Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de
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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />
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rungen <strong>de</strong>r Waffenliste sind so wesentlich, dass ihre Verabschiedung im<br />
Wege einer Rechtsverordnung mit <strong>de</strong>r Eigentumsgarantie <strong>de</strong>s Grundgesetzes<br />
nicht in Einklang stün<strong>de</strong>.<br />
• Damit <strong>de</strong>r Waffenbehör<strong>de</strong> bei Jägern ein<strong>de</strong>utige Kriterien zur Prüfung <strong>de</strong>s<br />
Bedürfnisses vorliegen, ist im Gesetz vorzusehen, dass ein Bedürfnis vorliegt,<br />
wenn <strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>r Waffenbesitzkarte einen gültigen Jahresjagdschein<br />
nach §§ 15, 16 BJG gelöst hat.<br />
• Wenn einem Jäger eine Langwaffe für einen Monat von einem Jagdfreund<br />
geliehen wer<strong>de</strong>n soll, darf dieser Jäger nicht verpflichtet wer<strong>de</strong>n, in seine<br />
Waffenbesitzkarte einen Voreintrag bezüglich <strong>de</strong>r später zu entleihen<strong>de</strong>n<br />
Waffe aufnehmen zu lassen. Vielmehr ist festzulegen, dass <strong>de</strong>r Jäger lediglich<br />
Inhaber einer Waffenbesitzkarte sein muss, um die Waffe entleihen zu<br />
können.<br />
• Auch künftig müssen Personen in <strong>de</strong>r Ausbildung zum Jäger berechtigt<br />
sein, die Langwaffe z.B. eines Elternteils erlaubnisfrei zum Schießstand zu<br />
beför<strong>de</strong>rn, um dort am jagdlichen Übungsschießen teilzunehmen.<br />
• Eine Prüfung <strong>de</strong>r Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Sachkun<strong>de</strong> eines Jägers durch die Waffenbehör<strong>de</strong> darf nicht erfolgen, weil<br />
die Jagdbehör<strong>de</strong> Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft hat und<br />
die Sachkun<strong>de</strong> durch die Jägerprüfung nachgewiesen ist.<br />
• Bei Jahresjagdscheininhabern muss ein Bedürfnis für <strong>de</strong>n Erwerb und Besitz<br />
von Langwaffen und zwei Kurzwaffen anzunehmen sein, bei Jugendjahresjagdscheininhabern<br />
für <strong>de</strong>n Erwerb und Besitz von Langwaffen.<br />
• Ebenso wie bei Jahresjagdscheininhabern dürfen auch Jugendjahresjagdscheininhaber<br />
zum Erwerb einer Langwaffe keines Voreintrags in die Waffenbesitzkarte<br />
bedürfen. Auch bei Jugendjahresjagdscheininhabern muss<br />
die Vorlage <strong>de</strong>s Jagdscheins beim Erwerb <strong>de</strong>r Langwaffe ausreichend sein.<br />
• Im Waffengesetz muss vorgesehen wer<strong>de</strong>n, dass bei Personen unter 18<br />
Jahren, die eine Waffe erben, die Erteilung einer WBK an einen Elternteil<br />
erfolgen kann, <strong>de</strong>m dann im Rahmen <strong>de</strong>r elterlichen Sorge die sorgfältige<br />
Verwahrung <strong>de</strong>r Schusswaffe obliegt.<br />
• Jägern aus an<strong>de</strong>ren EU-Staaten, die in grenznahen Bereichen auf <strong>de</strong>utschen<br />
Schießstän<strong>de</strong>n zusammen mit ihren <strong>de</strong>utschen Nachbarn das<br />
Schießen üben wollen, muss dies unbürokratisch ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />
• Eine Befestigung <strong>de</strong>r Behältnisse an Wand o<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n, die zur Aufbewahrung<br />
<strong>de</strong>r Schusswaffen vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n sollen, darf nicht verlangt<br />
wer<strong>de</strong>n, da die Versicherungswirtschaft ab einem Schrankgewicht<br />
von 200 kg auf das Befestigungserfor<strong>de</strong>rnis verzichtet.<br />
• Es muss auch künftig erlaubt sein, A-Schränke zur Aufbewahrung von Langwaffen<br />
zu erwerben.<br />
• Bevor das Bun<strong>de</strong>sinnenministerium weitere Anfor<strong>de</strong>rungen für die sichere<br />
Verwahrung von Schusswaffen im Wege einer Rechtsverordnung festlegt,<br />
sind die betroffenen Verbän<strong>de</strong> sowie <strong>de</strong>r noch einzusetzen<strong>de</strong> Fachbeirat<br />
anzuhören.<br />
Der DJV wird sich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren beim Deutschen<br />
Bun<strong>de</strong>stag und Bun<strong>de</strong>srat dafür einsetzen, dass die als rechtstreu<br />
bekannten legalen Waffenbesitzer, also Jäger, Sportschützen und Sammler,