Geschäftsbericht 1999 - 2000 - Newsroom.de
Geschäftsbericht 1999 - 2000 - Newsroom.de
Geschäftsbericht 1999 - 2000 - Newsroom.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>1999</strong>/<strong>2000</strong><br />
20<br />
an<strong>de</strong>ren Verbän<strong>de</strong>n eingela<strong>de</strong>n. Da Gegenstand <strong>de</strong>r Anhörung u.a. das Thema<br />
Schalenwild und Wald war, wur<strong>de</strong> vom Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s DJV-Schalenwildausschusses,<br />
Lan<strong>de</strong>sjägermeister A. H. Neuhaus, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n DJV auf <strong>de</strong>r<br />
Anhörung vertrat, darauf hingewiesen, dass bei Aufforstungs- o<strong>de</strong>r Naturverjüngungsmaßnahmen<br />
auch langfristig die Bedürfnisse <strong>de</strong>s Wil<strong>de</strong>s berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n müssten, und zwar durch Bereitstellung von Äsungs- und<br />
Deckungsflächen. Zur natürlichen Wal<strong>de</strong>ntwicklung trage die Jägerschaft<br />
dadurch bei, dass sie die Schalenwildbestän<strong>de</strong> in Grenzen halte.<br />
Bei <strong>de</strong>r Novelle <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes sind aus Sicht <strong>de</strong>r Jägerschaft<br />
u.a. die folgen<strong>de</strong>n Punkte be<strong>de</strong>utsam:<br />
• Soweit standortbedingt erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen zur Verwirklichung <strong>de</strong>r Ziele<br />
<strong>de</strong>s Naturschutzes zu Einschränkungen <strong>de</strong>r Jagdausübung o<strong>de</strong>r sogar zu<br />
einem Jagdverbot führen (z.B. Schutzgebietsausweisungen), müssen Landund<br />
Forstwirte als Eigenjagdbesitzer bzw. Jagdgenossen die Pachtzinsmin<strong>de</strong>rung<br />
infolge von Einschränkungen <strong>de</strong>r Jagdausübung ausgeglichen<br />
erhalten. Bei einem Jagdverbot ist <strong>de</strong>r Land- und Forstwirt als Eigenjagdbesitzer<br />
o<strong>de</strong>r als Jagdgenosse hinsichtlich <strong>de</strong>s dann zu zahlen<strong>de</strong>n Wildscha<strong>de</strong>ns<br />
schadlos zu stellen. Ansonsten wür<strong>de</strong> kein angemessener Ausgleich<br />
wirtschaftlicher Nachteile für die Land- und Forstwirtschaft erfolgen.<br />
• Es dürfen keine Einschränkungen <strong>de</strong>r Jagdausübung erfolgen, wenn Jäger<br />
Biotope schaffen, die anschließend die Voraussetzungen z.B. eines Natur<strong>de</strong>nkmals<br />
erfüllen. Das Engagement <strong>de</strong>r Jäger wür<strong>de</strong> dadurch bestraft.<br />
• Aufnahme einer Regelung in die Bestimmung über Nationalparke, wonach<br />
unzumutbare Beeinträchtigungen und Interessen <strong>de</strong>r einheimischen Bevölkerung<br />
zu vermei<strong>de</strong>n sind. Denn nur eine interessengerechte Abwägung<br />
zwischen Schutz und Nutzung stärkt die Akzeptanz <strong>de</strong>s Schutzgebiets in<br />
<strong>de</strong>n Augen <strong>de</strong>r Öffentlichkeit.<br />
• Das auf Grund <strong>de</strong>r FFH-Richtlinie EU-weit zu schaffen<strong>de</strong> Netz von Schutzgebieten<br />
wird vom DJV befürwortet. Die Jagd muss aber in diesen Schutzgebieten<br />
einen festen Platz haben. Einschränkungen <strong>de</strong>r Jagd dürfen nur<br />
in <strong>de</strong>m Umfang erfolgen, wie dies <strong>de</strong>r konkret zu bestimmen<strong>de</strong><br />
Schutzzweck ausnahmsweise rechtfertigt.<br />
• Die Trennung <strong>de</strong>r Rechtskreise Jagdrecht/Naturschutzrecht ist beizubehalten.<br />
Das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r, weitere Tierarten zu bestimmen, die <strong>de</strong>m<br />
Jagdrecht unterliegen (§ 2 Abs. 2 BJG), darf nicht über das Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />
beschnitten wer<strong>de</strong>n. Dadurch wür<strong>de</strong>n die Kompetenzen <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r zu Unrecht beschränkt.<br />
Novelle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swildschutzverordnung<br />
Im November letzten Jahres tagte in Bonn eine Arbeitsgruppe zur Novelle <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>swildschutzverordnung. Auch <strong>de</strong>r DJV war selbstverständlich dazu eingela<strong>de</strong>n.<br />
Der Zweck <strong>de</strong>r Sitzung bestand darin, <strong>de</strong>n Novellierungsbedarf auszuloten.<br />
In <strong>de</strong>r Folge wur<strong>de</strong> vom BML ein Entwurf zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>swildschutzverordnung vorgelegt. Hier ist u.a. vorgesehen, dass ein<br />
<strong>de</strong>utscher Jäger, <strong>de</strong>r von einer Jagd z.B. in Ungarn eine (n) o<strong>de</strong>r mehrere erlegte<br />
Fasanen, Stockenten, Graugänse o<strong>de</strong>r Ringeltauben für seine heimische<br />
Küche mitnehmen will, hierfür einen entsprechen<strong>de</strong>n Vermerk auf einer Einfuhrbescheinigung<br />
benötigt, die er wie<strong>de</strong>rum vorher beantragen muss.