21.07.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de

Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de

Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />

22<br />

• Weil die Nutzung <strong>de</strong>r Naturgüter ein wichtiger, nicht zu unterschätzen<strong>de</strong>r<br />

Motivationsfaktor zum Schutz, zur Pflege, Entwicklung und Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

<strong>de</strong>r Natur ist, ist <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r nachhaltigen Nutzung im Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />

in einer Legal<strong>de</strong>finition zu konkretisieren.<br />

• Ersatzzahlungen für nicht ausgeglichene Eingriffe in die Natur müssen <strong>de</strong>m<br />

Biotopverbundsystem zugute kommen, und zwar zur Renaturierung entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Flächen.<br />

• Was die Schutzgebiete betrifft, so muss im Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz geregelt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass Grundstücksrechte nur durch erfor<strong>de</strong>rliche Ge- bzw. Verbote,<br />

die konkret zu benennen sind, eingeschränkt wer<strong>de</strong>n dürfen. Dies<br />

liegt im Sinne <strong>de</strong>r Eigentumsgarantie <strong>de</strong>s Grundgesetzes und schützt insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>n Eigentümer vor willkürlichen Regelungen durch unbestimmte<br />

Formulierungen in Schutzgebietserklärungen.<br />

• Wenn die Erklärung zum Nationalpark im Benehmen mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sumweltministerium<br />

ergehen soll, so ist das Benehmen auch noch mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herzustellen,<br />

weil die Erklärung zum Nationalpark auch <strong>de</strong>m Jagdrecht unterliegen<strong>de</strong><br />

Tierarten betrifft.<br />

• In allen Schutzgebietskategorien muss grundsätzlich eine nachhaltige Nutzung<br />

stattfin<strong>de</strong>n dürfen. Deshalb ist in je<strong>de</strong> Legal<strong>de</strong>finition <strong>de</strong>r Schutzgebietskategorien<br />

<strong>de</strong>r Aspekt <strong>de</strong>r nachhaltigen Nutzung neben <strong>de</strong>m Biotoperhaltungsaspekt<br />

mit aufzuführen.<br />

• In die Bestimmung über Nationalparke ist eine Regelung aufzunehmen,<br />

wonach unzumutbare Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Interessen und herkömmlichen<br />

Nutzungen <strong>de</strong>r einheimischen Bevölkerung zu vermei<strong>de</strong>n sind. Denn<br />

die Rücksichtnahme auf traditionelle Nutzungen <strong>de</strong>r einheimischen Bevölkerung<br />

ist gera<strong>de</strong> in einem Schutzgebiet von <strong>de</strong>r Größe eines Nationalparks<br />

für die Akzeptanz <strong>de</strong>s Schutzgebietes unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

• Die sogenannte Unberührtheitsklausel, wonach die Vorschriften <strong>de</strong>s Jagdrechts<br />

von <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Artenschutzkapitels <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes<br />

und <strong>de</strong>n auf Grund und im Rahmen dieses Abschnitts<br />

erlassenen Rechtsvorschriften unberührt bleiben, muss auch künftig unmittelbar<br />

gelten, sie darf also nicht bloße Rahmenvorschrift wer<strong>de</strong>n. Denn<br />

ansonsten könnte die bun<strong>de</strong>srechtliche Unberührtheitsklausel durch neue<br />

lan<strong>de</strong>srechtliche Unberührtsheitklauseln ausgehöhlt und damit entwertet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

• Auch das Ansie<strong>de</strong>ln von <strong>de</strong>m Jagdrecht unterliegen<strong>de</strong>n Tieren gebietsfrem<strong>de</strong>r<br />

Arten muss sich allein nach Jagdrecht, nicht aber nach Naturschutzrecht<br />

richten. Ansonsten wür<strong>de</strong> die Trennung <strong>de</strong>r Rechtskreise Jagdrecht/Naturschutzrecht<br />

nicht beachtet.<br />

• Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Trennung <strong>de</strong>r Rechtskreise müssen auch alle Tierarten,<br />

die <strong>de</strong>m Jagdrecht unterliegen, von <strong>de</strong>n Vermarktungsverboten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes<br />

ausgenommen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn für diese Tierarten<br />

gilt die Bun<strong>de</strong>swildschutzverordnung.<br />

• Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Naturschutzverband berücksichtigen<br />

nach <strong>de</strong>m Gesetzentwurf nicht, dass bei Vereinen (wie <strong>de</strong>m DJV),<br />

<strong>de</strong>ren or<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>r ausschließlich juristische Personen (die Lan<strong>de</strong>sjagdverbän<strong>de</strong>)<br />

sind, diese zum Teil ebenfalls wie<strong>de</strong>r nur Kreisvereine

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!