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Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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DAS SOLLTEN UNTERNEHMER WISSEN<br />

Geräte, die von einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

in diesen eingeführt werden, sind wie neue, also erstmalig in Verkehr<br />

gebrachte Geräte zu behandeln, <strong>und</strong> die hierfür geltenden rechtlichen<br />

Bestimmungen müssen eingehalten werden. Sie sind Inverkehrbringer,<br />

wenn Sie ein Mitgänger-Flurförderzeug aus einem Staat, der<br />

nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, in diesen importieren.<br />

Das Gerät muss dann die Anforderungen der zutreffenden europäischen<br />

Richtlinien, insbesondere der EG-Maschinenrichtlinie, erfüllen.<br />

Lassen Sie ein gebrauchtes Mitgänger-Flurförderzeug vor dem Kauf<br />

von einem unabhängigen Fachmann auf Verschleiß <strong>und</strong> Mängel prüfen.<br />

Sonst kann ein vermeintliches Schnäppchen schnell teuer werden.

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