Geschäftsbericht 2000 - 2001 - Newsroom.de
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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />
zung ihrer Flächen bestimmen können. Denn ansonsten wäre eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong><br />
Bejagung <strong>de</strong>r Jagdbezirke nicht mehr möglich und Wildschä<strong>de</strong>n<br />
wür<strong>de</strong>n völlig außer Kontrolle geraten.<br />
Der DJV wird sich auch künftig einer Novelle <strong>de</strong>s BJG mit allem Nachdruck<br />
wi<strong>de</strong>rsetzen.<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sjagdzeiten-Verordnung<br />
Das BMVEL beabsichtigt, die Bun<strong>de</strong>sjagdzeiten-Verordnung (BJagdZVO) zu<br />
än<strong>de</strong>rn. Danach sollen die Jagdzeiten für Ringel- und Türkentauben sowie<br />
von Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen gekürzt wer<strong>de</strong>n. Zwar<br />
haben viele Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r unter Berücksichtigung ihrer regionalen Verhältnisse<br />
die bun<strong>de</strong>srechtlich bestimmten Jagdzeiten durch Lan<strong>de</strong>sjagdrecht<br />
bereits verkürzt. Jedoch ist nach Ansicht <strong>de</strong>s BMVEL auch die BJagdZVO anzupassen,<br />
weil die Bejagungszeiträume in die Nist-, Brut- und Aufzuchtszeiten<br />
hineinreichen wür<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Rahmen <strong>de</strong>r BJagdZVO mit <strong>de</strong>r EU-<br />
Vogelrichtlinie nicht vereinbar sei.<br />
Außer<strong>de</strong>m soll eine neue Positivliste von Entenarten in die BJagdZVO aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n, die bejagt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
Nach Ansicht <strong>de</strong>s DJV muss bei Tauben und Möwen <strong>de</strong>r Rahmen <strong>de</strong>r<br />
BJagdZVO so weit gesteckt bleiben, dass regionalen Verhältnissen entsprechend<br />
Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n kann, also z.B. von Tauben verursachte<br />
Wildschä<strong>de</strong>n ohne <strong>de</strong>n Weg <strong>de</strong>r Ausnahmegenehmigung verringert wer<strong>de</strong>n<br />
können. Auch sind in die neue Positivliste alle Entenarten aufzunehmen, die<br />
nach <strong>de</strong>r Vogelrichtlinie in Deutschland bejagt wer<strong>de</strong>n dürfen und <strong>de</strong>ren Besätze<br />
stabil sind. Das ist bei Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt-,<br />
Stock-, Trauer-, Schnatter-, Knäk- und Löffelenten <strong>de</strong>r Fall.<br />
Novelle <strong>de</strong>s Waffengesetzes<br />
Die Bun<strong>de</strong>sregierung beabsichtigt, die Novelle <strong>de</strong>s Waffengesetzes in dieser<br />
Legislaturperio<strong>de</strong> abzuschließen. Ob dies gelingt, ist <strong>de</strong>rzeit offen.<br />
Der DJV ist in ständigem Dialog mit <strong>de</strong>m Gesetzgeber, <strong>de</strong>n beteiligten<br />
Ministerien und Parteien. In allen Gesprächen weist <strong>de</strong>r DJV darauf hin, dass<br />
Jäger, Sportschützen und Waffensammler keinerlei Gefahr für die innere<br />
Sicherheit darstellen. Waffenmissbrauch und Diebstahlsquote sind in diesen<br />
Bereichen völlig unbe<strong>de</strong>utend. Deshalb erzeugen staatliche Restriktionen nur<br />
eine vermeintliche Sicherheit, die allerdings <strong>de</strong>n legalen Waffenbesitzern das<br />
Leben zum Teil erheblich erschweren und das grundgesetzlich geschützte<br />
Eigentum unnötig beschnei<strong>de</strong>n. Nutznießer restriktiver Regelungen wird hingegen<br />
<strong>de</strong>r illegale Waffenbesitz sein, <strong>de</strong>ssen Umfang dadurch weiter zunimmt.<br />
Deswegen steht <strong>de</strong>r DJV auf <strong>de</strong>m Standpunkt, dass <strong>de</strong>r Staat künftig konsequent<br />
und schärfer als bisher gegen <strong>de</strong>n Waffenmissbrauch vorgehen muss.<br />
In diesem Zusammenhang ist vor allem an noch härtere Strafen für die Verwendung<br />
von Schusswaffen bei Straftaten zu <strong>de</strong>nken.<br />
In seiner Stellungnahme zu <strong>de</strong>m zuletzt vorgelegten Entwurf <strong>de</strong>s Waffengesetzes<br />
hat <strong>de</strong>r DJV insbeson<strong>de</strong>re auf Folgen<strong>de</strong>s hingewiesen:<br />
• Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Waffenliste müssen im förmlichen Gesetzgebungsverfahren<br />
erfolgen, also auch unter Beteiligung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stages. Denn Än<strong>de</strong>-<br />
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