21.07.2013 Aufrufe

Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fachausschuss<br />

„Nahrungs- und Genussmittel“<br />

der <strong>BG</strong>Z<br />

<strong>Betreiben</strong> <strong>von</strong><br />

Kälteanlagen,<br />

Wärmepumpen und<br />

Kühleinrichtungen<br />

[Inhalte aus bisheriger V<strong>BG</strong> 20]<br />

<strong>BG</strong>R 500<br />

Kapitel 2.35<br />

Diese Fassung gibt hinsichtlich der zwischenzeitlich zu beachtenden Betriebssicherheitsverordnung,<br />

Druckgeräterichtlinie bzw. Vierzehnten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14.GPSGV)<br />

zusätzliche Hinweise; siehe Vorbemerkung und Anhang 2 dieses Kapitels.<br />

143

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!