungsgesetzes<br />

dürfte nach Angaben <strong>de</strong>r Gothaer nicht auszugehen<br />

sein, da <strong>de</strong>r Fall <strong>de</strong>r Abgabe wildbrethygienisch nicht einwandfreien Wildbrets<br />

an einen Verbraucher mit <strong>de</strong>r Folge einer gesundheitlichen Beeinträchtigung<br />

bei diesem ohnehin nur selten auftrete.<br />

Jagdrechtstag <strong>2000</strong><br />

Wie je<strong>de</strong>s Jahr fand im Monat November <strong>de</strong>r Jagdrechtstag statt. Die Veranstaltung<br />

<strong>de</strong>r Seminare erfolgt durch <strong>de</strong>n Deutschen Jagdrechtstag im<br />

Zusammenwirken mit <strong>de</strong>m Deutschen Jagdschutz-Verband, vertreten durch<br />

DJV-Justitiar Dr. Hei<strong>de</strong>r, und <strong>de</strong>r Deutschen Anwaltsaka<strong>de</strong>mie im Deutschen<br />

AnwaltVerein. Veranstaltungsort war diesmal Meißen in Sachsen. Die jagdrechtlich<br />

interessierten Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte, Vertreter<br />

von Ministerien und Verbän<strong>de</strong>n nutzen regelmäßig diese Veranstaltung<br />

zur Weiterbildung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Jagdrechts und damit im Zusammenhang<br />

stehen<strong>de</strong>r Rechtsgebiete.<br />

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