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Geschäftsbericht 2005 - 2006 - Newsroom.de

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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong><br />

zur Gesetzgebung solange und soweit <strong>de</strong>r Bund von seinen Gesetzgebungszuständigkeiten<br />

nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. Man kann auch<br />

von einer „Vorranggesetzgebung“ <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sprechen.<br />

Neu ist, dass die o.g. Gesetze auch in die sog. Abweichungsgesetzgebung<br />

fallen:<br />

Hat <strong>de</strong>r Bund das neue Jagdgesetz erlassen, können die Län<strong>de</strong>r jedoch in<br />

einzelnen Punkten an<strong>de</strong>re Regelungen treffen, in<strong>de</strong>m sie diese Abweichung<br />

in einem Lan<strong>de</strong>sgesetz o<strong>de</strong>r qua Verordnung festschreiben. Damit ist <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

ein rechtlicher Spielraum gelassen, <strong>de</strong>r z.B. dann beson<strong>de</strong>rs wertvoll ist,<br />

wenn die Jagd durch das Bun<strong>de</strong>sgesetz eingeschränkt wür<strong>de</strong>. Dann können<br />

die Län<strong>de</strong>r diese Einschränkung wie<strong>de</strong>r aufheben.<br />

Aber auch umgekehrt hat <strong>de</strong>r Bund die Möglichkeit einzugreifen, <strong>de</strong>nn,<br />

sollten Län<strong>de</strong>r jagdliche Regelungen vornehmen, die <strong>de</strong>m Bund gar nicht passen,<br />

kann <strong>de</strong>r Bund durch eine Novellierung <strong>de</strong>s BJG diese Abweichung wie<strong>de</strong>r<br />

„einfangen“. Es gilt dann das zuletzt erlassene Gesetz.<br />

Dieses System birgt aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s DJV und <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sjagdverbän<strong>de</strong><br />

sowohl Risiken als auch Chancen. Die Chancen liegen darin, dass niemand<br />

ernsthaft ein jagdrechtliches Ping-Pong-Spiel zwischen Bund und Län<strong>de</strong>rn<br />

haben will. Also, dass <strong>de</strong>r eine abweicht, <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re zurückholt. Das erzeugt<br />

einen großen Druck, das künftige Jagdgesetz im Einvernehmen mit allen Län<strong>de</strong>rn<br />

zu formulieren. Dadurch dürfte für Extrempositionen schon im Ansatz<br />

kein Raum sein.<br />

Der Gesetzentwurf sieht jedoch auch vor, dass das Jagdgesetz ebenso wie<br />

das Naturschutzgesetz Bereiche hat, von <strong>de</strong>nen die Län<strong>de</strong>r nicht abweichen<br />

dürfen. Für die Jagd ist eine Einschränkung vorgesehen, „das Recht <strong>de</strong>r Jagdscheine“.<br />

Hierfür soll ausschließlich das Bun<strong>de</strong>sgesetz gelten und damit<br />

gewährleisten, dass die <strong>de</strong>utschen Jäger, egal wo sie die Prüfung gemacht<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Jagdschein gelöst haben, überall in Deutschland jagen können. Auch<br />

das war eine zentrale For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s DJV.<br />

Die Überlegungen, auch weitere Bereiche abweichungssicher zu gestalten,<br />

wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n DJV-Gremien diskutiert. Das Ergebnis war ein<strong>de</strong>utig. Es sollten<br />

keine weiteren Bereiche Einschränkungen für die Län<strong>de</strong>r vorsehen, auch<br />

nicht die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Jagdgenossenschaften<br />

und Eigenjagdbesitzer, die for<strong>de</strong>rten, das Recht <strong>de</strong>s Reviersystems bzw.<br />

<strong>de</strong>r Jagdgenossenschaften von <strong>de</strong>m Abweichungsrecht <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auszuschließen.<br />

So verführerisch dieses Beispiel auf <strong>de</strong>n ersten Blick sei, wenn eine<br />

Pflichtmitgliedschaft in <strong>de</strong>n Jagdgenossenschaften für die Län<strong>de</strong>r bin<strong>de</strong>nd<br />

wäre. Aber was geschieht, wenn eine Bun<strong>de</strong>sregierung im BJG die Zwangsmitgliedschaft<br />

abschaffen wür<strong>de</strong>? Dann könnten die Län<strong>de</strong>r hiervon ebenfalls<br />

nicht abweichen. Das Reviersystem wäre damit in allen 16 Län<strong>de</strong>rn ausgehebelt.<br />

Behalten aber die Län<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m genannten Bereich das Abweichungsrecht,<br />

könnte vielleicht das eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Bun<strong>de</strong>sland auf die I<strong>de</strong>e<br />

kommen, die Zwangsmitgliedschaft abzuschaffen. Aber das wäre niemals bin<strong>de</strong>nd<br />

für alle Län<strong>de</strong>r.<br />

Von daher hat das DJV-Präsidium nach intensiver Beratung, die gemeinsam<br />

mit <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer<br />

stattfand, beschlossen, sich nicht dafür einzusetzen. Der vorliegen<strong>de</strong><br />

Gesetzentwurf trägt <strong>de</strong>m Votum <strong>de</strong>s DJV Rechnung und stellt nur das<br />

Recht <strong>de</strong>r Jagdscheine abweichungsfest.<br />

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