Geschäftsbericht 2005 - 2006 - Newsroom.de
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Rechtliche Angelegenheiten<br />
auf EU-Ebene:<br />
DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong><br />
EU-Richtlinie zur Einführung humaner Fangnormen für<br />
bestimmte Tierarten:<br />
Das Europäische Parlament lehnte <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r EU-Kommission vorgelegten<br />
Richtlinienvorschlag Mitte November <strong>2005</strong> mit überwältigen<strong>de</strong>r Mehrheit ab.<br />
Die Motive für diese Ablehnung sind unterschiedlich. Die Berichterstatterin<br />
sah <strong>de</strong>n Vorschlag als zu schwach an. Er beruhe auch nicht auf <strong>de</strong>n neuesten<br />
wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese Argumente wur<strong>de</strong>n auch von<br />
<strong>de</strong>n Sozialisten und Grünen im Europäischen Parlament vorgetragen. Die Liberalen<br />
wiesen insbeson<strong>de</strong>re auf die Notwendigkeit hin, dass in <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n<br />
die Fallenbejagung von Bisamratten einen hohen Stellenwert habe. Außer<strong>de</strong>m<br />
erklärte <strong>de</strong>r Abgeordnete, er sei <strong>de</strong>r Ansicht, dass es auch Grenzen <strong>de</strong>r<br />
EU-Zuständigkeit gebe und im vorliegen<strong>de</strong>n Fall die Zuständigkeit bei <strong>de</strong>n<br />
Mitgliedsstaaten liege. Für die Christ<strong>de</strong>mokraten wur<strong>de</strong> erklärt, <strong>de</strong>r Vorschlag<br />
beruhe auf <strong>de</strong>r falschen Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s EG-Vertrages. Es gebe keine<br />
Zuständigkeit <strong>de</strong>r EU auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s „Wohlergehens wild leben<strong>de</strong>r Tiere“.<br />
Dieser Argumentation folgten auch verschie<strong>de</strong>ne nordische Abgeordnete.<br />
Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Parlaments<strong>de</strong>batte erklärte Umweltkommissar Dimas, dass<br />
er mit seinen Amtskollegen und <strong>de</strong>n Mitgliedsstaaten die Rücknahme <strong>de</strong>s<br />
Vorschlags diskutieren wer<strong>de</strong>.<br />
In seiner Stellungnahme zum Richtlinienentwurf <strong>de</strong>r EU hatte <strong>de</strong>r DJV ausgeführt,<br />
dass die Europäische Union keine Kompetenz habe, <strong>de</strong>n Tierschutz<br />
EU-weit zu regeln. Im EG-Vertrag fin<strong>de</strong> sich keine diesbezügliche Vorschrift.<br />
Die Europäische Kommission habe <strong>de</strong>n Titel „Umwelt“ im EG-Vertrag als<br />
Rechtsgrundlage angegeben. Der Titel „Umwelt“ betreffe aber nur <strong>de</strong>n Tierartenschutz,<br />
d.h. <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>r wild leben<strong>de</strong>n Tiere vor <strong>de</strong>m Aussterben,<br />
nicht dagegen <strong>de</strong>n „Tierschutz“, verstan<strong>de</strong>n als Schutz <strong>de</strong>r Tiere vor Schmerzen<br />
und Lei<strong>de</strong>n.<br />
Im Übrigen hatten wir z.B. darauf hingewiesen, dass auch Fallen, die nicht<br />
EU-zertifiziert seien, zugelassen wer<strong>de</strong>n müssten, wenn sie tierschutzgerecht<br />
seien. Außer<strong>de</strong>m dürften keine Doppelprüfungen <strong>de</strong>r Fallen erfolgen und<br />
keine Tierversuche. Vielmehr sollten die von <strong>de</strong>r DEVA ermittelten Parameter<br />
bei Totfangfallen zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n. Diese Parameter wer<strong>de</strong>n in<br />
einem Gutachten <strong>de</strong>r DEVA festgestellt und sind wissenschaftlich begrün<strong>de</strong>t.<br />
Letztlich wies <strong>de</strong>r DJV in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die technischen<br />
Vorschriften für die Prüfung von Fangmetho<strong>de</strong>n im Vorschlag <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Kommission nicht realistisch seien und keine EU-Regelung erfolgen<br />
solle, son<strong>de</strong>rn eine Empfehlung <strong>de</strong>r Europäischen Kommission an die Mitgliedsstaaten,<br />
sich <strong>de</strong>s Themas auf nationaler Ebene anzunehmen.<br />
Verordnung (EG) Nr. 2075/<strong>2005</strong> mit Vorschriften für die<br />
Trichinenuntersuchung:<br />
Diese Verordnung gilt ab 1. Januar <strong>2006</strong>. Die Begründung für die Verordnung<br />
ist, dass <strong>de</strong>r Verzehr von Fleisch, das mit Trichinen infiziert ist, zu schweren<br />
Erkrankungen beim Menschen führen könne. Daher seien Maßnahmen zu<br />
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