Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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UNTERWEISUNG UND BEAUFTRAGUNG<br />
Unterweisung <strong>und</strong> Beauftragung<br />
Ein Mitgänger-Flurförderzeug kann nur sicher bedienen, wer über entsprechende<br />
Kenntnisse <strong>und</strong> ausreichende Praxis verfügt – eine gründliche<br />
Unterweisung ist daher unerlässlich. Umfang <strong>und</strong> Dauer der Unterweisung<br />
müssen entsprechend der gerätespezifischen Gefährdung angepasst<br />
werden.<br />
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie die Bediener von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n<br />
ents prechend beauftragen.<br />
Für das Steuern von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n bedarf es zwar einer<br />
Beauftragung durch den Unternehmer, allerdings muss diese nicht<br />
schriftlich erfolgen.<br />
Um eindeutige Verhältnisse zu schaffen, sollte dennoch die schriftliche<br />
Form zur Beauftragung gewählt werden.<br />
Unterweisen heißt überzeugen<br />
Die Unterweisung unterscheidet sich vom eher unverbindlichen Informieren<br />
<strong>und</strong> vom schulmäßigen Unterrichten vor allem in zweierlei Hinsicht:<br />
Die Unterweisung hat einen verpflichtenden Charakter <strong>und</strong> ist eng<br />
an die konkrete Tätigkeit am Arbeitsplatz geknüpft.<br />
Während der Unterweisung sollten Sie Ihren Beschäftigten eindrücklich<br />
die Unfall- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren aufzeigen, die bei der Bedienung<br />
von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n möglicherweise auftreten können.<br />
Nachdem Sie das notwendige Risikobewusstsein geschaffen haben, können<br />
Sie die erforderlichen technischen <strong>und</strong> organisatorischen Schutzmaßnahmen<br />
erklären.<br />
Selbstverständlich müssen sich Ihre Beschäftigten auch sicherheitsgerecht<br />
verhalten, damit Unfälle verhindert werden. Die Durchsetzung der<br />
Verhaltensregeln ist aber nur dann erfolgreich, wenn die Beschäftigten<br />
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