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Geschäftsbericht 1999 - 2000 - Newsroom.de

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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>1999</strong>/<strong>2000</strong><br />

48<br />

Jagdgebrauchshun<strong>de</strong>wesen<br />

DJV-Ausschuss Jagdhun<strong>de</strong>wesen<br />

Unter Vorsitz von DJV-Präsidiumsmitglied Gerhard Delhougne fan<strong>de</strong>n im<br />

Berichtszeitraum zwei Sitzungen <strong>de</strong>s DJV-Ausschusses „Jagdhun<strong>de</strong>wesen“<br />

statt.<br />

Der Ausschuss befasste sich dabei u.a. mit <strong>de</strong>m Thema „ Rechtliche Situation<br />

<strong>de</strong>s Einsatzes von Elektroreizgeräten“. Unter <strong>de</strong>n Ausschussmitglie<strong>de</strong>rn<br />

bestand Einigkeit, dass die sachkundige Anwendung von Elektroreizgeräten<br />

nicht im Wi<strong>de</strong>rspruch zum Tierschutzgesetz steht, die Anwen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rartiger<br />

Geräte aber an einer Sachkun<strong>de</strong>schulung teilnehmen müssen.<br />

Was die Einbindung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sjagdverbän<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Durchführung internationaler<br />

Zuchtausleseprüfungen betrifft, vertrat <strong>de</strong>r Ausschuss ebenfalls<br />

einhellig die Auffassung, dass die Durchführung nationaler und internationaler<br />

Zuchtausleseprüfungen in enger Abstimmung mit <strong>de</strong>n jeweiligen Zuchtverbän<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sjagdverbän<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>ren Bereich die Prüfungen<br />

stattfin<strong>de</strong>n, zu erfolgen hat. Dabei sind die Rahmenbedingungen <strong>de</strong>s JGHV<br />

verbindlich.<br />

Ein weiterer Punkt war die Einführung <strong>de</strong>r Wasserprüfungsordnung <strong>de</strong>s<br />

JGHV zur Feststellung <strong>de</strong>r „Brauchbarkeit“ zur Wasserarbeit. Der Ausschuss<br />

empfiehlt hierzu <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sjagdverbän<strong>de</strong>n, die Wasserprüfungsordnung <strong>de</strong>s<br />

JGHV in die jeweiligen Anfor<strong>de</strong>rungen zur Feststellung <strong>de</strong>r Brauchbarkeit zu<br />

übernehmen. Hierzu wur<strong>de</strong> vom Ausschuss eine Überarbeitung <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m<br />

Jahre 1993 stammen<strong>de</strong>n „ Bun<strong>de</strong>seinheitlichen Empfehlung zur Feststellung<br />

<strong>de</strong>r Brauchbarkeit von Jagdhun<strong>de</strong>n“ angeregt und ein erster Vorschlag erarbeitet.<br />

Desweiteren befasste sich <strong>de</strong>r Ausschuss mit <strong>de</strong>n Themenbereichen „Bewegungsjag<strong>de</strong>n“,<br />

„Arbeit vor <strong>de</strong>m Schuss“ und <strong>de</strong>n Kampfhun<strong>de</strong>verordnungen<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r. So wur<strong>de</strong> zum Thema „gefährliche Hun<strong>de</strong>“ eine<br />

Stellungnahme für die Präsidien <strong>de</strong>s DJV und JGHV erarbeitet, um mit einer<br />

einheitlichen Aussage und For<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Gesetz- und Verordnungsgeber<br />

heranzutreten, die da lautet:<br />

DJV/JGHV-Position<br />

zu <strong>de</strong>n Verordnungen über das Halten gefährlicher Hun<strong>de</strong><br />

Auf Grund <strong>de</strong>r unterschiedlichen Verordnungen über das Halten gefährlicher<br />

Hun<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n einzelnen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn sehen DJV und JGHV die Notwendigkeit,<br />

eine bun<strong>de</strong>seinheitliche Regelung in diesem Bereich anzustreben.<br />

Bei<strong>de</strong> Verbän<strong>de</strong> stellen fest, dass Jagdgebrauchshun<strong>de</strong> nicht zu <strong>de</strong>n gefährlichen<br />

Hun<strong>de</strong>n im Sinne <strong>de</strong>r einzelnen Verordnungen gehören. Sie wer<strong>de</strong>n<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage von Lan<strong>de</strong>sgesetzen und Verordnungen gehalten, ausgebil<strong>de</strong>t,<br />

geprüft und jagdlich eingesetzt.<br />

Die in <strong>de</strong>n Verordnungen über das Halten gefährlicher Hun<strong>de</strong> namentlich<br />

genannten Hun<strong>de</strong>rassen und <strong>de</strong>ren Mischlinge kommen für <strong>de</strong>n jagdlichen<br />

Einsatz nicht in Frage.<br />

DJV und JGHV for<strong>de</strong>rn daher die Gesetz- und Verordnungsgeber auf, die<br />

Regelungen <strong>de</strong>r einzelnen Verordnungen nicht anzuwen<strong>de</strong>n auf:

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