Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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ARBEITSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNGEN<br />
Arbeitsmedizinische Untersuchungen<br />
Die Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Gr<strong>und</strong>satz G<br />
25 »Fahr-, Steuer- <strong>und</strong> Überwachungstätigkeiten« dient in erster Linie<br />
dem Schutz Ihrer Beschäftigten.<br />
Sie dürfen nur solche Personen Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong> bedienen lassen,<br />
die »für diese Tätigkeit geeignet« sind. Falls Zweifel hinsichtlich der<br />
körperlichen Eignungs kriterien bestehen, sollten Sie dies aufgr<strong>und</strong> Ihrer<br />
Fürsorgepflicht durch eine entsprechende<br />
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />
klären lassen.<br />
Die Tätigkeitsbilder <strong>und</strong> Arbeitsbereiche mit<br />
Gefährdungsmöglichkeiten, für die eine solche<br />
Unter suchung vorgesehen ist, werden<br />
in den so genannten Auswahlkriterien beschrieben.<br />
Nur in Ausnahmefällen ist diese<br />
Untersuchung eine Tätigkeitsvoraussetzung<br />
<strong>und</strong> damit eine Pflichtuntersuchung: Insbesondere<br />
dann, wenn Arbeits- <strong>und</strong> Tarifverträge<br />
oder Betriebsverein barungen dies<br />
explizit regeln.<br />
Untersuchung am besten durch den Betriebsarzt<br />
Die Untersuchung führen in der Regel Fachärzte für Arbeitsmedizin oder<br />
Ärzte mit der Zusatzbezeichnung »Betriebsmedizin« durch. Wenn Sie einen<br />
Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt haben,<br />
sollten Sie vorrangig ihn mit der Durchführung beauftragen. Er ist mit<br />
Ihrem Unternehmen vertraut <strong>und</strong> kann deshalb tätigkeitsbezogen <strong>und</strong><br />
aufgr<strong>und</strong> der Kenntnis des konkreten Arbeits platzes beurteilen. Auftraggeber<br />
der Untersuchung ist der Unternehmer, der auch die Kosten übernehmen<br />
muss.<br />
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