Geschäftsbericht 2005 - 2006 - Newsroom.de
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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong><br />
Tierschutzrecht auf gleicher, nämlich auf Bun<strong>de</strong>sebene, angesie<strong>de</strong>lt sein sollen.<br />
Sehr hilfreich war auch die Solidarisierung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Naturnutzer, die<br />
sich im Aktionsbündnis Forum Natur organisiert haben, mit unseren For<strong>de</strong>rungen.<br />
Die Stimmen von 6 Millionen Mitglie<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n nicht so schnell<br />
überhört.<br />
Das jetzt vorliegen<strong>de</strong> Papier zur Fö<strong>de</strong>ralismusdiskussion regelt die Gesetzgebung<br />
u.a. beim Jagd- und Naturschutzrecht neu. Danach wird die Rahmengesetzgebung<br />
gestrichen. Jagdwesen einerseits, Naturschutz und Landschaftspflege<br />
an<strong>de</strong>rerseits sollen in die konkurrieren<strong>de</strong> Gesetzgebung fallen.<br />
Auch künftig wird es daher eine bun<strong>de</strong>seinheitliche Jagdgesetzgebung geben.<br />
Wenn <strong>de</strong>r Bund von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch macht, dürfen<br />
die Län<strong>de</strong>r durch entsprechen<strong>de</strong> Gesetze hiervon abweichen<strong>de</strong> Regelungen<br />
treffen. Der Entwurf sieht vor, dass die Län<strong>de</strong>r im Jagdwesen abweichen<br />
dürfen, soweit es sich nicht um das Recht <strong>de</strong>r Jagdscheine han<strong>de</strong>lt. Dies stellt<br />
sicher, dass je<strong>de</strong>r Jagdscheininhaber mit seinem Jagdschein berechtigt ist,<br />
überall in Deutschland zu jagen.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>m Bund die Abweichungsregelungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r zu<br />
weit gehen, hat er ein Rückholrecht. Der Bund könnte in diesem Fall erneut<br />
von seiner Vorranggesetzgebung Gebrauch machen und ein Bun<strong>de</strong>sjagdgesetz<br />
erlassen. Da sich <strong>de</strong>r Bund gegenüber <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn nach <strong>de</strong>m Grundgesetz<br />
„län<strong>de</strong>rfreundlich“ verhalten muss, müsste dieses Bun<strong>de</strong>sjagdgesetz aber<br />
grundlegend an<strong>de</strong>rs sein als das frühere, da <strong>de</strong>m Bund nicht die Befugnis<br />
zusteht, nur die Län<strong>de</strong>rregelungen durch Neuerlass seines vorherigen Bun<strong>de</strong>sjagdgesetzes<br />
rückgängig zu machen. Ein grundlegend an<strong>de</strong>res Bun<strong>de</strong>sjagdgesetz<br />
wäre dann wie<strong>de</strong>r für alle Län<strong>de</strong>r verpflichtend. Die Län<strong>de</strong>r ihrerseits<br />
dürften hiervon aber wie<strong>de</strong>r abweichen.<br />
Das DJV-Präsidium hat eine „Arbeitsgruppe Bun<strong>de</strong>sjagdgesetz“ berufen,<br />
die die Aufgabe hat, einen Bun<strong>de</strong>sjagdgesetzentwurf zu erarbeiten. Dieser<br />
soll später <strong>de</strong>r Bund-/Län<strong>de</strong>rarbeitsgruppe zugeleitet wer<strong>de</strong>n, die nach <strong>de</strong>r<br />
Grundgesetzän<strong>de</strong>rung vom Bund und <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn eingesetzt wer<strong>de</strong>n wird.<br />
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB:<br />
Das neue LFGB ist seit 7. September <strong>2005</strong> in Kraft.<br />
Zweck <strong>de</strong>s LFGB ist, bei Lebens- und Futtermitteln <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>r Verbraucher<br />
durch Vorbeugung gegen eine o<strong>de</strong>r Abwehr einer Gefahr für die<br />
menschliche Gesundheit sicherzustellen sowie vor Täuschung beim Verkehr<br />
mit Lebens- und Futtermitteln zu schützen.<br />
1. Futtermittel:<br />
Was Futtermittel anbelangt, ist es untersagt, Futtermittel <strong>de</strong>rart herzustellen<br />
o<strong>de</strong>r zu behan<strong>de</strong>ln, dass bei ihrer bestimmungsgemäßen und sachgerechten<br />
Verfütterung die gewonnenen Lebensmittel die menschliche Gesundheit<br />
beeinträchtigen können o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Verzehr durch <strong>de</strong>n Menschen ungeeignet<br />
sind. Weiterhin wird es verboten, Futtermittel zu verfüttern, die geeignet<br />
sind, die Gesundheit von Tieren, die nicht <strong>de</strong>r Lebensmittelgewinnung dienen,<br />
zu schädigen o<strong>de</strong>r durch in tierischen Ausscheidungen unerwünschte<br />
Stoffe, die ihrerseits bereits in Futtermittel enthalten gewesen sind, <strong>de</strong>n Naturhaushalt<br />
zu gefähr<strong>de</strong>n.<br />
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