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Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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UNTERWEISUNG UND BEAUFTRAGUNG<br />

Wenn eine Unterweisung durch eine externe Sicherheitsfachkraft durchgeführt<br />

wird, sollten Sie – oder der jeweils verantwortliche Vorgesetzte<br />

– zumindest zeitweise bei der Unterweisung anwesend sein. Damit signalisieren<br />

Sie den Beschäftigten, dass der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen<br />

groß geschrieben wird.<br />

Bedenken Sie auch: Die Unterweisung durch Vorgesetzte oder Unternehmer<br />

bietet die Gelegenheit eines offenen Meinungsaustausches über die<br />

Fragen des Arbeitsschutzes <strong>und</strong> kann so auch dem Betriebs klima förderlich<br />

sein.<br />

Darüber hinaus sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im<br />

Rahmen Ihrer Aufsichtsverantwortung verpflichtet zu überprüfen, ob<br />

sicherheitsgerecht ge arbeitet wird.<br />

Sicherheit durch regelmäßige Unterweisung<br />

Sie müssen alle Ihre Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden<br />

Gefahren unterweisen. Für Bediener von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />

gilt das in besonderem Maße, weil sie eine erhöhte Verantwortung<br />

aufgr<strong>und</strong> des Gefährdungspotentials tragen.<br />

Hier ist neben der allgemeinen Erstunterweisung eine besondere Unterweisung<br />

über die Gefährdungen beim Bedienen von Mitgänger-<br />

<strong>Flurförderzeuge</strong>n <strong>und</strong> von Personen im betreffenden Arbeitsbereich<br />

erforderlich.<br />

Folgende Unter weisungsarten werden unterschieden:<br />

Erstunterweisungen stehen immer dann auf der Tagesordnung, wenn<br />

ein Beschäftigter an einem neuen Arbeitsplatz eingesetzt wird. Es geht<br />

hier wohlgemerkt nicht nur um neu eingestellte Beschäftigte, sondern<br />

auch um solche, die innerhalb Ihres Betriebes den Einsatzort wechseln<br />

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