Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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UNTERWEISUNG UND BEAUFTRAGUNG<br />
Wenn eine Unterweisung durch eine externe Sicherheitsfachkraft durchgeführt<br />
wird, sollten Sie – oder der jeweils verantwortliche Vorgesetzte<br />
– zumindest zeitweise bei der Unterweisung anwesend sein. Damit signalisieren<br />
Sie den Beschäftigten, dass der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen<br />
groß geschrieben wird.<br />
Bedenken Sie auch: Die Unterweisung durch Vorgesetzte oder Unternehmer<br />
bietet die Gelegenheit eines offenen Meinungsaustausches über die<br />
Fragen des Arbeitsschutzes <strong>und</strong> kann so auch dem Betriebs klima förderlich<br />
sein.<br />
Darüber hinaus sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im<br />
Rahmen Ihrer Aufsichtsverantwortung verpflichtet zu überprüfen, ob<br />
sicherheitsgerecht ge arbeitet wird.<br />
Sicherheit durch regelmäßige Unterweisung<br />
Sie müssen alle Ihre Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden<br />
Gefahren unterweisen. Für Bediener von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />
gilt das in besonderem Maße, weil sie eine erhöhte Verantwortung<br />
aufgr<strong>und</strong> des Gefährdungspotentials tragen.<br />
Hier ist neben der allgemeinen Erstunterweisung eine besondere Unterweisung<br />
über die Gefährdungen beim Bedienen von Mitgänger-<br />
<strong>Flurförderzeuge</strong>n <strong>und</strong> von Personen im betreffenden Arbeitsbereich<br />
erforderlich.<br />
Folgende Unter weisungsarten werden unterschieden:<br />
Erstunterweisungen stehen immer dann auf der Tagesordnung, wenn<br />
ein Beschäftigter an einem neuen Arbeitsplatz eingesetzt wird. Es geht<br />
hier wohlgemerkt nicht nur um neu eingestellte Beschäftigte, sondern<br />
auch um solche, die innerhalb Ihres Betriebes den Einsatzort wechseln<br />
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