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Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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ARBEITSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNGEN<br />

Arbeitsmedizinische Untersuchungen<br />

Die Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Gr<strong>und</strong>satz G<br />

25 »Fahr-, Steuer- <strong>und</strong> Überwachungstätigkeiten« dient in erster Linie<br />

dem Schutz Ihrer Beschäftigten.<br />

Sie dürfen nur solche Personen Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong> bedienen lassen,<br />

die »für diese Tätigkeit geeignet« sind. Falls Zweifel hinsichtlich der<br />

körperlichen Eignungs kriterien bestehen, sollten Sie dies aufgr<strong>und</strong> Ihrer<br />

Fürsorgepflicht durch eine entsprechende<br />

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

klären lassen.<br />

Die Tätigkeitsbilder <strong>und</strong> Arbeitsbereiche mit<br />

Gefährdungsmöglichkeiten, für die eine solche<br />

Unter suchung vorgesehen ist, werden<br />

in den so genannten Auswahlkriterien beschrieben.<br />

Nur in Ausnahmefällen ist diese<br />

Untersuchung eine Tätigkeitsvoraussetzung<br />

<strong>und</strong> damit eine Pflichtuntersuchung: Insbesondere<br />

dann, wenn Arbeits- <strong>und</strong> Tarifverträge<br />

oder Betriebsverein barungen dies<br />

explizit regeln.<br />

Untersuchung am besten durch den Betriebsarzt<br />

Die Untersuchung führen in der Regel Fachärzte für Arbeitsmedizin oder<br />

Ärzte mit der Zusatzbezeichnung »Betriebsmedizin« durch. Wenn Sie einen<br />

Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt haben,<br />

sollten Sie vorrangig ihn mit der Durchführung beauftragen. Er ist mit<br />

Ihrem Unternehmen vertraut <strong>und</strong> kann deshalb tätigkeitsbezogen <strong>und</strong><br />

aufgr<strong>und</strong> der Kenntnis des konkreten Arbeits platzes beurteilen. Auftraggeber<br />

der Untersuchung ist der Unternehmer, der auch die Kosten übernehmen<br />

muss.<br />

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