Geschäftsbericht 1999 - 2000 - Newsroom.de
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DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>1999</strong>/<strong>2000</strong><br />
16<br />
auf EU-Ebene:<br />
Im sogen. Antijagdjahr <strong>1999</strong> hatte das „Komitee gegen <strong>de</strong>n Vogelmord“ das<br />
Umweltkommissariat <strong>de</strong>r EU mit <strong>de</strong>r Bitte angeschrieben, ein Vertragsverletzungsverfahren<br />
gegen die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland wegen angeblicher<br />
Nichtumsetzung <strong>de</strong>r Vogelrichtlinie in das <strong>de</strong>utsche Recht einzuleiten. In <strong>de</strong>r<br />
Folge dieses Vorstoßes wur<strong>de</strong>n in jüngster Zeit auch Abgeordnete <strong>de</strong>s Europäischen<br />
Parlaments mit <strong>de</strong>r Bitte angeschrieben, sich <strong>de</strong>r Angelegenheit<br />
anzunehmen. Ziel <strong>de</strong>r Angriffe ist das <strong>de</strong>utsche Jagdrecht. So wird u.a. behauptet,<br />
seltene Vogelarten wie etwa das Auer- und Birkwild wür<strong>de</strong>n in Deutschland<br />
bejagt. Auch sei es mit EU-Recht nicht vereinbar, wenn Vogelarten, für<br />
die beson<strong>de</strong>re Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume nach <strong>de</strong>r<br />
Vogelrichtlinie ergriffen wer<strong>de</strong>n müssten, <strong>de</strong>m Jagdrecht unterlägen.<br />
In ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember <strong>1999</strong> wies die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Europäischen Kommission darauf hin, dass die Behauptungen<br />
<strong>de</strong>s Komitees gegen <strong>de</strong>n Vogelmord nahezu vollständig falsch seien. Ergänzend<br />
dazu informierte <strong>de</strong>r DJV Abgeordnete <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments im<br />
Rahmen einer Stellungnahme, damit auch von dieser Seite <strong>de</strong>r unberechtigten<br />
Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Europäische Kommission nunmehr verhält.<br />
Von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung wur<strong>de</strong> ihr gegenüber zum Ausdruck gebracht,<br />
dass im Jahre <strong>2000</strong> die Bun<strong>de</strong>sjagdzeitenverordnung (BJagdZVO) im Hinblick<br />
auf die Jagdzeit von Tauben und Möwen novelliert wer<strong>de</strong>n wird. Ringel- und<br />
Türkentauben sowie Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen dürfen<br />
nach <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>n BJagdZVO bis zum 30. April bejagt wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese Jagdzeit reicht aber in die jeweiligen Nistzeiten hinein, weshalb Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r BJagdZVO notwendig sind, damit diese mit <strong>de</strong>r Vogelrichtlinie<br />
vereinbar ist, die ein Jagdverbot während <strong>de</strong>r Nist-, Brut- und Aufzuchtszeit<br />
vorschreibt. Diese Än<strong>de</strong>rung ist für die Bun<strong>de</strong>sregierung nach <strong>de</strong>n Vorgaben<br />
<strong>de</strong>r EU zwingend erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
auf Bun<strong>de</strong>sebene:<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Produkthaftungsgesetzes<br />
Bis Dezember d.J. muss eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes über die Haftung für<br />
fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) erfolgt sein. Die Än<strong>de</strong>rung ist<br />
durch eine Novelle <strong>de</strong>r Produkthaftungsrichtlinie <strong>de</strong>r EU im Jahre <strong>1999</strong> veranlasst<br />
wor<strong>de</strong>n. Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Produkthaftungsgesetzes wird zur Folge<br />
haben, dass ein Jäger künftig im Wege <strong>de</strong>r Gefährdungshaftung, d.h. ohne<br />
Verschul<strong>de</strong>n, für gesundheitlich be<strong>de</strong>nkliches Wildbret von einem Verbraucher<br />
auf Scha<strong>de</strong>nsersatz in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n kann, wenn dadurch<br />
z.B. eine Gesundheitsbeeinträchtigung bei diesem hervorgerufen wur<strong>de</strong>. Die<br />
Ersatzpflicht <strong>de</strong>s Jägers ist u.a. nur dann ausgeschlossen, wenn er beweisen<br />
kann, dass das Wildbret <strong>de</strong>n Fehler, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n verursacht hat, noch<br />
nicht hatte, als er es in Verkehr brachte, o<strong>de</strong>r dass <strong>de</strong>r Fehler nach <strong>de</strong>m Stand<br />
<strong>de</strong>r Wissenschaft und Technik in <strong>de</strong>m Zeitpunkt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Jäger es in Verkehr<br />
brachte, nicht erkannt wer<strong>de</strong>n konnte.