Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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SICHERHEIT RUND UM DAS MITGÄNGER-FLURFÖRDERZEUG<br />
fern Gefahrstellen vorhanden sind, die sich durch technische Maßnahmen<br />
nicht vermeiden lassen, müssen auch diese gekennzeichnet werden.<br />
An besonders unübersichtlichen Kreuzungen hat sich zum Beispiel der<br />
Einsatz von Spiegeln bewährt.<br />
Befinden sich Abdeckungen auf den Verkehrswegen? Deren Tragfähigkeit<br />
muss auf jeden Fall überprüft werden. Die Abdeckungen müssen sich<br />
natürlich immer – gegen Ver rutschen ausreichend gesichert – an ihrem<br />
ordnungsgemäßen Platz befinden, da sonst die Gefahr besteht, dass Beschäftigte<br />
samt Gerät in offene Kanäle oder Schächte stürzen.<br />
Beleuchtung<br />
Um die Sicherheit auf den Verkehrswegen zu gewährleisten, müssen<br />
Sie auch für eine ausreichende blendfreie Beleuchtung sorgen. Beleuchtungseinrichtungen<br />
in Arbeitsräumen <strong>und</strong> Verkehrswegen sind so anzuordnen<br />
<strong>und</strong> auszulegen, dass sich aus der Art der Beleuchtung keine Unfall-<br />
oder Ges<strong>und</strong>heitsgefahren für die Beschäftigten ergeben können.<br />
Ausreichend beleuchtete Verkehrswege<br />
Die Beleuchtung muss sich nach<br />
den Arbeitsaufgaben richten:<br />
Auf Verkehrswegen mit Personen-<br />
<strong>und</strong> Flurförderzeugverkehr<br />
gilt eine Beleuchtungsstärke von<br />
100 Lux als ausreichend. Wenn<br />
Ihre Beschäftigten beim Arbeiten<br />
auch lesen oder schreiben, muss<br />
in den entsprechenden Bereichen<br />
die Be leuchtungs stärke mindestens<br />
200 Lux be tragen.