Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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46 Wirksamkeit überprüfen DAS SOLLTEN BEDIENER KÖNNEN Ist die Unterweisung aus Ihrer Sicht erfolgreich abgelaufen, ist sie dennoch nicht abgeschlossen. Jetzt ist es einerseits wichtig, die Beschäftigten für sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten immer wieder zu loben. Gleichzeitig sollten die Vorgesetzten in der Praxis zu erkennen geben, dass sie ebenfalls zu den Unterweisungszielen stehen und auch in dieser Hinsicht Vorbilder sind. Andererseits sollten Sie als Unternehmer konsequent kontrollieren, ob sich alle Beschäftigten tatsächlich vereinbarungsgemäß verhalten. Mögliche Unterweisungsthemen Mögliche Inhalte der Unterweisung sind: Rechtliche Grundlagen Unfallverhütungsvorschrift »Flurförderzeuge« (BGV D 27) Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Prävention« (BGV A 1) Maschinenverordnung (9.GSGV) hinsichtlich der Beschaffenheit, CE- Zeichen, EG-Konformitätserklärung Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hinsichtlich der Verantwortung der Bediener/Fahrer von Flurförderzeugen Unfallgeschehen Statistiken über Unfälle mit Mitgänger-Flurförderzeugen Ausgewählte Unfälle
MÖGLICHE UNTERWEISUNGSTHEMEN Aufbau und Funktion von Mitgänger-Flurförderzeugen und Anbaugeräten Aufbau der Mitgängerflurförderzeuge Hinweis auf Flurförderzeuge für den Einsatz in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen Antrieb Funktion einzelner Anbaugeräte, unter anderem Arbeitsbühne Kippbehälter Batteriewechsel Batterie laden Standsicherheit Schwerpunkt von Mitgänger-Flurförderzeug und Last Lastschwerpunktdiagramm Hubhöhe Unterschied zwischen Fahren mit und ohne Last Einfluss von Anbaugeräten Anfahren, Kurvenfahren und Bremsen Fahrgeschwindigkeit und Kurvenradius Einfluss der Bodenbeschaffenheit (Neigung, Schwellen, Vertiefungen) Wenden auf schiefen Ebenen Betrieb allgemein Beachtung der Betriebsanleitung Bestimmungsgemäße Verwendung Abstimmung von Mitgänger-Flurförderzeug und Anbaugerät 47
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Wirksamkeit überprüfen<br />
DAS SOLLTEN BEDIENER KÖNNEN<br />
Ist die Unterweisung aus Ihrer Sicht erfolgreich abgelaufen, ist sie dennoch<br />
nicht abgeschlossen. Jetzt ist es einerseits wichtig, die Beschäftigten<br />
für sicheres <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsbewusstes Verhalten immer wieder zu<br />
loben. Gleichzeitig sollten die Vorgesetzten in der Praxis zu erkennen<br />
geben, dass sie ebenfalls zu den Unterweisungszielen stehen <strong>und</strong> auch<br />
in dieser Hinsicht Vorbilder sind. Andererseits sollten Sie als Unternehmer<br />
konsequent kontrollieren, ob sich alle Beschäftigten tatsächlich vereinbarungsgemäß<br />
verhalten.<br />
Mögliche Unterweisungsthemen<br />
Mögliche Inhalte der Unterweisung sind:<br />
Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Unfallverhütungsvorschrift »<strong>Flurförderzeuge</strong>« (BGV D 27)<br />
Unfallverhütungsvorschrift »Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention« (BGV A 1)<br />
Maschinenverordnung (9.GSGV) hinsichtlich der Beschaffenheit, CE-<br />
Zeichen, EG-Konformitätserklärung<br />
Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV)<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hinsichtlich der Verantwortung der<br />
Bediener/Fahrer von <strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />
Unfallgeschehen<br />
Statistiken über Unfälle mit Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />
Ausgewählte Unfälle