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Betreiben von Arbeitsmitteln BG-Regel - BGHW

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Beispiel für eine Betriebsanweisung<br />

1 ANWENDUNGSBEREICH<br />

BETRIEBSANWEISUNG<br />

Schweißtechnische Arbeiten in Bereichen mit Brandgefahr nach Abschnitt 3.8.4<br />

2 GEFAHREN<br />

Wegfliegende oder abtropfende heiße Metall- oder Schlacketeilchen<br />

Wärmeleitung<br />

Sekundärflammen bei Autogenarbeiten an Rohrleitungen<br />

3 VERHALTENSREGELN<br />

<strong>BG</strong>R 500<br />

Kapitel 2.26<br />

Festlegen des brandgefährdeten Bereiches<br />

Absprache der Sicherheitsmaßnahmen mit dem Auftraggeber<br />

Informieren über Brandmeldeeinrichtungen<br />

Beginn der schweißtechnischen Arbeiten nach Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen<br />

4 SICHERHEITSMASSNAHMEN<br />

Entfernen sämtlicher beweglicher Stoffe und Gegenstände, die sich durch schweißtechnische<br />

Arbeiten in Brand setzen lassen<br />

Entfernen fester brennbarer Einrichtungen, z.B. Umkleidungen und Isolierungen, soweit<br />

baulich und betriebstechnisch durchführbar<br />

Abdecken verbleibender brennbarer Gegenstände, z.B. Holzbalken oder Kunststoffteile,<br />

mit geeigneten Materialien<br />

Abdichten <strong>von</strong> Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohröffnungen mit nichtbrennbaren Stoffen,<br />

z.B. Gips, Mörtel<br />

Kontrolle auf Brandentstehung durch einen Brandposten mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen,<br />

z.B. Feuerlöschern, angeschlossenem Wasserschlauch<br />

Vorhalten einer Brandwache für angemessenen Zeitrahmen nach Beendigung der<br />

schweißtechnischen Arbeiten<br />

5 VERHALTEN BEI BRANDENTSTEHUNG<br />

Einstellen der schweißtechnischen Arbeit<br />

Unverzüglicher Löschangriff durch den Brandposten, Alarmierung der Feuerwehr und<br />

innerbetriebliche Weitergabe des Alarms<br />

Warnung in der Nähe tätiger Personen<br />

6 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, ERSTE HILFE<br />

In Brand geratene Kleidung mit Handschuhen, Löschdecke ersticken<br />

Gegebenenfalls Alarmierung der Rettungsdienste (Tel. ....................................)<br />

7 MITZUFÜHRENDE ARBEITSMITTEL<br />

Geeignete Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Feuerlöscher, Wasserschlauch, Löschdecken<br />

(DIN 14 155, DIN EN 1869)<br />

Gegebenenfalls mobile Brandmeldeeinrichtungen, Funktelefon<br />

Materialien zum Abdecken, z.B. feuerfeste Abdeckmatten<br />

Materialien zum Abdichten, z.B. Gips, Mörtel<br />

Datum: Unterschrift:<br />

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