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Geschäftsbericht 1999 - 2000 - Newsroom.de

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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>1999</strong>/<strong>2000</strong><br />

20<br />

an<strong>de</strong>ren Verbän<strong>de</strong>n eingela<strong>de</strong>n. Da Gegenstand <strong>de</strong>r Anhörung u.a. das Thema<br />

Schalenwild und Wald war, wur<strong>de</strong> vom Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s DJV-Schalenwildausschusses,<br />

Lan<strong>de</strong>sjägermeister A. H. Neuhaus, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n DJV auf <strong>de</strong>r<br />

Anhörung vertrat, darauf hingewiesen, dass bei Aufforstungs- o<strong>de</strong>r Naturverjüngungsmaßnahmen<br />

auch langfristig die Bedürfnisse <strong>de</strong>s Wil<strong>de</strong>s berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n müssten, und zwar durch Bereitstellung von Äsungs- und<br />

Deckungsflächen. Zur natürlichen Wal<strong>de</strong>ntwicklung trage die Jägerschaft<br />

dadurch bei, dass sie die Schalenwildbestän<strong>de</strong> in Grenzen halte.<br />

Bei <strong>de</strong>r Novelle <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes sind aus Sicht <strong>de</strong>r Jägerschaft<br />

u.a. die folgen<strong>de</strong>n Punkte be<strong>de</strong>utsam:<br />

• Soweit standortbedingt erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen zur Verwirklichung <strong>de</strong>r Ziele<br />

<strong>de</strong>s Naturschutzes zu Einschränkungen <strong>de</strong>r Jagdausübung o<strong>de</strong>r sogar zu<br />

einem Jagdverbot führen (z.B. Schutzgebietsausweisungen), müssen Landund<br />

Forstwirte als Eigenjagdbesitzer bzw. Jagdgenossen die Pachtzinsmin<strong>de</strong>rung<br />

infolge von Einschränkungen <strong>de</strong>r Jagdausübung ausgeglichen<br />

erhalten. Bei einem Jagdverbot ist <strong>de</strong>r Land- und Forstwirt als Eigenjagdbesitzer<br />

o<strong>de</strong>r als Jagdgenosse hinsichtlich <strong>de</strong>s dann zu zahlen<strong>de</strong>n Wildscha<strong>de</strong>ns<br />

schadlos zu stellen. Ansonsten wür<strong>de</strong> kein angemessener Ausgleich<br />

wirtschaftlicher Nachteile für die Land- und Forstwirtschaft erfolgen.<br />

• Es dürfen keine Einschränkungen <strong>de</strong>r Jagdausübung erfolgen, wenn Jäger<br />

Biotope schaffen, die anschließend die Voraussetzungen z.B. eines Natur<strong>de</strong>nkmals<br />

erfüllen. Das Engagement <strong>de</strong>r Jäger wür<strong>de</strong> dadurch bestraft.<br />

• Aufnahme einer Regelung in die Bestimmung über Nationalparke, wonach<br />

unzumutbare Beeinträchtigungen und Interessen <strong>de</strong>r einheimischen Bevölkerung<br />

zu vermei<strong>de</strong>n sind. Denn nur eine interessengerechte Abwägung<br />

zwischen Schutz und Nutzung stärkt die Akzeptanz <strong>de</strong>s Schutzgebiets in<br />

<strong>de</strong>n Augen <strong>de</strong>r Öffentlichkeit.<br />

• Das auf Grund <strong>de</strong>r FFH-Richtlinie EU-weit zu schaffen<strong>de</strong> Netz von Schutzgebieten<br />

wird vom DJV befürwortet. Die Jagd muss aber in diesen Schutzgebieten<br />

einen festen Platz haben. Einschränkungen <strong>de</strong>r Jagd dürfen nur<br />

in <strong>de</strong>m Umfang erfolgen, wie dies <strong>de</strong>r konkret zu bestimmen<strong>de</strong><br />

Schutzzweck ausnahmsweise rechtfertigt.<br />

• Die Trennung <strong>de</strong>r Rechtskreise Jagdrecht/Naturschutzrecht ist beizubehalten.<br />

Das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r, weitere Tierarten zu bestimmen, die <strong>de</strong>m<br />

Jagdrecht unterliegen (§ 2 Abs. 2 BJG), darf nicht über das Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />

beschnitten wer<strong>de</strong>n. Dadurch wür<strong>de</strong>n die Kompetenzen <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r zu Unrecht beschränkt.<br />

Novelle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swildschutzverordnung<br />

Im November letzten Jahres tagte in Bonn eine Arbeitsgruppe zur Novelle <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>swildschutzverordnung. Auch <strong>de</strong>r DJV war selbstverständlich dazu eingela<strong>de</strong>n.<br />

Der Zweck <strong>de</strong>r Sitzung bestand darin, <strong>de</strong>n Novellierungsbedarf auszuloten.<br />

In <strong>de</strong>r Folge wur<strong>de</strong> vom BML ein Entwurf zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>swildschutzverordnung vorgelegt. Hier ist u.a. vorgesehen, dass ein<br />

<strong>de</strong>utscher Jäger, <strong>de</strong>r von einer Jagd z.B. in Ungarn eine (n) o<strong>de</strong>r mehrere erlegte<br />

Fasanen, Stockenten, Graugänse o<strong>de</strong>r Ringeltauben für seine heimische<br />

Küche mitnehmen will, hierfür einen entsprechen<strong>de</strong>n Vermerk auf einer Einfuhrbescheinigung<br />

benötigt, die er wie<strong>de</strong>rum vorher beantragen muss.

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