Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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BATTERIELADEANLAGEN<br />
Batterieladeanlagen<br />
Elektrisch angetriebene Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong> werden in vielen<br />
Betrieben eingesetzt. Sie arbeiten geräuscharm <strong>und</strong> erzeugen keine Abgase.<br />
Für die notwendige Energie sorgt die Batterie. Damit Ihre Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong><br />
immer einsatzbereit sind,<br />
müssen Batterie <strong>und</strong> Ladung regelmäßig überprüft<br />
werden.<br />
In einer Batterie kann beim Laden, insbesondere<br />
bei Überladung, unter anderem Wasserstoff<br />
gebildet werden <strong>und</strong> in die Umgebungsluft<br />
austreten. Dabei entsteht hochexplosives<br />
Knallgas, ein Gemisch aus diesem Wasserstoff<br />
<strong>und</strong> dem Sauerstoff der Umgebungsluft. Bei<br />
bestimmten Konzentrationen genügt bereits<br />
ein Funke, um das Gemisch zu zünden. Es wird<br />
daher empfohlen, moderne, elektronisch geregelte<br />
Ladegeräte zu verwenden. Nur mit solchen<br />
Geräten kann das Überladen der Batterie Batterieladestelle<br />
<strong>und</strong> damit die Bildung von Wasserstoff verhindert<br />
werden. Die Ladeanlagen sind mit dem Warnzeichen »Warnung vor<br />
Gefahren durch Batterie« <strong>und</strong> dem Verbotszeichen »Feuer, offenes Licht<br />
<strong>und</strong> Rauchen verboten« zu versehen. Diese Warn- <strong>und</strong> Verbotsschilder<br />
sind unbedingt zu beachten, um einer solchen Knallgasexplosion vorzubeugen.<br />
Einige Anforderungen an Batterieladeanlagen<br />
Eine Zusammenstellung der Anforderungen an Batterieladeanlagen finden<br />
Sie in der BGHW-Broschüre »Batterieladeanlagen für <strong>Flurförderzeuge</strong>«<br />
(SP 02). Im Folgenden sind einige wesentliche Anforderungen aufgeführt:<br />
Der Abstand zwischen den zu ladenden Batterien <strong>und</strong> den Ladegeräten<br />
soll mindestens 1 m betragen. Das gilt auch für funkenbildende Betriebs-<br />
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