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Steffen Hartmann - Newsroom.de

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<strong>Steffen</strong> <strong>Hartmann</strong><br />

Alter : 40<br />

Fam. Stand: verheiratet 1Kind<br />

Beruf: seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer<br />

Fangjagdschein: seit Oktober 2004 – Fortbildung im VföS<br />

Jagdschein: seit Mai 2005


Fangjagd aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s Schädlingsbekämpfers<br />

Fangjagd aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s<br />

Schädlingsbekämpfers


Notwendigkeit ?<br />

Je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r einen Mar<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Dachbo<strong>de</strong>n<br />

hat o<strong>de</strong>r hatte, weiß von <strong>de</strong>r Notwendigkeit.<br />

Zum einen sind da die Zerstörung <strong>de</strong>s<br />

Dämmmaterials und die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Folgeschä<strong>de</strong>n<br />

und zum an<strong>de</strong>ren<br />

ist <strong>de</strong>r erholsame Schlaf nicht mehr möglich


Lei<strong>de</strong>r<br />

ist das nur <strong>de</strong>n Betroffenen klar<br />

Viele meiner Kun<strong>de</strong>n erkundigen sich danach,<br />

was mit <strong>de</strong>m Mar<strong>de</strong>r geschieht, wenn er<br />

gefangen wird<br />

Aber keiner hat in irgend einer Form Mitleid


• Kun<strong>de</strong> ruft an: „ich habe<br />

Geräusche in <strong>de</strong>r<br />

Decke“<br />

• Schädlingsbekämpfer<br />

fährt raus und stellt<br />

folgen<strong>de</strong>s fest<br />

Der ganz normale Ablauf


Was nun ?<br />

Eigentlich ist jetzt gemäß<br />

Bun<strong>de</strong>sjagdgesetz die<br />

Nummer erledigt und <strong>de</strong>r<br />

Schädlingsbekämpfer<br />

fährt mit <strong>de</strong>n Worten<br />

„tut mir Leid, Sie haben<br />

vermutlich einen Mar<strong>de</strong>r,<br />

<strong>de</strong>r unterliegt <strong>de</strong>m<br />

Jagdrecht“<br />

wie<strong>de</strong>r nach Hause


§1 Absatz (4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das<br />

Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.<br />

Normaler Weise gibt es jetzt noch Ausnahmen LJG § 4<br />

„Befrie<strong>de</strong>ter Bezirk“<br />

aber lei<strong>de</strong>r nicht in Nordrhein Westfalen.<br />

Nach <strong>de</strong>m hier gelten<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>s Jagd Gesetz, kann man<br />

lediglich darauf hoffen, dass <strong>de</strong>r Mar<strong>de</strong>r von einem<br />

ehrgeizigem Jäger in <strong>de</strong>m angrenzen<strong>de</strong>m Revier erlegt wird<br />

o<strong>de</strong>r ein Auto sein Verhängnis ist.


So sieht es in <strong>de</strong>r Praxis aus<br />

Problem Nr.1<br />

Der eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Kun<strong>de</strong> weis, dass es<br />

natürlich auch Mittel gibt, die einen Mar<strong>de</strong>r<br />

vertreiben können. Diese wer<strong>de</strong>n dann<br />

(z.B. beim Schädlingsbekämpfer <strong>de</strong>s<br />

Vertrauens) gekauft und entsprechend<br />

eingesetzt ohne je<strong>de</strong> Rücksicht auf<br />

Schonzeiten.


So sieht es in <strong>de</strong>r Praxis aus<br />

Problem Nr. 2<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> kennt eine Jagdscheininhaber (es geht natürlich<br />

auch ohne) und <strong>de</strong>r besorgt Ihm eine Falle<br />

ob Fangeisen, Drahtkäfig o<strong>de</strong>r Kastenfalle – alles ist<br />

möglich<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> versucht selbst <strong>de</strong>n Mar<strong>de</strong>r zu fangen – was<br />

manchmal sogar gelingt<br />

(<strong>de</strong>r Schädlingsbekämpfer hatte zumin<strong>de</strong>st noch die<br />

Unterrichtung nach Tierschutzgesetz „töten von<br />

Wirbeltiere“ und sollte wissen, das Drahtkäfige<br />

ungeeignet sind.)


So sieht es in <strong>de</strong>r Praxis aus<br />

Problem Nr. 3<br />

<strong>de</strong>r Dach<strong>de</strong>cker, Zimmermann o<strong>de</strong>r Nachbar<br />

kommt und verschließt die Zulaufmöglichkeit<br />

<strong>de</strong>s Mar<strong>de</strong>rs.


Je<strong>de</strong>m dürfte klar sein, dass sich an diesen Problemen bzw.<br />

Tatsachen nichts än<strong>de</strong>rn wird – egal ob die Fangjagd<br />

abgeschafft wird o<strong>de</strong>r nicht.<br />

Die Einzige vernünftige Variante liegt in einer<br />

Regelung, die qualifizierte Personen befähigt,<br />

Fangjagd legal, auch auf <strong>de</strong>m befrie<strong>de</strong>ten<br />

Besitztum auszuüben.


