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Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

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<strong>BG</strong>R 500<br />

Kapitel 2.35<br />

Die Norm DIN EN 378 „Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechnische und umweltrelevante<br />

Anforderungen“ ist teilweise eine unter der EG-Druckgeräterichtlinie harmonisierte Norm, in<br />

der unter anderem<br />

Anforderungen für Bau und Ausrüstung (bisher Abschnitt III der Unfallverhütungsvorschrift „Kälteanlagen,<br />

Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ [<strong>BG</strong>V D 4]),<br />

Begriffsbestimmungen,<br />

Kältemitteleinteilung/-eingruppierung und Kennwerte,<br />

Wärme-Kälteübertragungssysteme,<br />

Aufstellungsbereiche,<br />

Anforderungen an Maschinenräume,<br />

Anforderungen an Kühlräume,<br />

enthalten sind.<br />

Hinweis:<br />

Unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Veränderungen hat die Geschäftsstelle des Sachgebietes<br />

„Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ im Fachausschuss Nahrungs- und<br />

Genussmittel zu einzelnen, in den Erläuterungen enthaltenen Verweisen nummerierte Hinweise gegeben,<br />

die in Anhang 2 zusammengestellt sind und hinsichtlich Druckgeräten, überwachungsbedürftigen<br />

Anlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpen den aktuellen Stand wiedergeben bzw. hierzu<br />

spezielle Hinweise geben.<br />

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