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Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de

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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />

20<br />

rungen <strong>de</strong>r Waffenliste sind so wesentlich, dass ihre Verabschiedung im<br />

Wege einer Rechtsverordnung mit <strong>de</strong>r Eigentumsgarantie <strong>de</strong>s Grundgesetzes<br />

nicht in Einklang stün<strong>de</strong>.<br />

• Damit <strong>de</strong>r Waffenbehör<strong>de</strong> bei Jägern ein<strong>de</strong>utige Kriterien zur Prüfung <strong>de</strong>s<br />

Bedürfnisses vorliegen, ist im Gesetz vorzusehen, dass ein Bedürfnis vorliegt,<br />

wenn <strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>r Waffenbesitzkarte einen gültigen Jahresjagdschein<br />

nach §§ 15, 16 BJG gelöst hat.<br />

• Wenn einem Jäger eine Langwaffe für einen Monat von einem Jagdfreund<br />

geliehen wer<strong>de</strong>n soll, darf dieser Jäger nicht verpflichtet wer<strong>de</strong>n, in seine<br />

Waffenbesitzkarte einen Voreintrag bezüglich <strong>de</strong>r später zu entleihen<strong>de</strong>n<br />

Waffe aufnehmen zu lassen. Vielmehr ist festzulegen, dass <strong>de</strong>r Jäger lediglich<br />

Inhaber einer Waffenbesitzkarte sein muss, um die Waffe entleihen zu<br />

können.<br />

• Auch künftig müssen Personen in <strong>de</strong>r Ausbildung zum Jäger berechtigt<br />

sein, die Langwaffe z.B. eines Elternteils erlaubnisfrei zum Schießstand zu<br />

beför<strong>de</strong>rn, um dort am jagdlichen Übungsschießen teilzunehmen.<br />

• Eine Prüfung <strong>de</strong>r Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Sachkun<strong>de</strong> eines Jägers durch die Waffenbehör<strong>de</strong> darf nicht erfolgen, weil<br />

die Jagdbehör<strong>de</strong> Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft hat und<br />

die Sachkun<strong>de</strong> durch die Jägerprüfung nachgewiesen ist.<br />

• Bei Jahresjagdscheininhabern muss ein Bedürfnis für <strong>de</strong>n Erwerb und Besitz<br />

von Langwaffen und zwei Kurzwaffen anzunehmen sein, bei Jugendjahresjagdscheininhabern<br />

für <strong>de</strong>n Erwerb und Besitz von Langwaffen.<br />

• Ebenso wie bei Jahresjagdscheininhabern dürfen auch Jugendjahresjagdscheininhaber<br />

zum Erwerb einer Langwaffe keines Voreintrags in die Waffenbesitzkarte<br />

bedürfen. Auch bei Jugendjahresjagdscheininhabern muss<br />

die Vorlage <strong>de</strong>s Jagdscheins beim Erwerb <strong>de</strong>r Langwaffe ausreichend sein.<br />

• Im Waffengesetz muss vorgesehen wer<strong>de</strong>n, dass bei Personen unter 18<br />

Jahren, die eine Waffe erben, die Erteilung einer WBK an einen Elternteil<br />

erfolgen kann, <strong>de</strong>m dann im Rahmen <strong>de</strong>r elterlichen Sorge die sorgfältige<br />

Verwahrung <strong>de</strong>r Schusswaffe obliegt.<br />

• Jägern aus an<strong>de</strong>ren EU-Staaten, die in grenznahen Bereichen auf <strong>de</strong>utschen<br />

Schießstän<strong>de</strong>n zusammen mit ihren <strong>de</strong>utschen Nachbarn das<br />

Schießen üben wollen, muss dies unbürokratisch ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

• Eine Befestigung <strong>de</strong>r Behältnisse an Wand o<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n, die zur Aufbewahrung<br />

<strong>de</strong>r Schusswaffen vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n sollen, darf nicht verlangt<br />

wer<strong>de</strong>n, da die Versicherungswirtschaft ab einem Schrankgewicht<br />

von 200 kg auf das Befestigungserfor<strong>de</strong>rnis verzichtet.<br />

• Es muss auch künftig erlaubt sein, A-Schränke zur Aufbewahrung von Langwaffen<br />

zu erwerben.<br />

• Bevor das Bun<strong>de</strong>sinnenministerium weitere Anfor<strong>de</strong>rungen für die sichere<br />

Verwahrung von Schusswaffen im Wege einer Rechtsverordnung festlegt,<br />

sind die betroffenen Verbän<strong>de</strong> sowie <strong>de</strong>r noch einzusetzen<strong>de</strong> Fachbeirat<br />

anzuhören.<br />

Der DJV wird sich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren beim Deutschen<br />

Bun<strong>de</strong>stag und Bun<strong>de</strong>srat dafür einsetzen, dass die als rechtstreu<br />

bekannten legalen Waffenbesitzer, also Jäger, Sportschützen und Sammler,

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