Steffen Hartmann - Newsroom.de
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<strong>Steffen</strong> <strong>Hartmann</strong><br />
Alter : 40<br />
Fam. Stand: verheiratet 1Kind<br />
Beruf: seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer<br />
Fangjagdschein: seit Oktober 2004 – Fortbildung im VföS<br />
Jagdschein: seit Mai 2005
Fangjagd aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s Schädlingsbekämpfers<br />
Fangjagd aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s<br />
Schädlingsbekämpfers
Notwendigkeit ?<br />
Je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r einen Mar<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Dachbo<strong>de</strong>n<br />
hat o<strong>de</strong>r hatte, weiß von <strong>de</strong>r Notwendigkeit.<br />
Zum einen sind da die Zerstörung <strong>de</strong>s<br />
Dämmmaterials und die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
Folgeschä<strong>de</strong>n<br />
und zum an<strong>de</strong>ren<br />
ist <strong>de</strong>r erholsame Schlaf nicht mehr möglich
Lei<strong>de</strong>r<br />
ist das nur <strong>de</strong>n Betroffenen klar<br />
Viele meiner Kun<strong>de</strong>n erkundigen sich danach,<br />
was mit <strong>de</strong>m Mar<strong>de</strong>r geschieht, wenn er<br />
gefangen wird<br />
Aber keiner hat in irgend einer Form Mitleid
• Kun<strong>de</strong> ruft an: „ich habe<br />
Geräusche in <strong>de</strong>r<br />
Decke“<br />
• Schädlingsbekämpfer<br />
fährt raus und stellt<br />
folgen<strong>de</strong>s fest<br />
Der ganz normale Ablauf
Was nun ?<br />
Eigentlich ist jetzt gemäß<br />
Bun<strong>de</strong>sjagdgesetz die<br />
Nummer erledigt und <strong>de</strong>r<br />
Schädlingsbekämpfer<br />
fährt mit <strong>de</strong>n Worten<br />
„tut mir Leid, Sie haben<br />
vermutlich einen Mar<strong>de</strong>r,<br />
<strong>de</strong>r unterliegt <strong>de</strong>m<br />
Jagdrecht“<br />
wie<strong>de</strong>r nach Hause
§1 Absatz (4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das<br />
Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.<br />
Normaler Weise gibt es jetzt noch Ausnahmen LJG § 4<br />
„Befrie<strong>de</strong>ter Bezirk“<br />
aber lei<strong>de</strong>r nicht in Nordrhein Westfalen.<br />
Nach <strong>de</strong>m hier gelten<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>s Jagd Gesetz, kann man<br />
lediglich darauf hoffen, dass <strong>de</strong>r Mar<strong>de</strong>r von einem<br />
ehrgeizigem Jäger in <strong>de</strong>m angrenzen<strong>de</strong>m Revier erlegt wird<br />
o<strong>de</strong>r ein Auto sein Verhängnis ist.
So sieht es in <strong>de</strong>r Praxis aus<br />
Problem Nr.1<br />
Der eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Kun<strong>de</strong> weis, dass es<br />
natürlich auch Mittel gibt, die einen Mar<strong>de</strong>r<br />
vertreiben können. Diese wer<strong>de</strong>n dann<br />
(z.B. beim Schädlingsbekämpfer <strong>de</strong>s<br />
Vertrauens) gekauft und entsprechend<br />
eingesetzt ohne je<strong>de</strong> Rücksicht auf<br />
Schonzeiten.
So sieht es in <strong>de</strong>r Praxis aus<br />
Problem Nr. 2<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> kennt eine Jagdscheininhaber (es geht natürlich<br />
auch ohne) und <strong>de</strong>r besorgt Ihm eine Falle<br />
ob Fangeisen, Drahtkäfig o<strong>de</strong>r Kastenfalle – alles ist<br />
möglich<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> versucht selbst <strong>de</strong>n Mar<strong>de</strong>r zu fangen – was<br />
manchmal sogar gelingt<br />
(<strong>de</strong>r Schädlingsbekämpfer hatte zumin<strong>de</strong>st noch die<br />
Unterrichtung nach Tierschutzgesetz „töten von<br />
Wirbeltiere“ und sollte wissen, das Drahtkäfige<br />
ungeeignet sind.)
So sieht es in <strong>de</strong>r Praxis aus<br />
Problem Nr. 3<br />
<strong>de</strong>r Dach<strong>de</strong>cker, Zimmermann o<strong>de</strong>r Nachbar<br />
kommt und verschließt die Zulaufmöglichkeit<br />
<strong>de</strong>s Mar<strong>de</strong>rs.
Je<strong>de</strong>m dürfte klar sein, dass sich an diesen Problemen bzw.<br />
Tatsachen nichts än<strong>de</strong>rn wird – egal ob die Fangjagd<br />
abgeschafft wird o<strong>de</strong>r nicht.<br />
Die Einzige vernünftige Variante liegt in einer<br />
Regelung, die qualifizierte Personen befähigt,<br />
Fangjagd legal, auch auf <strong>de</strong>m befrie<strong>de</strong>ten<br />
Besitztum auszuüben.
