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Geschäftsbericht 1999 - 2000 - Newsroom.de

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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>1999</strong>/<strong>2000</strong><br />

18<br />

Mitte Juli d. J. legte das Bun<strong>de</strong>sinnenministerium einen Arbeitsentwurf<br />

(Stand: 20. Juli <strong>2000</strong>) vor, <strong>de</strong>r noch nicht <strong>de</strong>n Status eines sog. Referentenentwurfes<br />

hat. Die Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n aufgefor<strong>de</strong>rt, zu diesem Arbeitsentwurf<br />

Stellung zu nehmen. Vom DJV wur<strong>de</strong> daraufhin eine Stellungnahme<br />

erarbeitet und an die Lan<strong>de</strong>sjagdverbän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Bitte übersandt, gegenüber<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Lan<strong>de</strong>sinnenministerium die Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s DJV vorzutragen.<br />

In seiner Stellungnahme weist <strong>de</strong>r DJV u.a. auf die folgen<strong>de</strong>n Punkte<br />

hin:<br />

• Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r in Anlage 2 nie<strong>de</strong>rgelegten Waffenliste müssen im förmlichen<br />

Gesetzgebungsverfahren erfolgen, also auch unter Beteiligung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>stages und nicht im Wege einer Rechtsverordnung, weil diese Än<strong>de</strong>rungen<br />

von grundsätzlicher Be<strong>de</strong>utung sind.<br />

• Wenn ein Jäger seinem Jagdfreund unbürokratisch eine Waffe für eine<br />

Jagdreise verleihen will, darf für <strong>de</strong>n Jagdfreund nicht Voraussetzung sein,<br />

dass ihm bereits eine WBK erteilt wur<strong>de</strong>. Dies wäre überzogen. Ausreichend<br />

ist, wenn er im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist.<br />

• Ebenso wie bei Jahresjagdscheininhabern muss auch bei Inhabern von<br />

Jugendjagdscheinen ein Bedürfnis für <strong>de</strong>n Erwerb und Besitz von Langwaffen<br />

ohne weiteres anzunehmen sein. Wenn Jugendjagdscheininhaber<br />

vor <strong>de</strong>m Erwerb einer Langwaffe erst glaubhaft machen müssen, diese<br />

Schusswaffe zur Jagdausübung zu benötigen, können Sie – wenn sie<br />

zunächst keine Jag<strong>de</strong>inladung haben – ihre Schießfertigkeit nicht mit <strong>de</strong>r<br />

eigenen Waffe aufrechterhalten, an<strong>de</strong>rerseits wer<strong>de</strong>n sie an <strong>de</strong>r ersten Jagd,<br />

zu <strong>de</strong>r sie eingela<strong>de</strong>n sind, nicht mit eigener Waffe teilnehmen können,<br />

wenn die behördliche Erlaubnis nicht rechtzeitig vorliegt.<br />

• Der Nachweis <strong>de</strong>r Geeignetheit <strong>de</strong>r Schusswaffe für die Jagdausübung<br />

kommt bei Jahres- und Jugendjagdscheininhabern nicht in Betracht. Dies<br />

wäre angesichts <strong>de</strong>r klaren Regelungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjagdgesetzes völlig überflüssig.<br />

Ein Bedürfnis muss vielmehr für Langwaffen (bei Jahres- und Jugendjagdscheininhabern)<br />

und bis zu zwei Kurzwaffen (bei Jahresjagdscheininhabern)<br />

anzunehmen sein, wenn die Waffen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sjagdgesetz<br />

in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung zur Ausübung <strong>de</strong>r Jagd nicht verboten<br />

sind.<br />

• Ebenso wie Jahresjagdscheininhaber bedürfen auch die Inhaber eines<br />

Jugendjagdscheins zum Erwerb einer Langwaffe nicht einer vorherigen<br />

Erlaubnis in Form <strong>de</strong>r WBK. Vielmehr ist <strong>de</strong>r gültige Jagdschein auch künftig<br />

als Erwerbserlaubnis anzusehen. Auch die Jugendjagdscheininhaber<br />

haben die anspruchsvolle und schwierige Jägerprüfung abgelegt. Die vorherige<br />

Erteilung einer WBK liegt im übrigen nicht im Sinne <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />

Novelle beabsichtigten Verwaltungsvereinfachung.<br />

• Die Staffelung <strong>de</strong>r Gültigkeit <strong>de</strong>r WBK bei Jägern ist überzogen. Angemessen<br />

erscheint die Ausstellung einer WBK auf Probe, die bei Vorliegen<br />

<strong>de</strong>r Voraussetzungen zurückgenommen o<strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Demgegenüber be<strong>de</strong>utet die vorgesehene Staffelung <strong>de</strong>r Gültigkeit <strong>de</strong>r<br />

WBK eine unbegrün<strong>de</strong>te Steigerung <strong>de</strong>s Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s.<br />

• Es muss unstreitig gestellt wer<strong>de</strong>n, dass Jäger Jagdwaffen auch beim jagdlichen<br />

Schießen auf <strong>de</strong>m Schießstand als Übungs-, Leistungs- und Vergleichsschießen<br />

führen und mit ihnen schießen dürfen.

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