Geschäftsbericht 2005 - 2006 - Newsroom.de
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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong><br />
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treffen, um Erkrankungen <strong>de</strong>s Menschen für <strong>de</strong>n Verzehr von Fleisch vorzubeugen,<br />
dass mit Trichinen infiziert sei. Hierbei geht es hauptsächlich um Wildschweine,<br />
<strong>de</strong>ren Fleisch mit Trichinen infiziert sein kann.<br />
Der Inhalt <strong>de</strong>r Verordnung ist folgen<strong>de</strong>r: Die trichinoskopische Untersuchung<br />
darf künftig nur noch ausnahmsweise erfolgen, und zwar bis zum 31.<br />
Dezember 2009. Diese Untersuchungsmetho<strong>de</strong> ist mit erheblichem Aufwand<br />
für <strong>de</strong>n einzelnen Wildkörper verbun<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sind Nachweise nur in<br />
Höhe von 75 – 80 % erzielbar. Des Weiteren sind nicht eingekapselte Trichinenarten<br />
nicht nachweisbar. Aus diesem Grun<strong>de</strong> darf Wildbret nicht für die<br />
Herstellung von Produkten verwandt wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Produktionsprozess<br />
die Trichinen nicht abtötet. Zu<strong>de</strong>m muss sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass<br />
bei <strong>de</strong>r Verarbeitung Trichinen auch wirklich abgetötet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die so genannte Verdauungsmetho<strong>de</strong> ist die bessere Möglichkeit, Trichinen<br />
nachzuweisen. Deshalb ist nach <strong>de</strong>r Verordnung die Verdauungsmetho<strong>de</strong><br />
grundsätzlich verpflichtend. Diese hat eine Trefferquote von über 90 %.<br />
Sie ist zweifelsfrei die beste Nachweismetho<strong>de</strong>. Deshalb ist die Trichinoskopie<br />
für Wildschweine nur noch in Ausnahmefällen zu genehmigen, wobei<br />
Voraussetzung ist, dass nicht mehr als 10 Sauen pro Tag für die Vermarktung<br />
verarbeitet wer<strong>de</strong>n und die Verdauungsmetho<strong>de</strong> als Nachweismetho<strong>de</strong> nicht<br />
verfügbar ist.<br />
EU-Lebensmittelhygienepaket:<br />
Das EU-Lebensmittelhygienepaket ist seit 1. Januar <strong>2006</strong> in Kraft.<br />
1. Was die Abgabe kleiner Mengen ausgewei<strong>de</strong>ten Wil<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Decke bzw.<br />
ausgewei<strong>de</strong>ten Fe<strong>de</strong>rwilds im Fe<strong>de</strong>rkleid (Strecke eines Jagdtages bezogen<br />
auf <strong>de</strong>n einzelnen Jäger) betrifft, gilt weiter allein das innerstaatliche<br />
Recht. D.h., das neue EU-Recht gilt hierfür nicht. Nach <strong>de</strong>m noch gelten<strong>de</strong>n<br />
Fleischhygienegesetz darf die Fleischuntersuchung bei erlegtem Haarwild<br />
unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt wer<strong>de</strong>n, die das Fleisch<br />
als be<strong>de</strong>nklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen, und das jeweilige<br />
Stück Wild zum eigenen Verbrauch verwen<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r unmittelbar an<br />
einzelne natürliche Personen zum eigenen Verbrauch abgegeben wird o<strong>de</strong>r<br />
das erlegte Haarwild unmittelbar nach <strong>de</strong>m Erlegen in geringen Mengen<br />
z.B. an nahe gelegene Gaststätten o<strong>de</strong>r Wil<strong>de</strong>inzelhan<strong>de</strong>lsgeschäfte geliefert<br />
wird.<br />
Zum Fe<strong>de</strong>rwild fin<strong>de</strong>t sich eine vergleichbare Bestimmung im noch gültigen<br />
Geflügelfleischhygienegesetz.<br />
Auch die Fleischhygiene- bzw. die Geflügelfleischhygieneverordnung gelten<br />
bis auf Weiteres weiter, insbeson<strong>de</strong>re die Vorschriften zu <strong>de</strong>n gesundheitlich<br />
be<strong>de</strong>nklichen Merkmalen, zur Beschaffenheit und Ausstattung <strong>de</strong>r<br />
Räume sowie zur Wildkammer. Wildkammern sind Räume zum Sammeln von<br />
Haar-/Fe<strong>de</strong>rwild nach <strong>de</strong>m Erlegen, die über eine geeignete Kühleinrichtung<br />
verfügen müssen, wenn auf an<strong>de</strong>re Weise eine gründliche Auskühlung <strong>de</strong>s<br />
Wil<strong>de</strong>s nicht erreicht wer<strong>de</strong>n kann. Darüber hinaus müssen Wildkammern<br />
über einen geeigneten Platz zum Enthäuten und Zerlegen verfügen, wenn<br />
diese Arbeiten in <strong>de</strong>r Wildkammer ausgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Das eingangs zitierte EU-Hygienepaket gilt also nur für die Abgabe von<br />
aus <strong>de</strong>r Decke geschlagenem und/o<strong>de</strong>r zerwirktem Wild durch <strong>de</strong>n Jäger