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Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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UNTERWEISUNG UND BEAUFTRAGUNG<br />

Unterweisung <strong>und</strong> Beauftragung<br />

Ein Mitgänger-Flurförderzeug kann nur sicher bedienen, wer über entsprechende<br />

Kenntnisse <strong>und</strong> ausreichende Praxis verfügt – eine gründliche<br />

Unterweisung ist daher unerlässlich. Umfang <strong>und</strong> Dauer der Unterweisung<br />

müssen entsprechend der gerätespezifischen Gefährdung angepasst<br />

werden.<br />

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie die Bediener von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />

ents prechend beauftragen.<br />

Für das Steuern von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n bedarf es zwar einer<br />

Beauftragung durch den Unternehmer, allerdings muss diese nicht<br />

schriftlich erfolgen.<br />

Um eindeutige Verhältnisse zu schaffen, sollte dennoch die schriftliche<br />

Form zur Beauftragung gewählt werden.<br />

Unterweisen heißt überzeugen<br />

Die Unterweisung unterscheidet sich vom eher unverbindlichen Informieren<br />

<strong>und</strong> vom schulmäßigen Unterrichten vor allem in zweierlei Hinsicht:<br />

Die Unterweisung hat einen verpflichtenden Charakter <strong>und</strong> ist eng<br />

an die konkrete Tätigkeit am Arbeitsplatz geknüpft.<br />

Während der Unterweisung sollten Sie Ihren Beschäftigten eindrücklich<br />

die Unfall- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren aufzeigen, die bei der Bedienung<br />

von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n möglicherweise auftreten können.<br />

Nachdem Sie das notwendige Risikobewusstsein geschaffen haben, können<br />

Sie die erforderlichen technischen <strong>und</strong> organisatorischen Schutzmaßnahmen<br />

erklären.<br />

Selbstverständlich müssen sich Ihre Beschäftigten auch sicherheitsgerecht<br />

verhalten, damit Unfälle verhindert werden. Die Durchsetzung der<br />

Verhaltensregeln ist aber nur dann erfolgreich, wenn die Beschäftigten<br />

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