Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW
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<strong>BG</strong>R 500<br />
Kapitel 2.35<br />
Die Norm DIN EN 378 „Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechnische und umweltrelevante<br />
Anforderungen“ ist teilweise eine unter der EG-Druckgeräterichtlinie harmonisierte Norm, in<br />
der unter anderem<br />
Anforderungen für Bau und Ausrüstung (bisher Abschnitt III der Unfallverhütungsvorschrift „Kälteanlagen,<br />
Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ [<strong>BG</strong>V D 4]),<br />
Begriffsbestimmungen,<br />
Kältemitteleinteilung/-eingruppierung und Kennwerte,<br />
Wärme-Kälteübertragungssysteme,<br />
Aufstellungsbereiche,<br />
Anforderungen an Maschinenräume,<br />
Anforderungen an Kühlräume,<br />
enthalten sind.<br />
Hinweis:<br />
Unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Veränderungen hat die Geschäftsstelle des Sachgebietes<br />
„Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ im Fachausschuss Nahrungs- und<br />
Genussmittel zu einzelnen, in den Erläuterungen enthaltenen Verweisen nummerierte Hinweise gegeben,<br />
die in Anhang 2 zusammengestellt sind und hinsichtlich Druckgeräten, überwachungsbedürftigen<br />
Anlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpen den aktuellen Stand wiedergeben bzw. hierzu<br />
spezielle Hinweise geben.<br />
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