Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

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BGR 500 Kapitel 2.38 raum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Nahrungsmittelmaschinen beurteilen kann. 3.14.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Einrichtungen, mit denen Gefahr bringende Stoffe abgesaugt werden, vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durch einen Sachkundigen auf Wirksamkeit geprüft werden. 3.14.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfungen nach den Abschnitten 3.14.1 und 3.14.2 in einer Prüfbescheinigung festgehalten wird, die bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist. Dies wird z.B. erreicht durch Prüfbuch, Prüfplakette, Maschinendatei. 3.14.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Absaugeinrichtungen, deren Wirksamkeit durch Ablagerungen beeinträchtigt werden kann, regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden. 3.14.5 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fettfilter in Dunstabzugsanlagen regelmäßig, mindestens jedoch alle 14 Tage geprüft und bei Bedarf gereinigt werden. Über die Prüfung und Reinigung ist ein Prüfbuch zu führen. 196

<strong>BG</strong>R 500<br />

Kapitel 2.38<br />

raum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand <strong>von</strong> Nahrungsmittelmaschinen<br />

beurteilen kann.<br />

3.14.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Einrichtungen, mit denen Gefahr bringende<br />

Stoffe abgesaugt werden, vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen<br />

Änderungen durch einen Sachkundigen auf Wirksamkeit geprüft werden.<br />

3.14.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfungen nach den<br />

Abschnitten 3.14.1 und 3.14.2 in einer Prüfbescheinigung festgehalten wird, die<br />

bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist.<br />

Dies wird z.B. erreicht durch Prüfbuch, Prüfplakette, Maschinendatei.<br />

3.14.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Absaugeinrichtungen, deren Wirksamkeit<br />

durch Ablagerungen beeinträchtigt werden kann, regelmäßig, mindestens jedoch<br />

einmal jährlich, kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden.<br />

3.14.5 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fettfilter in Dunstabzugsanlagen regelmäßig,<br />

mindestens jedoch alle 14 Tage geprüft und bei Bedarf gereinigt werden.<br />

Über die Prüfung und Reinigung ist ein Prüfbuch zu führen.<br />

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