Geschäftsbericht 2005 - 2006 - Newsroom.de
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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong><br />
28<br />
2. Lebensmittel:<br />
Unter „Lebensmittel“ fällt auch Wild bzw. Wildbret, das vom Jäger, frisch<br />
geschossen, verzehrt o<strong>de</strong>r an an<strong>de</strong>re abgegeben wird. Das LFGB enthält das<br />
Verbot, Lebensmittel für An<strong>de</strong>re <strong>de</strong>rart herzustellen o<strong>de</strong>r zu behan<strong>de</strong>ln, dass<br />
ihr Verzehr gesundheitsschädlich ist. Insoweit haben auch die Jäger eine hohe<br />
Verantwortung.<br />
Des Weiteren erfolgt im Gesetz eine Ermächtigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), beim<br />
Herstellen von Lebensmitteln Verfahren zu verbieten o<strong>de</strong>r zu beschränken,<br />
die Anwendung bestimmter Verfahren vorzuschreiben, für bestimmte Lebensmittel<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an das Herstellen o<strong>de</strong>r das Inverkehrbringen zu stellen<br />
o<strong>de</strong>r das Herstellen und das Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln<br />
von einer amtlichen Untersuchung abhängig zu machen bzw. vorzuschreiben,<br />
dass bestimmte Lebensmittel nach <strong>de</strong>m Gewinnen (Wild) amtlich zu<br />
untersuchen sind.<br />
Bis zum Erlass <strong>de</strong>r Rechtsverordnung bleiben aber die <strong>de</strong>rzeitigen Regelungen<br />
<strong>de</strong>s Fleischhygiene- und <strong>de</strong>s Geflügelfleischhygienegesetzes – soweit<br />
sie die Jäger betreffen – in Kraft!<br />
Außer<strong>de</strong>m enthält das LFGB eine Ermächtigung <strong>de</strong>s BMELV, das Inverkehrbringen<br />
von vom Tier gewonnenen Lebensmitteln von einer Genusstauglichkeitsbescheinigung<br />
abhängig zu machen. Hier ist an das Wildursprungszeichen<br />
zu <strong>de</strong>nken, mit <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r DJV bei <strong>de</strong>n Verhandlungen über<br />
das neue EU-Lebensmittelhygienepaket einverstan<strong>de</strong>n erklärt hatte, allerdings<br />
nur bezogen auf Haarwild.<br />
Letztlich wird das BMELV ermächtigt, das Herstellen und das Inverkehrbringen<br />
von Lebensmitteln von einer Zulassung o<strong>de</strong>r Registrierung abhängig<br />
zu machen sowie Anfor<strong>de</strong>rungen festzulegen, die die bauliche Gestaltung<br />
z.B. <strong>de</strong>r Wildkammern festlegt.<br />
Der DJV setzt sich <strong>de</strong>rzeit dafür ein, dass die entsprechen<strong>de</strong>n Regelungen<br />
für die Jägerschaft akzeptabel sind.<br />
Vor Erlass von Rechtsverordnungen <strong>de</strong>s BMELV ist nach <strong>de</strong>m LFGB die<br />
Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit durchzuführen, also auch eine Anhörung <strong>de</strong>s<br />
DJV.<br />
Vogelgrippe (Geflügelpest):<br />
Die Vogelgrippe hat inzwischen auch die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland erfasst.<br />
Die Vogelgrippe ist eine hochinfektiöse und von hoher Mortalität gekennzeichnete<br />
Viruserkrankung nicht nur von Vögeln, son<strong>de</strong>rn auch von an<strong>de</strong>ren<br />
Tieren, z.B. Mar<strong>de</strong>rn. Die Krankheit kann schnell epi<strong>de</strong>mische Ausmaße annehmen<br />
und die Gesundheit von Tier o<strong>de</strong>r unter Umstän<strong>de</strong>n auch Mensch ernsthaft<br />
gefähr<strong>de</strong>n. Die Vogelgrippe beeinträchtigt auch die Geflügelwirtschaft.<br />
Es ist bereits eine Tatsache, dass <strong>de</strong>r Erreger von Wildvögeln auf domeszitierte<br />
Vögel, insbeson<strong>de</strong>re Hausgeflügel, übertragen und über <strong>de</strong>n internationalen<br />
Han<strong>de</strong>l mit leben<strong>de</strong>n Vögeln und ihren Erzeugnissen von einem Mitgliedstaat<br />
in an<strong>de</strong>re Mitgliedstaaten eingeschleppt wird.<br />
Für die Jagdausübungsberechtigten besteht insbeson<strong>de</strong>re die Verpflichtung,<br />
krankes o<strong>de</strong>r eingegangenes Wildgeflügel unter Angabe <strong>de</strong>s Fundortes<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> zu mel<strong>de</strong>n.