Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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BETRIEBSFREMDE BEDIENER VON MITGÄNGER-FLURFÖRDERZEUGEN<br />
Betriebsfremde Bediener von<br />
Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />
In den letzten Jahren hat sich immer mehr durchgesetzt, dass Lkw-Fahrer<br />
beim K<strong>und</strong>en das Be- <strong>und</strong> Entladen ihres Lkws selbst vornehmen. Für diese<br />
Arbeiten wird dem Lkw-Fahrer vom K<strong>und</strong>en beispielsweise ein Mitgänger-Flurförderzeug<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Dabei müssen die Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Fremdbetrieben<br />
vor Beginn der Tätigkeiten geklärt werden, damit die nötigen<br />
Schutzmaßnahmen getroffen werden können.<br />
Sofern die persönliche Eignung des Lkw-Fahrers gegeben ist, genügt eine<br />
Einweisung in die Handhabung des jeweiligen Mitgänger-Flurförderzeugs<br />
<strong>und</strong> eine Unterweisung hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten<br />
beim K<strong>und</strong>en.<br />
Bei Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n mit Mitfahrgelegenheit (Geschwindigkeit<br />
6 km/h) sind auch eine Ausbildung <strong>und</strong> schriftliche Beauftragung erforderlich<br />
(siehe auch Seite 44).<br />
Vor Einsatzbeginn hat der Lkw-Fahrer das Mitgänger-Flurförderzeug auf<br />
erkennbare Mängel hin zu prüfen <strong>und</strong> während des Betriebes auf Mängel<br />
hin zu beobachten. Wird ein Mangel festgestellt, der die Sicherheit beeinträchtigt,<br />
darf er das Mitgänger-Flurförderzeug nicht in Betrieb setzen<br />
oder weiter benutzen.<br />
Hat der Lkw-Fahrer entsprechende Mängel am Mitgänger-Flurförderzeug<br />
festgestellt, so müsste er diese seinem Arbeitgeber, der ihn mit der<br />
Bedienung des Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>s beauftragt hat, mitteilen.<br />
Dieser müsste das Weitere veranlassen. Hier sollte zweckmäßigerweise<br />
zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass Mängel nach<br />
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