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Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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DAS SOLLTEN UNTERNEHMER WISSEN<br />

gungen betrieben werden. Gleiches gilt bei außergewöhnlichem Verschleiß<br />

oder übermäßiger Korrosion.<br />

Prüferqualifikation<br />

Als Prüfer kommen nur befähigte Personen in Betracht. Wer als befähigte<br />

Person - in diesem Zusammenhang auch Sachk<strong>und</strong>iger genannt – tätig<br />

wird, muss folgende Anforderungen erfüllen:<br />

Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben,<br />

die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar<br />

festzustellen. Die Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren<br />

Nachweisen beruhen.<br />

Berufserfahrung setzt voraus, dass die befähigte Person eine nachgewiesene<br />

Zeit im Berufsleben praktisch mit Arbeitsmitteln umgegangen<br />

ist. Dabei hat sie genügend Anlässe kennen gelernt, die Prüfungen<br />

auslösen, zum Beispiel im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung oder<br />

aus arbeitstäglicher Beobachtung.<br />

Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung<br />

des Prüfgegenstandes <strong>und</strong> eine angemessene Weiterbildung sind unabdingbar.<br />

Die befähigte Person muss Erfahrungen über die Durchführung<br />

der anstehenden Prüfung oder vergleichbarer Prüfungen<br />

gesammelt haben. Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum<br />

Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels <strong>und</strong><br />

der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen.<br />

Ferner muss gewährleistet sein, dass der Prüfer seine Beurteilung neutral<br />

<strong>und</strong> unbeeinflusst von persönlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen<br />

Interessen abgibt. Als befähigte Person für die wiederkehrenden Prüfungen<br />

von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n <strong>und</strong> Anbaugeräten kommen beispielsweise<br />

in Frage:<br />

K<strong>und</strong>endienstmonteure der Hersteller<br />

Betriebsingenieure, Betriebsmeister<br />

freiberufliche Sachk<strong>und</strong>ige

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