21.07.2013 Aufrufe

Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>BG</strong>R 500<br />

Kapitel 2.29<br />

Beispiel 5 Merkmale<br />

Voraussetzungen<br />

Bemerkungen<br />

Schutzmaßnahmen nach den<br />

Explosionsschutz-<strong>Regel</strong>n<br />

Art der Lüftung Einteilung der<br />

Bereiche in Zonen<br />

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4<br />

Andere Arbeitsräume mit<br />

einzelnen Ständen und<br />

Kabinen<br />

Inneres <strong>von</strong> Ständen und<br />

Kabinen<br />

Um Standöffnung<br />

140<br />

Für lösemittelhaltige Beschichtungsstoffe<br />

mit einem<br />

Flammpunkt <strong>von</strong> 21 °C<br />

und darüber, wenn sie<br />

betriebsmäßig nicht über<br />

ihren Flammpunkt erwärmt<br />

werden<br />

technische Lüftung<br />

technische Lüftung<br />

Zone 1:<br />

im Innern,<br />

Motoren<br />

zusätzlich IP 44<br />

Zone 1:<br />

1 m

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!