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Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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BETRIEBSFREMDE BEDIENER VON MITGÄNGER-FLURFÖRDERZEUGEN<br />

Betriebsfremde Bediener von<br />

Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />

In den letzten Jahren hat sich immer mehr durchgesetzt, dass Lkw-Fahrer<br />

beim K<strong>und</strong>en das Be- <strong>und</strong> Entladen ihres Lkws selbst vornehmen. Für diese<br />

Arbeiten wird dem Lkw-Fahrer vom K<strong>und</strong>en beispielsweise ein Mitgänger-Flurförderzeug<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Dabei müssen die Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Fremdbetrieben<br />

vor Beginn der Tätigkeiten geklärt werden, damit die nötigen<br />

Schutzmaßnahmen getroffen werden können.<br />

Sofern die persönliche Eignung des Lkw-Fahrers gegeben ist, genügt eine<br />

Einweisung in die Handhabung des jeweiligen Mitgänger-Flurförderzeugs<br />

<strong>und</strong> eine Unterweisung hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten<br />

beim K<strong>und</strong>en.<br />

Bei Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n mit Mitfahrgelegenheit (Geschwindigkeit<br />

6 km/h) sind auch eine Ausbildung <strong>und</strong> schriftliche Beauftragung erforderlich<br />

(siehe auch Seite 44).<br />

Vor Einsatzbeginn hat der Lkw-Fahrer das Mitgänger-Flurförderzeug auf<br />

erkennbare Mängel hin zu prüfen <strong>und</strong> während des Betriebes auf Mängel<br />

hin zu beobachten. Wird ein Mangel festgestellt, der die Sicherheit beeinträchtigt,<br />

darf er das Mitgänger-Flurförderzeug nicht in Betrieb setzen<br />

oder weiter benutzen.<br />

Hat der Lkw-Fahrer entsprechende Mängel am Mitgänger-Flurförderzeug<br />

festgestellt, so müsste er diese seinem Arbeitgeber, der ihn mit der<br />

Bedienung des Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>s beauftragt hat, mitteilen.<br />

Dieser müsste das Weitere veranlassen. Hier sollte zweckmäßigerweise<br />

zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass Mängel nach<br />

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