Geschäftsbericht 1999 - 2000 - Newsroom.de
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Rechtliche Angelegenheiten<br />
auf Ebene <strong>de</strong>s Europarates:<br />
DJV <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>1999</strong>/<strong>2000</strong><br />
Rechtlich ins Leere laufen jüngere Versuche von Vertretern an<strong>de</strong>rer Naturschutzverbän<strong>de</strong>,<br />
die als Grun<strong>de</strong>igentümer Mitglied einer Jagdgenossenschaft<br />
sind, ein Urteil vom 29. April <strong>1999</strong> <strong>de</strong>s Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte<br />
<strong>de</strong>s Europarates für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.<br />
Französische Grun<strong>de</strong>igentümer hatten vor <strong>de</strong>n Gerichten ihres Lan<strong>de</strong>s<br />
erfolglos versucht, eine Jagdausübung auf ihrem Grundbesitz zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />
Nach französischem Recht müssen Grun<strong>de</strong>igentümer mit Grundbesitz unterhalb<br />
einer bestimmten Min<strong>de</strong>stgröße dul<strong>de</strong>n, dass Jäger ihre Grundstücke<br />
jagdlich nutzen, während Eigentümer größerer Grundstücke einer Jagdausübung<br />
auf ihrem Grund und Bo<strong>de</strong>n wi<strong>de</strong>rsprechen dürfen.<br />
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah durch diese Ungleichbehandlung<br />
<strong>de</strong>r Eigentümer kleinerer und größerer Grundstücke die Konvention<br />
zum Schutz <strong>de</strong>r Menschenrechte und Grundfreiheiten, und zwar u.a.<br />
das dort nie<strong>de</strong>rgelegte Diskriminierungsverbot, verletzt. Dies erfolge willkürlich,<br />
weil die Ungleichbehandlung nicht durch ein öffentliches Interesse<br />
gerechtfertigt sei. Die flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Jagd zur sinnvollen Nutzung <strong>de</strong>r Wildbestän<strong>de</strong><br />
komme als öffentliches Interesse nicht in Betracht. Denn wenn <strong>de</strong>m<br />
französischen Recht <strong>de</strong>r Gedanke sinnvoller Wildbewirtschaftung zugrun<strong>de</strong><br />
läge, wäre sie auf größeren Grundflächen genauso unerlässlich wie auf kleineren<br />
und die Ungleichbehandlung wäre nicht gesetzlich legitimiert.<br />
Die Gerichtsentscheidung wirkt nicht gegen die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland,<br />
weil Frankreich Antragsgegner war. Das Urteil ist auch nicht auf <strong>de</strong>utsche<br />
Verhältnisse übertragbar.<br />
Die <strong>de</strong>m Gerichtsurteil zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Ungleichbehandlung von<br />
Eigentümern größerer und kleinerer Grundstücke besteht in Deutschland nicht.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sjagdgesetz geht vielmehr davon aus, dass grundsätzlich auf allen<br />
Grundflächen - unabhängig von ihrer Größe – die Jagd ausgeübt wer<strong>de</strong>n darf<br />
und muss, wenn die Grundstücke Jagdbezirken angehören. Diese entstehen<br />
bun<strong>de</strong>sweit kraft Gesetzes.<br />
Die in <strong>de</strong>n Jagdbezirken erfolgen<strong>de</strong> Jagdausübung ist auch unverzichtbar.<br />
Sie ist Voraussetzung für artenreiche Wildbestän<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nn ohne Jagdausübung<br />
wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Naturhaushalt empfindlich gestört. Wür<strong>de</strong> man einzelne Gebiete<br />
von <strong>de</strong>r Jagd ausnehmen, wäre zu<strong>de</strong>m die vom Bun<strong>de</strong>sjagdgesetz gefor<strong>de</strong>rte<br />
Regulierung <strong>de</strong>s Wil<strong>de</strong>s nicht möglich, Wildschä<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n völlig außer<br />
Kontrolle geraten und insbeson<strong>de</strong>re die land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />
unvertretbar beeinträchtigen.<br />
Der DJV hatte sowohl das Urteil als auch die DJV-Stellungnahme dazu an<br />
die Lan<strong>de</strong>sjagdverbän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Bitte übersandt, bei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>s-Landwirtschaftsministerium<br />
sowie <strong>de</strong>n mittleren Jagdbehör<strong>de</strong>n zur Verfügung zu<br />
stellen. Dadurch soll verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass Jagdgegner unter Berufung auf<br />
das Gerichtsurteil bei <strong>de</strong>n zuständigen Jagdbehör<strong>de</strong>n durchsetzen, dass ihnen<br />
gehören<strong>de</strong> Flächen aus <strong>de</strong>r Jagdgenossenschaft rechtswidrig ausschei<strong>de</strong>n.<br />
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