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Geschäftsbericht 2005 - 2006 - Newsroom.de

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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong><br />

26<br />

Während <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung zum Wildbearbeitungsbetrieb muss das Übereinan<strong>de</strong>rlegen<br />

von Wildkörpern vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Was das frei leben<strong>de</strong> Kleinwild (also Fe<strong>de</strong>rwild, Hasen und Kaninchen) bei<br />

Abgabe an einen Wildbearbeitungsbetrieb betrifft, muss die kundige Person<br />

<strong>de</strong>n Wildkörper auf Merkmale hin untersuchen, die darauf schließen lassen,<br />

dass das Fleisch gesundheitlich be<strong>de</strong>nklich sein könnte. Die Untersuchung<br />

muss so bald wie möglich nach <strong>de</strong>m Erlegen stattfin<strong>de</strong>n.<br />

Wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Untersuchung auffällige Merkmale festgestellt, so muss<br />

die kundige Person die zuständige Behör<strong>de</strong> davon unterrichten, genauso wie<br />

beim Schalenwild.<br />

Fleisch von frei leben<strong>de</strong>m Kleinwild, dass über <strong>de</strong>n Wildbearbeitungsbetrieb<br />

in Verkehr gebracht wer<strong>de</strong>n soll, muss so bald wie möglich nach <strong>de</strong>r<br />

Untersuchung dorthin beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Wildkörper insgesamt müssen nach <strong>de</strong>m Erlegen innerhalb einer angemessenen<br />

Zeitspanne auf min<strong>de</strong>stens 4° C abgekühlt wer<strong>de</strong>n. Soweit es die<br />

klimatischen Verhältnisse erlauben, ist eine aktive Kühlung nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die Wildkörper müssen nach <strong>de</strong>m Eintreffen im Wildbearbeitungsbetrieb<br />

ohne ungerechtfertigte Verzögerung ausgewei<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

b) Die Abgabe von gehäutetem und/o<strong>de</strong>r zerwirktem Wild durch <strong>de</strong>n Jäger<br />

an Endverbraucher o<strong>de</strong>r lokale Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe wie Gaststätten und<br />

Wil<strong>de</strong>inzelhan<strong>de</strong>lsgeschäfte in kleinen Mengen (Strecke eines Jagdtages):<br />

Die Abgabe von gehäutetem und/o<strong>de</strong>r zerwirktem Wild durch <strong>de</strong>n Jäger<br />

an Endverbraucher o<strong>de</strong>r lokale Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe wie Gaststätten, Wil<strong>de</strong>inzelhan<strong>de</strong>lsgeschäfte<br />

und Märkte in kleinen Mengen (Strecke eines Jagdtages)<br />

fällt ebenfalls unter das neue EU-Lebensmittelhygienerecht. Der Grund<br />

dafür ist, dass dieses Wildbret nicht als Primärerzeugnis angesehen wird. Deshalb<br />

fällt die Abgabe <strong>de</strong>s gehäuteten Stückes Wild bzw. zerwirkten Wil<strong>de</strong>s<br />

unter die Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Konkret be<strong>de</strong>utet dies Folgen<strong>de</strong>s:<br />

Jäger sind als „Lebensmittelunternehmer“ anzusehen, was zur Folge hat,<br />

dass die Jagdausübungsberechtigten registriert sein und bestimmte Min<strong>de</strong>stvorschriften<br />

für die Hygiene bei <strong>de</strong>r Abgabe von Wildfleisch einhalten müssen.<br />

Es ist von Seiten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung beabsichtigt, die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

in vernünftigem Rahmen zu halten. Was die Registrierung betrifft, so ist vom<br />

einzelnen Jäger nichts zu veranlassen: Alle Jagdausübungsberechtigten sind<br />

bei <strong>de</strong>n Unteren Jagdbehör<strong>de</strong>n registriert.<br />

Auf Bun<strong>de</strong>sebene:<br />

Jagdrecht in <strong>de</strong>r Fö<strong>de</strong>ralismusreform:<br />

Ursprünglich war es das erklärte Ziel aller Ministerpräsi<strong>de</strong>nten, das Jagdrecht<br />

in die ausschließliche Kompetenz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r zu verlagern (Lübecker<br />

Erklärung vom 1. März 2003). Da dies gravieren<strong>de</strong> negative Auswirkungen<br />

auf die Jagd in Deutschland be<strong>de</strong>utet hätte, beschloss das DJV-Präsidium eine<br />

Kampagne, bei <strong>de</strong>r alle Kreisvorsitzen<strong>de</strong>n gebeten wur<strong>de</strong>n, sich kurzfristig an<br />

die Abgeordneten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stages und <strong>de</strong>r Landtage in ihrem Wahlkreis zu<br />

wen<strong>de</strong>n. Diese Kampagne führte dazu, dass es in <strong>de</strong>r Fö<strong>de</strong>ralismuskommission<br />

unstreitig war, dass das Jagdrecht nicht in die alleinige Län<strong>de</strong>rkompetenz<br />

fällt. Auch herrschte Einvernehmen darüber, das Jagdrecht, Naturschutz- und

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