I<strong>de</strong>al wäre<br />
• Der Schädlingsbekämpfer klärt <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />
über entsprechen<strong>de</strong> Jagd- bzw. Schonzeiten<br />
auf und vermittelt
I<strong>de</strong>al wäre:<br />
zwischen untere Jagdbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r zuständigen<br />
Jagdausübungsberechtigten mit Fangjagdschein. Dieser<br />
kann dann, unter Beachtung <strong>de</strong>r Jagd-/Schonzeiten<br />
entsprechend tätig wer<strong>de</strong>n.<br />
Auch wäre unter bestimmten Voraussetzungen eine<br />
Vergrämung möglich.
I<strong>de</strong>al wäre<br />
hierfür ist jedoch zum einen eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> Ausbildung <strong>de</strong>s<br />
Schädlingsbekämpfers und vor allem eine<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Jagdgesetzes notwendig.
Än<strong>de</strong>rung?!<br />
LJG §4<br />
(4) In befrie<strong>de</strong>ten Bezirken dürfen die Eigentümer<br />
und Nutzungsberechtigten, sowie <strong>de</strong>ren<br />
Beauftragte unter Beachtung <strong>de</strong>r jagd- und<br />
tierschutzrechtlichen Vorschriften je<strong>de</strong>rzeit<br />
Wildkaninchen (Steinmar<strong>de</strong>r, Waschbär, Fuchs …)<br />
fangen o<strong>de</strong>r töten und sich aneignen. Für <strong>de</strong>n<br />
Gebrauch von Schusswaffen ist eine<br />
Genehmigung nach Absatz 3 Satz 2 erfor<strong>de</strong>rlich.
Schädlingsbekämpfer und Fangjagd<br />
Ratten- und Mäusefang<br />
Sinn o<strong>de</strong>r Unsinn<br />
Lebensmittelbetriebe<br />
Landwirtschaftsbetrieb<br />
Trockenbau (Hohlräume)<br />
Rechtliche Grundlage:<br />
- LM-Hygiene Verordnung<br />
- Tierschutzgesetz<br />
Außenbereiche<br />
Keller<br />
Speicher (Dachbö<strong>de</strong>n)
Schädlingsbekämpfer und Fangjagd<br />
Taubenfang<br />
Sinn o<strong>de</strong>r Unsinn<br />
Lagerhallen<br />
Lebensmittelbetriebe<br />
Alte Taubenschläge (Dachbö<strong>de</strong>n etc.)<br />
Extreme Verkotung in Wohnbereiche<br />
Rechtliche Grundlage ???<br />
Wald, Feld, Flur
Auszug aus <strong>de</strong>m Tierschutzgesetz<br />
• TierSchG § 4<br />
• (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung o<strong>de</strong>r sonst, soweit nach <strong>de</strong>n<br />
gegebenen Umstän<strong>de</strong>n zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet<br />
wer<strong>de</strong>n. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen<br />
weidgerechter Ausübung <strong>de</strong>r Jagd o<strong>de</strong>r auf Grund an<strong>de</strong>rer Rechtsvorschriften<br />
zulässig o<strong>de</strong>r erfolgt sie im Rahmen zulässiger<br />
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein<br />
Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
hat.<br />
• (1a) Personen, die berufs- o<strong>de</strong>r gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben<br />
o<strong>de</strong>r töten, haben gegenüber <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> einen Sachkun<strong>de</strong>nachweis<br />
zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit<br />
einer Aufsichtsperson betäubt o<strong>de</strong>r getötet, so hat außer <strong>de</strong>r Person, die die Tiere<br />
betäubt o<strong>de</strong>r tötet, auch die Aufsichtsperson <strong>de</strong>n Sachkun<strong>de</strong>nachweis zu<br />
erbringen. Wer<strong>de</strong>n im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit<br />
einer Aufsichtsperson betäubt o<strong>de</strong>r getötet, so genügt es, wenn diese <strong>de</strong>n<br />
Sachkun<strong>de</strong>nachweis erbringt.
Was passiert nach <strong>de</strong>m Fang<br />
Da aus meiner Sicht <strong>de</strong>r einzig richtige Weg<br />
<strong>de</strong>r Fang mit einer Lebendfalle ist<br />
- stellt sich die Frage<br />
Was mache ich dann mit <strong>de</strong>m gefangenem<br />
Tier?
Was passiert nach <strong>de</strong>m Fang<br />
Als Jagdscheininhaber –<br />
dürfte ich, mit entsprechen<strong>de</strong>r polizeilicher<br />
Genehmigung evtl. vor Ort, das Tier versorgen<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Als Revierinhaber<br />
könnte ich das Tier (entsprechend <strong>de</strong>r gesetzl.<br />
Bestimmungen) in meinem Revier aussetzen<br />
o<strong>de</strong>r ggf. dort versorgen
Ziel dieses Symposiums sollte sein:<br />
Gesetze so zu än<strong>de</strong>rn, dass Fangjagd<br />
(da Notwendig) für qualifizierte Personen<br />
möglich ist.
Ziel diese Symposium sollte sein<br />
Grundlagen einer qualifizierten Ausbildung zu<br />
schaffen (regelmäßige Schulung und<br />
Weiterbildung)
Ziel dieses Symposiums sollte sein:<br />
Unzulässige Fallen sollten gänzlich aus <strong>de</strong>m<br />
Verkehr gebracht und nicht erhältlich sein
Ziel dieses Symposiums sollte sein:<br />
Qualifizierte Personen sollten registriert (ggf.<br />
untere Jagdbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Polizei) und<br />
entsprechend vermittelbar sein