I<strong>de</strong>al wäre<br />

• Der Schädlingsbekämpfer klärt <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />

über entsprechen<strong>de</strong> Jagd- bzw. Schonzeiten<br />

auf und vermittelt


I<strong>de</strong>al wäre:<br />

zwischen untere Jagdbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r zuständigen<br />

Jagdausübungsberechtigten mit Fangjagdschein. Dieser<br />

kann dann, unter Beachtung <strong>de</strong>r Jagd-/Schonzeiten<br />

entsprechend tätig wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch wäre unter bestimmten Voraussetzungen eine<br />

Vergrämung möglich.


I<strong>de</strong>al wäre<br />

hierfür ist jedoch zum einen eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> Ausbildung <strong>de</strong>s<br />

Schädlingsbekämpfers und vor allem eine<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Jagdgesetzes notwendig.


Än<strong>de</strong>rung?!<br />

LJG §4<br />

(4) In befrie<strong>de</strong>ten Bezirken dürfen die Eigentümer<br />

und Nutzungsberechtigten, sowie <strong>de</strong>ren<br />

Beauftragte unter Beachtung <strong>de</strong>r jagd- und<br />

tierschutzrechtlichen Vorschriften je<strong>de</strong>rzeit<br />

Wildkaninchen (Steinmar<strong>de</strong>r, Waschbär, Fuchs …)<br />

fangen o<strong>de</strong>r töten und sich aneignen. Für <strong>de</strong>n<br />

Gebrauch von Schusswaffen ist eine<br />

Genehmigung nach Absatz 3 Satz 2 erfor<strong>de</strong>rlich.


Schädlingsbekämpfer und Fangjagd<br />

Ratten- und Mäusefang<br />

Sinn o<strong>de</strong>r Unsinn<br />

Lebensmittelbetriebe<br />

Landwirtschaftsbetrieb<br />

Trockenbau (Hohlräume)<br />

Rechtliche Grundlage:<br />

- LM-Hygiene Verordnung<br />

- Tierschutzgesetz<br />

Außenbereiche<br />

Keller<br />

Speicher (Dachbö<strong>de</strong>n)


Schädlingsbekämpfer und Fangjagd<br />

Taubenfang<br />

Sinn o<strong>de</strong>r Unsinn<br />

Lagerhallen<br />

Lebensmittelbetriebe<br />

Alte Taubenschläge (Dachbö<strong>de</strong>n etc.)<br />

Extreme Verkotung in Wohnbereiche<br />

Rechtliche Grundlage ???<br />

Wald, Feld, Flur


Auszug aus <strong>de</strong>m Tierschutzgesetz<br />

• TierSchG § 4<br />

• (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung o<strong>de</strong>r sonst, soweit nach <strong>de</strong>n<br />

gegebenen Umstän<strong>de</strong>n zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet<br />

wer<strong>de</strong>n. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen<br />

weidgerechter Ausübung <strong>de</strong>r Jagd o<strong>de</strong>r auf Grund an<strong>de</strong>rer Rechtsvorschriften<br />

zulässig o<strong>de</strong>r erfolgt sie im Rahmen zulässiger<br />

Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein<br />

Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

hat.<br />

• (1a) Personen, die berufs- o<strong>de</strong>r gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben<br />

o<strong>de</strong>r töten, haben gegenüber <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> einen Sachkun<strong>de</strong>nachweis<br />

zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit<br />

einer Aufsichtsperson betäubt o<strong>de</strong>r getötet, so hat außer <strong>de</strong>r Person, die die Tiere<br />

betäubt o<strong>de</strong>r tötet, auch die Aufsichtsperson <strong>de</strong>n Sachkun<strong>de</strong>nachweis zu<br />

erbringen. Wer<strong>de</strong>n im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit<br />

einer Aufsichtsperson betäubt o<strong>de</strong>r getötet, so genügt es, wenn diese <strong>de</strong>n<br />

Sachkun<strong>de</strong>nachweis erbringt.


Was passiert nach <strong>de</strong>m Fang<br />

Da aus meiner Sicht <strong>de</strong>r einzig richtige Weg<br />

<strong>de</strong>r Fang mit einer Lebendfalle ist<br />

- stellt sich die Frage<br />

Was mache ich dann mit <strong>de</strong>m gefangenem<br />

Tier?


Was passiert nach <strong>de</strong>m Fang<br />

Als Jagdscheininhaber –<br />

dürfte ich, mit entsprechen<strong>de</strong>r polizeilicher<br />

Genehmigung evtl. vor Ort, das Tier versorgen<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Als Revierinhaber<br />

könnte ich das Tier (entsprechend <strong>de</strong>r gesetzl.<br />

Bestimmungen) in meinem Revier aussetzen<br />

o<strong>de</strong>r ggf. dort versorgen


Ziel dieses Symposiums sollte sein:<br />

Gesetze so zu än<strong>de</strong>rn, dass Fangjagd<br />

(da Notwendig) für qualifizierte Personen<br />

möglich ist.


Ziel diese Symposium sollte sein<br />

Grundlagen einer qualifizierten Ausbildung zu<br />

schaffen (regelmäßige Schulung und<br />

Weiterbildung)


Ziel dieses Symposiums sollte sein:<br />

Unzulässige Fallen sollten gänzlich aus <strong>de</strong>m<br />

Verkehr gebracht und nicht erhältlich sein


Ziel dieses Symposiums sollte sein:<br />

Qualifizierte Personen sollten registriert (ggf.<br />

untere Jagdbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Polizei) und<br />

entsprechend vermittelbar sein

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