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Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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DAS SOLLTEN BEDIENER KÖNNEN<br />

oder als Springer in jeweils verschiedenen Bereichen Ihres Unternehmens<br />

tätig sind. Für diese Arbeitnehmer ist – wie auch für jeden Neuen –<br />

eine Erstunterweisung vorgeschrieben. Dazu gehören übrigens auch neu<br />

eingestellte Mitarbeiter, die bereits Er fahrungen in der Bedienung von<br />

Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n haben, die betriebsspezi fischen Arbeitsverfahren<br />

oder Regelungen aber nicht kennen.<br />

Wiederholungsunterweisungen sind alle Unterweisungen, die entsprechend<br />

den gesetzlichen Forderungen in angemessenen Zeitabständen<br />

durchzuführen sind. Die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> fordert, dass die<br />

Unterweisung innerhalb eines Jahres wiederholt wird.<br />

Unterweisungen aus besonderem Anlass sollten Sie beispielsweise in folgenden<br />

Fällen durchführen oder durchführen lassen:<br />

Wenn ungewöhnliche oder selten vorkommende Arbeiten anstehen,<br />

etwa der Einsatz einer Arbeitsbühne<br />

Wenn neue Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong> eingesetzt werden<br />

Wenn Sie Verstöße gegen Verhaltensregeln festgestellt haben<br />

Nach einem Arbeitsunfall oder einem Beinaheunfall

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