21.07.2013 Aufrufe

Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>BG</strong>R 500<br />

Kapitel 2.8<br />

3.15.3 Außerordentliche Prüfungen<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen nach Schadensfällen<br />

oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können,<br />

sowie nach Instandsetzung einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen<br />

unterzogen werden.<br />

3.15.4 Prüfumfang<br />

3.15.4.1 Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Abschnitt 3.15.1 und die regelmäßige<br />

Prüfung nach Abschnitt 3.15.2 sind im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfungen.<br />

Sie haben sich zu erstrecken auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen,<br />

auf den bestimmungsgemäßen Zusammenbau sowie auf Vollständigkeit und<br />

Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen.<br />

22<br />

Bei der Sichtprüfung geht es insbesondere um die Feststellung folgender Mängel:<br />

1. An Drahtseilen<br />

– Knicke und Kinken (Klanken),<br />

– Bruch einer Litze,<br />

– Lockerung der äußeren Lage in der freien Länge,<br />

– Quetschungen in der freien Länge,<br />

– Quetschungen im Auflagebereich der Öse mit mehr als 4 Drahtbrüchen bei<br />

Litzenseilen bzw. mehr als 10 Drahtbrüchen bei Kabelschlagseilen,<br />

– Korrosionsnarben,<br />

– Beschädigungen oder starker Verschleiß der Seil- oder Seilendverbindung,<br />

– Drahtbrüche in großer Zahl.<br />

Drahtbrüche in großer Zahl, die ein Ablegen des Seiles erforderlich machen,<br />

liegen vor, wenn nachstehend genannte Anzahl <strong>von</strong> Drahtbrüchen festgestellt<br />

wird.<br />

Seilart Anzahl sichtbarer Drahtbrüche<br />

auf einer Länge <strong>von</strong><br />

3d 6d 30d<br />

Litzenseil 4 6 16<br />

Kabelschlagseil 10 15 40<br />

Die angegebenen Zahlen gelten als äußerste Grenzwerte. Ein Ablegen der Seile<br />

bei niedrigeren Drahtbruchzahlen dient der Sicherheit.<br />

2. An Naturfaserseilen<br />

– Bruch einer Litze,<br />

– mechanische Beschädigungen, starker Verschleiß oder Auflockerungen,<br />

– Herausfallen <strong>von</strong> Fasermehl beim Aufdrehen des Seiles,<br />

– Schäden infolge feuchter Lagerung oder Einwirkung aggressiver Stoffe,<br />

– Garnbrüche in großer Zahl, z.B. mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am<br />

stärksten beschädigten Querschnitt,<br />

– Lockerung der Spleiße.<br />

3. An Chemiefaserseilen<br />

– Bruch einer Litze,<br />

– mechanische Beschädigungen, starker Verschleiß oder Auflockerungen,<br />

– Garnbrüche in großer Zahl, z.B. mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am<br />

stärksten beschädigten Querschnitt,<br />

– starke Verformungen infolge Wärme, z.B. durch innere oder äußere Reibung,<br />

Wärmestrahlung,<br />

– Lockerung der Spleiße,<br />

– Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!