Geschäftsbericht 2005 - 2006 - Newsroom.de
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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong><br />
zur Gesetzgebung solange und soweit <strong>de</strong>r Bund von seinen Gesetzgebungszuständigkeiten<br />
nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. Man kann auch<br />
von einer „Vorranggesetzgebung“ <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sprechen.<br />
Neu ist, dass die o.g. Gesetze auch in die sog. Abweichungsgesetzgebung<br />
fallen:<br />
Hat <strong>de</strong>r Bund das neue Jagdgesetz erlassen, können die Län<strong>de</strong>r jedoch in<br />
einzelnen Punkten an<strong>de</strong>re Regelungen treffen, in<strong>de</strong>m sie diese Abweichung<br />
in einem Lan<strong>de</strong>sgesetz o<strong>de</strong>r qua Verordnung festschreiben. Damit ist <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
ein rechtlicher Spielraum gelassen, <strong>de</strong>r z.B. dann beson<strong>de</strong>rs wertvoll ist,<br />
wenn die Jagd durch das Bun<strong>de</strong>sgesetz eingeschränkt wür<strong>de</strong>. Dann können<br />
die Län<strong>de</strong>r diese Einschränkung wie<strong>de</strong>r aufheben.<br />
Aber auch umgekehrt hat <strong>de</strong>r Bund die Möglichkeit einzugreifen, <strong>de</strong>nn,<br />
sollten Län<strong>de</strong>r jagdliche Regelungen vornehmen, die <strong>de</strong>m Bund gar nicht passen,<br />
kann <strong>de</strong>r Bund durch eine Novellierung <strong>de</strong>s BJG diese Abweichung wie<strong>de</strong>r<br />
„einfangen“. Es gilt dann das zuletzt erlassene Gesetz.<br />
Dieses System birgt aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s DJV und <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sjagdverbän<strong>de</strong><br />
sowohl Risiken als auch Chancen. Die Chancen liegen darin, dass niemand<br />
ernsthaft ein jagdrechtliches Ping-Pong-Spiel zwischen Bund und Län<strong>de</strong>rn<br />
haben will. Also, dass <strong>de</strong>r eine abweicht, <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re zurückholt. Das erzeugt<br />
einen großen Druck, das künftige Jagdgesetz im Einvernehmen mit allen Län<strong>de</strong>rn<br />
zu formulieren. Dadurch dürfte für Extrempositionen schon im Ansatz<br />
kein Raum sein.<br />
Der Gesetzentwurf sieht jedoch auch vor, dass das Jagdgesetz ebenso wie<br />
das Naturschutzgesetz Bereiche hat, von <strong>de</strong>nen die Län<strong>de</strong>r nicht abweichen<br />
dürfen. Für die Jagd ist eine Einschränkung vorgesehen, „das Recht <strong>de</strong>r Jagdscheine“.<br />
Hierfür soll ausschließlich das Bun<strong>de</strong>sgesetz gelten und damit<br />
gewährleisten, dass die <strong>de</strong>utschen Jäger, egal wo sie die Prüfung gemacht<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Jagdschein gelöst haben, überall in Deutschland jagen können. Auch<br />
das war eine zentrale For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s DJV.<br />
Die Überlegungen, auch weitere Bereiche abweichungssicher zu gestalten,<br />
wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n DJV-Gremien diskutiert. Das Ergebnis war ein<strong>de</strong>utig. Es sollten<br />
keine weiteren Bereiche Einschränkungen für die Län<strong>de</strong>r vorsehen, auch<br />
nicht die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Jagdgenossenschaften<br />
und Eigenjagdbesitzer, die for<strong>de</strong>rten, das Recht <strong>de</strong>s Reviersystems bzw.<br />
<strong>de</strong>r Jagdgenossenschaften von <strong>de</strong>m Abweichungsrecht <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auszuschließen.<br />
So verführerisch dieses Beispiel auf <strong>de</strong>n ersten Blick sei, wenn eine<br />
Pflichtmitgliedschaft in <strong>de</strong>n Jagdgenossenschaften für die Län<strong>de</strong>r bin<strong>de</strong>nd<br />
wäre. Aber was geschieht, wenn eine Bun<strong>de</strong>sregierung im BJG die Zwangsmitgliedschaft<br />
abschaffen wür<strong>de</strong>? Dann könnten die Län<strong>de</strong>r hiervon ebenfalls<br />
nicht abweichen. Das Reviersystem wäre damit in allen 16 Län<strong>de</strong>rn ausgehebelt.<br />
Behalten aber die Län<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m genannten Bereich das Abweichungsrecht,<br />
könnte vielleicht das eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Bun<strong>de</strong>sland auf die I<strong>de</strong>e<br />
kommen, die Zwangsmitgliedschaft abzuschaffen. Aber das wäre niemals bin<strong>de</strong>nd<br />
für alle Län<strong>de</strong>r.<br />
Von daher hat das DJV-Präsidium nach intensiver Beratung, die gemeinsam<br />
mit <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer<br />
stattfand, beschlossen, sich nicht dafür einzusetzen. Der vorliegen<strong>de</strong><br />
Gesetzentwurf trägt <strong>de</strong>m Votum <strong>de</strong>s DJV Rechnung und stellt nur das<br />
Recht <strong>de</strong>r Jagdscheine abweichungsfest.<br />
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