Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de
Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de
Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />
22<br />
• Weil die Nutzung <strong>de</strong>r Naturgüter ein wichtiger, nicht zu unterschätzen<strong>de</strong>r<br />
Motivationsfaktor zum Schutz, zur Pflege, Entwicklung und Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />
<strong>de</strong>r Natur ist, ist <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r nachhaltigen Nutzung im Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />
in einer Legal<strong>de</strong>finition zu konkretisieren.<br />
• Ersatzzahlungen für nicht ausgeglichene Eingriffe in die Natur müssen <strong>de</strong>m<br />
Biotopverbundsystem zugute kommen, und zwar zur Renaturierung entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Flächen.<br />
• Was die Schutzgebiete betrifft, so muss im Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz geregelt<br />
wer<strong>de</strong>n, dass Grundstücksrechte nur durch erfor<strong>de</strong>rliche Ge- bzw. Verbote,<br />
die konkret zu benennen sind, eingeschränkt wer<strong>de</strong>n dürfen. Dies<br />
liegt im Sinne <strong>de</strong>r Eigentumsgarantie <strong>de</strong>s Grundgesetzes und schützt insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>n Eigentümer vor willkürlichen Regelungen durch unbestimmte<br />
Formulierungen in Schutzgebietserklärungen.<br />
• Wenn die Erklärung zum Nationalpark im Benehmen mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sumweltministerium<br />
ergehen soll, so ist das Benehmen auch noch mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herzustellen,<br />
weil die Erklärung zum Nationalpark auch <strong>de</strong>m Jagdrecht unterliegen<strong>de</strong><br />
Tierarten betrifft.<br />
• In allen Schutzgebietskategorien muss grundsätzlich eine nachhaltige Nutzung<br />
stattfin<strong>de</strong>n dürfen. Deshalb ist in je<strong>de</strong> Legal<strong>de</strong>finition <strong>de</strong>r Schutzgebietskategorien<br />
<strong>de</strong>r Aspekt <strong>de</strong>r nachhaltigen Nutzung neben <strong>de</strong>m Biotoperhaltungsaspekt<br />
mit aufzuführen.<br />
• In die Bestimmung über Nationalparke ist eine Regelung aufzunehmen,<br />
wonach unzumutbare Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Interessen und herkömmlichen<br />
Nutzungen <strong>de</strong>r einheimischen Bevölkerung zu vermei<strong>de</strong>n sind. Denn<br />
die Rücksichtnahme auf traditionelle Nutzungen <strong>de</strong>r einheimischen Bevölkerung<br />
ist gera<strong>de</strong> in einem Schutzgebiet von <strong>de</strong>r Größe eines Nationalparks<br />
für die Akzeptanz <strong>de</strong>s Schutzgebietes unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
• Die sogenannte Unberührtheitsklausel, wonach die Vorschriften <strong>de</strong>s Jagdrechts<br />
von <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Artenschutzkapitels <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes<br />
und <strong>de</strong>n auf Grund und im Rahmen dieses Abschnitts<br />
erlassenen Rechtsvorschriften unberührt bleiben, muss auch künftig unmittelbar<br />
gelten, sie darf also nicht bloße Rahmenvorschrift wer<strong>de</strong>n. Denn<br />
ansonsten könnte die bun<strong>de</strong>srechtliche Unberührtheitsklausel durch neue<br />
lan<strong>de</strong>srechtliche Unberührtsheitklauseln ausgehöhlt und damit entwertet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
• Auch das Ansie<strong>de</strong>ln von <strong>de</strong>m Jagdrecht unterliegen<strong>de</strong>n Tieren gebietsfrem<strong>de</strong>r<br />
Arten muss sich allein nach Jagdrecht, nicht aber nach Naturschutzrecht<br />
richten. Ansonsten wür<strong>de</strong> die Trennung <strong>de</strong>r Rechtskreise Jagdrecht/Naturschutzrecht<br />
nicht beachtet.<br />
• Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Trennung <strong>de</strong>r Rechtskreise müssen auch alle Tierarten,<br />
die <strong>de</strong>m Jagdrecht unterliegen, von <strong>de</strong>n Vermarktungsverboten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes<br />
ausgenommen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn für diese Tierarten<br />
gilt die Bun<strong>de</strong>swildschutzverordnung.<br />
• Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Naturschutzverband berücksichtigen<br />
nach <strong>de</strong>m Gesetzentwurf nicht, dass bei Vereinen (wie <strong>de</strong>m DJV),<br />
<strong>de</strong>ren or<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>r ausschließlich juristische Personen (die Lan<strong>de</strong>sjagdverbän<strong>de</strong>)<br />
sind, diese zum Teil ebenfalls wie<strong>de</strong>r nur Kreisvereine