Geschäftsbericht 1999 - 2000 - Newsroom.de
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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>1999</strong>/<strong>2000</strong><br />
18<br />
Mitte Juli d. J. legte das Bun<strong>de</strong>sinnenministerium einen Arbeitsentwurf<br />
(Stand: 20. Juli <strong>2000</strong>) vor, <strong>de</strong>r noch nicht <strong>de</strong>n Status eines sog. Referentenentwurfes<br />
hat. Die Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n aufgefor<strong>de</strong>rt, zu diesem Arbeitsentwurf<br />
Stellung zu nehmen. Vom DJV wur<strong>de</strong> daraufhin eine Stellungnahme<br />
erarbeitet und an die Lan<strong>de</strong>sjagdverbän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Bitte übersandt, gegenüber<br />
<strong>de</strong>m jeweiligen Lan<strong>de</strong>sinnenministerium die Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s DJV vorzutragen.<br />
In seiner Stellungnahme weist <strong>de</strong>r DJV u.a. auf die folgen<strong>de</strong>n Punkte<br />
hin:<br />
• Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r in Anlage 2 nie<strong>de</strong>rgelegten Waffenliste müssen im förmlichen<br />
Gesetzgebungsverfahren erfolgen, also auch unter Beteiligung <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>stages und nicht im Wege einer Rechtsverordnung, weil diese Än<strong>de</strong>rungen<br />
von grundsätzlicher Be<strong>de</strong>utung sind.<br />
• Wenn ein Jäger seinem Jagdfreund unbürokratisch eine Waffe für eine<br />
Jagdreise verleihen will, darf für <strong>de</strong>n Jagdfreund nicht Voraussetzung sein,<br />
dass ihm bereits eine WBK erteilt wur<strong>de</strong>. Dies wäre überzogen. Ausreichend<br />
ist, wenn er im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist.<br />
• Ebenso wie bei Jahresjagdscheininhabern muss auch bei Inhabern von<br />
Jugendjagdscheinen ein Bedürfnis für <strong>de</strong>n Erwerb und Besitz von Langwaffen<br />
ohne weiteres anzunehmen sein. Wenn Jugendjagdscheininhaber<br />
vor <strong>de</strong>m Erwerb einer Langwaffe erst glaubhaft machen müssen, diese<br />
Schusswaffe zur Jagdausübung zu benötigen, können Sie – wenn sie<br />
zunächst keine Jag<strong>de</strong>inladung haben – ihre Schießfertigkeit nicht mit <strong>de</strong>r<br />
eigenen Waffe aufrechterhalten, an<strong>de</strong>rerseits wer<strong>de</strong>n sie an <strong>de</strong>r ersten Jagd,<br />
zu <strong>de</strong>r sie eingela<strong>de</strong>n sind, nicht mit eigener Waffe teilnehmen können,<br />
wenn die behördliche Erlaubnis nicht rechtzeitig vorliegt.<br />
• Der Nachweis <strong>de</strong>r Geeignetheit <strong>de</strong>r Schusswaffe für die Jagdausübung<br />
kommt bei Jahres- und Jugendjagdscheininhabern nicht in Betracht. Dies<br />
wäre angesichts <strong>de</strong>r klaren Regelungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjagdgesetzes völlig überflüssig.<br />
Ein Bedürfnis muss vielmehr für Langwaffen (bei Jahres- und Jugendjagdscheininhabern)<br />
und bis zu zwei Kurzwaffen (bei Jahresjagdscheininhabern)<br />
anzunehmen sein, wenn die Waffen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sjagdgesetz<br />
in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung zur Ausübung <strong>de</strong>r Jagd nicht verboten<br />
sind.<br />
• Ebenso wie Jahresjagdscheininhaber bedürfen auch die Inhaber eines<br />
Jugendjagdscheins zum Erwerb einer Langwaffe nicht einer vorherigen<br />
Erlaubnis in Form <strong>de</strong>r WBK. Vielmehr ist <strong>de</strong>r gültige Jagdschein auch künftig<br />
als Erwerbserlaubnis anzusehen. Auch die Jugendjagdscheininhaber<br />
haben die anspruchsvolle und schwierige Jägerprüfung abgelegt. Die vorherige<br />
Erteilung einer WBK liegt im übrigen nicht im Sinne <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />
Novelle beabsichtigten Verwaltungsvereinfachung.<br />
• Die Staffelung <strong>de</strong>r Gültigkeit <strong>de</strong>r WBK bei Jägern ist überzogen. Angemessen<br />
erscheint die Ausstellung einer WBK auf Probe, die bei Vorliegen<br />
<strong>de</strong>r Voraussetzungen zurückgenommen o<strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Demgegenüber be<strong>de</strong>utet die vorgesehene Staffelung <strong>de</strong>r Gültigkeit <strong>de</strong>r<br />
WBK eine unbegrün<strong>de</strong>te Steigerung <strong>de</strong>s Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s.<br />
• Es muss unstreitig gestellt wer<strong>de</strong>n, dass Jäger Jagdwaffen auch beim jagdlichen<br />
Schießen auf <strong>de</strong>m Schießstand als Übungs-, Leistungs- und Vergleichsschießen<br />
führen und mit ihnen schießen dürfen.