Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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Mitgänger-Flurförderzeug mit klappbarer<br />
Plattorm auf ausreichend<br />
breitem Verkehrsweg<br />
62<br />
SICHERHEIT RUND UM DAS MITGÄNGER-FLURFÖRDERZEUG<br />
Verkehrswege<br />
Innerbetriebliche Verkehrswege sind zum Beispiel Flure, Gänge, Laufstege,<br />
Bühnen, Galerien, Treppen, Rampen oder Fahrstraßen, die dem Personenverkehr<br />
oder dem Gütertransport innerhalb des Unternehmens dienen.<br />
Dabei ist es unerheblich, ob Personenverkehr oder Gütertransporte regelmäßig<br />
oder nur gelegentlich stattfinden. Stellen Sie sicher, dass sich<br />
keine Gefährdungen für Ihre Beschäftigten ergeben, etwa durch Unebenheiten<br />
im Boden, lose auf dem Boden liegende Kabel, herum liegende<br />
Materialien, Kisten, Kartons oder auch durch glatte Böden. Überprüfen<br />
Sie, ob die Bewegungsflächen in Ihrem Betrieb so beschaffen <strong>und</strong> freigehalten<br />
sind, dass die Bediener von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n beim<br />
Rangieren weder sich noch andere Beschäftigte im Arbeitsbereich gefährden<br />
können. Auch sollten Sie darauf achten, dass die Sicht des Fahrers<br />
weder durch die aufgenommene Ladung noch durch abgestelltes Lagergut<br />
eingeschränkt wird.<br />
Im Lagerbereich gilt: Erst gute Wege machen den Transport sicher –<br />
gerade dann, wenn Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong> zum Einsatz kommen.<br />
Denn Unebenheiten des Bodens, zum Beispiel durch Schlaglöcher oder<br />
Bodenwellen, können zum Stolpern der Bedienperson oder zum Aufsetzen<br />
oder Umkippen des Mitgänger-Flurförderzeugs führen.<br />
Die räumlichen Abmessungen der Verkehrswege richten<br />
sich nach deren Nutzung <strong>und</strong> Lage. Darüber hinaus<br />
müssen Sie den Platzbedarf beim Betrieb von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />
in Betracht ziehen.<br />
Zwischen dem Mitgänger-Flurförderzeug beziehungsweise<br />
der zu transportierenden Last <strong>und</strong> den Begrenzungen<br />
des Verkehrswegs muss auf beiden Seiten ein<br />
Sicherheitsabstand von mindestens einem halben Meter<br />
vorhanden sein (siehe auch den Abschnitt »Abmessungen«<br />
im Kapitel »Das sollten Unternehmer über<br />
Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong> wissen«).